Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,15165
OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16.OVG (https://dejure.org/2017,15165)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.04.2017 - 7 A 10737/16.OVG (https://dejure.org/2017,15165)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. April 2017 - 7 A 10737/16.OVG (https://dejure.org/2017,15165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,15165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 4 Nr 5 FStrG, § 15 Abs 1 FStrG, Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 39 Abs 2 S 2 StVO
    Anspruch auf Änderung der Hinweisbeschilderung an einer Bundesautobahn zugunsten eines Autohofs; Ermessenausübung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Anspruch eines Betreibers einer Tankstelle auf Beschilderung und Hinweis auf Bundesautobahn

  • esovgrp.de

    FStrG § 1,FStrG § ... 1 Abs 4,FStrG § 1 Abs 4 Nr 5,FStrG § 15,FStrG §15 Abs 1,GG Art 3,GG Art 3 Abs 1,GG Art 12,GG Art 12 Abs 1,StVO § 39,StVO § 39 Abs 2,StVO § 39 Abs 2 S 2,StVO § 39 Abs 3,StVO § 39 Abs 3 S 1,StVO § 40,StVO § 41,StVO § 42,StVO § 42 Abs 1,StVO § 42 Abs 1 S 1,StVO § 42 Abs 2,StVO § 45,StVO § 45 Abs 1,StVO § 45 Abs 3,StVO § 45 Abs 3 S 1
    Anschlussstelle, Aufgabe, Aufgabe der Daseinsvorsorge, Ausfahrt, Ausfahrtstafel, Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, Autobahn, Autobahn-Versorgungsinfrastruktur, Autobahnhinweisbeschilderung, Autobahnnetz, Autohof, Autohofbetreiber, Beruf, berufliche Tätigkeit, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch eines Betreibers einer Tankstelle auf Beschilderung und Hinweis auf Bundesautobahn

  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch eines Betreibers einer Tankstelle auf Beschilderung und Hinweis auf Bundesautobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hinweisbeschilderung für Tankstellen an Autobahnen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Hinweisbeschilderung für Tankstellen an Autobahnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autohof hat keinen Anspruch auf Aufnahme in Hinweisbeschilderung für nächste Tankmöglichkeit an der Autobahn - OVG Rheinland-Pfalz zur Hinweisbeschilderung für Tankstellen auf Autobahnen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2008 - 7 A 10419/08

    Hinweisschild auf Autogastankstelle muss angebracht werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16
    Zu den Voraussetzungen für einen (ausnahmsweise) bestehenden Anspruch auf gleichmäßige Teilhabe an einer verkehrsrechtlichen Hinweisbeschilderung auf Autobahnen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 7. August 2008 - 7 A 10419/08.OVG - AS 36, 263).

    Dies habe das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bereits in seinem Urteil vom 7. August 2008 - 7 A 10419/08.OVG - festgestellt.

    Die nach der Rechtsprechung des Senats als Verpflichtungsklage zulässige Klage (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. August 2008 - 7 A 10419/08 -, juris, Rn. 18) ist unbegründet.

    Der Einzelne kann jedoch einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten haben, wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 -, juris, Rn. 10 m.w.N. = BVerwGE 74, 234; OVG RP, Urteil vom 7. August 2008 - 7 A 10419/08 -, juris, Rn. 20).

    Der Senat hat zwar gestützt auf Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG über mögliche Ansprüche aus der Selbstbindung der Verwaltung hinaus (dazu oben unter b.) auch ein Recht auf eine den Gleichheitssatz wahrende Teilhabe am Beschilderungssystem formuliert und in der damals zur Entscheidung stehenden Konstellation, die inhaltlich von der hier zur Entscheidung stehenden Situation indes abweicht, einen Anspruch bejaht (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. August 2008 - 7 A 10419/08 -, juris, Rn. 22 f.).

    Etwas anderes ergibt sich zunächst nicht aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Recht auf gleichmäßige Teilhabe am Beschilderungssystem (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. August 2008 - 7 A 10419/08 -, juris).

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16
    Für die Eignung reicht es aus, wenn durch die Maßnahme der gewünschte Erfolg gefördert werden kann; es genügt bereits die Möglichkeit einer Zweckerreichung (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 -, juris, Rn. 103 = BVerfGE 126, 112; stRspr).

    Bei der Einschätzung der Erforderlichkeit verfügt der Gesetzgeber ebenfalls über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 -, juris, Rn. 103 = BVerfGE 126, 112, m.w.N.).

    Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zur Abwehr von Gefahren für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass andere Maßnahmen, die als Alternativen in Betracht kommen, zwar die gleiche Wirksamkeit versprechen, indessen die Betroffenen weniger belasten (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, juris, Rn. 116 = BVerfGE 115, 276; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 -, juris, Rn. 103 = BVerfGE 126, 112; jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.02.2004 - 8 A 02.40093

    Planfeststellung für eine Tankanlage und Rastanlage; Beurteilung der von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16
    Nebenbetriebe im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes erfüllen eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge; der Bau und die Erhaltung eines Netzes von Nebenbetrieben liegen als öffentliche Aufgabe im Interesse der Allgemeinheit (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Februar 2004 - 8 A 02.40093 -, juris, Rn. 15).

    Ausgehend davon, dass aber Bau und Erhaltung eines Netzes von Nebenbetrieben als öffentliche Aufgabe im Interesse der Allgemeinheit liegen (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Februar 2004 - 8 A 02.40093 -, juris, Rn. 15), wäre es jedoch zumindest denkbar, für diese der Verkehrssicherheit dienende Erhaltung gleichsam Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb der Nebenbetriebe in gewissem Maße für notwendig zu erachten, so dass auch ein Nachteilsausgleich (mittelbar) der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs diente.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16
    Es ist vornehmlich seine Sache, unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Sachgebiets zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls - hier die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs - ergreifen will (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, juris, Rn. 112 = BVerfGE 115, 276 m.w.N.).

    Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zur Abwehr von Gefahren für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass andere Maßnahmen, die als Alternativen in Betracht kommen, zwar die gleiche Wirksamkeit versprechen, indessen die Betroffenen weniger belasten (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, juris, Rn. 116 = BVerfGE 115, 276; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 -, juris, Rn. 103 = BVerfGE 126, 112; jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11

    Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris, Rn. 63 f. = BVerfGE 129, 49, m.w.N. zur Rspr des BVerfG; auch BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvL 21/11 -, juris, Rn. 41 = BVerfGE 130, 131).

    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich insbesondere aus gleichzeitig betroffenen Freiheitsrechten ergeben, denn dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sind umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten, zu denen auch die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte freie Berufsausübung zählt, nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, a.a.O., Rn. 65 m.w.N. sowie Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvL 21/11 -, a.a.O., Rn. 41).

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris, Rn. 63 f. = BVerfGE 129, 49, m.w.N. zur Rspr des BVerfG; auch BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvL 21/11 -, juris, Rn. 41 = BVerfGE 130, 131).

    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich insbesondere aus gleichzeitig betroffenen Freiheitsrechten ergeben, denn dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sind umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten, zu denen auch die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte freie Berufsausübung zählt, nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, a.a.O., Rn. 65 m.w.N. sowie Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvL 21/11 -, a.a.O., Rn. 41).

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 A 1.14

    Planfeststellungsverfahren; Bundesfernstraße; PWC-Anlage; Planrechtfertigung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16
    Der Bestand seines Betriebes und das Recht, an Ort und Stelle eine Tankstelle, Parkplätze und Versorgungseinrichtungen zu betreiben oder nicht, bleiben davon hingegen unberührt und sind seitens der öffentlichen Hand nicht beeinflussbar (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 9 A 1/14 -, juris, Rn. 27: "[...] private Stellplätze [sind] kein vollständiger Ersatz für die an Bundesfernstraßen erforderlichen Stellplätze [...]. Für die privaten Autohöfe besteht keine Straßenbaulast des Bundes, und es gibt keine gesetzliche Verpflichtung Privater, Autohöfe mit Stellplätzen dauerhaft und zuverlässig zu betreiben, so dass ihr Bestand nicht gesichert ist.").
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 167/02

    Zulässigkeit einer Enteignung zum Zwecke des Baus eines auf einem Dritten zu

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16
    Die Aufgabenwahrnehmung ist korrespondierend zu dieser Funktion gesichert: Durch die Widmung als Bestandteil der Bundesautobahn (vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 5 FStrG sowie § 1 Abs. 2 des Muster-Konzessionsvertrages - MKV - [VkBl. 1997 S. 825 ff.]), die vorgeschriebene Betreibenspflicht (vgl. § 10, § 14 MKV), die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bei gewichtigen Verstößen gegen den Konzessionsvertrag (§ 16 Abs. 3 Spiegelstrich 1 MKV) sowie die Pflicht zur Rückübertragung der Betriebsgrundstücke an die Straßenbauverwaltung oder einen von ihr bestimmten Dritten nach Erlöschen des Konzessionsvertrages (vgl. § 17 MKV) übernehmen allein Nebenbetriebe innerhalb der Autobahn-Versorgungsinfrastruktur eine Garantiefunktion für die Versorgung (zur dauerhaften Sicherung der Funktion durch § 15 FStrG und den MKV vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2002 - III ZR 167/02 -, juris, Rn. 2) und gewährleisten damit dauerhaft die Erfüllung der ihnen zugewiesenen öffentlichen Aufgabe.
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16
    Erforderlich ist eine gesetzliche Regelung, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66 -, juris, Rn. 64 = BVerfGE 30, 292; stRspr).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16
    Der Einzelne kann jedoch einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten haben, wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 -, juris, Rn. 10 m.w.N. = BVerwGE 74, 234; OVG RP, Urteil vom 7. August 2008 - 7 A 10419/08 -, juris, Rn. 20).
  • BVerwG, 02.08.1989 - 7 B 62.89

    Gewerbebetrieb - Innerörtliche Wegweiser - Verkehrszeichen

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    Sie hat der Ablehnung, die sich auch auf die Vornahme schlicht hoheitlichen Handelns bezog, erkennbar die Gestalt eines Verwaltungsaktes gegeben, indem eine verbindliche Entscheidung über das Nichtbestehen des geltend gemachten Anspruchs getroffen wurde (vgl. OVG RP, Urt. v. 07.08.2008 - 7 A 10419/08 -, juris Rn. 18 und Urt. v. 25.04.2017 - 7 A 10737/16 -, juris Rn. 20 zum Anspruch von Tankstellenbetreibern auf Hinweisbeschilderung an der Autobahn; Pietzcker/Marsch, in: Schoch/Schneider, 41. EL Juli 2021, VwGO § 42 Abs. 1 Rn. 32; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 35 Rn. 100; Sodan, in: NK-VwGO, 5. Aufl. 2018, VwGO § 42 Rn. 45; Happ, in: Eyermann, 15. Aufl. 2019, VwGO § 42 Rn. 28 jeweils m.w.N.; a.A. Schmidt-Kötters, in: BeckOK VwGO, 59.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht