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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96   

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OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96 (https://dejure.org/1996,1312)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.12.1996 - 10 B 13120/96 (https://dejure.org/1996,1312)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - 10 B 13120/96 (https://dejure.org/1996,1312)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; Richterstelle; Dienstbezügliches Besetzungsverfahren; Konkurrentenstreit; Ausschreibungspflicht; Teilzeitstellen; Probezeit; Referent im Justizministerium; Beurteilungslücke; Teilzeitbeschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 369
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1996 - 10 B 13738/95

    Beförderung eines Richters - zum Gebot der Bestenauslese

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96
    Einleitend herauszustellen ist des weiteren, daß die Beurteilung vom 16. Oktober 1995 ungeachtet der Tatsache, daß die Beigeladene zu 1) im Justizministerium nicht ihrem statusrechtlichen Amt entsprechend verwandt worden ist, - gerade anders als im Falle eines als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem obersten Gerichtshof des Bundes tätigen Richters, über dessen "Ersatzerprobung" der Präsident des betreffenden Gerichts eine solche dienstliche Beurteilung weder erstellt noch erstellen kann (vgl. den Beschluß des Senats vom 02. Februar 1996 - 10 B 13738/95 -) - eine "echte" dienstliche Beurteilung, also eine dienstliche Beurteilung im Sinne des § 5 Abs. 1 LRiG i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 der (rheinland-pfälzischen) Laufbahnverordnung (LbVO) darstellt und nicht etwa nur eine Leistungsbescheinigung im Sinne eines Dienstzeugnisses.

    Im übrigen war die Beigeladene zu 1) länger als Richter am Verwaltungsgericht tätig als der Beigeladene in dem Verfahren 10 B 13738/95 im Zeitpunkt der Beschlußfassung des Senats.

  • BVerwG, 14.06.1966 - II C 89.64

    Einspruch auf Neuentscheidung über die Besetzung einer Rektorstelle -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96
    Richtig ist zwar, daß das Besetzungsverfahren betreffend die ausgeschriebene Vollzeitstelle mit der Versetzung der Beigeladenen zu 1), die der Dienstzeitermäßigung, durch die überhaupt erst die Teilzeitstelle entsteht, rechtlich vorausgeht, sein Ende finden wird (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 1966 - II C 89.64 -, Buchholz 232 § 8 Nr. 4) und daß, wie oben ausgeführt, freie Richterstellen - und damit auch sich ergebende Richterteilzeitstellen - stets ausgeschrieben werden müssen.
  • VGH Hessen, 22.02.1995 - 1 UE 1660/91

    Keine obligatorische Teilzeitbeschäftigung für neu eingestellte Beamte, sondern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96
    Insonderheit verstößt dieses Vorgehen nicht gegen das aus dem hergebrachten Grundsatz der hauptberuflichen, vollen Dienstleistungspflicht des Richters herzuleitende Verbot, eine vorhandene ganze (Beförderungs-)Stelle nur in Teilzeitform, aufgeteilt in zwei Teilzeitstellen zu 50 v.H., zu besetzen (vgl. insoweit z.B. die zur Einstellung eines Beamten ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 06. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, DÖD 1990, S. 41 f., und des HessVGH vom 22. Februar 1995 - 1 UE 1660/91 -, DÖD 1996, S. 216 f.).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96
    Insonderheit verstößt dieses Vorgehen nicht gegen das aus dem hergebrachten Grundsatz der hauptberuflichen, vollen Dienstleistungspflicht des Richters herzuleitende Verbot, eine vorhandene ganze (Beförderungs-)Stelle nur in Teilzeitform, aufgeteilt in zwei Teilzeitstellen zu 50 v.H., zu besetzen (vgl. insoweit z.B. die zur Einstellung eines Beamten ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 06. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, DÖD 1990, S. 41 f., und des HessVGH vom 22. Februar 1995 - 1 UE 1660/91 -, DÖD 1996, S. 216 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1991 - 6 B 744/91

    Stelle eines Abteilungsdirektors; Verhinderung der Besetzung einer Stelle;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96
    Wenn ein Versetzungsbewerber mit einem Beförderungsbewerber konkurriert, so kann sich der Dienstherr grundsätzlich aus der ihm zustehenden Organisationsfreiheit heraus ohne Bindung an das Prinzip der Bestenauslese (für Richter im Landesdienst gemäß § 5 Abs. 1 des Landesrichtergesetzes - LRiG - i.V.m. § 10 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes - LBG -) für die Versetzung entscheiden (vgl. z. B. BVerwG, Beschluß vom 26. Januar 1994 - 6 P 21.92 -, IÖD 1994, S. 226 f.; so auch die ständige Rechtsprechung des 2. Senats des erkennenden Gerichts, grundlegend Urteil vom 23. Mai 1984- 2 A 122/83 -, DÖD 1985, S. 48, sowie des beschließenden Senats, z.B. Beschluß vom 21. Dezember 1993 - 13 B 12523/93 - des weiteren beispielsweise VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 29. November 1991 - 4 S 2678/91 -, VBlBW 1992, S. 189 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 26. April 1991 - 6 B 744/91 -, DVBl. 1991, S. 1211 f.; so letztlich auch HessVGH, Beschluß vom 06. Juli 1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, S. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1991 - 4 S 2678/91

    Maßstäbe der Auswahlentscheidung zwischen einem Beförderungsbewerber und einem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96
    Wenn ein Versetzungsbewerber mit einem Beförderungsbewerber konkurriert, so kann sich der Dienstherr grundsätzlich aus der ihm zustehenden Organisationsfreiheit heraus ohne Bindung an das Prinzip der Bestenauslese (für Richter im Landesdienst gemäß § 5 Abs. 1 des Landesrichtergesetzes - LRiG - i.V.m. § 10 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes - LBG -) für die Versetzung entscheiden (vgl. z. B. BVerwG, Beschluß vom 26. Januar 1994 - 6 P 21.92 -, IÖD 1994, S. 226 f.; so auch die ständige Rechtsprechung des 2. Senats des erkennenden Gerichts, grundlegend Urteil vom 23. Mai 1984- 2 A 122/83 -, DÖD 1985, S. 48, sowie des beschließenden Senats, z.B. Beschluß vom 21. Dezember 1993 - 13 B 12523/93 - des weiteren beispielsweise VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 29. November 1991 - 4 S 2678/91 -, VBlBW 1992, S. 189 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 26. April 1991 - 6 B 744/91 -, DVBl. 1991, S. 1211 f.; so letztlich auch HessVGH, Beschluß vom 06. Juli 1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, S. 24).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.1991 - 2 B 10005/91

    Richterernennung; Beteiligung des Präsidialrats; Mitwirkungsrecht; Einstweilige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96
    Dem Präsidialrat ist schließlich mit Schreiben des Personalreferenten vom 30. Mai 1996 zur beabsichtigten Übertragung des Richteramtes an die Beigeladene zu 1) "Gelegenheit zur Stellungnahme" eingeräumt worden, was für eine "bloße" Versetzungsentscheidung nicht erforderlich ist (vgl. § 38 Abs. 1 LRiG), wohl aber - wie es, unabhängig davon, ob sich der Präsidialrat zur Eignung des von der obersten Dienstbehörde vorgeschlagenen Bewerbers auch im Vergleich mit anderen Bewerbern äußern darf (so der 2. Senat des Gerichts in seinem Beschluß vom 27. Februar 1991 - 2 B 10005/91 -), dem Sinn und Zweck des Mitwirkungsrechts des Präsidialrats gemäß § 38 Abs. 1 LRiG entspricht - in dem Fall, daß die Wettbewerbssituation zwischen einem Versetzungs- und einem Beförderungsbewerber nach den für Beförderungsentscheidungen geltenden Regeln geklärt werden soll.
  • VGH Hessen, 06.07.1989 - 1 TG 1870/89

    Beamtenrecht - Neubesetzung eines Dienstpostens - Verletzung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96
    Wenn ein Versetzungsbewerber mit einem Beförderungsbewerber konkurriert, so kann sich der Dienstherr grundsätzlich aus der ihm zustehenden Organisationsfreiheit heraus ohne Bindung an das Prinzip der Bestenauslese (für Richter im Landesdienst gemäß § 5 Abs. 1 des Landesrichtergesetzes - LRiG - i.V.m. § 10 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes - LBG -) für die Versetzung entscheiden (vgl. z. B. BVerwG, Beschluß vom 26. Januar 1994 - 6 P 21.92 -, IÖD 1994, S. 226 f.; so auch die ständige Rechtsprechung des 2. Senats des erkennenden Gerichts, grundlegend Urteil vom 23. Mai 1984- 2 A 122/83 -, DÖD 1985, S. 48, sowie des beschließenden Senats, z.B. Beschluß vom 21. Dezember 1993 - 13 B 12523/93 - des weiteren beispielsweise VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 29. November 1991 - 4 S 2678/91 -, VBlBW 1992, S. 189 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 26. April 1991 - 6 B 744/91 -, DVBl. 1991, S. 1211 f.; so letztlich auch HessVGH, Beschluß vom 06. Juli 1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, S. 24).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.81

    Anforderungen an das Abfassen einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96
    Zwar stellt es grundsätzlich einen Mangel dar, wenn der Beurteilungszeitraum einer späteren dienstlichen Beurteilung nicht an das Ende des Beurteilungszeitraums der vorhergehenden anschließt (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 03. November 1995 - 10 A 11040/95 - Urteil des 2. Senats des Gerichts vom 24. Juni 1994 - 2 A 12606/93 -); unerheblich ist insofern, daß der Beurteiler nicht für den gesamten Zeitraum seit der letzten dienstlichen Beurteilung die Eignung und Leistung des Beurteilten aus eigener Anschauung kennt; er ist in diesem Fall berechtigt und auch verpflichtet, sich die notwendigen Kenntnisse zu verschaffen und sich unter anderem auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten des Beurteilten und vor allem auch Berichte von dritter Seite zu stützen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 A 1.81 -, Buchholz 232.1 § 40 Nr. 2).
  • BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79

    Verfahren über den Widerruf der Approbation - Gesetzlicher Ausschluss eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96
    Weitere Ausschließungsgründe gibt es nicht; einer analogen Anwendung bzw. erweiternden Auslegung sind die gesetzlich geregelten Tatbestände nicht zugänglich (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1979 - 3 C 117.79 -, DÖV 1980, S. 568 f., und Beschluß vom 06. Oktober 1989 - 4 CB 23/89 -, NVwZ 1990, S. 460 f.).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92

    Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 CB 23.89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.1984 - 2 A 122/83
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 - 10 A 10805/08

    Klage gegen Ernennung des OLG-Präsidenten abgewiesen

    Rechtliche Bedenken könnten sich insoweit insbesondere (vgl. im Übrigen z.B. Schnellenbach, Anmerkung zu dem Urteil, ZBR 2004, 104) daraus ergeben, dass die Vergabe einer anderen als der ursprünglich ausgeschriebenen Stelle - um eine solche handelte es sich zweifellos bei einer "neu geschaffenen" Stelle, im Übrigen aber auch dann, wenn die mit dem Konkurrenten besetzte Stelle etwa durch dessen Versetzung oder Umsetzung wieder frei geworden ist (vgl. hierzu z.B. BVerwG, Urteil vom 25. August 1988, a.a.O.) - ohne eine Ausschreibung, wie sie für derartige Stellen zwingend vorgeschrieben ist (vgl. zur Ausschreibungspflicht hinsichtlich freier Richterstellen z.B. Beschluss des Senats vom 19. Dezember 1996, ZBR 1998, 61), das grundrechtsgleiche Recht anderer (auch neuer) - möglicherweise leistungsstärkerer - Bewerber aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzen könnte (vgl. dazu neben dem Urteil des BVerwG vom 25. August 1988 den Beschluss des BGH vom 28. November 2005, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Einbeziehung des Anforderungsprofils bei

    Denn gerade bei gleichem Gesamtergebnis kommt diesen Einzelaussagen nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilung über Leistung und Eignung der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (vgl. hierzu u.a. Beschluss des Senats vom 19. Dezember 1996, NVwZ-RR 1997, 369 = IÖD 1997, 173).
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 5 ME 153/13

    Berechtigung eines Dienstherrn zur Schaffung eines Beförderungsdienstpostens als

    Der Senat sieht sich in der Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassung durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 1996 (- 10 B 13120/96 -, juris) bestätigt.
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03

    Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit;

    Der BMVg kann sein Ermessen bei der Dienstpostenbesetzung aber im Einzelfall auch dahin ausüben, dass er sowohl Versetzungsbewerber als auch Bewerber für eine höherwertige Verwendung allein mit dem Ziel der Bestenauslese in das Auswahlverfahren einbezieht und alle Bewerber ausschließlich nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 SG nach Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt (ebenso für den Bereich des Beamtenrechts: Beschluss vom 26. Januar 1994 BVerwG 6 P 21.92, OVG Koblenz, Beschlüsse vom 19. Dezember 1996 10 B 13120/96 und vom 28. November 2001 10 B 11641/01; OVG Lüneburg vom 2. Dezember 2002 2 ME 211/02; OVG Greifswald vom 23. Juli 2002 2 M 15/02; OVG Münster, Beschluss vom 28. Januar 2002 6 B 1275/01, vgl. ferner OVG Schleswig, Beschlüsse vom 2. Dezember 1996 3 M 94/96 und vom 31. Juli 2000 3 M 16/00).
  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer

    Sofern der Dienstherr auf Grund der letzten Beurteilungen sowie des weiteren bedeutsamen Inhalts der Personalakten und damit insbesondere auf Grund einer Würdigung des jeweiligen beruflichen Werdegangs sowie der Dauer der bisherigen richterlichen Tätigkeit (siehe dazu: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.12.1996, NVwZ-RR 1997, 369) sich gleichwohl nicht in der Lage sieht, eine am Prinzip der Bestenauslese orientierte Auswahlentscheidung zu treffen, hat er zunächst die diesen Beurteilungen vorangegangenen Beurteilungen in den Blick zu nehmen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.1999 - B 3 S 412/98
    Vielmehr kann er sich aus der ihm zustehenden Organisationsfreiheit heraus auch ohne Bindung an das Prinzip der Bestenauslese für die Versetzung entscheiden, wenn - wie hier - ein Versetzungsbewerber mit einem Anstellungsbewerber konkurriert (vgl. zur Konkurrenz eines Versetzungs- und Beförderungsbewerbers z. B. BVerwG, Beschluss vom 26.1.1994, BVerwGE 95, 73 = IÖD 1994, 226 f.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 19.12.1996, DRiZ 1997, 283; Urteil vom 23.5.1984, DÖD 1985, 48; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.11.1991, VBlBW 1992, 189f. = NVwZ-RR 1993, 93; OVG NRW, Beschluss vom 26.4.1991, DVBl. 1991, 1211 f. = NVwZ-RR 1992, 369; letztlich ebenso HessVGH, Beschluss vom 6.7.1989, ZBR 1990, 24).

    Bei dem ihm zustehenden freien, lediglich personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen kann sich der Dienstherr zugleich selbst dahin binden, dass die Stellenbesetzung ausschließlich nach Leistungsgrundsätzen (Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) erfolgt (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 19.12.1996, DRiZ 1997, 283).

    Ob von einer solchen Selbstbindung allein schon aufgrund der Tatsache auszugehen ist, dass die Stelle - wie im vorliegenden Fall - ausgeschrieben wurde, oder ob einer Stellenausschreibung in der Hinsicht generell keine Bedeutung zukommt, ist in der Rechtsprechung umstritten (offengelassen: BVerwG, Beschluss vom 26.1. 1994, aaO; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 19.12.1996, aaO; vom 11.11.1992, aaO; HessVGH, aaO; OVG Bad.-Württ., aaO).

    Denn für den Fall, dass durch die erfolgte Ausschreibung der zu besetzenden Stelle - hier im Justizministerialblatt LSA vom 20.2.1998 - keine Ermessensbindung bewirkt wird, kann sie auch dadurch eintreten, dass der Dienstherr sein Ermessen in anderer Weise gebunden hat oder im Einzelfall im Besetzungsverfahren sein Ermessen dahin gehend ausübt, dass das Konkurrenzverhältnis zwischen dem Versetzungs- und dem Anstellungsbewerber allein nach Beförderungsgrundsätzen gelöst wird (vgl. zur Konkurrenz des Versetzungs- und Beförderungsbewerbers: BVerwG, aaO; OVG Rh.-Pf., DRiZ 1997, 283 [284]; VGH Bad.-Württ., VBlBW 1992, 189 f.).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2000 - 5 L 4396/99

    Beamter; Beförderung; Bescheidungsurteil; Beurteilungszeitraum; dienstliche

    Daraus folgt aber nicht, dass ein Beamter stets auch einen Anspruch auf Vorverlagerung des Beurteilungszeitraums und damit auf Schließung der Beurteilungslücke hat (OVG Koblenz, Urt. v. 28.06.1996 - 10 A 13209/95 OVG -, DVBl. 1997, 385 = RiA 1997, 256; Beschl. v. 19.12.1996 - 10 B 13120/96 OVG -, ZBR 1998, 61, 63).

    Es kann durchaus sachliche Gründe für das Entstehen einer Beurteilungslücke geben (vgl. den vom OVG Koblenz entschiedenen Fall einer Abordnungsbeurteilung, Beschl. v. 19.12.1996, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2002 - 6 B 1275/01

    Über die Besetzung der Stelle des Leiters GS bei der Kreispolizeibehörde Coesfeld

    zum Ganzen auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 19.12.1996 - 10 B 13120/96.OVG -, ZBR 1998 Seite 61 ff.; Hess.VGH, Beschluss vom 23.4.1996 - 1 TG 298/96 -, NVwZ-RR 1998, Seite 121 f.; vgl. auch OVG Schl.-H., Beschluss vom 25.9.1998 - 3 M 35/98 -, DÖD 1999, Seite 94 ff.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.09.1998 - 3 M 35/98

    Dienstherr; Einstellung; Beförderung; Versetzung; Anordnung; Umsetzung;

    Die Stellenausschreibung begründet somit regelmäßig keine Bindung des personwirtschaftlich bestimmten Ermessens des Dienstherrn im eingangs dargelegten Sinne (vgl. ders., Ausschreibung, ZBR 1997, 321, 334, 335; so im Ergebnis auch OVG NW, Beschl. v. 26.04.1991 - 6 B 744/91 -, DVBl. 1991, 1212; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, VBlBW 1992, 189, 190; BayVGH, Beschl. v. 26.02.1996 - 3 CE 96.64 -, NVwZ-RR 1997, 368, sowie Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 4. Aufl., S. 43f., Rdnr. 68; nach Ansicht des OVG Koblenz, Beschl. v. 19.12.1996 - 10 B 13120/96.

    OVG -, ZBR 1998, 61, läßt sich jedenfalls dann aus einer Stellenausschreibung keine Ermessensbindung im genannten Sinne herleiten, wenn eine Ausschreibung selbst dann erfolgen muß, wenn für den Dienstherrn von vornherein nur eine Vergabe der Stelle im Wege einer Versetzung in Betracht kommt; a.A. Hess.VGH, Beschl. v. 06.07.1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, 24, und Willke, Effektiver Rechtsschutz beim Zugang zu öffentlichen Ämtern, JZ 1980, 440, 442, Fußn. 28; nicht festgelegt insoweit BVerwG, Beschl. v. 26.01.1994 - 6 P 21.92 -, E 95, 73, 84).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20

    Richterbeförderung; Senatsvorsitz am OLG; Vergleichbarkeit richterlicher

    Im vorliegenden Einzelfall kann es vor dem Hintergrund des weitreichenden Gleichstandes im Übrigen auch nicht als Wertmaßstäbe missachtend eingestuft werden, wenn der Antragsgegner hier bei demjenigen Bewerber besondere Flexibilität sowie Leistungsbereitschaft und damit einen Vorsprung sieht, bei dem eine deutlich abgesicherte Prognose über die Eignung für das höhere Amt vorliegt, weil im Verlaufe des Berufslebens erfolgreich mehr Gelegenheiten ergriffen wurden, die die Beförderungseignung ausmachenden Fähigkeiten unter Beweis zu stellen (im Grundsatz ebenso OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 19.12.1996 - 10 B 13120/96 -, Juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2001 - 1 B 670/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Auswahlverfahrens bzgl. der Besetzung der

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

  • LAG Bremen, 16.06.1998 - 1 Sa 131/97

    Voraussetzungen der beamtenrechtlichen Konkurrentenklage; Erledigung der

  • VG Mainz, 19.04.2000 - 7 L 329/00

    Verhinderung der Ernennung eines Konkurrenten; Fehlerfreie Ausübung des

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Freihaltung des Postens eines Direktors im

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12

    Berücksichtigung der Binnendifferenzierung in dem Gesamturteil der Vorbeurteilung

  • OVG Sachsen, 17.12.2004 - 3 BS 309/04

    Recht der Landesbeamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 6 B 1275/01

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Besetzung von Dienstposten mit

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 19.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Anforderungsprofil; Direktor des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1999 - 10 B 12176/99

    Anforderungen an die dienstliche Beurteilung eines Beamten im Rahmen der

  • VG Köln, 20.12.2001 - 15 L 2545/01
  • VG Oldenburg, 28.01.2004 - 6 A 1387/02

    Abbruch des Auswahlverfahrens; Beförderungsbewerber; Bestenauslese;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2000 - 10 B 11621/00
  • VG Leipzig, 19.09.2006 - 3 K 365/06
  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Besetzung der Stelle

  • VG Göttingen, 23.06.2011 - 3 B 131/11

    Versetzung von Berufsschullehrer 2 Jahre vor Ruhestand

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