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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10300/18.OVG   

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https://dejure.org/2018,31326
OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10300/18.OVG (https://dejure.org/2018,31326)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.09.2018 - 7 A 10300/18.OVG (https://dejure.org/2018,31326)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. September 2018 - 7 A 10300/18.OVG (https://dejure.org/2018,31326)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 Alt 2 UVG, § 7 UVG
    Verweigerung von Unterhaltsvorschusskosten bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter zur Identifizierung des Kindesvater

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmen der Person des Kindesvaters durch die Kindesmutter aufgrund von Nachforschungen im Fall einer Empfängnis beim Geschlechtsverkehr mit einem Unbekannten i.R.e. Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss für die Zwillinge

  • esovgrp.de

    UVG § 1,UVG § 1 Abs 3,UVG § 1 Abs 3 Alt 2,UVG § 7
    Analoge Anwendung, Analogie, Angabe, Anstrengung, Anwendung, Auskunft, Bemühung, Empfängnis, Ermittlung, Erzeuger, Gaststätte, Geschlechtspartner, Geschlechtsverkehr, Kennenlernen, Kind, Kindesmutter, Kindesvater, Leistung, Lokal, Mitwirkung, Mitwirkungspflicht, Mutter, ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Analoge Anwendung; Analogie; Angabe; anonym; Anstrengung; Auskunft; Bemühung; Empfängnis; Ermittlung; Erzeuger; Gaststätte; Geschlechtspartner; Geschlechtsverkehr; Kennenlernen; Kind; Kindesmutter; Kindesvater; Leistung; Lokal; Mitwirkung; Mitwirkungspflicht; Mutter; ...

  • rechtsportal.de

    Bestimmen der Person des Kindesvaters durch die Kindesmutter aufgrund von Nachforschungen im Fall einer Empfängnis beim Geschlechtsverkehr mit einem Unbekannten i.R.e. Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss für die Zwillinge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Unterhaltsvorschuss bei mangelnder Mitwirkung der Kindesmutter an der Bestimmung des Kindesvaters

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsvorschuss: Verweigerung von Unterhaltsvorschusskosten

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn Kindesmutter an Bestimmung des Kindesvaters nicht ausreichend mitwirkt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Unterhaltsvorschuss bei mangelnder Mitwirkung der Kindesmutter an der Bestimmung des Kindesvaters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Unterhaltsvorschuss bei Verstoß gegen Mitwirkungspflicht an der Bestimmung des Kindesvaters

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Kein Unterhaltsvorschuss bei fehlender Mithilfe zur Bestimmung des Kindesvaters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mutter muss für Unterhaltsvorschuss zumutbare Anstrengungen zur Identitätsfeststellung des Kindesvaters anstellen

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsvorschuss beim One-Night-Stand - Die Suche nach dem Vater

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unterhaltsvorschuss bei mangelnder Mitwirkung der Kindesmutter an der Identitätsbestimmung des Kindesvaters - Nachforschungen zeitnah auch bei unklaren Erfolgsaussichten anzustellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 158
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10300/18
    Eine analoge Anwendung von § 1 Abs. 3 Alt. 2 UVG kommt in Fällen des Geschlechtsverkehrs zwischen Unbekannten nur in Betracht, wenn die Kindesmutter absichtlich schwanger werden und die Feststellung des Kindesvaters verhindern wollte (vgl. zur anonymen Samenspende BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28/12 -).

    Was möglich und zumutbar ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28/12 -, juris, Rn. 11).

    29 Der Senat merkt allerdings wie bereits im Urteil vom 23. Juli 2014 (- 7 A 10330/14.OVG -, juris, Rn. 40) an, dass die Konzeption des Unterhaltsvorschussgesetzes der Annahme entgegensteht, der Normgeber habe einen Anspruch auch in den Fällen ausschließen wollen, in denen der alleinstehende Elternteil die prekäre Lage selbst herbeigeführt hat (so auch BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28/12 -, juris, Rn. 19).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 16. Mai 2013 (- 5 C 28/12 -, Rn. 24, 27) den Rahmen für eine analoge Anwendung abgesteckt.

    Zum anderen lässt sich die vom Verwaltungsgericht aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen ist, wenn eine Kindesmutter keine Angaben über den Kindesvater machen kann, auf der Grundlage der beiden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1991 (5 C 13/87) und 16. Mai 2013 (5 C 28/12) beantworten.

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2014 - 4 LA 3/14

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bei Verhinderung der Feststellung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10300/18
    Die Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 16. Januar 2014 - 4 LA 3/14 -, juris, Rn. 5 f.), nach der § 1 Abs. 3 Alt. 2 UVG analog auf Fälle einer Empfängnis nach anonymem Geschlechtsverkehr angewendet werden soll, überzeugt nicht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 7 A 10330/14

    Zuordnung von Unterhaltszahlungen an nicht mehr unterhaltsleistungsberechtigtes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10300/18
    29 Der Senat merkt allerdings wie bereits im Urteil vom 23. Juli 2014 (- 7 A 10330/14.OVG -, juris, Rn. 40) an, dass die Konzeption des Unterhaltsvorschussgesetzes der Annahme entgegensteht, der Normgeber habe einen Anspruch auch in den Fällen ausschließen wollen, in denen der alleinstehende Elternteil die prekäre Lage selbst herbeigeführt hat (so auch BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28/12 -, juris, Rn. 19).
  • VG Aachen, 21.05.2012 - 2 K 17/11

    Umfang der Mitwirkungsobliegenheit nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 UVG; Realisierbarkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10300/18
    Regelmäßig hat sie Fragen der zuständigen Behörde erschöpfend zu beantworten, um gegebenenfalls dieser Ermittlungen zu ermöglichen (vgl. VG Aachen, Urteil vom 21. Mai 2012 - 2 K 17/11 -, juris, Rn. 23).
  • VG Düsseldorf, 17.11.2010 - 21 K 6202/10

    Unterhaltsvorschuss Mitwirkung Vaterschaft Swingerclub Glaubhaftigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10300/18
    Die Pflicht zur Mitwirkung wird nicht durch unglaubhafte Angaben erfüllt (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2010 - 21 K 6202/10 -, juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 13.87

    Sozialhilfe - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10300/18
    b) Demzufolge ist ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen, wenn die Kindesmutter keine bzw. nur unzureichende Angaben zur Person des Kindesvaters macht, es sei denn, sie legt nachvollziehbar dar und macht glaubhaft, aus welchen Gründen dies nicht möglich oder nicht zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1991 - 5 C 13.87 -, BVerwGE 89, 192 = juris, Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 24.05.2023 - 5 A 350/22

    Unterhaltsvorschuss; Mitwirkungspflicht ; Glaubhaftigkeit ; Identitätsermittlung

    Die notwendigen Obliegenheiten der Kindsmutter gemäß § 1 Abs. 3 UVG umfassen auch mögliche und zumutbare Bemühungen, den Kindsvater (spätestens) nach Bekanntwerden der Schwangerschaft zeitnah selbst zu ermitteln (OVG NRW, Beschl. v. 28. Juli 2021 - 12 A 468/20 -, juris Rn. 12; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 24. September 2018 - 7 A 10300/18 -, juris Rn. 25).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 16. Mai 2013 (- 5 C 28.12 -, juris Rn. 26 ff.) die analoge Anwendung des § 1 Abs. 3 UVG für den Fall einer durch heterologe Insemination mittels einer anonymen Samenspende herbeigeführten Schwangerschaft bejaht hat, ist diese Rechtsprechung auf die Konstellation eines One-Night- Stands mit der Folge der Geburt eines Kindes nicht anwendbar (SächsOVG, Beschl. v. 18. Juli 2019 - 3 D 41/19 -, juris Rn. 11; VGH BW, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris Rn. 29; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 24. September 2018 - 7 A 10300/18 -, juris Rn. 29; a. A. NdsOVG, Beschl. v. 16. Januar 2014 - 4 LA 3/14 -, juris Rn. 5 f.).

  • VG Berlin, 21.05.2019 - 21 K 982.18

    Mitwirkung der Kindesmutter zur Feststellung der Vaterschaft bzw. Ermittlung des

    Dabei ist die Kindesmutter verpflichtet, nicht nur vorhandenes Wissen mitzuteilen, sondern auch (in engen Grenzen) Informationen zu beschaffen bzw. Nachforschungen anzustellen, die ohne Schwierigkeiten möglich sind (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10300/18 - juris Rn. 20).

    So liegt ein Fall fehlender Mitwirkung etwa dann vor, wenn die Kindesmutter nicht alle in Betracht kommenden Sexualpartner benennt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. August 2013 - 6 S 41.13 - BA S. 3), wenn sie keine detaillierte Angaben dazu macht, wie sie den Sexualpartner kennengelernt hat (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018, a.a.O., Rn. 24), bzw. den Ablauf des Abends, an dem es zur Zeugung des Kindes gekommen ist, detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018, a.a.O., Rn. 35; OVG Münster, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 12 A 1945/16 - juris Rn. 3), oder wenn sie nicht unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Ermittlung des Kindesvaters eingeleitet oder veranlasst hat, insbesondere nicht versucht hat, diesen am (unschwer aufzusuchenden) Ort des Kennenlernens erneut anzutreffen oder dort Informationen über ihn zu beschaffen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018, a.a.O., Rn. 25).

  • VGH Bayern, 18.04.2019 - 12 C 18.1893

    Erstattung unberechtigt geleisteter Unterhaltsvorschussleistungen;

    Dieser Ausschlusstatbestand dient der Sicherung des Rückgriffsanspruchs gegen den keinen Unterhalt leistenden Unterhaltsverpflichteten nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG, dessen Geltendmachung voraussetzt, dass die Person des Unterhaltsverpflichteten den Behörden bekannt ist (zu diesem Zusammenhang vgl. OVG Koblenz, U.v. 24.9.2018 - 7 A 10300/18.OVG - BeckRS 2018, 23708 Rn. 20; BayVGH, B.v. 31.3.2010 - 12 C 09.2943 - BeckRS 2010, 31260 Rn. 4).

    Sie ist nicht nur verpflichtet, vorhandenes Wissen mitzuteilen, sondern auch in engen Grenzen Informationen zu beschaffen, die ohne Schwierigkeiten zu erlangen sind (vgl. OVG Koblenz, U.v. 24.9.2018 - 7 A 10300/18 - BeckRS 2018, 23708 Rn. 20 f.).

    Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 1 Abs. 3 UVG kommt die Kindsmutter dabei insbesondere dann nicht nach, wenn sie bei der Schilderung der Umstände der Zeugung des Kindes keine glaubhaften Angaben macht, sie beispielsweise detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, sodass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass ihr Vortrag, zur Identität des Kindsvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]; zu den Anforderungen an die Glaubhaftigkeit der Angaben vgl. auch OVG Koblenz, U.v. 24.9.2018 - 7 A 10300/18.OVG - BeckRS 2018, 23708 Rn. 21).

    Sie hat vielmehr unbewusst eine Situation geschaffen, in der ein Rückgriff auf den zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil tatsächlich unmöglich ist (vgl. hierzu auch OVG Koblenz, U.v. 24.9.2018 - 7 A 10300/18.OVG - BeckRS 2018, 23708 Rn. 29).

  • VG Regensburg, 18.04.2019 - 12 C 18.1893

    Erstattung unberechtigt geleisteter Unterhaltsvorschussleistungen

    Dieser Ausschlusstatbestand dient der Sicherung des Rückgriffsanspruchs gegen den keinen Unterhalt leistenden Unterhaltsverpflichteten nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG, dessen Geltendmachung voraussetzt, dass die Person des Unterhaltsverpflichteten den Behörden bekannt ist (zu diesem Zusammenhang vgl. OVG Koblenz, U.v. 24.9.2018 - 7 A 10300/18.OVG - BeckRS 2018, 23708 Rn. 20; BayVGH, B.v. 31.3.2010 - 12 C 09.2943 - BeckRS 2010, 31260 Rn. 4).

    Sie ist nicht nur verpflichtet, vorhandenes Wissen mitzuteilen, sondern auch in engen Grenzen Informationen zu beschaffen, die ohne Schwierigkeiten zu erlangen sind (vgl. OVG Koblenz, U.v. 24.9.2018 - 7 A 10300/18 - BeckRS 2018, 23708 Rn. 20 f.).

    Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 1 Abs. 3 UVG kommt die Kindsmutter dabei insbesondere dann nicht nach, wenn sie bei der Schilderung der Umstände der Zeugung des Kindes keine glaubhaften Angaben macht, sie beispielsweise detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, sodass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass ihr Vortrag, zur Identität des Kindsvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]; zu den Anforderungen an die Glaubhaftigkeit der Angaben vgl. auch OVG Koblenz, U.v. 24.9.2018 - 7 A 10300/18.OVG - BeckRS 2018, 23708 Rn. 21).

    Sie hat vielmehr unbewusst eine Situation geschaffen, in der ein Rückgriff auf den zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil tatsächlich unmöglich ist (vgl. hierzu auch OVG Koblenz, U.v. 24.9.2018 - 7 A 10300/18.OVG - BeckRS 2018, 23708 Rn. 29).

  • VG Köln, 17.12.2019 - 26 K 6135/18
    Nach Übersendung des juris-Ausdrucks der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 24. September 2018 - 7 A 10300/18 - erklärt sie, sie habe alle Angaben zu dem besagten Abend nach bestem Gewissen gemacht.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. April 2019 - 12 C 18.1893 -, juris, Rn. 21, 28 m.w.H. u.a. auf VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris, Rn. 34ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10300/18 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 12 A 1945/16 -, juris, Rn. 3; dass., Urteil vom 29. Oktober 1993 8 A 3347/91 -, juris, Rn. 31.

    So im Ergebnis ebenfalls, wenn auch über die direkte Anwendung des § 1 Abs. 3 Alt. 2. UVG (allerdings bei einem zeitnah nach der Geburt gestellten Antrag auf UVG-Leistungen): OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10300/18 -, juris, Rn. 25.

  • OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21

    Feststellung Vaterschaft; Glaubhaftigkeit; Kindsmutter; Mitwirkungspflichten;

    Der Ausschlusstatbestand des § 1 Abs. 3 UhVorschG dient der Sicherung des Rückgriffsanspruchs gegen den keinen Unterhalt leistenden Unterhaltsverpflichteten nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UhVorschG, dessen Geltendmachung voraussetzt, dass die Person des Unterhaltsverpflichteten den Behörden bekannt ist (zu diesem Zusammenhang vgl. OVG R-P, Urt. v. 24.09.2018 - 7 A 10300/18, juris Rn. 20; Bay. VGH , Beschl. v. 18.04.2019 - 12 C 18.1893, juris Rn. 21).

    Sie ist nicht nur verpflichtet, vorhandenes Wissen mitzuteilen, sondern auch in engen Grenzen Informationen zu beschaffen, die ohne Schwierigkeiten zu erlangen sind (vgl. OVG R-P, Urt. v. 24.09.2018 - 7 A 10300/18, juris Rn. 20 f.).

    Deswegen musste sie auch nicht in Rechnung stellen, mehrere Jahre später Angaben zum Kindsvater gegenüber einer deutschen Unterhaltsvorschusskasse machen zu müssen (vgl. dazu OVG R-P, Urt. v. 24.09.2018 - 7 A 10300/18, juris Rn. 25 ff).

  • OVG Sachsen, 24.05.2023 - 5 A 590/21

    Unterhaltsvorschuss; Dauerverwaltungsakt; Mitwirkungspflicht;

    Die notwendigen Obliegenheiten der Kindsmutter gemäß § 1 Abs. 3 UVG umfassen auch mögliche und zumutbare Bemühungen, den Kindsvater (spätestens) nach Bekanntwerden der Schwangerschaft zeitnah selbst zu ermitteln (OVG NRW, Beschl. v. 28. Juli 2021 - 12 A 468/20 -, juris Rn. 12; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 24. September 2018 - 7 A 10300/18 -, juris Rn. 25).
  • VG Minden, 14.04.2021 - 6 K 2395/20
    vgl. BVerwG, Urteile vom 21. November 1991 - 5 C 13.87 -, juris Rn. 16, und vom 16. Mai 2013 - 5 C 28.12 -, juris Rn. 11; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10300/18 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 14. November 2011 - 12 B 1171/11 -, juris Rn. 3, jeweils m. w. N. , s. a. Knittel, JAmt, 2019, 183 (187).

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 12 E 949/20 -, juris Rn. 10; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10300/18 -, juris Rn. 20; VG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2019 - 21 K 982.18 -, juris Rn. 21 a. E.; s. a. Knittel, JAmt, 2019, 183 (189) unter Hinweis auf VG Saarlouis, Gerichtsbescheid vom 21. Juli 2016 - 3 K 604/15 -, auch bei juris unter Rn. 21 ff., insb.

  • OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22

    Auswirkung der Mitwirkungspflichten des betreuenden Elternteils auf die

    Der Ausschlusstatbestand des § 1 Abs. 3 UVG dient der Sicherung des Rückgriffsanspruchs gegen den keinen Unterhalt leistenden Unterhaltsverpflichteten nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG , dessen Geltendmachung voraussetzt, dass die Person des Unterhaltsverpflichteten den Behörden bekannt ist (zu diesem Zusammenhang vgl. OVG R-P, Urt. v. 24.09.2018 - 7 A 10300/18, juris Rn. 20; Bay. VGH , Beschl. v. 18.04.2019 - 12 C 18.1893, juris Rn. 21).

    Sie ist nicht nur verpflichtet, vorhandenes Wissen mitzuteilen, sondern auch in engen Grenzen Informationen zu beschaffen, die ohne Schwierigkeiten zu erlangen sind (vgl. OVG R-P, Urt. v. 24.09.2018 - 7 A 10300/18, juris Rn. 20 f.).

  • VG Düsseldorf, 20.03.2020 - 21 K 2201/19
    So liegt ein Fall fehlender Mitwirkung etwa dann vor, wenn die Kindsmutter nicht alle in Betracht kommenden Sexualpartner benennt, Vgl. VG Berlin, Urteil vom 21.05.2019 - 21 K 982.18 -, juris, wenn sie keine detaillierte Angaben dazu macht, wie sie den Sexualpartner kennengelernt hat, vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24.09.2018 - 7 A 10300/18 -, juris, bzw. den Ablauf des Abends, an dem es zur Zeugung des Kindes gekommen ist, detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 09.06.2017 - 12 A 1945/16 - juris; VG Berlin, Urteil vom 21.05.2019 - 21 K 982.18 -, juris.

    oder wenn sie nicht unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Ermittlung des Kindsvaters eingeleitet oder veranlasst hat, insbesondere nicht versucht hat, diesen am (unschwer aufzusuchenden) Ort des Kennenlernens erneut anzutreffen oder dort Informationen über ihn zu beschaffen, vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24.09.2018 - 7 A 10300/18 -, juris.

  • VG Berlin, 24.01.2023 - 21 K 510.20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 12 E 889/18

    Nachkommen der Mitwirkungspflicht für einen Anspruch auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - 12 A 468/20

    Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender

  • VG Hamburg, 05.01.2023 - 13 K 2619/21

    Zur Mitwirkungsobliegenheit der Mutter gemäß § 1 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz

  • VG Berlin, 25.10.2022 - 21 K 14.22

    Unterhaltsvorschussanspruch: zur Frage, ob bei im Wege einer anonymen Samenspende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2022 - 12 A 1263/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2021 - 12 E 367/21

    Mitwirkungspflicht der Kindesmutter bei der Ermittlung des Kindesvaters i.R.e.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2021 - 12 E 949/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2020 - 12 E 976/19
  • VG Berlin, 25.10.2022 - 21 K 1271.21
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