Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2010 - 10 A 11232/09.OVG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 28 Abs 4 FeV, § 46 Abs 1 FeV, § 47 VwVfG
Fahrerlaubnisrecht; Umdeutung einer Entziehungsverfügung; Nachweis der Fahreignung - verkehrslexikon.de
Keine Entziehung einer tschechischen Fahrerlaubnis mehr nach nachgewiesener Fahreignung durch Privatgutachten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umdeutung der Entziehung einer Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU-Fahrerlaubnis) in eine (förmliche) Feststellung des Fehlens einer durch diese Erlaubnis vermittelten Fahrberechtigung in Deutschland; Versagung der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis aufgrund eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umdeutung der Entziehung einer Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU-Fahrerlaubnis) in eine (förmliche) Feststellung des Fehlens einer durch diese Erlaubnis vermittelten Fahrberechtigung in Deutschland; Versagung der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis aufgrund eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 11.05.2009 - 3 K 1052/08
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2010 - 10 A 11232/09.OVG
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 1059
- DÖV 2010, 786
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 A 11244/09
In Tschechien erteilte Fahrerlaubnis in Deutschland anzuerkennen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2010 - 10 A 11232/09
Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. März 2010 - 10 A 11244/09.OVG - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung klargestellt hat, ist damit neben der im dargestellten Sinne "offensichtlichen" Außerachtlassung des Wohnsitzerfordernisses auch ein vorausgegangener Fahrerlaubnisentzug im Aufnahmemitgliedstaat zu fordern. - VGH Baden-Württemberg, 09.09.2008 - 10 S 994/07
Umdeutung einer Führerscheineinziehungsverfügung in einen feststellenden …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2010 - 10 A 11232/09
Die Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis kann nicht in eine - förmliche - Feststellung des aus § 28 Abs. 4 FeV folgenden Fehlens einer durch die EU-Fahrerlaubnis vermittelten Fahrberechtigung in Deutschland umgedeutet werden (andere Meinung: VGHBW, Urteil vom 9. September 2008, DAR 2008, 660). - BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2010 - 10 A 11232/09
Abschließend sei im hier behandelten Zusammenhang noch hervorgehoben, dass sich auch aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 (BVerwGE 132, 315), in der das Bundesverwaltungsgericht unter anderem unter Hinweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. September 2008 festgestellt hat, dass die in dem ihm vorliegenden Verfahren angefochtene Entziehung einer tschechischen Fahrerlaubnis "keiner Umdeutung .
- OVG Niedersachsen, 05.10.2015 - 8 LA 115/15
Zuständigkeit für die Durchfürhung eines Asylverfahrens; Umdeutung einer …
Denn die Umdeutung wirkt auf diesen Zeitpunkt zurück (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.4.2010 - 10 A 11232/09 -, juris Rn. 42;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9.9.2008 - 10 S 994/07 -, juris Rn. 24;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl., § 47 Rn. 37). - VG Neustadt, 14.10.2010 - 6 L 953/10
Anordnung einer isolierten Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Während die Entziehung oder Beschränkung einer Fahrerlaubnis eine Reaktion auf die sich herausstellende Ungeeignetheit des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, folgt die Aberkennung der Berechtigung, von einer EU-Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, auf der Erkenntnis, dass diese unter Verstoß gegen die Bestimmungen des EU-Fahrerlaubnisrechts zustande gekommen ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. April 2010 - 10 A 11232/09.OVG -, DVBl. 2010, 1059). - VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13
Umdeutung der Ablehnung, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen …
Aus diesen Gründen kann die ablehnende Entscheidung gemäß § 28 Abs. 5 FeV - ebenso wenig wie eine Feststellungsentscheidung gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV - in eine Fahrerlaubnisentziehung umgedeutet werden (vgl. dazu ausführlich OVG RP, Urteil vom 23. April 2010 - 10 A 11232/09.OVG - a.A. zur - hier nicht einschlägigen - Umdeutung einer Entziehungsverfügung in eine Feststellungsentscheidung gemäß § 28 Abs. 4 FeV vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2009 - 3 B 116/08 -, BA 2009, 350).