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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 1 A 11633/17.OVG   

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https://dejure.org/2018,40583
OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 1 A 11633/17.OVG (https://dejure.org/2018,40583)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.11.2018 - 1 A 11633/17.OVG (https://dejure.org/2018,40583)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. November 2018 - 1 A 11633/17.OVG (https://dejure.org/2018,40583)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 3 BauNVO ... mehr
    Keine Rücksichtslosigkeit durch Wohnbauvorhaben auf landwirtschaftlichen Betrieb in Gemengelage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • esovgrp.de

    BauGB § 34,BauGB § 34 Abs 1,BauGB § 34 Abs 2,BauGB § 35,BauGB § 35 Abs 1,BauGB § 35 Abs 2,BauNVO § 3,BauNVO § 4,BauNVO § 5,LBauO § 70,LBauO § 70 Abs 1,LBauO § 72
    Anlage, Auswirkung, Außenbereich, Baugrundstück, Bauherr, Baukörper, Bauland, Baulandqualität, Baulücke, Baunutzungsverordnung, Baurecht, Bauvoranfrage, Bauvorbescheid, Bauvorhaben, Bebauung, Bebauungszusammenhang, Beeinträchtigung, Betrieb, Betriebsstätte, Dorfgebiet, ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlage; Außenbereich; Auswirkung; Baugrundstück; Bauherr; Baukörper; Bauland; Baulandqualität; Baulücke; Baunutzungsverordnung ; Baurecht; Bauvoranfrage; Bauvorbescheid; Bauvorhaben; Bebauung; Bebauungszusammen; Beeintächtigung; Betrieb; Betriebsstätte; Dorfgebiet; ...

  • rechtsportal.de

    Zumutbarkeit des Ausweichens auf eine zulässige und weniger empfindliche Nutzungsart; Berücksichtigung der durch die Lage des Grundstücks im unbeplanten Innenbereich vermittelten Baulandqualität; Pflicht zur Rücksichtnahme auf einen benachbarten landwirtschaftlichen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücksichtnahmegebot ist nicht grenzenlos!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht zur Rücksichtnahme auf einen benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Landwirt kann vom Nachbarn im Innenbereich nicht Verzicht auf Wohnbebauung verlangen (IBR 2019, 1107)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 719
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 1 A 11633/17
    Allerdings lässt die Bindungswirkung eines darauf ergehenden positiven Bescheides die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens in seiner konkreten Ausführung noch offen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - 4 C 41.84 -, NVwZ 1987, 884; siehe auch OVG RP, Urteil vom 7. November 2017 - 8 A 10859/17.OVG -, juris; so weiterhin OVG NRW, Urteil vom 14. Oktober 2013 - 2 A 204/12 -, BauR 2014, 676 sowie Urteil vom 19. Juli 2017 - 7 A 768/16 -, juris).

    Mit welchen baulichen und technischen Vorkehrungen und mit welchen Nutzungsauflagen sich das Bauvorhaben einfügt und dem Rücksichtnahmegebot gerecht wird, ist dem nachfolgendem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987, a.a.O.).

    Vielmehr wird der Rahmen der zulässigen Nutzungen auch in diesem Falle durch die in der Umgebung tatsächlich vorhandenen Nutzungsarten begrenzt (BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - 4 C 41/84 -, juris).

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 1 A 11633/17
    Ein derartiger Bebauungszusammenhang wird zwar nicht durch einzelne, auch größere Baulücken unterbrochen; größere landwirtschaftlich genutzte oder bewaldete Freiflächen oder ungenutzte Ödlandflächen schießen indes die Annahme eines Zusammenhangs aus (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1972 - 4 C 6.71 -, juris).

    Eine sachgerechte Entscheidung kann allerdings nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern nur auf der Grundlage einer umfassenden, die gesamten örtlichen Gegebenheiten würdigende Beurteilung getroffen werden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1972, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 26.01.1993 - 2 R 30/91

    Baulücke; Innenbereichsgrundstück; Heranrückende Wohnbebauung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 1 A 11633/17
    Das aber wäre mit der angesprochenen, durch die Innenbereichslage vermittelten Baulandqualität des Grundstücks nicht zu vereinbaren und ginge über das hinaus, was die Rücksichtnahmepflicht einem Bauherrn auferlegt (vgl. zum Ganzen OVG des Saarlandes, Urteil vom 6. Januar 1993 - 2 R 30/91 - m.w.N., juris).
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 1 A 11633/17
    Dabei fällt ins Gewicht, dass das zur Bebauung vorgesehene Grundstück dem Innenbereich zuzuordnen ist und ihm deshalb Baulandqualität zukommt, die nicht entschädigungslos entzogen werden darf (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28/81 -, juris), und sich das geplante Einfamilienhaus, wie gezeigt, innerhalb des durch die vorhandene Bebauung vorgegebenen Rahmens bewegt, also seiner Art nach grundsätzlich zulässig ist.
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2003 - 1 LB 269/02

    Aufstellungsort; Außenbereich; Baugrenze; Baulücke; Bauvoranfrage; Bauwunsch;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 1 A 11633/17
    Insbesondere braucht der Bauherr sich nicht darauf festzulegen, an welchem konkreten Standort auf dem Grundstück das Bauwerk errichtet werden soll (siehe hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 10. September 2003 - 1 LB 269/02 -, juris).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 1 A 11633/17
    Das Gebot der Rücksichtnahme stellt in erster Linie eine objektive Schranke für die Zulassung von Bauvorhaben dar, die dann durchbrochen ist, wenn ein Vorhaben unzumutbare Folgen für seine unmittelbare Nachbarschaft mit sich bringt (vgl. zum Gebot der Rücksichtnahme grundlegend: BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122; zur Bedeutung dieser Rechtsfigur im Innenbereich: BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1980 - 4 C 101.77 -, juris, und vom 13. März 1981 - 4 C 1/78 -, juris).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 101.77

    Schweinemastbetrieb; Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Beachtlicher Bereich;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 1 A 11633/17
    Das Gebot der Rücksichtnahme stellt in erster Linie eine objektive Schranke für die Zulassung von Bauvorhaben dar, die dann durchbrochen ist, wenn ein Vorhaben unzumutbare Folgen für seine unmittelbare Nachbarschaft mit sich bringt (vgl. zum Gebot der Rücksichtnahme grundlegend: BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122; zur Bedeutung dieser Rechtsfigur im Innenbereich: BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1980 - 4 C 101.77 -, juris, und vom 13. März 1981 - 4 C 1/78 -, juris).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 1 A 11633/17
    Dabei fällt zunächst ins Gewicht, dass Wohnbebauung und Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, wie ihre regelmäßige Zulässigkeit in Dorfgebieten zeigt, nicht stets und von vorneherein miteinander unverträgliche Nutzungen darstellen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 N 6/88 -, juris).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 1 A 11633/17
    Das Gebot der Rücksichtnahme stellt in erster Linie eine objektive Schranke für die Zulassung von Bauvorhaben dar, die dann durchbrochen ist, wenn ein Vorhaben unzumutbare Folgen für seine unmittelbare Nachbarschaft mit sich bringt (vgl. zum Gebot der Rücksichtnahme grundlegend: BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122; zur Bedeutung dieser Rechtsfigur im Innenbereich: BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1980 - 4 C 101.77 -, juris, und vom 13. März 1981 - 4 C 1/78 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2013 - 2 A 204/12

    Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 1 A 11633/17
    Allerdings lässt die Bindungswirkung eines darauf ergehenden positiven Bescheides die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens in seiner konkreten Ausführung noch offen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - 4 C 41.84 -, NVwZ 1987, 884; siehe auch OVG RP, Urteil vom 7. November 2017 - 8 A 10859/17.OVG -, juris; so weiterhin OVG NRW, Urteil vom 14. Oktober 2013 - 2 A 204/12 -, BauR 2014, 676 sowie Urteil vom 19. Juli 2017 - 7 A 768/16 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2017 - 7 A 768/16
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17

    Bauvoranfrage; Bestimmtheit; Wiedererrichtung einer durch Brand zerstörten

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem

  • BVerwG, 12.02.1968 - IV B 47.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Planungsrechtliche

  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

  • VG Neustadt, 08.03.2021 - 5 K 659/20

    Weingut im Außenbereich setzt sich vorerst erfolglos gegen drohende heranrückende

    Allerdings lässt die Bindungswirkung eines darauf ergehenden positiven Bescheides die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens in seiner konkreten Ausführung noch offen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2018 - 1 A 11633/17.OVG - m.w.N.).

    Mit welchen baulichen und technischen Vorkehrungen und mit welchen Nutzungsauflagen sich das Bauvorhaben einfügt und dem Rücksichtnahmegebot gerecht wird, ist dem nachfolgendem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2018 - 1 A 11633/17.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2020 - 8 C 11816/19

    Zur Festsetzung von reinen Wohngebieten durch den Bebauungsplan innerhalb einer

    Denn eine unmittelbare Nachbarschaft eines reinen Wohngebiets zu anderen Wohngebieten und gemischten Baugebieten - ein solches käme hier in der Umgebung selbst im Falle eines faktischen Dorfgebiets allenfalls in Frage - ist für sich genommen als unproblematisch anzusehen (Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O.); insbesondere stellen Wohnnutzungen und die hier in Rede stehenden landwirtschaftlichen Nutzungen nicht stets und von vorneherein miteinander unverträgliche Nutzungen dar (hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 N 6.88 -, juris Rn. 29; OVG RP, Urteil vom 20. November 2018 - 1 A 11633/17 -, juris Rn. 42).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 56/17

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle im Außenbereich

    Deshalb wird ein Bebauungszusammenhang zwar nicht durch einzelne, auch größere Baulücken unterbrochen; größere landwirtschaftlich genutzte oder bewaldete Freiflächen oder ungenutzte Ödlandflächen schießen indes die Annahme eines Bebauungszusammenhangs aus (OVG RP, Urteil vom 20. November 2018 - 1 A 11633/17 - juris Rn. 32; SaarlOVG, Urteil vom 23. Februar 1997 - 2 R 7/98 - juris Rn. 25).
  • VG Hannover, 22.08.2022 - 4 B 2648/22

    Beherbergungsbetrieb; Betriebsbeschreibung; Fremdköper; Gebietscharakter;

    Gerade die Größe der Hofstelle mit ihrem prägenden Charakter schließt es aus, den landwirtschaftlichen Betrieb als einen Fremdkörper zu betrachten und daher unberücksichtigt zu lassen (so im Ergebnis auch OVG Koblenz, Urt. v. 20.11.2018 - 1 A 11633/17 -, Rn. 34, BeckRS 2018, 53597).
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