Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11033/14.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16224
OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11033/14.OVG (https://dejure.org/2015,16224)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.06.2015 - 2 A 11033/14.OVG (https://dejure.org/2015,16224)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 2 A 11033/14.OVG (https://dejure.org/2015,16224)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16224) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 BG RP, § 75 Abs 1 BG RP, § 75 Abs 4 BG RP, § 6a Abs 1 S 1 LehrArbZV RP
    Schulleiter; Teilzeitbeschäftigung nach dem Sabbat-Jahr Modell

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Teilzeitbeschäftigung eines Schulleiters nach dem Sabbatjahr-Modell

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Teilzeitbeschäftigung eines Schulleiters nach dem Sabbatjahr-Modell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Freistellung: Kein Sabbatjahr für Schulleiter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Sabbatjahr für Schulleiter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Sabbatjahr für Schulleiter aus dem Hunsrück

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Sabbatjahr für Leiter einer kleinen Grundschule

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Sabbatjahr für Schulleiter aus dem Hunsrück

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigung eines Schulleiters in Form des Sabbatjahr-Modells

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigung eines Schulleiters in Form des Sabbatjahr-Modells

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Sabattjahr für Schulleiter

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Sabattjahr für Schulleiter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schulleiter hat keinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach dem Sabbatjahr-Modell - Ordnungsgemäßer Schulbetrieb ohne Anwesenheit des Schulleiters nicht sichergestellt

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VG Koblenz, 28.02.2023 - 5 K 1182/22

    Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr

    Die gerichtliche Kontrolle ist insoweit darauf beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder ob von diesem gegenüber der Beamtin oder dem Beamten in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 21.03 -, juris, Rn. 10; OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11033/14.OVG -, juris, Rn. 32; Beschluss vom 30. August 2018 - 2 A 10844/18.OVG -, n.v., BA S. 3).

    Inhaltlich sind unter "dienstlichen Gründen" im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 ArbZVO alle organisatorischen und personalwirtschaftlichen Aspekte, die das dienstliche Interesse an der sachgemäßen und reibungslosen Aufgabenerfüllung der Verwaltung betreffen, zu verstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004, a. a. O., Rn. 12; Beschluss vom 6. April 2016 - 2 B 79.15 -, juris, Rn. 8; OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2015, a. a. O., Rn. 34 m. w. N; Beschluss vom 30. August 2018, a. a. O.).

    nisation und Personalwirtschaft darstellen und denen der Dienstherr mit zumutbaren personellen und organisatorischen Maßnahmen begegnen kann (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2015, a. a. O; Battis, in: Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, 6. Auflage 2022, BBG, § 91 Rn. 18).

    als allgemeine, typischerweise mit der Teilzeitbeschäftigung verbundene zusätzliche Anforderung an Organisation und Personalwirtschaft darstellt (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2015, a. a. O, Rn. 46).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2017 - 2 B 11273/17

    Hinausschieben des Ruhestandsbeginns eines Schuldirektors um ein Jahr nach dem

    Die gerichtliche Kontrolle ist insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder ob von diesem gegenüber dem Beamten in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. September 2004 - 2 B 11470/04 -, AS 31, 432 [435 f.]; Urteil vom 13. April 2011 - 2 A 11447/10.OVG -, AS 40, 302 [307 f.]; Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11033/14 -, LKRZ 2015, 468 [469] m.w.N.).
  • VG Trier, 27.04.2021 - 7 K 6/21
    Die gerichtliche Kontrolle ist insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder ob von diesen in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11033/14.0VG juris Rn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht