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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03.OVG (https://dejure.org/2004,10308)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.03.2004 - 12 A 11775/03.OVG (https://dejure.org/2004,10308)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG (https://dejure.org/2004,10308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung eines Waffenscheins; Nachweis eines waffenrechtlichen Bedürfnisses; Aufrüsten der Beamten der Sozialverwaltung mit Schusswaffen (Ersatzpolizisten)

  • Judicialis

    WaffG § ... 30 F. 1976; ; WaffG § 30 Abs. 1 F. 1976; ; WaffG § 32 F. 1976; ; WaffG § 32 Abs. 1 F. 1976; ; WaffG 32 Abs. 1 Nr. 3 F. 1976; ; WaffG § 35 F. 1976; ; WaffG § 35 Abs. 1 F. 1976; ; WaffG § 36 F. 1976; ; WaffG § 36 Abs. 1 F. 1976; ; WaffG § 4 F. 2002; ; WaffG § 4 Abs. 1 F. 2002; ; WaffG § 8 F. 2002; ; WaffG § 10 F. 2002; ; WaffG § 19 F. 2002; ; LBG § 87; ; SGB X § 20; ; SGB X § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Keine Schusswaffe für Mitarbeiter des Sozialamtes

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Schusswaffen für Mitarbeiter des Sozialamts!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 326
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03
    Hierfür ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Beigeladene geltend machen kann, durch die angegriffene Entscheidung (zumindest) in seinen rechtlichen Interessen nachteilig berührt zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981, BVerwGE 64, 67 [68 f.] und Urteil vom 15. Februar 1990, BauR 1990, 453 [454]).

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts erweist sich als rechtmäßig und verletzt die Beigeladene zu 2.) nicht in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO entsprechend; vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1974, BVerwGE 47, 19 [21 f.] und Urteil vom 16. September 1981, a.a.O. [68]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2002 - 12 A 10773/02

    Nacherhebung der Fleischbeschaugebühr

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für beide Rechtszüge auf 4.000,00 EUR festgesetzt (§§ 13 Abs. 1 Satz 2, 14, 25 Abs. 2 Satz 2 GKG; wie bei Aufsichtsklagen üblich, vgl. Beschluss des Senats vom 29. August 2002 - 12 A 10773/02.OVG -).
  • BVerwG, 23.08.1974 - IV C 29.73
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts erweist sich als rechtmäßig und verletzt die Beigeladene zu 2.) nicht in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO entsprechend; vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1974, BVerwGE 47, 19 [21 f.] und Urteil vom 16. September 1981, a.a.O. [68]).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03
    Der Beigeladenen zu 2.) fehlt nicht die für Rechtsmittel eines Beigeladenen erforderliche materielle Beschwer (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1969, BVerwGE 31, 233 [235] und Urteil vom 18. April 1997, BVerwGE 104, 289 [292]; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, Vorbemerkung § 124, Rn. 46).
  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03
    Der Beigeladenen zu 2.) fehlt nicht die für Rechtsmittel eines Beigeladenen erforderliche materielle Beschwer (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1969, BVerwGE 31, 233 [235] und Urteil vom 18. April 1997, BVerwGE 104, 289 [292]; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, Vorbemerkung § 124, Rn. 46).
  • VGH Bayern, 21.07.1988 - 21 B 88.00092
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03
    Als andere Maßnahmen zur Gefährdungsminderung, die das Führen einer Schusswaffe nicht erforderlich machen, kommen sowohl zumutbare Änderungen im Verhalten des Betroffenen selbst als auch die Durchführung zumutbarer Sicherheitsvorkehrungen - gegebenenfalls auch durch Dritte - in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975, a.a.O. [11]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 1978, GewArch 1978, 398 [399]; BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 1988, GewArch 1988, 393 [394 f.]).
  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03
    Ein Bedürfnis liegt unter anderem vor - und nur dies ist vorliegend einschlägig - bei einer Person, die glaubhaft macht, wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein, wenn der Erwerb der Schusswaffe geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern (§ 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG 1976 bzw. § 19 Abs. 1 WaffG 2002); dabei wird ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe anerkannt, wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese Voraussetzungen auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen (so jetzt ausdrücklich § 19 Abs. 2 WaffG 2002; vgl. aber auch schon BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975, BVerwGE 49, 1 [6 f.]).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 35.77

    Verlängerung der Geltungsdauer von vor Inkrafttreten des Waffengesetzes (WaffG)

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03
    Entgegen der Ansicht der Beigeladenen zu 2.) findet auch bei der Entscheidung über die Verlängerung eine umfassende Prüfung statt, weil das Gesetz die Neuerteilung und die Verlängerung von denselben materiell-rechtlichen Voraussetzungen abhängig macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1979, NJW 1980, 1588).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86

    Feststellungsklage - Baugenehmigung - Verletzung in eigenen subjektiven Rechten -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03
    Hierfür ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Beigeladene geltend machen kann, durch die angegriffene Entscheidung (zumindest) in seinen rechtlichen Interessen nachteilig berührt zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981, BVerwGE 64, 67 [68 f.] und Urteil vom 15. Februar 1990, BauR 1990, 453 [454]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.1988 - 2 A 85/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03
    Als andere Maßnahmen zur Gefährdungsminderung, die das Führen einer Schusswaffe nicht erforderlich machen, kommen sowohl zumutbare Änderungen im Verhalten des Betroffenen selbst als auch die Durchführung zumutbarer Sicherheitsvorkehrungen - gegebenenfalls auch durch Dritte - in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975, a.a.O. [11]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 1978, GewArch 1978, 398 [399]; BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 1988, GewArch 1988, 393 [394 f.]).
  • VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 521/10

    Gerichtsvollzieher; waffenrechtliche Erlaubnis zum dienstlichen Gebrauch einer

    57 Eine Erforderlichkeit in diesem Sinne ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn sich die Gefährdung auf andere zumutbare Weise verhindern oder wenigstens ebenso mindern lässt wie durch den Besitz bzw. das Führen einer Schusswaffe (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975 - I C 25/73 -, NJW 1976, 638); insbesondere ist sie zu verneinen, wenn Änderungen im Verhalten des Betroffenen oder andere Schutzvorkehrungen zumutbar und geboten sind (vgl. m. w. N. OVG Koblenz, Urt. v. 25.03.2004 - 12 A 11775/03.OVG, NVwZ-RR 2005, 326 ff.).
  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 15.1085

    Waffenschein für einen Waffenhändler

    Soweit dies nicht nur auf eine allgemein mäßige Gefährdungslage, sondern (auch) auf vom Kläger ergriffene Sicherungsmaßnahmen zurückzuführen sein sollte, sind ihm derartige Maßnahmen als auch ggf. Verhaltensänderungen, die die Gefahrenlage auf ein zumutbares Maß reduzieren und das Bedürfnis zum Führen einer Waffe entfallen lassen, ungeachtet dessen zumutbar, dass Recht dem Unrecht grundsätzlich nicht zu weichen braucht (vgl. OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris 2. Ls, Rn. 30; vgl. BayVGH, B. v. 21. Juli 1988 - 21 B 88.00092 - GewA 1988, 393/394; BVerwG, U. v. 24. Juni 1975 - I C 25.73 - juris Rn. 20, 25; Papsthart, a. a. O., § 19 Rn. 3, 13).

    In der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte wird insoweit die Auffassung vertreten, dass in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 38; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 38 vgl. auch OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, - 11 LB 234/09 - juris Rn. 39 und OVG RP, U. v. 23. Mai 2007 - 7 A 11492/06 - juris Rn. 4 ff. wegen fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten beim verteidigungsgemäßen Schusswaffengebrauch; VG Darmstadt, U. v. 30. Juni 2010 - 5 K 162/09.DA (3) - juris Rn. 23 ff. u. U. v. 30 April 2009 - 5 K 147/08.DA (3) - juris Rn. 37).

    Es wird vielmehr befürchtet, dass das Führen einer Schusswaffe durch eine auf sich gestellte Einzelperson deren Gefährdung erhöht, indem etwa sich Täter auf eine ihnen bekannte Bewaffnung ihres Opfers einstellen oder diesem während der Tatausführung die Schusswaffe entwenden und sie anschließend gegen ihr Opfer richten (vgl. OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - a. a. O. Rn. 37 a.E.; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 38 a.E.; vgl. auch die ausführliche polizeiliche Einschätzung im Klageverfahren des VG Augsburg, U. v. 1. Oktober 2014 - Au 4 K 14.316 - juris Rn. 18).

  • VG Augsburg, 29.05.2013 - Au 4 K 13.614

    Schusswaffe nicht erforderlich und nicht geeignet, Gefährdung zu mindern

    Auch wenn im Rahmen der geschilderten Tätigkeiten die Filialfahrten möglicherweise auch deswegen problematischer erscheinen, da die Zielorte - im Gegensatz zu den spontan stattfindenden Kundenbesuchen - praktisch immer feststehen und alternative Fahrtrouten begrenzt sind (vgl. OVG RP, U.v. 30.8.1978 - 2 A 85/87 - GewArch 1978, 398), ist auch insoweit die abschreckende Wirkung einer Waffe fraglich und sind dem Kläger auch unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes, dass Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht, Verhaltensänderungen zur Reduzierung der Gefahrenlage zumutbar (vgl. VG München, U.v. 10.10.2012 - M 7 K 11.5612 - unveröffentlicht; OVG RP, U.v. 25.3.2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 30).

    Dies gilt erst recht, soweit gerade im Rahmen der Filialtransporte zu in der Fußgängerzone gelegenen Ladengeschäften eine gesteigerte Rücksichtnahme auf unbeteiligte Dritte erforderlich ist und insoweit auch - kostenpflichtige - professionelle Bewachung in Anspruch genommen werden könnte (vgl. Apel/Bushart, a.a.O., § 19 Rn. 15; VG München, U.v. 10.10.2012 - M 7 K 11.5612 - unveröffentlicht; BayVGH, B.v. 21.7.1988 - 21 B 88.00092 - GewArch 1988, 393 - juris; OVG RP, U.v. 25.3.2004 - 12 A 11775/03.OVG - NVwZ-RR 2005, 326 - juris Rn. 30).

    Abgesehen davon, dass der Waffeneinsatz im belebten Innenstadtbereich - soweit der Kläger seine Filialen durch die Fußgängerzone aufsucht - ungeeignet ist (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 34), ist vielmehr zu befürchten, dass das Führen einer Schusswaffe durch eine auf sich allein gestellte Einzelperson deren Gefährdung erhöht, in denen sich etwa Täter auf einen ihnen bekannte Bewaffnung des Opfers einstellen oder diesem während der Tatausführung die Schusswaffe entwenden und sie anschließend gegen ihr Opfer richten (vgl. OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 37; OVG RP, U.v. 25.3.2004 -12 A 11775/03.OVG - NVwZ-RR 2005, 326 - juris Rn. 38).

  • VG München, 02.09.2015 - M 7 K 15.24

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins eines Sprengmeisters

    Soweit ersteres nicht nur auf eine allgemein mäßige Gefährdungslage, sondern (auch) auf vom Kläger ergriffene Sicherungsmaßnahmen zurückzuführen sein sollte, sind ihm derartige Maßnahmen als auch ggf. Verhaltensänderungen, die die Gefahrenlage auf ein zumutbares Maß reduzieren und das Bedürfnis zum Führen einer Waffe entfallen lassen, ungeachtet dessen zumutbar, dass Recht dem Unrecht grundsätzlich nicht zu weichen braucht (vgl. OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris 2. Ls, Rn. 30; vgl. BayVGH, B. v. 21. Juli 1988 - 21 B 88.00092 - GewA 1988, 393/394; BVerwG, U. v. 24. Juni 1975 - I C 25.73 - juris Rn. 20, 25; Papsthart, a. a. O., § 19 Rn. 3, 13).

    In der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte wird insoweit die Auffassung vertreten, dass in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 38; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 38 vgl. auch OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, - 11 LB 234/09 - juris Rn. 39 und OVG RP, U. v. 23. Mai 2007 - 7 A 11492/06 - juris Rn. 4 ff. wegen fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten beim verteidigungsgemäßen Schusswaffengebrauch).

    Es wird vielmehr befürchtet, dass das Führen einer Schusswaffe durch eine auf sich gestellte Einzelperson deren Gefährdung erhöht, indem etwa sich Täter auf eine ihnen bekannte Bewaffnung ihres Opfers einstellen oder diesem während der Tatausführung die Schusswaffe entwenden und sie anschließend gegen ihr Opfer richten (vgl. OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - a. a. O. Rn. 37 a.E.; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 38 a.E.).

  • VG München, 21.09.2016 - M 7 K 15.5205

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins an einen Uhren- und

    Soweit eine Reduzierung seiner Gefährdung auf vom Kläger selbst ergriffenen Sicherungsmaßnahmen (z. B. bauliche Vorkehrungen in seinem Ladengeschäft) zurückzuführen sein sollte, sind ihm derartige Maßnahmen als auch Verhaltensänderungen, die die Gefahrenlage auf ein zumutbares Maß reduzieren und das Bedürfnis zum Führen einer Waffe entfallen lassen (besondere Vorsicht beim Betreten und Verlassen des Ladengeschäfts), auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes zumutbar, dass Recht dem Unrecht grundsätzlich nicht zu weichen braucht (vgl. OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris 2. Ls, Rn. 30; vgl. BayVGH, B. v. 21. Juli 1988 - 21 B 88.00092 - GewA 1988, 393/394; OVG Nds., U. v. 19. Oktober 1977 - VIII OVG A 55/76 - GewArch 1978, 277/278; BVerwG, U. v. 24. Juni 1975 - I C 25.73 - juris Rn. 20, 25; Papsthart, a. a. O., § 19 Rn. 3).

    Es wird vielmehr befürchtet, dass das Führen einer Schusswaffe durch eine auf sich gestellte Einzelperson deren Gefährdung erhöht, indem etwa sich Täter auf eine ihnen bekannte Bewaffnung ihres Opfers einstellen oder diesem während der Tatausführung die Schusswaffe entwenden und sie anschließend gegen ihr Opfer richten (vgl. OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - a. a. O. Rn. 37 a. E.; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 38 a. E.).

  • VG Arnsberg, 05.11.2007 - 14 K 50/06

    Allgemeinmediziner - Waffenschein wegen Patienten

    Auch ein in der Sozialabteilung tätiger Beamter, der in Ausübung seines Berufs unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt ist, kann diese durch eine darauf abgestellte Arbeitsweise mindern, sodass er auf eine Schusswaffe nicht angewiesen ist, vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. März 2004 - 12 A 11775/03 -, Ent scheidungen der Oberverwaltungsgerichte für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Band 31 Seite 170 ff.
  • VG München, 10.10.2012 - M 7 K 12.2442
    Soweit dies (auch) auf die vom Kläger ergriffenen Sicherungsmaßnahmen zurückzuführen sein sollte, sind ihm derartige Maßnahmen als auch Verhaltensänderungen, die die Gefahrenlage auf ein zumutbares Maß reduzieren und das Bedürfnis zum Führen einer Waffe entfallen lassen, auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes zumutbar, dass Recht dem Unrecht grundsätzlich nicht zu weichen braucht (vgl. OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - 2. Ls, Rz 30; vgl. BayVGH, B. v. 21. Juli 1988 - 21 B 88.00092 - GewA 1988, 393 [394]; BVerwG, U. v. 24. Juni 1975 - I C 25.73 - Rz 20, 25; Papsthart, aaO, § 19 Rz 3).

    Es wird vielmehr befürchtet, dass das Führen einer Schusswaffe durch eine auf sich gestellte Einzelperson deren Gefährdung erhöht, indem etwa sich Täter auf eine ihnen bekannte Bewaffnung ihres Opfers einstellen oder diesem während der Tatausführung die Schusswaffe entwenden und sie anschließend gegen ihr Opfer richten (vgl. OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - aaO Rz 37 a.E.; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - Rz 38 a.E.).

  • VG München, 30.04.2014 - M 7 K 14.633

    Erteilung einer Waffenbesitzkarte; besondere persönliche Gefährdung als

    Letzteres als auch die Änderung seines Verhaltens bzw. seiner Arbeitsweise, die die Gefahrenlage auf ein zumutbares Maß reduzieren und das Bedürfnis zum Besitz einer Waffe entfallen lassen, sind ihm auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes zumutbar, dass Recht dem Unrecht grundsätzlich nicht zu weichen braucht (vgl. OVG RP, U. v. 25. März 2004 -12 A 11775/03.OVG - juris 2. Ls, Rn 30; vgl. BayVGH, B. v. 21. Juli 1988 - 21 B 88.00092 - GewA 1988, 393 [394]; BVerwG, U. v. 24. Juni 1975 - I C 25.73 - juris Rn 20, 25; Papsthart, aaO, § 19 Rn 3).
  • VG München, 18.01.2012 - M 7 K 11.2224
    Vielmehr könnte das Führen einer Schusswaffe seine persönliche Gefährdung sogar erhöhen, wenn er in einer solchen Situation in eine Auseinandersetzung mit einer gewalttätigen Person gerät, die ihm die Schusswaffe entwendet und anschließend gegen ihn einsetzt (vgl. OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - Rz 38 a.E.).

    Das Gericht ist davon überzeugt, dass sich die Gefahrenlage durch eine derartige Verhaltensänderung auf ein zumutbares Maß reduzieren lässt (vgl. OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - 2. Ls).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2008 - 7 A 10475/08

    Sportschütze erhält keinen Waffenschein zum Transport von Waffen

    Als andere Maßnahmen zur Gefährdungsminderung kommen zumutbare Änderungen im Verhalten des Betroffenen selbst als auch die Durchführung zumutbarer Schutzvorkehrungen in Betracht (vgl. BVerwGE 49, 1, 6; OVG RP, Urteil vom 25. März 2004, 12 A 11775/03.OVG - juris; BayVGH, GewArch 1988, 393, 394).
  • VG Darmstadt, 30.06.2010 - 5 K 162/09

    Kein Waffenschein bei fehlender hinreichender Glaubhaftmachung für allabendliche

  • VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980

    Anspruch auf Verlängerung bzw. (hilfsweise) Neuerteilung eines Waffenscheins

  • VG Darmstadt, 30.04.2009 - 5 K 147/08

    Erteilung eines Waffenscheins an gewerblichen Waffenhändler

  • VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 333/09

    Waffenrechtliches Bedürfnis; besondere Gefährdung

  • VG Augsburg, 01.10.2014 - Au 4 K 14.316

    Erteilung eines Waffenscheins (abgelehnt); Sprengmeister; keine

  • VG Ansbach, 24.08.2011 - AN 15 K 11.00493

    Rechtskraft der Abweisung einer Verpflichtungsklage auf Erteilung eines

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