Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 12 A 10797/04.OVG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Leistungen einer Unfallversicherung werden auf Blindengeld angerechnet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung einer Kapitalabfindung aus einer privaten Unfallversicherung auf die Zahlungen nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG); Auslegung des Begriffs "Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften" nach § 4 Abs. 1 LBlindenGG; Sinn und Zweck der ...
- Judicialis
LBlindenGG § 1; ; LBlindenGG § 1 Abs. 1; ; LBlindenGG § 4; ; LBlindenGG § 4 Abs. 1; ; LPflGG § 6; ; LPflGG § 6 Abs. 1; ; BSHG § 67; ; BSHG § 67 Abs. 1; ; BSHG § 67 Abs. 1 S. 1; ; V... VG § 179; ; VVG § 180; ; GG Art. 3 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 14.01.2004 - 5 K 1200/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 12 A 10797/04.OVG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1982 - 8 A 46/80
Anrechnung von Leistungen Dritter auf das Landespflegegeld
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 12 A 10797/04
Eine Kapitalabfindung, die einem unfallbedingt Erblindeten aus einer von seinem Arbeitgeber für ihn abgeschlossenen privaten Unfall- und Invaliditätsversicherung ausbezahlt wurde, ist auf das Blindengeld als Leistung "nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen Zweck" i. S. v. § 4 Abs. 1 LBlindenGG anzurechnen (Fortführung der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 1 LPflGG; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 19. März 1982 - 8 A 24/80 u. 8 A 46/80 - AS 17, 246 u. 251).Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Rechtsstreit entschieden, in dem es um die Anrechnung einer von der Haftpflichtversicherung des nach §§ 823 ff. BGB haftenden Unfallgegners ausgezahlten Kapitalabfindung nach § 843 Abs. 3 BGB ging (vgl. Urteil vom 19. März 1982, a.a.O.).
Hieran anknüpfend hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ausdrücklich auch Leistungen aufgrund privat-rechtlicher Anspruchsgrundlagen (mit Ausnahme der gesetzlich ausgeschlossenen bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüche) einbezogen und dazu ausgeführt: "Ausgenommen sind nach § 6 Abs. 1 Satz 2 LPflGG vielmehr nur Leistungen aus bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüchen, so dass sich daraus ... die Anrechenbarkeit sonstiger bürgerlich-rechtlicher Ansprüche neben öffentlich-rechtlichen Ansprüchen ergibt, was im Übrigen auch aus der angeführten Begründung des Gesetzentwurfs zu § 6 hervorgeht" (vgl. Urteil vom 19. März 1982 - 8 A 46/80 -, AS 17, 251, 255).
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1982 - 8 A 24/80
Umfang der Anrechnung auf das Landespflegegeld
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 12 A 10797/04
Eine Kapitalabfindung, die einem unfallbedingt Erblindeten aus einer von seinem Arbeitgeber für ihn abgeschlossenen privaten Unfall- und Invaliditätsversicherung ausbezahlt wurde, ist auf das Blindengeld als Leistung "nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen Zweck" i. S. v. § 4 Abs. 1 LBlindenGG anzurechnen (Fortführung der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 1 LPflGG; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 19. März 1982 - 8 A 24/80 u. 8 A 46/80 - AS 17, 246 u. 251).Dies hat der damalige 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz bereits zu dem gleichen Begriff in der Vorgängervorschrift des § 4 Abs. 1 LBlindenGG, dem § 6 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte (Landespflegegeldgesetz - LPflGG -) vom 31. Oktober 1974 (…GVBl. 1974, S. 466) entschieden (vgl. das Urteil vom 19. März 1982 - 8 A 24/80 -, AS 17, 246, 248); dem schließt sich der erkennende Senat im Hinblick auf die inhaltsgleiche Nachfolgevorschrift an.
- BGH, 24.09.1987 - III ZR 49/86
Anrechnung von Schadensersatzleistungen auf das Blindengeld
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 12 A 10797/04
Zwar hat der Bundesgerichtshof zu der dem § 4 Abs. 1 LBlindenGG Rheinland-Pfalz entsprechenden Regelung in § 3 des Niedersächsischen Landesblindengeldgesetzes die Auffassung vertreten, anrechenbar seien nur "öffentlich-rechtliche Leistungen", und insoweit auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der "gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften" in § 67 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz BSHG verwiesen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1987 - III ZR 49/86 -, NJW 1988, S. 819, 821). - BVerwG, 08.10.1969 - V C 57.69
Blindentechnische Grundausbildung an einer privaten Blindenschule - Anrechnung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 12 A 10797/04
Das Bundesverwaltungsgericht hatte seinerzeit ausgeführt, § 67 Abs. 1 BSHG diene "der Abstimmung der Leistungen der verschiedenen Sozialleistungsträger", insoweit stelle das Gesetz auf die "Gleichartigkeit der Leistungen" ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1969 - V C 57.69, BVerwGE 34, 80, 82).