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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 7 B 11346/18.OVG, 7 D 11347/18.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46028
OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 7 B 11346/18.OVG, 7 D 11347/18.OVG (https://dejure.org/2018,46028)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.12.2018 - 7 B 11346/18.OVG, 7 D 11347/18.OVG (https://dejure.org/2018,46028)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 7 B 11346/18.OVG, 7 D 11347/18.OVG (https://dejure.org/2018,46028)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 60a Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 60a Abs 2 S 3 AufenthG 2004
    Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers, wenn seine Anwesenheit im Bundesgebiet für ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens für sachgerecht erachtet wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • esovgrp.de

    AufenthG § 60a,AufenthG § 60a Abs 2,AufenthG § 60a Abs 2 S 2,AufenthG § 60a Abs 2 S 3
    Abschiebung, Anwesenheit, Aufenthalt, Aufklärung, Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, Aussetzung, Bundesgebiet, Duldung, Ermessen, Interesse, Kompetenz, Kompetenzzuweisung, Opfer, persönliches Interesse, Regelung, Regelungssystematik, Staatsanwaltschaft, ...

  • esovgrp.de

    AufenthG § 60a,AufenthG § 60a Abs 2,AufenthG § 60a Abs 2 S 2,AufenthG § 60a Abs 2 S 3
    Abschiebung, Anwesenheit, Aufenthalt, Aufklärung, Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, Aussetzung, Bundesgebiet, Duldung, Ermessen, Interesse, Kompetenz, Kompetenzzuweisung, Opfer, persönliches Interesse, Regelung, Regelungssystematik, Staatsanwaltschaft, ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 21.07.2015 - 10 CS 15.859

    Visumerfordernis, Unmöglichkeit der Abschiebung, Aussetzung des Visumverfahrens,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 7 B 11346/18
    Ein Eilverfahren auf Erteilung einer solchen Duldung kann aber nur Erfolg haben, wenn ohne weiteres ersichtlich ist, dass die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht die Anwesenheit des Opfers eines Verbrechens für das Strafverfahren als sachgerecht erachten würden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 10 CS 15.859 -, juris, Rn.76).
  • VG Berlin, 12.01.2021 - 24 L 347.20
    Ein erhebliches öffentliches Interesse an der Anwesenheit des Antragstellers, welches im Falle einer Zeugenstellung auch außerhalb der strengeren Tatbestandvoraussetzungen von § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG prinzipiell denkbar wäre (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 19.12.2018 - 7 B 11346/18 -, juris) kommt vorliegend ebenfalls nicht in Betracht.

    Die Erforschung des Sachverhalts war - wie bereits ausgeführt - so weit vorangeschritten, dass die Anwesenheit des Antragstellers nicht mehr unbedingt erforderlich war (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 19.12.2018 - 7 B 11346/18 -, juris 8).

  • VG Magdeburg, 26.11.2020 - 8 B 194/20
    Durch die Verwendung der Wörter "erachtet wird" macht der Gesetzgeber deutlich, dass es ihm im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Anwesenheit eines Ausländers für ein Strafverfahren auf die Einschätzung der für dieses Verfahren zuständigen Stellen ankommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.12.2018 - 7 B 11346/18 -, juris, Rn. 7).

    Bei Verbrechensopfern kann das Fehlen einer Erklärung über die Erforderlichkeit der Anwesenheit nicht dazu führen, dass ihnen keine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt werden könnte, zumal das Nichtvorliegen dieser Erklärung vielfältige Gründe haben kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.12.2018 - 7 B 11346/18, 7 D 11347/18 -, juris, Rn. 8).

  • VG Potsdam, 04.09.2020 - 8 L 761/20

    Ausreisepflicht eines russischen Unterstützers des sogenannten Islamischen

    § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG hindert demgegenüber eine Abschiebung nur, wenn die Erklärung einer Staatsanwaltschaft oder eines Strafgerichts vorliegt, wonach der Ausländer für ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens benötigt wird (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 7 B 11346/18, 7 D 11347/18 -, juris, Rz. 6; Hailbronner, AuslR, Stand: Februar 2020, Rzn. 125 f. zu § 60a AufenthG).
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