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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10112/12.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10112/12.OVG (https://dejure.org/2012,9913)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.04.2012 - 7 A 10112/12.OVG (https://dejure.org/2012,9913)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. April 2012 - 7 A 10112/12.OVG (https://dejure.org/2012,9913)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 20 AEUV, § 25 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 S 1 AufenthG 2004, § 27 Abs 3 S 2 AufenthG 2004, § 36 Abs 2 S 1 AufenthG 2004
    Aufenthaltserlaubnis bei geschützter Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen einem drittstaatsangehörigen Ausländer und seinem minderjährigen Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines mit der Mutter eines deutschen minderjährigen Kindes verheirateten Drittstaatsangehörigen auf Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 36 Abs. 2 S. 1, GG Art... . 6, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 5 Abs. 2, AufenthG § 36 Abs. 2, AEUV Art. 20, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2, AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 1-3, AufenthV § 31 Abs. 1 S. 1, AufenthV § 31 Abs. 3, AufenthG § 25 Abs. 5 S. 1
    Außergewöhnliche Härte, Lebens- und Erziehungsgemeinschaft, Visumsverfahren, sorgeberechtigter Elternteil, Sorgerecht, Ghana, deutsche Staatsangehörigkeit, Unionsbürger, Drittstaatsangehörige, Geldstrafe, Strafverfahren, Straftäter, Vorabzustimmung, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht eines mit der Mutter eines deutschen minderjährigen Kindes verheirateten Drittstaatsangehörigen auf Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10112/12
    Ähnliches gilt bezüglich des Beschlusses der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - InfAuslR 2008, 347 [348].

    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (vg l . den Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - a.a.O. S. 347).

    Wenn - wie im Fall des Klägers - die Weiterführung der bereits gelebten Lebensgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem Kleinkind nur in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist, so ist eine voraussichtlich über die Länge des normalen Visumverfahrens hinausgehende Trennung - und damit für einen nicht nur unerheblichen Zeitraum - aber in der Regel unzumutbar (vgl. erneut den Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - a.a . O . sowie OVG R P , Beschlüsse vom 2. Februar 2011 - 7 A 1133 9 /10.OVG -, vom 15. Dezember 2010 - 7 B 11220/10.OVG - und vom 17. Oktober 2008 - 7 B 1083 0/08.OVG - juris).

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10112/12
    Dieser verbiete, so das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. März 2011 (C-34/09), behördliche Maßnahmen, durch die ein Unionsbürger gezwungen werde, das Gebiet der Union zu verlassen, weil er dann den Kernbestand der ihm durch den Unionsbürgerstatus verliehenen Rechte nicht mehr in Anspruch nehmen könne.

    Unter diesen Umständen steht Art. 20 AEUV nationalen Maßnahmen entgegen, die bewirken, dass den Unionsbürgern der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihnen der Unionsbürgerstatus verleiht, verwehrt wird (so das Urteil der Großen Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. März 2011 - C-34/09 - " Ruiz Zambrano " - NJW 2011, 2033 [2034 Rn. 40 bis 42] m.w.N.).

    Unter derartigen Umständen wäre es ihrer Tochter unmöglich, den Kernbestand der Rechte, die ihr der Unionsbürgerstatus verleiht, tatsächlich in Anspruch zu nehmen (vgl. erneut das Urteil der Großen Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. März 2011 - C-34/09 - a.a.O. Rn. 43 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2010 - 17 A 2434/07

    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Schutz von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10112/12
    Der Zwang, der auf einen deutschen Staatsangehörigen durch Vorenthaltung einer Aufenthaltserlaubnis für seinen ausländischen Familienangehörigen ausgeübt wird, entweder das Bundesgebiet verlassen oder die Trennung der familiären Gemeinschaft hinnehmen zu müssen, um im Bundesgebiet bleiben zu können, steht damit in Widerspruch zum Schutzgebot des Art. 6 GG (vgl. insgesamt ausführlich OVG Nordrhei n -Westfalen, Urteil vom 16. November 2010 - 17 A 2434/07 - vgl. ferner OVG Bremen, Beschluss vom 12. August 2011 - 1 B 150/11 - juris Rn. 9 und VG Koblenz, Beschluss vom 2 7 . Juni 2006 - 3 L 990/06.KO - a. A. VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. März 2005 - 24 L 486/05 - juris Rn. 20 bis 39).

    Dem Kläger ist allerdings einzuräumen, dass für letzteres aus den im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhei n -Westfalen vom 16. November 2 01 0 - 17 A 2434/07 - dargelegten Gründen einiges spricht, zumal das Bundesverwaltungsgericht davon ausgeht, dass eine Ausreise auch dann im Sinne von § 25 Abs. 5 AufenthG aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, wenn sich ein Abschiebungsverbot aus Art. 6 GG ergibt (vgl. grundlegend dessen Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192 [197 f. Rn. 17]).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10112/12
    Jedoch ist das Alter des Kindes bei der Frage der Zumutbarkeit einer vorübergehenden Trennung zu berücksichtigen, da bei einem Kleinkind die Entwicklung schnell voranschreitet und es den vorläufigen Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann (vgl. die Beschlüsse der 2. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - InfAuslR 2006, 320 [321] und der 1. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 - InfAuslR 2000, 67 [69]).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10112/12
    Zwar hat die 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 - InfAuslR 2002, 171 (173) geäußert, dass dann, wenn eine von Art. 6 geschützte Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem Kind bestehe und diese nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden könne, "etwa weil das Kind deutscher Staatsangehörigkeit und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter (mit gleichfalls deutscher Staatsangehörigkeit) das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar" sei, die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurückdränge.
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10112/12
    Jedoch ist das Alter des Kindes bei der Frage der Zumutbarkeit einer vorübergehenden Trennung zu berücksichtigen, da bei einem Kleinkind die Entwicklung schnell voranschreitet und es den vorläufigen Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann (vgl. die Beschlüsse der 2. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - InfAuslR 2006, 320 [321] und der 1. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 - InfAuslR 2000, 67 [69]).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10112/12
    Dem Kläger ist allerdings einzuräumen, dass für letzteres aus den im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhei n -Westfalen vom 16. November 2 01 0 - 17 A 2434/07 - dargelegten Gründen einiges spricht, zumal das Bundesverwaltungsgericht davon ausgeht, dass eine Ausreise auch dann im Sinne von § 25 Abs. 5 AufenthG aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, wenn sich ein Abschiebungsverbot aus Art. 6 GG ergibt (vgl. grundlegend dessen Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192 [197 f. Rn. 17]).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10112/12
    Ein Ausnahmefall besteht im vorliegenden Zusammenhang unter anderem dann, wenn - wie hier - aus Gründen höherrangigen Rechts wie Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Familiennachzug geboten ist, weil die Herstellung der Familieneinheit nur im Bundesgebiet möglich ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 [381 Rn. 27] und vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 - InfAuslR 2009, 333 [334]).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10112/12
    Ein Ausnahmefall besteht im vorliegenden Zusammenhang unter anderem dann, wenn - wie hier - aus Gründen höherrangigen Rechts wie Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Familiennachzug geboten ist, weil die Herstellung der Familieneinheit nur im Bundesgebiet möglich ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 [381 Rn. 27] und vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 - InfAuslR 2009, 333 [334]).
  • OVG Bremen, 12.08.2011 - 1 B 150/11

    Aufenthaltserlaubnis; Beziehungskette zu deutschem Kind - Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10112/12
    Der Zwang, der auf einen deutschen Staatsangehörigen durch Vorenthaltung einer Aufenthaltserlaubnis für seinen ausländischen Familienangehörigen ausgeübt wird, entweder das Bundesgebiet verlassen oder die Trennung der familiären Gemeinschaft hinnehmen zu müssen, um im Bundesgebiet bleiben zu können, steht damit in Widerspruch zum Schutzgebot des Art. 6 GG (vgl. insgesamt ausführlich OVG Nordrhei n -Westfalen, Urteil vom 16. November 2010 - 17 A 2434/07 - vgl. ferner OVG Bremen, Beschluss vom 12. August 2011 - 1 B 150/11 - juris Rn. 9 und VG Koblenz, Beschluss vom 2 7 . Juni 2006 - 3 L 990/06.KO - a. A. VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. März 2005 - 24 L 486/05 - juris Rn. 20 bis 39).
  • VG Düsseldorf, 11.03.2005 - 24 L 486/05

    D (A), Sierra Leoner, Kameruner, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Schutz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Der Zwang, der auf einen deutschen Staatsangehörigen durch Vorenthaltung einer Aufenthaltserlaubnis für seinen ausländischen Familienangehörigen ausgeübt wird, entweder das Bundesgebiet verlassen oder die Trennung der familiären Gemeinschaft hinnehmen zu müssen, um im Bundesgebiet bleiben zu können, steht in Widerspruch zum Schutzgebot des Art. 6 GG (zum Ganzen: OVG RP, Urteil vom 18. April 2012 - 7 A 10112/12 - juris Rn. 37, m.w.N.).

    Würde die Tochter des Klägers, obwohl sie (auch) Unionsbürgerin ist, gezwungen, das Gebiet der Union zu verlassen, um ihre Eltern zu begleiten, wäre es ihr unmöglich, den Kernbestand der Rechte, die ihr der Unionsbürgerstatus verleiht, tatsächlich in Anspruch zu nehmen (vgl. Urteil der Großen Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. März 2011, a.a.O., Rn. 43; OVG RP, Urteil vom 18. April 2012, a.a.O., Rn. 39).

  • VG Freiburg, 13.05.2016 - 4 K 1497/15

    Aufenthaltserlaubnis nach § 32 Abs. 1 AufenthG 2004 für minderjähriges Kind aus

    Unabhängig davon, ob es Se.E. zumutbar wäre, als Schwerbehinderter in der Republik Moldau, zu der er allem Anschein nach keinerlei Beziehungen hat, zu leben, genießt er als deutscher Staatsangehöriger - ebenso wie seine Tochter Sa. - das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Freizügigkeit im Bundesgebiet (Art. 11 Abs. 1 GG), mithin auf Aufenthalt an jedem Ort im Bundesgebiet (OVG NRW, Urteil vom 16.11.2010 - 17 A 2434/07 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.09.2013 - 7 M 36.13 -, juris; auf die Bedeutung des Art. 11 GG verweisend auch BVerwG, Urteil vom 04.09.2012 - 10 C 12.12 -, juris [im Zusammenhang mit dem Spracherfordernis des § 28 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG]; vgl. auch OVG RP, Urteil vom 18.04.2012 - 7 A 10112/12 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 23.05.2013 - 24 K 5767/12

    Familiäre Lebensgemeinschaft; nur im Bundesgebiet; Lebensunterhalt;

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. April 2012 - 7 A 10112/12 -, Juris, Rn. 34 ff = InfAuslR 2012, 266 ff; OVG Bremen, Beschluss vom 12. August 2011 - 1 B 150/11 -, Juris, Rn. 9 = InfAuslR 2011, 436 ff.

    Speziell zu § 5 AufenthG bei einer Aufenthaltserlaubnis nach § 36 Abs. 2 AufenthG aufgrund eines deutschen Kindes in der Kette: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. April 2012 - 7 A 10112/12 -, Juris, Rn. 42 = InfAuslR 2012, 266 ff; OVG Bremen, Beschluss vom 12. August 2011 - 1 B 150/11 -, Juris, Rn. 10 = InfAuslR 2011, 436 ff.

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 16. November 2010 - 17 A 2434/07 -, Juris, Rn. 90 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. April 2012 - 7 A 10112/12 -, Juris, Rn. 43 = InfAuslR 2012, 266 ff (letzteres nimmt jedenfalls eine Reduktion des in § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eingeräumten Ermessens auf Null an).

    vgl. zu dieser Erwägung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. April 2012 - 7 A 10112/12 -, Juris, Rn. 46 = InfAuslR 2012, 266 ff.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2021 - 7 B 11148/21

    Mit dem Visumsverfahren üblicherweise einhergehender Zeitablauf; Zumutbarkeit bei

    Dies gilt grundsätzlich auch für einen Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft mit seinem minderjährigen Kind im Bundesgebiet erstrebt (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. April 2012 - 7 A 10112/12.OVG -, juris, Rn. 45).

    Jedoch ist das Alter des Kindes bei der Frage der Zumutbarkeit einer vorübergehenden Trennung zu berücksichtigen, da ein Kleinkind den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris, Rn. 22; OVGRP, Urteil vom 18. April 2012 - 7 A 10112/12.OVG -, juris, Rn. 45).

    Eine vorübergehende Trennung des Ausländers von seinem Kleinkind für einen unerheblichen Zeitraum ist in der Regel zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 -, juris, Rn. 16; OVG RP, Urteil vom 18. April 2012 - 7 A 10112/12.OVG -, juris, Rn. 45 und Beschluss vom 20. August 2019 - 7 B 10970/19.OVG -, n.v.).

  • VG Mainz, 07.11.2018 - 4 L 1068/18

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; besondere Härte; humanitärer Grund;

    In seinem Urteil vom 18. April 2012 - 7 A 10112/12 - (juris Rn. 48) hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz diesbezüglich jedoch wie folgt ausgeführt:.
  • VG München, 26.07.2013 - M 24 K 13.667

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Ein Sachverhalt weicht dabei nicht nur dann von der Regel abweicht, wenn tatsächlich ein atypischer Geschehensablauf vorliegt - vielmehr kommt ein Ausnahmefall im Sinne von § 5 Abs. 1 AufenthG auch in Betracht, soweit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis höherrangiges Recht entgegensteht, wobei insoweit insbesondere Art. 6 Abs. 1 GG zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG a.a.O. juris Rn. 28; BayVGH B.v. 30.6.2006 - 19 CS 06.113 - juris Rn. 27; BayVGH B.v. 14.12.2009 - 19 CS 09.2408 - juris Rn. 11; OVG RhPf U.v. 18.4.2012 - 7 A 10112/12 - InfAuslR 2012, 266, juris Rn. 43).

    Mit dieser nachträglich entstandenen grundrechtlich geschützten Lebensgemeinschaft des Klägers mit seinem Sohn A. ist eine neue Situation eingetreten, die eine Neubewertung des Falles auch im Hinblick auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG erfordert (OVG RhPf U.v. 18.402012 - 7 A 10112/12 - InfAuslR 2012, 266, juris Rn. 43).

  • VG Gelsenkirchen, 14.02.2019 - 8 K 3994/16

    Freizügigkeitsgesetz; Anwendungsbereich; Freizügigkeitsrecht;

    -Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2013 - OVG 7 N 54.13 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. April 2012 - 7 A 10112/12 -, juris.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 7 A 10650/22

    Abschließende Regelung für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

    Dies gilt unabhängig davon, ob die in Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes - Aufenthalt aus familiären Gründen - enthaltenen Anspruchsgrundlagen als speziellere Normen für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (vgl. §§ 27 ff. AufenthG) in ihrer Gesamtheit die Anwendung des in Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen - verorteten § 25 Abs. 5 AufenthG im Fall der Geltendmachung von familiären Bindungen im Bundesgebiet grundsätzlich ausschließen, was in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten ist (bejahend: Beschlüsse des Senats vom 17. August 2010 - 7 B 10804/10.OVG -, ESOVGRP sowie vom 4. November 2009 - 7 A 10943/09.OVG -, n.v., jeweils m.w.N.; SaarlOVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 A 317/08 -, juris Rn. 8; einschränkend: VGH BW Beschluss vom 7. Oktober 2022 - 11 S 2848/21 -, juris Rn 36-38; offenlassend: Urteil des Senats vom 18. April 2012 - 7 A 10112/12 -, ESOVGRP = juris Rn 48; ablehnend: BayVGH, Urteil vom 7. Dezember 2021 - 10 BV 21.1821 -, juris Rn. 24-33; OVG NRW, Urteil vom 16. November 2010 - 17 A 2434/07 -, juris Rn. 25-32).
  • VG Magdeburg, 08.10.2012 - 1 A 70/11

    Aufenthalt: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Bei sehr kleinen Kindern - die Kinder des Klägers sind erst vier bzw. drei Jahre alt - ist zu berücksichtigen, dass es den vorübergehenden Charakter der räumlichen Trennung nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt, so dass die Folge der Abbruch der Vater-Kind-Beziehung wäre, zumal in diesem Alter ein Verweis auf sonstige Möglichkeiten der Kommunikation (z. B. mittels Telefon) nicht ausreichend sind (VG Halle, U. v. 21.05.2012 - 1 A 264/10 -, zitiert nach juris, Rdnr. 31; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 18.04.2012 - 7 A 10112/12 -, zitiert nach juris, Rdnr. 45 m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 09.10.2012 - B 1 K 11.799

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Straftaten wegen Drogenabhängigkeit;

    Allerdings vermag das Gericht eine Ermessensreduzierung auf Null im Sinne einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach dem derzeitigen Sachstand (noch) nicht zu erkennen, da gegebenenfalls dem Schutz der familiären Beziehung der Klägerin zu ihren Kindern nach Art. 6 GG und Art. 8 EMRK nicht nur durch Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Rechnung getragen werden kann, sondern vielleicht auch durch Erteilung einer (hier nicht streitgegenständlichen, vgl. BVerwG, U.v. 4.9.2007 - 1 C 43.06 - InfAuslR 2008, 71) Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491; OVG RhPf, U.v. 15.3.2012 - 7 A 11268/11 und U.v. 18.4.2012 - 7 A 10112/12; OVG Berlin-Bbg, B.v. 13.12.2011 - OVG 2 M 40.11).
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