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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 6 A 11308/17   

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https://dejure.org/2018,22802
OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 6 A 11308/17 (https://dejure.org/2018,22802)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.07.2018 - 6 A 11308/17 (https://dejure.org/2018,22802)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - 6 A 11308/17 (https://dejure.org/2018,22802)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07

    Heranziehung zum Abwasserbeitrag

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 6 A 11308/17
    Die abstrakte Beitragspflicht kann für ein Grundstück bezogen auf eine bestimmte Herstellungs- oder Ausbaumaßnahme im Anschlussbeitragsrecht nur einmal, also zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einer bestimmten Höhe, entstehen und grundsätzlich nur in diesem Umfang festgesetzt werden (Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung); unterbleibt eine Beitragserhebung, erlischt ein entstandener Beitragsanspruch mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist (wie OVG RP, Urteil vom 14. März 2008 - 6 A 11228/07.OVG - AS 36, 107 = KStZ 2009, 32).

    17 Ein grundsätzliches Klärungsbedürfnis besteht auch nicht hinsichtlich der in der Antragsbegründung angesprochenen Frage, ob ein Beitrag "nur nach derjenigen Rechtslage" erhoben werden darf, "die im Zeitpunkt der Aufwendungen galt." In der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14. März 2008 - 6 A 11228/07.OVG - AS 36, 107 = KStZ 2009, 32) ist geklärt, dass die abstrakte Beitragspflicht für ein Grundstück bezogen auf eine bestimmte Herstellungs- oder Ausbaumaßnahme nur einmal, also zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einer bestimmten Höhe, entstehen und grundsätzlich nur in diesem Umfang festgesetzt werden kann (Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung); unterbleibt eine Beitragserhebung, erlischt ein entstandener Beitragsanspruch mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist.

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 6 A 11308/17
    Ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz kann nur dann einen Aufklärungsmangel darstellen, soweit nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts eine (weitere) Sachaufklärung entscheidungserheblich war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 1996 - 1 B 165.96 -, NVwZ 1997, 501) und das Urteil auf dem Aufklärungsmangel beruhen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 14.91 -, NVwZ 1993, 692).
  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 6 A 11308/17
    Die Erheblichkeit einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, die sich auf einzelne tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte bezieht, hängt ebenfalls davon ab, dass die Entscheidung auf dem Gehörsverstoß beruhen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 -, DVBl 1993, 601).
  • BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02

    Voraussetzungen einer Berufszulassung nach AsylVfG § 78 Abs 3 Nr 1 hinsichtlich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 6 A 11308/17
    Dazu ist erforderlich, dass eine entscheidungserhebliche Frage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 B 165.96

    Gewerberecht - Beitragsbescheide einer Industrie- und Handelskammer, Kein Verstoß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 6 A 11308/17
    Ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz kann nur dann einen Aufklärungsmangel darstellen, soweit nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts eine (weitere) Sachaufklärung entscheidungserheblich war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 1996 - 1 B 165.96 -, NVwZ 1997, 501) und das Urteil auf dem Aufklärungsmangel beruhen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 14.91 -, NVwZ 1993, 692).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2010 - 6 A 10974/09

    Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 6 A 11308/17
    Neben der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtung (§ 7 Abs. 4 KAG (juris: KAG RP)) und der qualifizierten Nutzbarkeit des Grundstücks (vgl. OVG RP, Urteil vom 19. Januar 2010 - 6 A 10974/09.OVG -, AS 38, 281 = NVwZ-RR 2010, 450) setzt das Entstehen des einmaligen Beitragsanspruchs - wenn der Beitragssatz nach den tatsächlichen Investitionsaufwendungen gemäß § 9 Abs. 2 KAG (juris: KAG RP) ermittelt wird - voraus, dass sämtliche Unternehmerrechnungen vorliegen und die tatsächlichen Aufwendungen errechnet werden können.
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 6 A 11308/17
    Dazu ist erforderlich, dass eine entscheidungserhebliche Frage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 6 A 11308/17
    Der Zulassungsantrag stellt die allein entscheidungstragende Begründung des Verwaltungsgerichts, einer Beitragssatzermittlung nach den tatsächlichen Investitionsaufwendungen fehle die erforderliche satzungsrechtliche Grundlage, nicht mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
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