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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2016 - 7 A 10885/14.OVG   

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https://dejure.org/2016,27669
OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2016 - 7 A 10885/14.OVG (https://dejure.org/2016,27669)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.08.2016 - 7 A 10885/14.OVG (https://dejure.org/2016,27669)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. August 2016 - 7 A 10885/14.OVG (https://dejure.org/2016,27669)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 18 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 9 S 1 StVO, § 45 Abs 9 S 2 StVO
    Widerspruch gegen die Ausweisung einer Straße als Kraftfahrstraße; Gefahr durch langsam fahrenden landwirtschaftlichen Verkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung der Unfallgefahren durch Zulassung des langsamen landwirtschaftlichen Verkehrs mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h auf dem autobahnähnlichen Streckenabschnitt; Ausschluss des langsamen Verkehrs bzgl. Nutzung des Streckenabschnitts ...

  • esovgrp.de

    StVO § 18,StVO § 18 Abs 1,StVO § 18 Abs 1 S 1,StVO § 45,StVO § 45 Abs 1,StVO § 45 Abs 1 S 1,StVO § 45 Abs 9,StVO § 45 Abs 9 S 1,StVO § 45 Abs 9 S 2
    Allgemeines Risiko, Alternative, Alternativroute, Alternativstrecke, Ausbau, Ausbauzustand, Ausweichroute, Ausweichstrecke, autobahnähnlicher Ausbauzustand, Bau, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, besondere örtliche Verhältnisse, Betrieb, Dauerverwaltungsakt, Einheit, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeines Risiko; Alternativroute; Alternativstrecke; Ausbauzustand; Ausweichroute; Ausweichstrecke; autobahnähnlich; besondere örtliche Verhältnisse; Dauerverwaltungsakt; Einheit von Bau und Betrieb; erhebliche Gefahr; Ermessen; fachlicher Einschätzungsspielraum; ...

  • rechtsportal.de

    Erhöhung der Unfallgefahren durch Zulassung des langsamen landwirtschaftlichen Verkehrs mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h auf dem autobahnähnlichen Streckenabschnitt; Ausschluss des langsamen Verkehrs bzgl. Nutzung des Streckenabschnitts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Traktoren auf der Bundesstraße zum Flughafen Hahn - B 50 durfte als Kraftfahrstraße ausgewiesen werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschränkung eines Straßenstreckenabschnitts durch Ausweisung als Kraftfahrstraße bei erhöhter Gefahrenlage rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2016 - 7 A 10885/14
    Maßgeblich für den Erfolg der gegen einen Dauerverwaltungsakt gerichteten Klage ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 -, juris, Rn. 21 = BVerwGE 138, 21 m.w.N.).

    Besondere örtliche Verhältnisse in diesem Sinne können unter anderem der Ausbauzustand, die Streckenführung, die Verkehrsbelastung oder der Anteil des Schwerverkehrs sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 -, juris, Rn. 26 = BVerwGE 138, 21 m.w.N.).

    Erforderlich ist somit eine entsprechende konkrete Gefahr, die auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 -, juris, Rn. 27 = BVerwGE 138, 21).

    Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen aus § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO vor, folgt aus § 45 Abs. 1 StVO, der von Absatz 9 modifiziert, nicht aber verdrängt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 -, juris, Rn. 24 = BVerwGE 138, 21), dass auch Maßnahmen im Regelungsbereich des § 45 Abs. 9 StVO im Ermessen der zuständigen Behörden stehen.

    Soweit es um die Auswahl der Mittel geht, mit denen die konkrete Gefahr bekämpft oder gemildert werden soll, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 -, juris, Rn. 35 = BVerwGE 138, 21 m.w.N.).

    Unter Berücksichtigung des der Straßenverkehrsbehörde bei der Auswahl des Mittels zustehenden (fachlichen) Einschätzungsspielraums (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 -, juris, Rn. 36 = BVerwGE 138, 21) ist es nicht zu beanstanden, dass andere (mildere) Mittel als nicht gleich geeignet eingestuft wurden, um den von der Zulassung von langsamem - insbesondere landwirtschaftlichem - Verkehr ausgehenden Gefahren (dazu oben unter a.) zu begegnen.

    Soweit angesichts des maßgeblichen Zeitpunkts auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung abzustellen ist (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 -, juris, Rn. 21 = BVerwGE 138, 21 m.w.N.) und die Straßenverkehrsbehörde die Voraussetzungen für die getroffene Anordnung fortlaufend "unter Kontrolle' halten muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 -, juris, Rn. 28 = BVerwGE 138, 21), ist bei der Frage, ob der Beklagte mildere Mittel bei seiner Entscheidung einbezogen hat, auch zu berücksichtigen, dass der Sachverständige in seinem Gutachten alternative Lösungsmöglichkeiten - insbesondere eine Annäherung der Geschwindigkeiten durch Tempolimits (vgl. Gutachten, S. 19 ff.) - diskutiert und weder für zweckmäßig noch praktikabel gehalten hat (Akzeptanz, Überwachung, Angemessenheit, vgl. Gutachten S. 20 f.).

    Da andere Maßnahmen zur Gefahrenbeherrschung nicht eindeutig vorzugswürdig gewesen wären - schließlich bliebe das Grundproblem der erheblichen Geschwindigkeitsdifferenzen unberührt -, ist es im Ergebnis unschädlich, wenn sich hierzu keine gesonderten Erwägungen des Beklagten finden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 -, juris, Rn. 51 = BVerwGE 138, 21).

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2016 - 7 A 10885/14
    Auch wenn es für die - nach sorgfältiger Prüfung der Verkehrssituation bzw. der zu prognostizierten Veränderung - bejahte konkrete Gefahrenlage keiner Ermittlung eines Unfallhäufigkeits-Prozentsatzes bedarf und auch vertiefte Ermittlungen zur Frage nicht erforderlich sind, wie hoch konkret der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen im Zusammenhang mit der von der Straßenverkehrsbehörde identifizierten Gefahr ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 -, juris, Rn. 28), hat der Sachverständige hier eine entsprechende Prognose abgegeben, die sich der Senat zu Eigen macht.

    Angesichts der handgreiflichen Gefahrenlage darf dem Beklagten die Verantwortung hierfür nicht aufgebürdet werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 -, juris, Rn. 28).

  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 3.92

    Flurbereinigungsrecht - Wertermittlung - Grundstücksbewertung - Agrarland

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2016 - 7 A 10885/14
    Abwägungserheblich sind vielmehr nur qualifizierte Interessen Privater, also solche Interessen, die erheblich, schutzwürdig und für die Straßenverkehrsbehörde erkennbar sind (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 3.92 -, juris, Rn. 23 = BVerwGE 92, 32 unter Verweis auf Manssen, NZV 1992, S. 465 [469 f.]; auch König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 45 StVO Rn. 28a m.w.N).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2016 - 7 A 10885/14
    Abwägungserheblich sind vielmehr nur qualifizierte Interessen Privater, also solche Interessen, die erheblich, schutzwürdig und für die Straßenverkehrsbehörde erkennbar sind (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 3.92 -, juris, Rn. 23 = BVerwGE 92, 32 unter Verweis auf Manssen, NZV 1992, S. 465 [469 f.]; auch König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 45 StVO Rn. 28a m.w.N).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2016 - 7 A 10885/14
    Ebenso wie eine Bundesautobahn, die den "Charakter einer innerstädtischen Schnellstraße' angenommen hat, besondere örtliche Verhältnisse im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO darstellen und Grund für eine erhöhte Unfallgefahr sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 46.78 -, juris, Rn. 28 = BVerwGE 59, 221), kann auch umgekehrt die autobahnähnlich wahrgenommene Landstraße besondere örtliche Verhältnisse begründen, aufgrund derer - wie hier - eine von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO vorausgesetzte Gefahrenlage hervorgerufen wird.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2016 - 7 A 10885/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind verkehrsbezogene Ge- und Verbote in Form von Verkehrszeichen regelmäßig Dauerverwaltungsakte (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 -, juris, Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18

    Befahren von Gehwegen

    Die danach erforderliche qualifizierte Gefahrenlage bestimmt sich nicht allein nach der Verkehrsdichte im fraglichen Bereich, sondern wird von einer Gemengelage verschiedener Faktoren beeinflusst, so unter anderem von der Breite und dem Ausbauzustand der für dem Fahrzeug- und Fußgängerverkehr zur Verfügung stehenden Fläche, den Ausweichmöglichkeiten, der Inanspruchnahme von Flächen durch parkende Fahrzeuge und deren Auswirkungen auf den Verkehr, der Übersichtlichkeit der Streckenführung, der Verteilung des Verkehrs über den Tag und der Anteil des Schwerlastverkehrs (s. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2013 - 3 B 59/12 - Rn. 9, juris; OVG RP, Urteil vom 25. August 2016 - 7 A 10885/14 - Rn. 25 ff., juris).

    Eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts oder ein tatsächlicher Eintritt eines Schadens ist von § 45 Abs. 1, Abs. 1b Nr. 3 und Nr. 4 i.V.m. Abs. 9 StVO nicht gefordert (s. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37/09 - Rn. 27, juris; OVG RP, Urteil vom 25. August 2016 - 7 A 10885/14 - Rn. 24, juris).

  • VG Neustadt, 11.01.2017 - 4 L 1167/16

    Vorerst kein Einbahnstraßenverkehr in der Kaiserslauterer Straße in Bad Dürkheim

    Als in Bezug auf Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs speziellere Regelung konkretisiert und verdrängt § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO in seinem Anwendungsbereich die allgemeine Regelung in § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO (BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 3 C 42/09 -, NJW 2011, 1527; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2016 - 7 A 10885/14 -, juris).

    Besondere örtliche Verhältnisse im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO können unter anderem der Ausbauzustand, die Streckenführung, die Verkehrsbelastung oder der Anteil des Schwerverkehrs sein (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2016 - 7 A 10885/14 -, juris m.w.N.).

    Soweit es um die Auswahl der Mittel geht, mit denen die konkrete Gefahr bekämpft oder gemildert werden soll, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 -, NJW 2011, 246; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2016 - 7 A 10885/14 -, juris).

  • BVerwG, 03.01.2018 - 3 B 58.16

    Straßenverkehrsbehördliche Ausweisung der Bundesstraße 50 (B 50) im Bereich

    Mit Urteil vom 25. August 2016 - 7 A 10885/14.KO - hat das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen.
  • VG Münster, 11.11.2021 - 8 K 3119/18

    "Langen Diek" in Vreden darf Fahrradstraße bleiben

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. August 2016 - 7 A 10885/14 -, juris, Rn. 24, m. w. N.
  • VG Minden, 25.03.2021 - 3 K 1696/18
    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2016 - 7 A 10885/14 -, juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 03.01.2018 - 3 B 58/16 -, juris.
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