Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2002 - 7 B 10559/02 |
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Volltextveröffentlichung
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Drogen - Die Durchführung eines Drogenscreenings innerhalb von 3 Tagen liegt im Ermittlungsinteresse der Verwaltungsbehörde und ist eine angemessene Frist