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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11400/18.OVG   

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https://dejure.org/2020,12248
OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11400/18.OVG (https://dejure.org/2020,12248)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.05.2020 - 8 C 11400/18.OVG (https://dejure.org/2020,12248)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 8 C 11400/18.OVG (https://dejure.org/2020,12248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bebauungsplan "Silbersee - Teilbereich Scharrau/Badestrand" der Gemeinde Bobenheim-Roxheim unwirksam

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vogelschutzgebiete werden gestärkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2020, 950
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11400/18
    Gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG ist Gegenstand der Verträglichkeitsprüfung die Frage, ob das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann; maßgebliches Beurteilungskriterium ist der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3/06 -, "Hessisch Lichtenau I", Rn. 94, m.w.N.).

    Dabei dürfen zugunsten des Projekts (bzw. hier: der durch den Bauleitplan zugelassene Nutzungen) die im Rahmen der Planung vorgesehenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt werden (vgl. allgemein hierzu z. B. BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, "Hessisch Lichtenau II", BVerwGE 130, 299 und juris, Rn. 47 sowie EuGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - C-521/12 -, "Briels", NVwZ 2014, 931 und juris, Rn. 28).

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11400/18
    Für die Verträglichkeitsprüfung muss eine sorgfältige Bestandserfassung und -bewertung in einem Umfang erfolgen, der es zulässt, die Einwirkungen des Projektes zu bestimmen und zu bewerten; dabei ist die Methode der Bestandserfassung normativ nicht festgelegt; die Methodenauswahl muss aber die für die Verträglichkeitsprüfung allgemein maßgeblichen Standards der "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" einhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14/12 -, "A 20 Bad Segeberg", BVerwGE 148, 373 und juris, Rn. 44, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14

    Normenkontrollantrag eines anerkannten naturschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11400/18
    Nach wohl herrschender Meinung erfasst die Vorschrift unter Berücksichtigung der weiteren Regelungen in § 50 UVPG neben vorhabenbezogenen Bebauungsplänen i.S.d. § 12 BauGB auch sog. projektbezogene Angebotsplanungen, sofern sie die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhaben "begründen sollen", also die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für dessen Verwirklichung schaffen (so etwa zu § 17 UVPG a.F.: Lau, BauR 2011, S. 770, 771; zu § 2 Abs. 6 Nr. 3 UVPG n.F.: Appolt, in: Hoppe/Bergmann, UVPG, 5. Aufl. 2018, § 2, Rn. 107; Schieferdecker, in: Hoppe/Bergmann, UmwRG, 5. Aufl. 2018, § 1, Rn. 35, unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Oktober 2014 - 8 C 10233/14.OVG -, juris, Rn. 37).
  • EuGH, 15.05.2014 - C-521/12

    Briels u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Erhaltung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11400/18
    Dabei dürfen zugunsten des Projekts (bzw. hier: der durch den Bauleitplan zugelassene Nutzungen) die im Rahmen der Planung vorgesehenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt werden (vgl. allgemein hierzu z. B. BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, "Hessisch Lichtenau II", BVerwGE 130, 299 und juris, Rn. 47 sowie EuGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - C-521/12 -, "Briels", NVwZ 2014, 931 und juris, Rn. 28).
  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11400/18
    Hingegen dürfen positive Effekte, die - unabhängig von der Planung - "sowieso" eintreten werden oder sogar bis zum Beginn der Planverwirklichung bereits eingetreten sind, nicht berücksichtigt werden (vgl. zur Unzulässigkeit der Berücksichtigung "sowieso" gebotener Maßnahmen als Kohärenzsicherungsmaßnahmen nach § 34 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG: BVerwG, Urteil vom 11. August 2016 - 7 A 1/15 -, "Weservertiefung", BVerwGE 156, 20 und juris, Rn. 151).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-164/17

    Grace und Sweetman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 92/43/EG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11400/18
    Hingegen dürfen Schutzmaßnahmen, mit denen schädlichen Auswirkungen des Projekts auf ein Natura-2000-Gebiet (an anderem Standort) ausgeglichen werden sollen, im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung des Projekts nicht berücksichtigt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Mai 2014, a.a.O., Rn. 29 und Urteil vom 25. Juli 2018 - C-164/17 -, "Sweetman", juris, Rn. 47).
  • BVerwG, 15.05.2019 - 7 C 27.17

    Zurückverweisung des Rechtsstreits um das Steinkohlekraftwerk Lünen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11400/18
    Etwas Anderes folgt entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin auch nicht aus dem neueren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 2019 (Az. 7 C 27/17 - "Kraftwerk Lünen", NVwZ 2019, 1601 u. juris, Rn. 43 ff.).
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11400/18
    Ob die Verträglichkeitsprüfung nach besten wissenschaftlichen Erkenntnissen vorgenommen wurde, unterliegt grundsätzlich der vollen gerichtlichen Kontrolle; diese kann aber in bestimmten Zusammenhängen - etwa bei der Auswahl einer Untersuchungsmethode oder bei Prognosen und Schätzungen zur Überwindung wissenschaftlich nicht ausräumbarer Unsicherheiten - an funktionale Grenzen stoßen; in solchen Fällen darf die Behörde mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzungen arbeiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2018 - 9 B 43.16 -, "Ortsumgehung Celle (Mittelteil)", DVBl. 2008, 1361 und juris, Rn. 19, m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11400/18
    Dabei dürfen zugunsten des Projekts (bzw. hier: der durch den Bauleitplan zugelassene Nutzungen) die im Rahmen der Planung vorgesehenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt werden (vgl. allgemein hierzu z. B. BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, "Hessisch Lichtenau II", BVerwGE 130, 299 und juris, Rn. 47 sowie EuGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - C-521/12 -, "Briels", NVwZ 2014, 931 und juris, Rn. 28).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11400/18
    Es ist zu untersuchen, ob der Erhaltungszustand der Arten gerade in den Lebensräumen, für die sie charakteristisch sind, günstig bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2013 - 9 A 22/11 -, "A 44", BVerwGE 146, 145 und juris, Rn. 94).
  • VG Neustadt, 28.10.2020 - 5 K 395/17

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Bau und Betrieb von

    In dieser ist maßgebliches Beurteilungskriterium der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Mai 2020 - 8 C 11400/18.OVG -, juris).

    Für die Verträglichkeitsprüfung muss eine sorgfältige Bestandserfassung und -bewertung in einem Umfang erfolgen, der es zulässt, die Einwirkungen des Projekts zu bestimmen und zu bewerten; dabei ist die Methode der Bestandserfassung normativ nicht festgelegt; die Methodenauswahl muss aber die für die Verträglichkeitsprüfung allgemein maßgeblichen Standards der "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" einhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14/12 -, NVwZ 2014, 714 und juris Rn. 44; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Mai 2020 - 8 C 11400/18.OVG -, juris).

    So ist es anerkannt, dass auch außerhalb besonderer Schutzgebiete gelegene Projekte und Pläne einer Verträglichkeitsprüfung unterliegen, wenn sie lediglich an das Schutzgebiet angrenzen, dieses aber etwa durch hineinwirkende Immissionen erheblich beeinträchtigen können (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Mai 2020 - 8 C 11400/18.OVG -, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20/05 -, NVwZ 2007, 1054).

    Sie stehen in ihrem fachlichen Gewicht daher nicht hinter den Schlussfolgerungen eines Gutachters im Rahmen einer Einzelfallprüfung zurück (vgl. VG Mainz, Urteil vom 9. August 2017 - 3 K 1329/16.MZ -, juris Rn. 47; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Mai 2020 - 8 C 11400/18.OVG -, juris Rn. 98 ff.).

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 9 CS 20.892

    Antragsbefugnis einer anerkannten Umweltschutzvereinigung

    § 2 Abs. 6 Nr. 3 UVPG gilt auch für Angebotsbebauungspläne, die eine Standortentscheidung für die Zulässigkeit eines bestimmten, hinreichend konkreten Vorhabens im Sinne der Anlage 1 zum UVPG treffen (vgl. OVG Hamburg, B.v. 1.4.2020 - 2 Es 1/20.N - juris Rn. 25; OVG Rh-Pf, U.v. 27.5.2020 - 8 C 11400/18 - juris Rn. 72 m.w.N.).
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