Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 8 C 10885/15.OVG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
§ 47 Abs. 2 S. 1 VwGO § 1 Abs. 3 BauGB § 1 Abs. 4 BauGB § 1 Abs. 7 BauGB § 8 Abs. 2 BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB § 214 Abs. 3 BauGB § 3 Abs. 1 Nr. 2, 3 ROG
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 5 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB
Normenkontrolle im Bauplanungsrecht; mangelnde Berücksichtigung der Erweiterungsinteressen von Winzerbetrieben - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Gewichtung des Erweiterungsinteresses für einen landwirtschaftlichen Betrieb; Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft im Bebauungsplan zum Schutz des Ortsbildes im bisherigen Außenbereich; Bauplanungsrechtlicher Ausschluss der Möglichkeit der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie ist das Erweiterungsinteresse eines landwirtschaftlichen Betriebs zu gewichten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Bebauungsplan für nicht bebaubare landwirtschaftliche Fläche in Rhodt unwirksam
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Gewichtung des Erweiterungsinteresses für einen landwirtschaftlichen Betrieb; Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft im Bebauungsplan zum Schutz des Ortsbildes im bisherigen Außenbereich; Bauplanungsrechtlicher Ausschluss der Möglichkeit der ...
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auf Verhinderung von Fehlentwicklung gerichtete Planung kann inhaltlich nicht zu beanstanden sein
Papierfundstellen
- DVBl 2016, 653
- BauR 2016, 1526
- BauR 2016, 786
- ZfBR 2016, 484
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033
Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs- …
Bei der Festsetzung von öffentlichen Grünflächen auf privaten Grundstücken sind an die Abwägung folglich hohe Anforderungen zu stellen; die Auswirkungen der Bauleitplanung auf das unter dem Schutz von Art. 14 GG stehende Grundeigentum bedürfen deshalb stets der Rechtfertigung durch entsprechend gewichtige Gemeinwohlbelange (…vgl. BayVGH, U. v. 16.6.2006 - 1 N 03.2347 - BayVBl. 2007, 371 f. = juris Rn. 27 m. w. N.;… U. v. 13.7.2010 - 15 N 08.3170 - juris Rn. 30; OVG Rh-Pf, U. v. 20.1.2016 - 8 C 10885/15 - BauR 2016, 786 ff. = juris Rn. 44 m. w. N.;… vgl. auch BVerfG, B. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727 f. = juris Rn. 17;… BVerwG, B. v. 15.5.2013 - 4 BN 1.13 - ZfBR 2013, 573 ff. = juris Rn. 17). - OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 10526/18 § 39 Abs. 2 GemO (juris: GemO RP 1994), wonach der Gemeinderat im Falle des Ausschlusses von Ratsmitgliedern gemäß § 22 GemO (juris: GemO RP 1994) beschlussfähig ist, sofern mindestens ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder anwesend ist, findet auch dann Anwendung, wenn die Beschlussunfähigkeit durch die Ausschließung einzelner Ratsmitglieder lediglich mitverursacht wird (wie OVG RP, Urteil vom 20. Januar 2016 - 8 C 10885/15.OVG -, DVBl 2016, 653).
Da drei Ratsmitglieder allerdings gemäß § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung über den Gemeindeanteil nicht teilnehmen konnten, war die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats bereits aufgrund von sechs anwesenden Mitgliedern gegeben, so dass der Rat mit acht Ratsmitgliedern ohne Weiteres beschlussfähig war (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. Januar 2016 - 8 C 10885/15.OVG -, DVBl 2016, 653).