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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 7 B 11085/17.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 7 B 11085/17.OVG (https://dejure.org/2017,33070)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.07.2017 - 7 B 11085/17.OVG (https://dejure.org/2017,33070)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 7 B 11085/17.OVG (https://dejure.org/2017,33070)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34a Abs 1 AsylVfG, § 34a Abs 2 AsylVfG 1992, § 42 S 1 AsylVfG 1992, § 71 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 71 Abs 5 S 2 AsylVfG 1992
    Bindende Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote durch das Bundesamt - Sicherungsanordnung gegen Ausländerbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 124
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 7 B 11085/17
    Eine eigene Prüfungskompetenz der Ausländerbehörde - gegebenenfalls unter Beteiligung des Bundesamts gemäß § 72 Abs. 2 AufenthG - kommt vielmehr grundsätzlich nur bei Ausländern in Betracht, die zuvor kein Asylverfahren betrieben haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14/05 -, juris, Rn. 12 = BVerwGE 126, 192, m.w.N.; dort [Rn. 13] auch zu möglichen - hier indes nicht einschlägigen - Ausnahmen, wenn das Bundesamt eine entsprechende Entscheidung nicht treffen kann oder darf).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2018 - 13 ME 438/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; Folgeschutzgesuch; Härtefallantrag;

    Vorläufiger Rechtsschutz kann durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung erlangt werden, die das Bundesamt verpflichtet, der Ausländerbehörde mitzuteilen, dass in den streitrelevanten Abschiebezielstaat vor Abschluss des Wiederaufgreifensverfahrens nicht abgeschoben werden darf (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.9.2017, a.a.O., Rn. 8 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.7.2017 - 7 B 11085/17 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.11.2014 - 8 ME 254/04 -, juris Rn. 6).

    Ein sicherungsfähiger Anordnungsanspruch kann sich insoweit mangels Zuständigkeit und Prüfungskompetenz der Ausländerbehörde aber nicht aus § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG i.V.m. § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG ergeben, sondern unmittelbar aus Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.7.2003 - 2 BvR 796/03 -, juris Rn. 3 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.7.2017, a.a.O, Rn. 8; GK-AsylG, § 71 Rn. 393 (Stand: Oktober 2017)).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2024 - 6 MB 8/24
    Solange die Entscheidungen des Bundesamtes Bestand haben, ist die Ausländerbehörde gemäß § 42 Satz 1 AsylG daran gebunden (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 20.07.2017 - 7 B 11085/17 -, juris Rn. 3; VGH München, Beschl. v. 21.06.2000 - 10 ZE 00.1829 -, juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2019 - 11 S 401/19

    Kompetenz des Bundesamtes bei Dublin-Rückführungen; Amtshilfe

    Diese Zuständigkeit umfasst die Prüfung, ob die Voraussetzungen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylG und diejenigen einer Abschiebung nach § 58 AufenthG vorliegen; ebenfalls umfasst ist die Prüfung, ob einer Abschiebung zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG oder inlandsbezogene Vollzugshindernisse nach § 60a Abs. 2 AufenthG entgegenstehen (so zutreffend und mit ausführlicher Begründung VG Stuttgart, Beschluss vom 21.06.2018 - 4 K 6710/18 -, juris Rn.10 ff.; vgl. ferner den Beschluss des Senats vom 31.05.2011 - A 11 S 1523/11 -, juris Rn. 3 ff., sowie OVG Rh-Pf., Beschluss vom 20.07.2017 - 7 B 11085/17 -, juris Rn. 9 f.).

    In Ausnahmefällen dieser Art kann es die verfassungsrechtliche Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gebieten, dem Träger der Amtshilfe leistenden Behörde auf Antrag durch einstweilige Anordnung aufzugeben, die bereits eingeleitete Abschiebung zu stoppen (vgl. OVG Rh-Pf., Beschluss vom 20.07.2017 - 7 B 11085/17 -, juris Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2019 - 7 B 11544/18

    Effektiver Rechtsschutz bei Asylfolgeanträgen; Eilantrag gegenüber der

    Danach ist einstweiliger Rechtsschutz regelmäßig durch einen gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel zu erlangen, die Ausländerbehörde darüber zu informieren, dass vorläufig keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen auf der Grundlage der Mitteilung durchgeführt werden dürfen (vgl. den Beschluss des Senats vom 20. Juli 2017 - 7 B 11085/17. OVG -, juris, Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, juris, Rn. 15).

    Einer Absicherung gegenüber der Ausländerbehörde bedarf es aber dann, wenn diese im Einzelfall die Abschiebung so organisiert hat, dass kein ausreichender Rechtsschutz durch ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland erlangt werden kann (vgl. den Beschluss des Senats vom 20. Juli 2017 - 7 B 11085/17. OVG -, juris, Rn. 8).

  • VG Mainz, 25.03.2019 - 4 L 99/19

    Abschiebungsandrohung nach Folgeschutzgesuch; Bindungswirkung von Entscheidungen

    An diese Entscheidung ist der Antragsgegner als Ausländerbehörde nach § 42 Satz 1 AsylG gebunden; zu einer eigenen inhaltlichen Prüfung der Voraussetzungen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots ist die Ausländerbehörde danach - ebenso wie die Gerichte im aufenthaltsrechtlichen Verfahren - weder berechtigt noch verpflichtet (vgl. OVG RP, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 7 B 11085/17 -, juris Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14/05 -, juris Rn. 12).

    Eine eigene Prüfungskompetenz der Ausländerbehörde - gegebenenfalls unter Beteiligung des Bundesamtes gemäß § 72 Abs. 2 AufenthG - kommt nämlich grundsätzlich nur bei Ausländern in Betracht, die zuvor kein Asylverfahren betrieben haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14/05 -, juris, Rn. 12; dort [Rn. 13] auch zu möglichen - hier indes nicht einschlägigen - Ausnahmen, wenn das Bundesamt eine entsprechende Entscheidung nicht treffen kann oder darf; vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 7 B 11085/17 -, juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 10 CE 19.1304

    Unzulässiger Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO mangels Rechtsschutzbedürfnis

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung hat das Bundesamt beim Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylVfG die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4; B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 - juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 13.2.2019 - 11 S 401/19 - juris -Ls-; OVG NW, B.v. 2.1.2019 - 13 A 4599/18.A - juris Rn. 8; OVG RhPf, B.v. 20.7.2017 - 7 B 11085/17 - juris -Ls-; NdsOVG, B.v. 20.6.2018 - 13 PA 104/17 - juris Rn. 16).

    Ein im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG (denkbarer) Ausnahmefall von der oben dargelegten Rechtsschutzsystematik beim Vollzug einer bestandskräftigen Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylG (s. hierzu: BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 - juris Rn. 6; VGH BW, B.v. 13.2.2019 - 11 S 401/19 - juris Rn. 12; OVG RhPf, B.v. 20.7.2017 - 7 B 11085/17 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 20.6.2018 - 13 PA 104/17 - juris Rn. 17) ist im Fall des Antragstellers nicht gegeben.

  • VG Düsseldorf, 17.09.2021 - 22 L 1585/21

    Antragsart, vorläufiger Rechtsschutz, einstweiliger Rechtsschutz,

    Ein zulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO mit dem Ziel die Antragsgegnerin zu verpflichten der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass keine Abschiebung nach Iran erfolgen darf, solange über die Klage in der Hauptsache (22 K 4961/21.A ) , mit der begehrt wird die Beklagte zu verpflichten festzustellen, dass Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 5 AufenthG vorliegen, noch nicht entschieden ist, vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. K2.2017 - 7 B 11085/17 -, juris Rz. 7, hätte keinen Erfolg.

    Siehe zur statthaften Antragsart im Fall eines isolierten Antrags zur Feststellung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 VwGO: OVG Koblenz, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 7 B 11678/16.OVG, beck-online Rz. 9; Beschluss vom 20. K2.2017 - 7 B 11085/17 -, juris Rz. 7.

  • VG Augsburg, 06.06.2018 - Au 2 K 17.34883

    Isoliertes Wiederaufgreifensgesuch auf Feststellung von Abschiebungsverboten

    Hierzu zählen (isolierte) Wiederaufgreifensgesuche beim Bundesamt auf Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG - sog. isolierte Folgeschutzgesuche - nicht (vgl. NdsOVG, B.v. 26.2.2018 - 13 ME 438/17 - juris Rn. 20; OVG RhPf, B.v. 20.7.2017 - 7 B 11085/17 - juris Rn. 7; Marx, AsylG, 9. Aufl. 2017, § 71 Rn. 5 und 97).
  • VG Münster, 20.01.2021 - 8 L 793/20

    Abschiebungsandrohung Verbrauch gegenstandslos erledigt Erledigung

    § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG ist ebenfalls nicht auf Wiederaufgreifensanträge analog anwendbar (OVG NRW, Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, www.nrwe.de Rn. 5 = juris; OVG Nds., Beschluss vom 26. Februar 2018 - 13 ME 438/17 -, juris Rn. 19; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 20. Juli 2017 - 7 B 11085/17 -, juris Rn. 7; HessVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris Rn. 9; a. A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29. Mai 2017 - 11 S 2493/16 -, juris Rn. 8).
  • VG Regensburg, 02.09.2021 - RO 13 E 21.31087

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Überstellung eines dort als international

    Ziel des Antrages nach § 123 VwGO ist die vorläufige Verhinderung der Abschiebung, indem der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträgerin des Bundesamtes aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der früheren Mitteilung und der bestandskräftigen Abschiebungsanordnung abgeschoben werden darf (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B. v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 CE 15.813 - m.w.N., juris; OVG Koblenz, B. v. 20.07.2017 - 7 B 11085/17.OVG - juris; VG Düsseldorf, B. v. 17.2.2015 - 22 L 378/15.A - juris).
  • VG Würzburg, 07.09.2023 - W 6 S 23.30483

    Armenien, einstweiliger Rechtsschutz, isolierter Folgeschutzantrag, Leukämie

  • VG Greifswald, 10.11.2022 - 3 B 1681/22

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Abschiebungsanordnung nach Polen

  • VG München, 10.05.2022 - M 27 E 22.1386

    Kein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2019 - 7 D 11445/18

    Ablehnung, Abschiebung, Abschiebungshindernis, Anerkennung, Asylantrag,

  • VG Schleswig, 08.02.2018 - 11 B 19/18

    Einstweilige Anordnung gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw.

  • VG Meiningen, 12.04.2018 - 8 K 440/17

    Subsidiärer Schutz, Passbeschaffung, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag,

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