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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10350/09.OVG   

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https://dejure.org/2010,2346
OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10350/09.OVG (https://dejure.org/2010,2346)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.01.2010 - 8 C 10350/09.OVG (https://dejure.org/2010,2346)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 8 C 10350/09.OVG (https://dejure.org/2010,2346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 FStrAbG, § 1 Abs 1 FStrG, § 17 S 2 FStrG, § 4 Abs 1 ROG
    Planfeststellung für den Neubau einer Ortsumgehung - Auswirkungen auf benachbarte Weinberge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbindliche Feststellung einer fachplanerischen Zielkonformität und des Bedarfs für eine Straße durch die Aufnahme einer Strecke in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen; Auswirkungen einer Straßenplanung auf benachbarte Weinberge; Berücksichtigung des mittelbaren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbindliche Feststellung einer fachplanerischen Zielkonformität und des Bedarfs für eine Straße durch die Aufnahme einer Strecke in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen; Auswirkungen einer Straßenplanung auf benachbarte Weinberge; Berücksichtigung des mittelbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 397
  • DÖV 2010, 742
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.01.2007 - 9 B 14.06

    Bundesstraße; Ortsdurchfahrt; weiträumiger Verkehr; Planrechtfertigung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10350/09
    Durch den Bedarfsplan wird festgelegt, dass die enthaltenen Straßen am Ziel der Aufnahme des weiträumigen Verkehrs ausgerichtet sind (vgl. dazu BVerwG, BVerwG, Urteil vom 15.1.2004 , BVerwGE 120, 1 und juris, Rn. 16; Urteil vom 16.1.2007 , NVwZ 2007, 462 und juris, Rn. 6 f.).

    Die Bindungswirkung erstreckt sich auch auf die gerichtliche Kontrolle von Planfeststellungsbeschlüssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.1.2007, a.a.O. und juris, Rn. 6 f. m.w.N.).

    Davon ist nur auszugehen, wenn die Feststellung des Bedarfs evident unsachlich ist, wenn es also für das Vorhaben erkennbar keinerlei Bedarf gibt, der die Annahmen des Gesetzgebers rechtfertigen könnte (BVerwG, Beschluss vom 16.1.2007, a.a.O. und juris, Rn. 7 m.w.N.).

    Dass der prognostizierte Anteil des weiträumigen Verkehrs auf einer geplanten Bundesstraße stark hinter dem lokalen Verkehrsanteil zurückbleibt, ist für Planungsabschnitte in bestimmten Lagen (etwa in innerstädtischen oder stadtnahen Lagen) nicht untypisch und begründet nicht die Annahme einer evident unsachlichen Bedarfsfeststellung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.1.2007, a.a.O. und juris, Rn. 7; Urteil vom 26.10.2005, a.a.O., juris, Rn. 22).

    Aus diesem Grund sind generalisierende Angaben darüber, ab welcher absoluten oder relativen Größenordnung ein weiträumig ausgerichtetes Verkehrsaufkommen als sachliche Rechtfertigung für den Bau oder die Verlegung eines Straßenabschnitts anzuerkennen ist, nicht möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.1.2007, a.a.O. und juris, Rn. 7).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10350/09
    Der Kläger zu 2) ist aufgrund der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), weil in seinem Eigentum stehender Grundbesitz für das Straßenvorhaben in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.11.2006 , BVerwGE 127, 95 und juris, Rn. 21; Urteil vom 9.7.2008 , BVerwGE 131, 274 und juris, Rn. 41).

    Ihm gegenüber greift der Vorwurf der unzulässigen Rechtsausübung, nämlich dass er das im Trassenverlauf liegende und von dem Vorhaben zur Gänze in Anspruch genommene Grundstück Nr. ... nur deshalb erworben hat, um sich damit eine Klagemöglichkeit gegen das von ihm abgelehnte Planvorhaben zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.7.2008, a.a.O. und juris, Rn. 41).

    Davon ist auszugehen, wenn das Eigentum nicht erworben worden ist, um die mit ihm verbundenen Gebrauchsmöglichkeiten auszuüben, sondern wenn es nur als Mittel dafür dient, die formalen Voraussetzungen für eine andernfalls nicht mögliche Prozessführung zu erlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.7.2008, a.a.O. und juris, Rn. 42, m.w.N.).

    Die (isolierte) Umgehung von Kirchheim auf der Westseite als B 271 neu ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (vgl. Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz - FStrAbG - i.d.F. des 5. Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4.10.2004 [BGBl I S. 2574]; so auch schon im vorangegangenen Änderungsgesetz vom 15.11.1993 [BGBl I S. 1877]) als vordringlicher Bedarf ausgewiesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.1.2004 , BVerwGE 120, 1 und juris, Rn. 16; Urteil vom 30.1.2008, NVwZ 2008, 678 und juris, Rn. 27; Urteil vom 9.7.2008, a.a.O. und juris, Rn. 46).

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10350/09
    Dies setzt voraus, dass zwischen dem Vorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme ein eindeutiger Ursachenzusammenhang besteht und der Lärmzuwachs mehr als nur unerheblich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.3.2005, BVerwGE 123, 152 und juris, Rn. 18).

    Es bedarf insoweit keiner ins Einzelne gehenden Befassung mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen sich ein Anspruch auf Lärmschutzanordnungen ergeben kann, wenn bei nur mittelbaren Auswirkungen des Straßenvorhabens auf vorhandene Straßen ein unmittelbarer Rückgriff auf die 16. BImSchV und § 41 BImSchG ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.3.2005, a.a.O. und juris, Rn. 15 f.).

    Denn dies trägt der gesetzgeberischen Wertung Rechnung, wonach diese Gebiete regelmäßig auch dem Wohnen dienen und die hierauf zugeschnittenen Immissionsgrenzwerte für den Regelfall gewährleisten, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse eingehalten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.3.2005, a.a.O. und juris, Rn. 19).

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10350/09
    Die (isolierte) Umgehung von Kirchheim auf der Westseite als B 271 neu ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (vgl. Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz - FStrAbG - i.d.F. des 5. Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4.10.2004 [BGBl I S. 2574]; so auch schon im vorangegangenen Änderungsgesetz vom 15.11.1993 [BGBl I S. 1877]) als vordringlicher Bedarf ausgewiesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.1.2004 , BVerwGE 120, 1 und juris, Rn. 16; Urteil vom 30.1.2008, NVwZ 2008, 678 und juris, Rn. 27; Urteil vom 9.7.2008, a.a.O. und juris, Rn. 46).

    Durch den Bedarfsplan wird festgelegt, dass die enthaltenen Straßen am Ziel der Aufnahme des weiträumigen Verkehrs ausgerichtet sind (vgl. dazu BVerwG, BVerwG, Urteil vom 15.1.2004 , BVerwGE 120, 1 und juris, Rn. 16; Urteil vom 16.1.2007 , NVwZ 2007, 462 und juris, Rn. 6 f.).

    Angesichts dieses Verständnisses der raumordnerischen, an den übergeordneten Planungen orientierten Festlegungen kommt es nicht weiter darauf an, dass der Bedarfsplan als globales und grobmaschiges Konzept lediglich Bedarf und Netzverknüpfung mit bindender Wirkung regelt, aber keine (und sei es auch nur zeichnerische) verbindliche Trassenwahl treffen oder Ausbaumerkmale bestimmen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 331 und juris, Rn. 47 f.; Urteil vom 15.1.2004, BVerwGE 120, 1 und juris, Rn. 17 f.; Beschluss vom 5.12.2008, NVwZ 2009, 320 und juris, Rn. 23).

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10350/09
    Zwar haben die durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung betroffenen Grundstückseigentümer grundsätzlich einen solchen Anspruch, wenn der Planfeststellungsbeschluss nicht "gesetzmäßig" ist (Art. 14 Abs. 3 GG), also objektiv rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.2.1996, NVwZ 1996, 1011 und juris, Rn. 20).

    Diesen Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch dahin eingeschränkt, dass einzelne formelle oder materielle Fehler des Planfeststellungsbeschlusses aus den besonderen Gründen des Einzelfalls für den Schutz des Eigentums eines bestimmten Betroffenen unbeachtlich sein können (BVerwG, Urteil vom 28.2.1996, a.a.O. und juris, Rn. 20).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10350/09
    Er konkretisiert darüber hinaus zugleich die Zielsetzungen des § 1 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG - (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 331 und juris, Rn. 47).

    Angesichts dieses Verständnisses der raumordnerischen, an den übergeordneten Planungen orientierten Festlegungen kommt es nicht weiter darauf an, dass der Bedarfsplan als globales und grobmaschiges Konzept lediglich Bedarf und Netzverknüpfung mit bindender Wirkung regelt, aber keine (und sei es auch nur zeichnerische) verbindliche Trassenwahl treffen oder Ausbaumerkmale bestimmen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 331 und juris, Rn. 47 f.; Urteil vom 15.1.2004, BVerwGE 120, 1 und juris, Rn. 17 f.; Beschluss vom 5.12.2008, NVwZ 2009, 320 und juris, Rn. 23).

  • VGH Bayern, 19.10.1993 - 8 A 93.40001
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10350/09
    Das insoweit eingeholte, sachlich nachvollziehbare Gutachten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 31. Oktober 2008 (Ordner Existenzgefährdungen) kommt zu dem Ergebnis, dass eine Existenzgefährdung des klägerischen Betriebs nicht gegeben ist, auch schon deshalb nicht, weil die Verlustfläche (mit 3, 36% der Gesamtbetriebsfläche) durch das Vorhaben unter 5% der Gesamtbetriebsfläche verbleibt und damit eine in der Rechtsprechung anerkannte Bagatellgrenze (vgl. BayGH, Urteil vom 19.10.1993 - 8 A 93.40001 -, nur juris, Rn. 82) unterschritten wird.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10350/09
    Unzureichende Schallschutzmaßnahmen könnten deshalb nur insoweit Rechtsansprüche der Kläger (auf Planergänzung) begründen, als sie selbst hiervon betroffen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.4.1996, BVerwGE 101, 73 und juris, Rn. 43).
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10350/09
    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist erst dann überschritten, wenn eine alternative Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belangen eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.7.2008 , a.a.O. und juris, Rn. 135 m.w.N.; Urteil vom 13.5.2009, DVBl. 2009, 1307 und juris, Rn. 47; Urteil vom 26.10.2005, a.a.O., juris, Rn. 28).
  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10350/09
    Voraussetzung für den Planaufhebungsanspruch des durch enteignungsrechtliche Vorwirkung Betroffenen ist daher außerdem, dass der von ihm gerügte Rechtsfehler kausal für die enteignende Überplanung seines Grundstücks ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.7.1995, NuR 1996, 287 und juris, Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 7 KS 63/03

    Planfeststellung für den Neubau einer Ortsumgehung; Umfang der gerichtlichen

  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 A 17.06

    Klagebefugnis, Planfeststellung, Plangenehmigung, naturschutzrechtliche

  • BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 28.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 C 10240/18

    Klage gegen Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth überwiegend erfolglos

    Vielmehr darf die Bedarfsbeurteilung für die einzelnen Abschnitte nicht losgelöst von der Verkehrsfunktion der Straße als ganzer erfolgen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2007, a.a.O., Rn. 7; OVG Nds., Urteil vom 19. Februar 2007 - 7 KS 135/03 -, juris, Rn. 61; Senatsurteil vom 20. Januar 2010 - 8 C 10350/09.OVG -, "B 271", juris, Rn. 39 f.).
  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass sich die Überprüfungsbefugnis der Prognosen in der planerischen Abwägung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein darauf erstreckt, ob die Behörde dieser Prognose eine geeignete fachspezifische Methode zugrunde gelegt, den der Prognose zugrunde liegenden Sachverhalt richtig ermittelt und das Ergebnis der Prognose einleuchtend begründet hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, BVerwGE 131, 278, Rn. 156; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.01.2010 - 8 C 10350/09 -, DVBl. 2010, 397).
  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17

    Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher

    Auch in der Rechtsprechung ist ein auf fehlerhafte Abwägung gestützter, an den Immissionsgrenzwerten für Dorf- und Mischgebiete orientierter Planergänzungsanspruch (gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG und damit auch nach § 75 Abs. 2 Satz2 LVwVfG) wegen unzulänglicher Lärmvorsorge eines durch Lärmimmissionen eines planfestgestellten Verfahrens betroffenen Anwohners einer an die planfestgestellte Straße angrenzenden Straße vereinzelt bereits bejaht worden, wobei offengelassen wurde, unter welchen Voraussetzungen sich ein Anspruch auf Lärmschutzanordnungen ergeben und was genau eine Privatperson verlangen kann (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 20.01.2010 -8 C 10350/09-, juris, m.w.N.).

    Außerdem fehlt es aufgrund einer veralteten bzw. den relevanten Sachverhalt nicht berücksichtigenden Verkehrsprognose an einer methodisch korrekten Lärmprognose im Planfeststellungsbeschluss (s. dazu oben A.II.2.b) bb) (1)), ohne dass aber ein Verstoß gegen die Berechnungsvorgaben der vorliegend nicht unmittelbar anwendbaren 16. BImSchV vorläge (s. dazu oben A.II.2.b) bb) (2); weitergehend wohl OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 20.01.2010 - 8 C 10350/09 -, juris, m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17

    Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung

    Auch in der Rechtsprechung ist ein auf fehlerhafte Abwägung gestützter, an den Immissionsgrenzwerten für Dorf- und Mischgebiete orientierter Planergänzungsanspruch (gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG und damit auch nach § 75 Abs. 2 Satz2 LVwVfG) wegen unzulänglicher Lärmvorsorge eines durch Lärmimmissionen eines planfestgestellten Verfahrens betroffenen Anwohners einer an die planfestgestellte Straße angrenzenden Straße vereinzelt bereits bejaht worden, wobei offengelassen wurde, unter welchen Voraussetzungen sich ein Anspruch auf Lärmschutzanordnungen ergeben und was genau eine Privatperson verlangen kann (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 20.01.2010 -8 C 10350/09-, juris, m.w.N.).

    Außerdem fehlt es aufgrund einer veralteten bzw. den relevanten Sachverhalt nicht berücksichtigenden Verkehrsprognose an einer methodisch korrekten Lärmprognose im Planfeststellungsbeschluss (s. dazu oben A.II.2.b) bb) (1)), ohne dass aber ein Verstoß gegen die Berechnungsvorgaben der vorliegend nicht unmittelbar anwendbaren 16. BImSchV vorläge (s. dazu oben A.II.2.b) bb) (2); weitergehend wohl OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 20.01.2010 - 8 C 10350/09 -, juris, m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10357/09

    Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen Bundesstraßen(ausbau)planung

    Ungeachtet dessen könnte auch insoweit die Klage der Klägerin keinen Erfolg haben, wie sich aus dem Urteil des Senats vom heutigen Tag zur Anfechtungsklage u.a. eines von der Trassenverwirklichung unmittelbar in seinem Grundeigentum betroffenen Winzers (Aktenzeichen 8 C 10350/09.OVG) ergibt und auf das verwiesen wird.
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