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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 11399/20.OVG   

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https://dejure.org/2021,28049
OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 11399/20.OVG (https://dejure.org/2021,28049)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.06.2021 - 10 A 11399/20.OVG (https://dejure.org/2021,28049)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 10 A 11399/20.OVG (https://dejure.org/2021,28049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 49 Nr 1 DRiG, § 73 Nr 1 DRiG, § 84 S 1 Nr 1 Alt 1 PersVG RP, § 84 S 1 Nr 1 Alt 2 PersVG RP, § 25 Nr 1 RiG RP
    Beteiligungsrecht des Richterrats an der Personalplanung bzw. -anforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abordnung; Aufgaben; Aufgabenbereich; Aufgabenzuweisung; Auslegung; Äußerungsrecht; Beteiligung; Beteiligungsrecht; Beteiligungstatbestand; Dienstleistungsauftrag; Einzelmaßnahme; Erörterung; Hauptrichterrat; Maßnahme; Mitbestimmung; Mitbestimmungstatbestand; ...

  • rechtsportal.de

    Abordnung; Aufgaben; Aufgabenbereich; Aufgabenzuweisung; Auslegung; Äußerungsrecht; Beteiligung; Beteiligungsrecht; Beteiligungstatbestand; Dienstleistungsauftrag; Einzelmaßnahme; Erörterung; Hauptrichterrat; Maßnahme; Mitbestimmung; Mitbestimmungstatbestand; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.03.1983 - 6 P 12.80

    Anhörung eines Personalrates bei Weiterleitung von Personalanforderungen -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 11399/20
    Sie kann zu einer Personalbedarfserhöhung oder -verminderung während des Planungszeitraums führen und versucht, künftige Personalanforderungen - als Vorstufe und Grundlage im Frühstadium des gestuften Haushaltsaufstellungsverfahrens und zeitlich entkoppelt von der Periodizität des Haushaltsvoranschlags - vorzubereiten, zu erleichtern sowie eine bessere Überschaubarkeit der Entwicklung auf dem Gebiet der Personalwirtschaft zu fördern (vgl. Lautenbach/Renninger/Beckerle/Enke/Winter, Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz, Stand März 2021, § 84 Rn 12; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. März 1983 - 6 P 12/80 -, juris Rn 28; OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. November 1996 - 6 A 76/95.PVL -, juris Rn 23f; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2013 - OVG 61 PV 4.12 -, juris Rn 25; Lorse, Die Beteiligung der Personalvertretung an Personalplanungen öffentlicher Verwaltungen, in: ZfPR 9/02, S. 242ff, 249; Lenders, Personalplanung nur mit Personalrat, in: Der Personalrat 11/2017, S. 13ff,14).

    In dessen frühem Stadium soll dem Personalrat die Möglichkeit zur Einflussnahme auf personelle Grundsatzentscheidungen gegeben werden (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2013 - OVG 61 PV 4.12 -, juris Rn. 23, 25ff; BVerwG, Beschluss vom 2. März 1983 - 6 P 12/80 -, juris Rn 27f).

    Die Verteilung bereits vorhandener und zur Besetzung freigegebener Stellen gehört nicht hierzu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 1983 - 6 P 12/80 -, juris Rn 27; Lautenbach/Renninger/Beckerle/Enke/Winter, a.a.O., § 84 Rn 15).

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 43/17

    Vorlageanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 11399/20
    Der Beteiligungsgegenstand der Personalplanung und der Personalanforderung nach § 84 Satz 1 Nr. 1 LPersVG ist damit gegenständlich von dem bei konkreten personellen Einzelmaßnahmen abzugrenzen und bezieht sich auf die abstraktere und vom konkreten Arbeitnehmer losgelöste Ebene der gedanklichen Vorwegnahme künftigen Personalgeschehens (vgl. BAG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 ABR 43/17 -, juris Rn 21).

    Wie auch aus dem allgemeinen Wortsinn der "Planung" als Prozess des Festlegens von Zielen und des Formulierens von Methoden, Strategien und Vorgehensweisen (BAG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 ABR 43/17 -, juris Rn 21) folgt, handelt es sich bei der Personalplanung und -anforderung um organisatorische, von Einzelpersonen oder einzelnen Arbeitsplätzen losgelöste Grundentscheidungen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - 61 PV 4.12

    Mitwirkung; Personalanforderungen zum Haushaltsvoranschlag; Stellenplanentwurf;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 11399/20
    Sie kann zu einer Personalbedarfserhöhung oder -verminderung während des Planungszeitraums führen und versucht, künftige Personalanforderungen - als Vorstufe und Grundlage im Frühstadium des gestuften Haushaltsaufstellungsverfahrens und zeitlich entkoppelt von der Periodizität des Haushaltsvoranschlags - vorzubereiten, zu erleichtern sowie eine bessere Überschaubarkeit der Entwicklung auf dem Gebiet der Personalwirtschaft zu fördern (vgl. Lautenbach/Renninger/Beckerle/Enke/Winter, Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz, Stand März 2021, § 84 Rn 12; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. März 1983 - 6 P 12/80 -, juris Rn 28; OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. November 1996 - 6 A 76/95.PVL -, juris Rn 23f; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2013 - OVG 61 PV 4.12 -, juris Rn 25; Lorse, Die Beteiligung der Personalvertretung an Personalplanungen öffentlicher Verwaltungen, in: ZfPR 9/02, S. 242ff, 249; Lenders, Personalplanung nur mit Personalrat, in: Der Personalrat 11/2017, S. 13ff,14).

    In dessen frühem Stadium soll dem Personalrat die Möglichkeit zur Einflussnahme auf personelle Grundsatzentscheidungen gegeben werden (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2013 - OVG 61 PV 4.12 -, juris Rn. 23, 25ff; BVerwG, Beschluss vom 2. März 1983 - 6 P 12/80 -, juris Rn 27f).

  • VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2202/11

    Mitwirkungsrecht bei Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung nach dem Hessischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 11399/20
    Hierfür spricht auch die Einordnung bei den organisatorischen Beteiligungstatbeständen in § 84 LPersVG, die darin begründet ist, dass bei diesen die wirksame und effiziente Erfüllung des gemeinwohlorientierten, an Recht und Gesetz gebundenen Amtsauftrags und nicht der einzelne Arbeitsplatz bzw. die Person des Stelleninhabers im Vordergrund steht (vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 6. November 2012, - 22 A 2202/11.PV -, juris Rn 20).
  • OVG Brandenburg, 14.11.1996 - 6 A 76/95

    Stellungnahme eines Personalrates zu Verwaltungsvorschriften über die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 11399/20
    Sie kann zu einer Personalbedarfserhöhung oder -verminderung während des Planungszeitraums führen und versucht, künftige Personalanforderungen - als Vorstufe und Grundlage im Frühstadium des gestuften Haushaltsaufstellungsverfahrens und zeitlich entkoppelt von der Periodizität des Haushaltsvoranschlags - vorzubereiten, zu erleichtern sowie eine bessere Überschaubarkeit der Entwicklung auf dem Gebiet der Personalwirtschaft zu fördern (vgl. Lautenbach/Renninger/Beckerle/Enke/Winter, Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz, Stand März 2021, § 84 Rn 12; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. März 1983 - 6 P 12/80 -, juris Rn 28; OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. November 1996 - 6 A 76/95.PVL -, juris Rn 23f; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2013 - OVG 61 PV 4.12 -, juris Rn 25; Lorse, Die Beteiligung der Personalvertretung an Personalplanungen öffentlicher Verwaltungen, in: ZfPR 9/02, S. 242ff, 249; Lenders, Personalplanung nur mit Personalrat, in: Der Personalrat 11/2017, S. 13ff,14).
  • BVerwG, 29.03.1993 - 6 P 19.91

    Ernennung von Beamten des Deutschen Patentamtes zu Richtern - Richter kraft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 11399/20
    Der Präsidialrat hingegen, in dem - durch ihre Funktion in Personalangelegenheiten erfahrene - Gerichtsvorstände mitwirken (§ 47 Abs. 2 LRiG) und dessen Beteiligung mit der Abgabe einer Stellungnahme insbesondere zur persönlichen und fachlichen Eignung eines Bewerbers auch inhaltlich eine andere ist, ist eine Richtervertretung für das Gesamtinteresse der Gerichtsbarkeit an einer qualifizierten, vor allem unabhängigen und unparteilichen Richterschaft und einer leistungsfähigen Rechtspflege (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29.03.1993 - 6 P 19/91 -, juris Rn 14ff).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1991 - 4 A 11917/90

    Erstattung von Kosten für die Teilnahme an einem Seminar für ein Mitglied des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 11399/20
    Auch das erkennende Gericht hat in einer früheren Entscheidung zur Personalplanung nach § 78 Abs. 3 Satz 3 Bundespersonalvertretungsgesetz festgehalten, dass durch dieses Beteiligungsrecht der Personalvertretung die Möglichkeit eingeräumt wird, Einfluss auf die künftige Personalpolitik der Dienststelle zu nehmen (OVG RP, Beschluss vom 09.04.1991 - 4 A 11917/90 - juris).
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