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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10231/21.OVG   

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https://dejure.org/2021,39409
OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10231/21.OVG (https://dejure.org/2021,39409)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.09.2021 - 10 A 10231/21.OVG (https://dejure.org/2021,39409)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. September 2021 - 10 A 10231/21.OVG (https://dejure.org/2021,39409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 44 GemO RP, § 44 Abs 1 GemO RP, § 44 Abs 1 S 1 GemO RP, § 44 Abs 3 GemO RP, § 44 Abs 3 S 1 GemO RP
    Kommunalverfassungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschuss; Ausschussmitglied; Besetzung; Divisorverfahren; Fraktion; Fraktionswechsel; freies Mandat; Gemeinderat; Gesetzeslücke; Kontinuität; Neuwahl; Parteiwechsel; Planwidrigkeit; politische Gruppe; Ratsmitglied; Sitzverteilung; Spiegelbildlichkeit; Stärkeverhältnis

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Neuwahl der Mitglieder eines Ausschuss bei Partei- bzw. Fraktionswechsel eines Mitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2022 - 10 A 10255/22

    Antrag auf Neuwahl der Ausschüsse eines Stadtrates; kein eigener Wahlvorschlag

    Aber unabhängig davon, ob es sich bei der Klägerin als neu gegründeter Fraktion, die sich nicht mit einem eigenen wählergruppenbezogenen Wahlvorschlag an der vorangegangenen Kommunalwahl beteiligt hatte, um eine "im Gemeinderat vertretene politische Gruppe" im Sinne des § 45 GemO handelt und ihr damit überhaupt ein solches Wahlvorschlagsrecht zusteht (siehe dazu auch OVG RP, Urteil vom 17. September 2021 - 10 A 10231/21.OVG -, juris Rn. 23 m.w.N.), scheidet eine Verletzung dieses Rechts vorliegend von vornherein aus.

    Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit folgt für die Gemeinderäte aus dem in Art. 74 Abs. 1 und 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz - LV -, Art. 20 Abs. 1 und 2 Grundgesetz - GG - verankerten Prinzip der demokratischen Repräsentation, das Art. 50 Abs. 1 Satz 1 LV und Art. 76 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auf die Ebene der Gemeinden übertragen ( VerfGH RP, Beschluss vom 23. Mai 2014 - VGH B 22/13 -, juris Rn. 12 ff. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 8 C 18/03 -, BVerwGE 119, 305 = juris Rn. 12 f.; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 8 C 17/08 -, juris Rn. 28 f.; OVG RP, Urteil vom 17. September 2021 - 10 A 10231/21.OVG -, juris Rn. 41).

    Nach diesem Grundsatz müssen Ratsausschüsse als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Kräftespektrum grundsätzlich widerspiegeln (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 23. Mai 2014 - VGH B 22/13 -, juris Rn. 14 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 8 C 18/03 -, BVerwGE 119, 305 = juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 8 C 17/08 -, juris Rn. 19 f.; OVG RP, Urteil vom 17. September 2021 - 10 A 10231/21.OVG -, juris Rn. 41).

    Allerdings wird der verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz der Spiegelbildlichkeit, der keine uneingeschränkte Geltung beansprucht, im hier relevanten Zusammenhang in verfassungskonformer Weise durch die Regelung des § 45 GemO konkretisiert und ausgestaltet (siehe dazu auch OVG RP, Urteil vom 17. September 2021 - 10 A 10231/21.OVG -, juris Rn. 38, 42 ff.).

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