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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11889/03.OVG   

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https://dejure.org/2004,23162
OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11889/03.OVG (https://dejure.org/2004,23162)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.03.2004 - 12 A 11889/03.OVG (https://dejure.org/2004,23162)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. März 2004 - 12 A 11889/03.OVG (https://dejure.org/2004,23162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erweiterung einer Sammlerkarte und Waffenbesitzkarte; Nachweis des waffenrechtlichen Bedürfnisses; Fehlen des waffensammlerspezifischen Bedürfnisnachweises

  • Judicialis

    WaffG § 4 F. 2002; ; WaffG § ... 4 Abs. 1 F. 2002; ; WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 4 F. 2002; ; WaffG § 8 F. 2002; ; WaffG § 10 F. 2002; ; WaffG § 17 F. 2002; ; WaffG § 32 F. 1976; ; WaffG § 32 Abs. 1 F. 1976; ; WaffG § 32 Abs. 1 Nr. 4 F. 1976

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 9.02

    Waffensammlung; Bedürfnis; Ernsthaftigkeit; sammlungsspezifische Kenntnisse.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11889/03
    Vielmehr umfasst der Nachweis des Bedürfnisses für die Anlage oder Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Waffensammlung auch die persönliche Sammlerbefähigung des jeweiligen Antragstellers (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 10.10.2002, NVwZ-RR 2003, 432).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Beklagten gegen dieses Urteil zugelassen und mit Urteil vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 9.02 - das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 7. September 2001 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 9.02 -, NVwZ-RR 2003, 432 f., durch das das Urteil vom 7. September 2001 aus anderen Gründen aufgehoben wurde, diese Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz bestätigt und hierzu ergänzend ausgeführt: .

    Der Senat sieht in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 2002 (a.a.O.) folgende Kriterien für die Beurteilung der persönlichen Sammlerbefähigung als wesentlich an: .

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.83

    Waffenrecht - Waffenerlaubnis - Rechtswidrigkeit - Rücknahme -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11889/03
    Eine Waffensammlung unterscheidet sich von der bloßen Ansammlung von Waffen durch eine gewisse Thematisierung und Systematisierung des Sammelguts: "Die der Sammlung zugrunde liegende Idee sowie ihr Ziel und Zweck halten die einzelnen Gegenstände, aus denen sie besteht, zusammen und geben ihr ihren besonderen Wert" (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1984, NJW 1985, 1657 [1658] und Urteil vom 30. April 1985, NJW 1986, 2066 [2067]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Januar 1992 - 2 A 11245/91.OVG -).

    Dabei reicht es aus, wenn eine solche Sammlung noch nicht vorhanden ist, aber angelegt werden soll (BVerwG, Urteil vom 30. April 1985, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 2 A 10816/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11889/03
    Auf die vom Oberverwaltungsgericht zugelassene Berufung des Klägers hat der 2. Senat des erkennenden Gerichts den Beklagten mit Urteil vom 7. September 2001 - 2 A 10816/01.OVG - unter Zurückweisung der Berufung im übrigen verpflichtet, die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, die dem Kläger die Sammlung von Mauser-Kurzwaffen, die bis zum Jahre 1945 entwickelt worden sind, sowie das Sammeln von Selbstladepistolen der Firma Walther aus der Zeit von 1908 bis 1945 einschließlich der Ulmer- und Manurhin-Nachbauten gestattet, nicht aus den Gründen der angegriffenen Verwaltungsentscheidungen abzulehnen.

    Wie der 2. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Urteil vom 7. September 2001 - 2 A 10816/01.OVG - rechtsgrundsätzlich ausgeführt hat, handelt es sich bei der persönlichen oder individuellen Sammlerbefähigung um ein immanentes Gebot des Bedürfnisbegriffs, welches sich aus dessen Sinn und Zweck erschließt, das individuelle Interesse des Antragstellers am Besitz bestimmter Schusswaffen mit dem gegenläufigen öffentlichen Interesse, möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen zu lassen, abzuwägen; zu diesem Zweck müssen grundsätzlich alle sicherheitserheblichen Belange und damit auch mögliche Befähigungsdefizite des Antragstellers in den Abwägungsvorgang eingebracht werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O., S. 10 f. des Urteilsabdrucks).

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 108.79

    Waffenrecht - Kulturhistorische Sammlung - Voraussetzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11889/03
    Eine Waffensammlung unterscheidet sich von der bloßen Ansammlung von Waffen durch eine gewisse Thematisierung und Systematisierung des Sammelguts: "Die der Sammlung zugrunde liegende Idee sowie ihr Ziel und Zweck halten die einzelnen Gegenstände, aus denen sie besteht, zusammen und geben ihr ihren besonderen Wert" (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1984, NJW 1985, 1657 [1658] und Urteil vom 30. April 1985, NJW 1986, 2066 [2067]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Januar 1992 - 2 A 11245/91.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1992 - 2 A 11245/91

    Sachkundenachweis eines Waffensammlers; Beabsichtigte Sammlung; Sportschütze;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11889/03
    Eine Waffensammlung unterscheidet sich von der bloßen Ansammlung von Waffen durch eine gewisse Thematisierung und Systematisierung des Sammelguts: "Die der Sammlung zugrunde liegende Idee sowie ihr Ziel und Zweck halten die einzelnen Gegenstände, aus denen sie besteht, zusammen und geben ihr ihren besonderen Wert" (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1984, NJW 1985, 1657 [1658] und Urteil vom 30. April 1985, NJW 1986, 2066 [2067]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Januar 1992 - 2 A 11245/91.OVG -).
  • VG Düsseldorf, 16.04.2013 - 22 K 851/11

    Persönliche Sammelbefähigung

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. März 2004 - 12 A 11889/03.OVG - Rdn. 27, juris.

    vgl. zu § 32 Abs. 1 Nr. 4 des WaffG a.F. (WaffG vom 8. März 1976, außer Kraft getreten am 31. März 2003): BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 9/02 -, Rdn. 14, juris; zur Übertragbarkeit dieser Maßstäbe auf § 17 Abs. 1 WaffG: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. März 2004 - 12 A 11889/03.OVG - Rdn. 32, juris.

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. März 2004 - 12 A 11889/03.OVG - Rdn. 35, juris.

  • VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.923

    Erweiterung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler; Bedürfnis; Sammlung;

    Diese Anforderungen gelten auch, soweit eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte mit dem Ziel erweitert werden soll, als Waffensammler über das bisherige Sammelthema hinaus weitere Waffen erwerben und besitzen zu dürfen (OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 25.03.2004, Az.: 12 A 11889/03).
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