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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 1 A 10388/10.OVG   

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https://dejure.org/2010,16755
OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 1 A 10388/10.OVG (https://dejure.org/2010,16755)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.10.2010 - 1 A 10388/10.OVG (https://dejure.org/2010,16755)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - 1 A 10388/10.OVG (https://dejure.org/2010,16755)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 242 BGB, § 94 Abs 1 WasG RP, § 8 Abs 1 S 2 VwVfG
    Kostenerstattung nach Gewässersanierung durch THW - zur Frage der Verjährung bei Amtshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Verjährung i.R. von Pflichtenbeziehungen und Vertrauensbeziehung aus dem Amtshilfeverhältnis zwischen ersuchender und ersuchter Behörde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung der Verjährung i.R. von Pflichtenbeziehungen und Vertrauensbeziehung aus dem Amtshilfeverhältnis zwischen ersuchender und ersuchter Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 248
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Neustadt, 14.03.2005 - 3 K 1521/04

    Sanierung des Eibachs: Gericht bestätigt Kostenbescheide der Kreisverwaltung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 1 A 10388/10
    Die hiergegen erhobenen Klagen wurden vom Verwaltungsgericht Neustadt mit Urteilen vom 14. März 2005 - 3 K 1521/04.NW und 3 K 1522/04.NW - rechtskräftig abgewiesen.

    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus den zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätzen der Beteiligten sowie aus den Gerichtsakten im Parallelverfahren 1 A 10374/10.OVG, den beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten des Beklagten (3 Hefte und 1 Aktenordner mit Unterlagen des THW), den Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße - 3 K 1521/04.NW - nebst einer Kopie des Urteils 3 K 1522/04.NW und den Gerichtsakten des Landgerichts Zweibrücken - 1 O 47/05 - (2 Bände).

    Zum anderen hat das Verwaltungsgericht Neustadt in seinem Urteil vom 14. März 2005 - 3 K 1521/04.NW - festgestellt, dass die Klägerin die Kosten der vom Beklagten angeordneten Gewässersanierungsmaßnahmen als Verantwortliche grundsätzlich zu tragen hat.

  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 146/90

    Klage auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Eintritt der Verjährung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 1 A 10388/10
    Dass letztlich die Berufung des Beklagten auf die Verjährung des Auslagenerstattungsanspruchs - unterstellt eine solche Verjährung wäre entgegen der vorstehenden Ausführungen zu berücksichtigen - in analoger Anwendung des aus § 242 BGB ergebenden Rechtsgedankens der unzulässigen (treuewidrigen) Rechtsausübung ausgeschlossen wäre (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1991, NJW-RR 1991, 1033), ergibt sich schließlich aus zwei Gesichtspunkten.

    In einem solchen Fall ist die Erhebung der Verjährungseinrede mit dem früheren Verhalten des Schuldners nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbar (s. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1991, a.a.O.).

  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04

    Kein Rückerstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland nach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 1 A 10388/10
    Dass eine solche Einrede, die auch im öffentlichen Recht gefordert werden muss (BGH, Urteil vom 28. März 2006 - XI ZR 425/04 -, juris) vom Beklagten erhoben wurde, ist nicht ersichtlich.

    Eine Pflicht zur Erhebung der Verjährungseinrede ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerin zitierten BGH-Urteil vom 28.März 2006 (XI ZR 425/04, juris).

  • BVerwG, 24.07.2008 - 7 A 2.07

    Landessammelstelle; Ausgabenverantwortung; Zweckausgaben; Verwaltungsausgaben;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 1 A 10388/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage in seinem Urteil vom 24. Juli 2008 (- 7 A 2/07 -, juris) offen gelassen.
  • BGH, 19.07.2007 - III ZR 20/07

    Erstattung der Kosten des Technischen Hilfswerks bei Einsatz zur Gefahrenabwehr

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 1 A 10388/10
    Denn die Kostenerstattung im Amtshilfeverhältnis gemäß § 8 Abs. 1 VwVfG betrifft nur das Innenverhältnis der an der Amtshilfe beteiligten Behörden untereinander, nicht aber das Verhältnis gegenüber dem in Anspruch zu nehmenden Verantwortlichen (s. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Auflage, § 8 Rdnr. 1; Ziekow, VwVfG, 2. Auflage, § 8 Rn. 2; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage, § 8 Rn. 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - III ZR 20/07 -, juris).
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