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OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2001 - 7 A 11623/00 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 7 A 11623/00 (https://dejure.org/2001,18806)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 26.06.2000 - 3 K 2512/99
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2001 - 7 A 11623/00
- BVerwG, 20.06.2001 - 3 B 47.01
- BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71
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Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2001 - 7 A 11623/00
Im Einzelnen: Der Sinn des § 70 Abs. 1 StVZO kann nicht darin bestehen, ohne Vorliegen besonderer Umstände die Regelung der Grundnorm zu unterlaufen; § 70 StVZO soll vielmehr nur besonderen Ausnahmesituationen Rechnung tragen, die bei strikter Anwendung der Bestimmung nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten (vgl. BVerfGE 40, 371, 377 f.) . - BVerwG, 19.10.1999 - 3 C 40.98
Blutspendedienst; Beförderung von Blutkonserven; "Blaulicht"; Kraftfahrzeuge des …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2001 - 7 A 11623/00
Ferner vermindert eine Inflationierung von Fahrzeugen, die sich im Verkehr mit dem Blaulicht bewegen und damit verkehrsrechtliche Privilegien beanspruchen können, durch den damit verbundenen Gewöhnungseffekt die Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern (vgl. BVerwG vom 19. Oktober 1999, DÖV 2000, 779).
- VG Mainz, 28.10.2009 - 3 K 97/09
Auslegung eines Verwaltungsaktes; Straßenverkehrsrecht; Recht auf Nutzung von …
Bei diesen Organisationen sieht der Verordnungsgeber - wie auch in § 35 StVO zum Ausdruck kommt - eine verantwortungsvolle Inanspruchnahme von Sonderrechten und Wegerechten durch die mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgerüsteten Fahrzeuge von vorherein als gewährleistet an (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Januar 2001 - 7 A 11623/00.OVG -, DAR 2001, 329, 330).