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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11749/19.OVG   

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https://dejure.org/2020,34871
OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11749/19.OVG (https://dejure.org/2020,34871)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.08.2020 - 8 A 11749/19.OVG (https://dejure.org/2020,34871)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. August 2020 - 8 A 11749/19.OVG (https://dejure.org/2020,34871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10a Abs 1 BauGB, § 13 Abs 3 S 1 BauGB, § 13a Abs 1 S 1 BauGB, § 13a Abs 2 Nr 1 BauGB, § 1a Abs 2 S 1 BauGB
    Verfahrensfehlerhafter Bebauungsplan der Innenentwicklung; Ablauf der Rügefrist bei unterbliebener Bekanntmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klage gegen einen verfahrensfehlerhaften Bebauungsplan der Innenentwicklung; Ablauf der Rügefrist bei unterbliebener Bekanntmachung; Voraussetzungen der Unbeachtlichkeit eines Begründungsmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahrensfehlerhafter Bebauungsplan der Innenentwicklung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11749/19
    Die äußeren Grenzen des Siedlungsbereichs dürfen durch den Bebauungsplan der Innenentwicklung nicht in den Außenbereich hinein erweitert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, BVerwGE 153, 174 und juris, Rn. 22 ff).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt ein Bebauungsplan der Innenentwicklung selbst dann nicht in Betracht, wenn die Außenbereichsflächen so stark von der angrenzenden Bebauung geprägt sind, dass sie sich als deren organische Fortsetzung darstellen und damit die Möglichkeit einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB eröffnet ist (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 4. November 2015, a.a.O., Rn. 24 f).

    Indessen hat das BVerwG diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 4. November 2015 (a.a.O., juris, Rn. 30), dem der Senat folgt, ausdrücklich aufgegeben.

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11749/19
    Die Eigenart der näheren Umgebung wird durch dasjenige bestimmt, was auf dem Baugrundstück selbst und in der näheren Umgebung tatsächlich vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, BVerwGE 157, 1 und juris, Rn. 10).

    Auf das Entstehen bodenrechtlicher Spannungen kommt es hingegen nur dann an, wenn das Vorhaben den vorhandenen Rahmen übersteigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 und juris, Rn. 46 f, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, BVerwGE 157, 1 und juris, Rn. 17).

  • EuGH, 18.04.2013 - C-463/11

    L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11749/19
    Der Übertragung der Rechtsprechung zu § 13 Abs. 1 BauGB auch auf das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB stehe ungeachtet der Frage, ob sie in Anknüpfung an das Urteil vom 4. August 2009 möglich wäre, bereits die Entscheidung des EuGH vom 18. April 2013 (Rechtssache C 463/11) entgegen.

    Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom 18. April 2013 (Rechtssache C-463/11, ZUR 2013, 421) über die Zulässigkeit der damaligen Vorschrift des § 214 Abs. 2a Nr. 1 BauGB zu entscheiden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.2011 - 8 C 10945/11

    Normenkontrollantrag gegen Klarstellungssatzung; Antragsbefugnis; Unwirksamkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11749/19
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, sind unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken, Freizeitzwecken oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen als ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element zu Buche schlagen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 -, BRS 71 Nr. 81 und juris, Rn. 4 f; OVG RP, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 8 C 10945/11.OVG -, NVwZ-RR 2012, 289 und juris, Rn. 22).

    Örtliche Besonderheiten können es aber ausnahmsweise rechtfertigen, ihm noch bis zur einem Geländehindernis, einer Erhebung oder einem Einschnitt ein oder mehrere Grundstücke zuzuordnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 4 B 28.15 -, BRS 84 Nr. 78 und juris, Rn. 6; OVG RP, Urteil vom 21. Dezember 2011, a.a.O., juris, Rn. 22).

  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11749/19
    Örtliche Besonderheiten können es aber ausnahmsweise rechtfertigen, ihm noch bis zur einem Geländehindernis, einer Erhebung oder einem Einschnitt ein oder mehrere Grundstücke zuzuordnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 4 B 28.15 -, BRS 84 Nr. 78 und juris, Rn. 6; OVG RP, Urteil vom 21. Dezember 2011, a.a.O., juris, Rn. 22).

    Wie weit der Zusammenhang reicht, kann stets nur das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Sachverhaltes sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2015, a.a.O., juris, Rn. 6).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11749/19
    Auf das Entstehen bodenrechtlicher Spannungen kommt es hingegen nur dann an, wenn das Vorhaben den vorhandenen Rahmen übersteigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 und juris, Rn. 46 f, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, BVerwGE 157, 1 und juris, Rn. 17).
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 15 ZB 14.1542

    Voraussetzungen für die Annahme einer faktischen Baugrenze - Balkonerweiterung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11749/19
    Letztendlich ist hierfür aber die Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls maßgeblich (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. März 2017 - 8 A 10695/16.OVG -, juris, Rn. 30; BayVGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 15 ZB 14.1542 -, juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 13.03.2019 - 4 B 39.18

    Abschattung; Abschattungswirkung; Immission; Rücksichtnahmegebot;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11749/19
    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 und juris, Rn. 22; Urteil vom 18. November 2004 - 4 C 1.04 -, NVwZ 2005, 328 und juris, Rn. 22; Beschluss vom 13. März 2019 - 4 B 39/18 -, juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11749/19
    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 und juris, Rn. 22; Urteil vom 18. November 2004 - 4 C 1.04 -, NVwZ 2005, 328 und juris, Rn. 22; Beschluss vom 13. März 2019 - 4 B 39/18 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2017 - 8 A 10695/16

    Einfügen eines Wohnbauvorhabens nach Maß der baulichen Nutzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11749/19
    Letztendlich ist hierfür aber die Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls maßgeblich (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. März 2017 - 8 A 10695/16.OVG -, juris, Rn. 30; BayVGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 15 ZB 14.1542 -, juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18

    Beschränkung der Befugnis zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 8 S 1464/15

    Befreiung von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 3 S 2041/17

    Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren;

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10

    Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis

  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08

    Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des

  • BVerwG, 16.12.2019 - 4 BN 16.19

    Amtsermittlung; Bebauungsplan; Fehler im Abwägungsvorgang; Normenkontrolle; Rüge;

  • VGH Bayern, 03.03.2021 - 15 B 20.2075

    Verkaufsflächenbegrenzung im festgesetzten Sondergebiet

    Der Senat geht grundsätzlich davon aus, dass einem Bauherrn nach Verwirklichung der ihm erteilten Baugenehmigung nicht generell die Möglichkeit abgeschnitten sein kann, seine weitergehenden Interessen später mit Einwänden gegen die Wirksamkeit des Bebauungsplans durchzusetzen, etwa wenn er erst später einen Mangel des Bebauungsplans entdeckt (ebenso VGH BW, U.v. 8.3.2018 a.a.O. juris Rn. 93; U.v. 26.5.2020 - 8 S 1081/19 - BauR 2020, 1428 = juris Rn. 42; OVG RhPf, U.v. 26.8.2020 - 8 A 11749/19 - juris Rn. 52).
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