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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08.OVG   

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https://dejure.org/2009,2295
OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08.OVG (https://dejure.org/2009,2295)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.03.2009 - 8 C 10729/08.OVG (https://dejure.org/2009,2295)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08.OVG (https://dejure.org/2009,2295)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit des Hinzufügens außerstaatlicher Regelungen mit ihrer genauen Bezeichnung zu einem Bebauungsplan zur Wahrung rechtsstaatlicher Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verkündung; Möglichkeit der Heilung eines unter Zugrundelegung außerstaatlicher Regelungen ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 1 a Abs. 2; ; BauGB § 55; ; LBauO § 3 Abs. 3 Satz 1; ; 16. BImSchV

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Abwägungsgebot; Bebauungsplan; DIN-Norm; DIN-ISO 9613-2; Eigentumsbelange; Fläche für die Landwirtschaft; Gewerbegebiet; Gleichbehandlung; Gliederung; Heilung; IFSP; IFSP-Festsetzung; Inhaltsbestimmung; Lärmschutzbelange; Ortsrandstraße; Textfestsetzung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verweisung im Bebauungsplan auf außerstaatliche Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 673 (Ls.)
  • DVBl 2009, 798
  • DÖV 2009, 639
  • BauR 2009, 1014
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Wird in einem Bebauungsplan (hier: im Rahmen der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP)) auf außerstaatliche Regelungen wie DIN-Normen verwiesen, ist es zur Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung erforderlich, diese Regelung nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe sowie der Stelle, an der sie eingesehen oder von der sie bezogen werden kann, genau zu bezeichnen, wenn der Regelungstext dem Bebauungsplan nicht als Anlage beigefügt wird (im Anschluss an das Senatsurteil vom 4. Juli 2006, NuR 2007, S. 31 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es bei der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung des Bebauungsplans erforderlich, dass im Falle der - grundsätzlich zulässigen - Verweisung des Normtextes des Bebauungsplans auf außerstaatliche Regelwerke wie zum Beispiel DIN-Normen eine genaue Bezeichnung der Regelung nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe sowie der Stelle, an der sie eingesehen oder von der sie bezogen werden kann, erfolgt (vgl. das Urteil des Senats vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05.OVG -, NuR 2007, S. 31 f., unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 28. Februar 1996 - 8 A 12353/94.OVG -).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2005 - 8 S 595/04

    Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Indessen hatte die Antragsgegnerin als Normgeberin vorliegend diesen Weg der Verweisung auf private Regelwerke mit Hilfe einer Generalklausel - zur näheren Ausfüllung durch die Normanwender - gerade nicht bestritten, sondern auf eine spezifische DIN-Norm verwiesen, auch, um damit den Anforderungen der Rechtsprechung an die Bestimmtheit der Festsetzung einer Berechnungsmethode für IFSP zu genügen (vgl. dazu VGH BW, Urteil vom 24. März 2005 - 8 S 595/04 -, juris, Rn. 49 f. und BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 26 N 99.490 -, juris, Rn. 32).

    Insbesondere hat die Antragsgegnerin die zugrunde zu legende Bezugsfläche, auf die die Schallleistung des jeweiligen Gewerbebetriebs zu verteilen ist (vgl. dazu VGH BW, Urteil vom 24. März 2005, a.a.O.) mit der Maßgabe, dass die IFSP auf 1 m² Grundstücksfläche zu beziehen sind, in Ziffer A.1.1.4 der Textfestsetzungen hinreichend festgelegt (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, S. 10 UA).

  • BGH, 11.11.1976 - III ZR 114/75

    Bebauungsplan ohne Begründung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Allerdings bleibt zu beachten, dass Bauleitplanung und Umlegung nicht ohne Wechselwirkung sind, weshalb unter Umständen schon bei der Bestimmung der planerischen Festsetzungen die Möglichkeiten und Ergebnisse der nachfolgenden bodenordnenden Maßnahmen einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1976, NJW 1977, S. 388).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Die Frage der Notwendigkeit einer vorherigen Inanspruchnahme von gleich geeignetem Grundbesitz der öffentlichen Hand für denselben Zweck - vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2002, NVwZ 2002, S. 1506 - stellt sich daher hier nicht.
  • VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490

    Bauleitplanung: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Industriegebiet,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Indessen hatte die Antragsgegnerin als Normgeberin vorliegend diesen Weg der Verweisung auf private Regelwerke mit Hilfe einer Generalklausel - zur näheren Ausfüllung durch die Normanwender - gerade nicht bestritten, sondern auf eine spezifische DIN-Norm verwiesen, auch, um damit den Anforderungen der Rechtsprechung an die Bestimmtheit der Festsetzung einer Berechnungsmethode für IFSP zu genügen (vgl. dazu VGH BW, Urteil vom 24. März 2005 - 8 S 595/04 -, juris, Rn. 49 f. und BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 26 N 99.490 -, juris, Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1981 - 5 S 600/81

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Abwägungsbeachtlichkeit zukünftiger Umlegung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Deshalb kann im Regelfall ein konkretes Zuteilungsinteresse eines planbetroffenen Grundeigentümers oder sein Interesse, dass von einer Umlegung ganz abgesehen wird, bei der planerischen Abwägung außer Betracht bleiben (vgl. VGH BW, Beschluss vom 29. September 1981, BauR 1982, S. 160 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07

    Bebauungsplan "Handwerkerpark Trier-Feyen" rechtmäßig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Insbesondere hat die Antragsgegnerin die zugrunde zu legende Bezugsfläche, auf die die Schallleistung des jeweiligen Gewerbebetriebs zu verteilen ist (vgl. dazu VGH BW, Urteil vom 24. März 2005, a.a.O.) mit der Maßgabe, dass die IFSP auf 1 m² Grundstücksfläche zu beziehen sind, in Ziffer A.1.1.4 der Textfestsetzungen hinreichend festgelegt (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, S. 10 UA).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Anders als der Antragsteller meint, bewirkt die Festsetzung von Flächen öffentlicher Nutzung - zum Beispiel von Verkehrsflächen - im Bebauungsplan keine Enteignung; ihr kommt auch keine enteignende Vorwirkung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997, NVwZ 1998, S. 953 f.).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Die Oberverwaltungsgerichte haben Verweisungen auf DIN-Vorschriften zwar wiederholt beanstandet, weil unter den jeweils gegebenen Umständen die Publizitätsanforderungen nicht gewahrt waren; die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Verweisung haben sie jedoch nicht in Frage gestellt (vgl. OVG Koblenz, Urteile vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05 - BRS 70 Nr. 23 - juris Rn. 19 und vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 - juris Rn. 33; OVG Münster, Urteile vom 9. Mai 2006 - 15 A 4247/03 - NWVBl 2006, 461 - juris Rn. 24 ff., vom 13. September 2007 - 7 D 91/06.NE - juris Rn. 79 ff. und vom 13. November 2009 - 10 D 87/07.NE - juris Rn. 89 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 8 S 2792/17

    Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung einer öffentlichen

    Die Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche in einem Bebauungsplan verstößt nicht gegen das Gleichheitsgebot, wenn die Gemeinde zum Vollzug des Bebauungsplans ein die Gleichbehandlung der Eigentümer gewährleistendes Umlegungsverfahren eingeleitet hat (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 03.06.1998 - 4 BN 25.98 -, NVwZ-RR 1999, 425; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2009 - 8 C 10729/08 -, LKRZ 2009, 262).

    Im Einzelfall kann deshalb bereits bei der Abwägung zu berücksichtigen sein, welche Folgen sich aus einer bestimmten Festsetzung für die Umlegung und speziell für den Zuteilungsanspruch des betroffenen Eigentümers ergeben, etwa in Fällen, in denen er ein besonderes Interesse am möglichst ungeschmälerten Erhalt bestimmter Grundstücksflächen hat und diesem Interesse voraussichtlich bei der Zuteilung nicht Rechnung getragen werden kann, wobei es sich aber um nicht bloß geringwertige, sondern um schutzwürdige Interessen handeln muss, deren Beeinträchtigung durch eine spätere Umlegung zudem für die planende Stelle erkennbar sein muss (vgl. VGH BW, Beschluss vom 29.09.1981, a.a.O., S. 161; zum Ganzen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2009 - 8 C 10729/08 -, LKRZ 2009, 262 = juris Rn. 46; siehe zur Bedeutung der Umlegung für die Lastengleichheit auch BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, NVwZ 2003, 727 = juris Rn. 20 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2010 - 3 S 1666/08 -, juris Rn. 40; BayVGH, Urteil vom 17.11.2014 - 9 N 13.1303 -, juris Rn. 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.09.2001 - 10 A 407/98 -, AgrarR 2002, 397 = juris Rn. 20 ff.; NdsOVG, Urteil vom 24.04.2007, a.a.O., juris Rn. 22 u. 29; OVG LSA, Urteil vom 18.05.2016, a.a.O., juris Rn. 68).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09

    Klagen gegen Factory-Outlet-Center in Montabaur bleiben ohne Erfolg

    Wird in einem Bebauungsplan auf außerstaatliche Regelungen wie DIN-Normen verwiesen, ist es zur Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung erforderlich, diese Regelung hinreichend genau zu bezeichnen, wenn der Regelungstext dem Bebauungsplan nicht als Anlage beigefügt wird (OVG RP Urteil vom 26.03.2009, LKRZ 2009, 262; Urteil vom 04.07.2006, NuR 2007, S. 31).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09

    Bebauung neben Weinberg zulässig

    Zwar ist es bei einer Verweisung in bauplanerischen Festsetzungen auf außerstaatliche Regelungen wie DIN-Normen zur Wahrung der rechtstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung erforderlich, diese Regelung nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe sowie der Stelle, an der die eingesehen oder von der sie bezogen werden kann, genau zu bezeichnen, wenn der Regelungstext dem Bebauungsplan nicht als Anlage beigefügt wird (vgl. Urteil des Senats vom 26. März 2009, LKRZ 2009, 262).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 8 S 2898/19

    Bebauungsplanung; Ausschluss von "nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben"

    Im Übrigen soll nach der Planbegründung (Nr. 15, S. 11) ohnehin noch ein Umlegungsverfahren stattfinden, in dem etwa verbliebene, planbedingte Ungleichbehandlungen noch ausgeglichen werden könnten (vgl. Senatsurt. v. 28.11.2019 - 8 S 2792/17 -, VBlBW 2020, 281; BVerwG, Beschl. v. 03.06.1998 - 4 BN 25.98 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 97; OVG RP, Urt. v. 26.03.2009 - 8 C 10729/08 -, juris).
  • VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11

    Bingen - Globus kann Logistikzentrum erweitern

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Urteile vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08.OVG -, LKRZ 2009, 262 f., und vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05.OVG -, BRS 70 Nr. 23) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567, 1568) ist es bei der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Gliederung des Plangebietes für die Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung des Bebauungsplans erforderlich, dass im Falle der - grundsätzlich zulässigen - Verweisung des Normtextes des Bebauungsplans auf außerstaatliche Regelwerke wie zum Beispiel DIN-Normen eine genaue Bezeichnung der Regelung nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe sowie der Stelle, an der sie eingesehen oder von der sie bezogen werden kann, erfolgt.

    Dies entspricht den Anforderungen, wie sie auch bei der Normsetzung des Bundes für sog. starre Verweisungen von Rechtsvorschriften auf private Regelwerke gelten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2009, a.a.O. S. 262).

    Insbesondere hat die Antragsgegnerin die betreffende DIN-Norm - anders als etwa die Abstandsliste Rheinland-Pfalz oder das schalltechnische Gutachten XXXX vom 19. April 2010 - ausweislich der Eintragungen in der Planurkunde nicht als Anlage dem Bebauungsplan beigefügt, was den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung ebenfalls genügt hätte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2009, a.a.O. S. 262).

    Einer erneuten Abwägung und eines erneuten Ratbeschlusses bedarf es hierfür nicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2009, a.a.O. S. 263 [m.w.N.]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 8 C 11261/10

    Festsetzung und Berechnung von Emissionskontingenten

    Die Gemeinde genügt den Anforderungen auch dann, wenn sie die in Bezug genommene DIN-Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit hält und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hinweist (OVG RP, Urteil vom 26.03.2009 - 8 C 10729/08 - LKRZ 2009, 262; BVerwG, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 BN 21.10 - NVwZ 2010, 1567 [1568]).

    Einer erneuten Abwägung und eines weiteren Ratsbeschlusses bedarf es in einem solchen Fall nicht (OVG RP, Urteil vom 26.03.2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2024 - 8 C 10495/22

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Fehlerhaftigkeit der Bekanntmachung

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er die in Bezug genommene Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereithält und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hinweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567 und juris, Rn. 12; Beschluss vom 18. August 2016 - 4 BN 24.16 -, BauR 2016, 2037 und juris, Rn. 7; Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 4 BN 48.13 -, ZfBR 2014, 158 und juris, Rn. 4; OVG RP, Urteil vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08.OVG -, Info BRS 2009, Nr. 3, 14 und juris, Rn. 33).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 C 10607/13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans, mit dem Neubauflächen für Wohnbebauung

    Der Bebauungsplan leidet ferner nicht deshalb an einem Verkündungsfehler, weil in Teil A Ziffer 11 der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Anforderungen an die in den festgesetzten Lärmpegelbereichen I bis IV durchzuführenden passiven Lärmschutzmaßnahmen auf die DIN-Norm 4109 "Schallschutz im Hochbau" verwiesen wird, ohne dass deren Bezugsquelle genannt oder diese DIN-Norm als Anlage zu den Textfestsetzungen beigefügt wurde (vgl. zu den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans bei Verweisung auf außerstaatliche Regelwerke z.B. das Senatsurteil vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08.OVG -, NVwZ-RR 2009, S. 673 und juris, Rn. 33, m.w.N.).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. auch hierzu das Senatsurteil vom 26. März 2009, a.a.O., Rn. 34) sind Angaben im Bebauungsplan zu Datum, Ausgabe und Fundstelle der DIN-Norm im Hinblick auf § 3 Abs. 3 Satz 1 LBauO entbehrlich, wenn es sich bei der DIN-Norm um ein durch Verwaltungsvorschrift gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 LBauO als technische Baubestimmung eingeführtes Regelwerk handelt, das mit Datum und Fundstelle in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen "Einführung von technischen Regeln als technische Baubestimmungen" (hier in der bei Inkrafttreten des Bebauungsplans maßgeblichen Fassung vom 21. Oktober 2011, MinBl. 2011, S. 200) veröffentlicht wurde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 10 D 87/07

    Normkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan mit Blick auf Beschränkungen der

    Ungeachtet der Frage, ob eine Heilung, wie sie von der Antragsgegnerin unter Berufung auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, vgl. Urteil vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 -, BauR 2009, 1014 und Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 11785/03.OVG -, BRS 67 Nr. 24 (zum Verkündungsfehler), vorgetragen wurde, in Betracht kommt, liegen deren Voraussetzungen jedenfalls nicht vor.
  • VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12

    Ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans bei der Bezugnahme auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 7 D 29/10

    Bestimmung der städtebaulichen Erforderlichleit eines Bebauungsplans nach der

  • VG Regensburg, 28.11.2017 - RN 6 K 15.962

    Nutzungsuntersagung einer Werkhalle zur Metallverarbeitung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2011 - 7 D 52/10

    Bestandsschutz am Fortbestand des bisherigen Planungsrechts und Abstandsrechts;

  • VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 1577/10

    Nutzungsänderung von Wohnhaus zu Beherbergungsbetrieb im faktischen reinen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10

    Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Festsetzung eines

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2010 - 1 ME 218/09

    Anforderungen an ein von einer Behörde einer bauaufsichtlichen Verfügung zu

  • VG Ansbach, 29.03.2016 - AN 9 S 15.02341

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ausstellungsraums

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 1 KN 94/06

    Eindeutige Erkennbarkeit der Immissionsorte bei der Festsetzung flächenbezogener

  • VG Köln, 16.10.2013 - 23 K 5575/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2011 - 7 D 88/08

    Normenkontrollantrag eines Bebauungsplans bei nicht ordnungsgemäßer Verkündung

  • OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18

    Bebauungsplan: Heilung eines Verkündungmangels - Abwägungsausfall durch

  • VG Ansbach, 31.01.2019 - AN 17 K 17.02454

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch Lärm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 7 D 20/09

    Unwirksamkeit einer textlichen Festsetzung zum Schallschutz im Hochbau unter dem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17

    Abwägung, Abwägungsgebot, Angebot, Angebotsplanung, Anstoßfunktion, Auslegung,

  • VG Koblenz, 13.03.2019 - 4 L 1310/18

    Lebensmittelmärkte in Waldböckelheim dürfen derzeit gebaut werden

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