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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 8 A 10638/18.OVG   

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https://dejure.org/2018,39063
OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 8 A 10638/18.OVG (https://dejure.org/2018,39063)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.10.2018 - 8 A 10638/18.OVG (https://dejure.org/2018,39063)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 8 A 10638/18.OVG (https://dejure.org/2018,39063)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 30 Abs 2 S 1 BauO RP, § 30 Abs 8 S 1 BauO RP, § 66 Abs 4 S 1 BauO RP, § 69 Abs 1 BauO RP, § 8 Abs 1 S 1 BauO RP
    Abweichung von Abstandsflächenrecht aus übergewichtigen Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsflächen; Abstandsflächenrecht; Abweichung; Anschlussberufung; Baueinstellung; Baurecht; Bestandsgebäude in der Abstandsfläche; Brandwand; Einstellungsverfügung; Gründe für die Abweichung; Nutzungsänderung; Risikogebiet; Sanierung; Überschwemmungsgebiet; Umbau; ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften des Bauordnungsrechts; Nichtschutzwürdigkeit eines Nachbarn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls; Nachweis einer Übergewichtigkeit der Abweichung eines Bauvorhabens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann darf von nachbarschützenden Vorschriften abgewichen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 93
  • ZfBR 2019, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 20.09

    Netzteil; Tischnetzteil; Steckernetzteil; Elektrogerät; Übertragung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 8 A 10638/18
    Bei fehlendem Zustellungswillen greift auch die Zustellungsfiktion des § 56 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 189 ZPO nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 7 C 20.09 -, DVBl. 2010, 1508 und juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 8 A 10638/18
    Durch Zustellung dieses Schriftsatzes an die Verfahrensbevollmächtigten der Kläger ist ihnen diese Beschränkung der Baueinstellung auf den Bereich des Bauwichs auch zugegangen (vergleichbar den Änderungen von Genehmigungsbescheiden durch Protokollerklärungen in der mündlichen Verhandlung, hierzu: BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 -, BVerwGE 139, 150 und juris, Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1999 - 8 A 10951/99

    Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 8 A 10638/18
    Die Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften - wie hier - kommt nur in Betracht, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls der Nachbar nicht schutzwürdig ist oder die Gründe für die Abweichung übergewichtig sind (vgl. zum Vorstehenden insgesamt das Urteil des Senats vom 3. November 1999 - 8 A 10951/99.OVG -, AS 28, 65 [67]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2001 - 8 B 10576/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 8 A 10638/18
    Maßgeblich für die Erhaltungswürdigkeit eines Gebäudes ist neben dem Erhaltungszustand des Fundamentes und der Außenwände auch der Zustand des Daches (vgl. OVG RP, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 8 B 10576/01.OVG -, juris, Rn. 4; Beschluss vom 26. Juni 2013 - 8 A 10484/13.OVG - [S. 5 d.U., vollständiger Austausch des Dachstuhls keine bloße Instandsetzungsmaßnahme]).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 8 A 10638/18
    Vielmehr genügt die formale Eigentümerstellung, die dem Eigentümer alle mit dem Eigentum verbundenen privaten und öffentlichen Rechte eröffnet (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 - u.a. [Garzweiler], NVwZ 2014, 211, Rn. 157 zum Rechtsschutzinteresse in sog. "Sperrgrundstückfällen").
  • VG Trier, 10.08.2016 - 5 K 2662/16

    Baugenehmigung für ehemaliges Schreinereigebäude in Waldrach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 8 A 10638/18
    Mit Urteil vom 10. August 2016 - 5 K 2662/16.TR - verpflichtete das Verwaltungsgericht Trier den Beklagten zur Erteilung der von den Klägern am 8. Dezember 2014 beantragten Nachtragsbaugenehmigung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2017 - 1 A 10865/16

    Ortsgemeinde Waldrach muss auf Privatgrundstück errichtetes Regenrückhaltebecken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 8 A 10638/18
    Zum anderen hat der 1. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Urteil vom 4. April 2017 - 1 A 10865/16.OVG - zu dem Rückbauverlangen der Klägerin gegenüber der Beigeladenen wegen des bei Errichtung des Wasser- und Geröllrückhaltebeckens entstandenen Überbaus festgestellt, dass sich dieses Verlangen nicht deshalb als für die Beigeladene unzumutbar erweise, dass der Wert der in Anspruch genommenen Flächen der Klägerin weitaus geringer sei als der Aufwand von ca. 14.000,00 EUR für die Rückbaumaßnahme (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. April 2017 - 1 A 10865/16.OVG -, NVwZ-RR 2017, 605 und juris, Rn. 34).
  • VG Neustadt, 03.02.2020 - 5 K 922/19

    Wirkung einer nachträglich erlassenen Baugenehmigung auf vorige

    Die Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften kommt nur in Betracht, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls der Nachbar nicht schutzwürdig ist oder die Gründe für die Abweichung übergewichtig sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 8 A 10638/18 -, juris m.w.N.).
  • VG Trier, 22.01.2021 - 5 L 3879/20

    Kirche Maria Königin: Eilantrag gegen Baugenehmigung erfolgreich

    Die Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften kommt nur in Betracht, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls der Nachbar nicht schutzwürdig ist oder die Gründe für die Abweichung übergewichtig sind (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 8 A 10638/18 -, juris Rn. 45 m.w.N.; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 3. Februar 2020 - 5 K 922/19.NW -, juris Rn. 35).
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