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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 6 A 10562/14.OVG   

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https://dejure.org/2014,37352
OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 6 A 10562/14.OVG (https://dejure.org/2014,37352)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.11.2014 - 6 A 10562/14.OVG (https://dejure.org/2014,37352)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. November 2014 - 6 A 10562/14.OVG (https://dejure.org/2014,37352)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 GlüStVtr RP 2012, § 3 Abs 6 GlüStVtr RP 2012, § 4 Abs 1 GlüStVtr RP 2012, § 9a Abs 5 GlüStVtr RP 2012, § 9a Abs 6 GlüStVtr RP 2012
    Verkauf von Losgutscheinen in Handelsketten - Beschlüsse des Glücksspielkollegiums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Vermittlungserlaubnis für den Verkauf von Losgutscheinen durch die Handelsketten REWE und dm (hier: Aktion Mensch e.V.)

  • Glücksspiel & Recht

    Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" bei REWE und dm ist keine Glücksspielvermittlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Vermittlungserlaubnis für den Verkauf von Losgutscheinen durch die Handelsketten REWE und dm (hier: Aktion Mensch e.V.)

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Vermittlungserlaubnis für den Verkauf von Losgutscheinen durch die Handelsketten REWE und dm (hier: Aktion Mensch e.V.)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Glücksspielvermittlung durch Verkauf von Losgutscheinen?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ist der Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" eine Glücksspielvermittlung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Glücksspielvermittlung verneint - Rewe und dm dürfen Losgutscheine verkaufen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" ist keine Glücksspielvermittlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Losgutscheinen der Lotterie "Aktion Mensch" bei REWE und dm

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verkauf von Losgutscheinen der Lotterie "Aktion Mensch" bei REWE und dm

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" ist keine Glücksspielvermittlung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Glücksspiel-Vermittlung bei REWE und dm durch "Aktion Mensch"-Lose

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Losgutscheine der "Aktion Mensch" dürfen im Supermarkt verkauft werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Losgutscheine der "Aktion Mensch" dürfen im Supermarkt verkauft werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" ist keine Glücksspielvermittlung - REWE und dm benötigen für Verkauf von Losgutscheinen keine glücksspielrechtliche Vermittlungserlaubnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2015, 256
  • DÖV 2015, 165
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Rechtsbehelfe können hiernach - ungeachtet des nach § 52 Nr. 3 Sätze 2 und 3, Nr. 5 VwGO zu bestimmenden Gerichtsstands - ausschließlich gegen das ländereinheitlich zuständige Land bzw. dessen Behörde und nicht (auch) gegen die übrigen Bundesländer oder gegen das nur intern mitwirkungsberechtigte Glücksspielkollegium der Länder gerichtet werden (BayVGH vom 30.9.2013 NVwZ 2014, 163/164; OVG RhPf vom 27.11.2014 DVBl 2015, 256/258; VG Hamburg vom 3.7.2014 - 4 K 1368/13 - juris Rn. 57).
  • OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14

    Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende

    Die Beschlüsse des Glücksspielkollegiums entfalten keine rechtliche Außenwirkung (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 21.11.2014, 6 A 10562/14, ZfWG 2015, 55, juris Rn. 28), sondern stellen lediglich verwaltungsinterne, unselbstständige Mitwirkungshandlungen dar (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 21.11.2014, 6 A 10562/14, ZfWG 2015, 55, juris Rn. 41).

    Die Bindungswirkung ist mithin lediglich im Innenverhältnis zwischen Glücksspielkollegium und Beklagtem gegeben (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 21.11.2014, 6 A 10562/14, ZfWG 2015, 55, juris Rn. 28; VGH München, Beschl. v. 30.9.2013, 10 CE 13/3171, NVwZ 2014, 163, juris Rn. 29).

    Zwar hat grundsätzlich die interne Bindungswirkung zur Folge, dass etwaige Ermessensfehler, die dem Glücksspielkollegium unterlaufen, auf die Entscheidung durchschlagen, die sich der Beklagte (aufgrund der Bindungswirkung) zu Eigen macht (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 21.11.2014, 6 A 10562/14, ZfWG 2015, 55, juris Rn. 28).

  • VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14

    Das gesamte Auswahlverfahren für die Vergabe von 20 Sportwettenkonzessionen

    Dementsprechend kann sich der Antragsgegner bei seinen Entscheidungen nicht auf ein bindendes Votum des Kollegiums berufen, weil dessen Beschlüsse allenfalls verwaltungsinterne, unselbständige Mitwirkungshandlungen sein können (so OVG Koblenz, Urteil vom 21.11.2014, Az.: 6 A 10562/14, m. w. N.), die die Behörde nicht von einer eigenständigen Entscheidung entbinden.
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2018 - 11 ME 541/18

    Glücksspielrechtliche Untersagung des Verkaufs von produktspezifischen Vouchern

    Zwar trifft es zu, dass der Spielvertrag erst bei Eingabe der Codes und nach erfolgreichem Abschluss der dazu erforderlichen Registrierung sowie der Durchführung der Altersverifizierung auf der Internetseite der Antragstellerin zustande kommt, während der Kauf eines Aktivierungscodes in einem Geschäft für sich gesehen noch nicht unmittelbar die Gewinnchance begründet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.11.2014 - 6 A 10562/14 -, DVBl 2015, 256, juris, Rn. 29 ff.; BVerwG, Urt. v. 9.7.2014 - 8 C 7/13 -, NJW 2014, 3175, juris, Rn. 10, jeweils m.w.N.).

    Für diese Sichtweise spricht auch, dass der Käufer des Aktivierungscodes diesen anschließend noch verschenken oder verlieren kann; in derartigen Fällen kommt der Spielvertrag entweder mit der vom Käufer beschenkten Person - sofern diese die Registrierung und Altersverifizierung erfolgreich durchläuft - oder eben gar nicht zustande (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.11.2014 - 6 A 10562/14 -, a.a.O., juris, Rn. 32).

  • VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14

    Sportwettenkonzession

    Dementsprechend kann sich der Antragsgegner bei seinen Entscheidungen nicht auf das Votum des Kollegiums berufen, weil dessen Beschlüsse allenfalls als verwaltungsinterne, unselbständige Mitwirkungshandlungen anzusehen sind (OVG Koblenz, Urteil vom 21.11.2014, Az.: 6 A 10562/14, m. w. N.), die die Behörde nicht von einer eigenständigen Entscheidung entbinden.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 11 ME 130/17

    Glücksspielrechtliche Untersagung des Verkaufs von sog. produktspezifischen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die in § 9 a Abs. 8 Satz 4 GlüStV normierte interne Bindungswirkung zur Folge hat, dass - sowohl formelle als auch materielle - Fehler der Entscheidung des Glücksspielkollegiums auf die außenrechtswirksame Entscheidung der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde "durchschlagen", mithin zu ihrer Rechtswidrigkeit führen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.3.2017 - 13 B 1054/16 -, MMR 2017, 858 ff., juris, Rn. 42 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.11.2014 - 6 A 10562/14 -, DVBl 2015, 256 ff., juris, Rn. 28; VG Berlin, Urt. v. 19.3.2015 - 23 K 261.13 -, juris, Rn. 53; VG Düsseldorf, Urt. v. 21.6.2016 - 3 K 2472/14 -, juris, Leitsatz 2 sowie Rn. 63 ff.; VG Hamburg, Urt. v. 13.9.2016 - 4 K 303/13 -, juris, Rn. 48).
  • VG Hannover, 15.03.2017 - 10 A 4456/16

    Glücksspielrecht / Untersagung des Vertriebs von Aktivierungscodes

    Außerdem ist zweifelhaft, ob der Verkauf von Vouchern eine Glücksspielvermittlung im glücksspielrechtlichen Sinn darstellt, denn mit dem Kauf eines Vouchers erlangt der Loskäufer noch keine Gewinnchance, denn erst mit der Umwandlung (Einlösung) des Gutscheins in ein Los unter Bestehen der Altersverifizierung wird ein Spielvertrag abgeschlossen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 21.11.2014 - 6 A 10562/14.OVG -, NJOZ 2015, 1740).

    Glücksspielrechtlich mag in dem Kauf eines Vouchers noch keine Teilnahme am Glücksspiel liegen, da es dazu noch dessen Einlösung bedarf (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 21.11.2014, a.a.O.), doch richtet sich die Frage, was unter einer geldwäscherechtlichen Transaktion zu verstehen ist, nicht danach, sondern nach § 1 Abs. 4 GwG.

  • VG Hamburg, 13.09.2016 - 4 K 303/13

    Lotterie mit geringerem Gefährdungspotential; isolierte Anfechtbarkeit von

    Ist die Beteiligung einer Stelle vorgesehen, deren Entscheidung interne Bindungswirkung entfaltet, schlägt ein Ermessensfehlgebrauch bzw. -ausfall dieser Stelle auf die nach außen hin tätig werdende Behörde durch (OVG Koblenz, Urt. v. 21.11.2014, 6 A 10562/14, juris - Rn. 28; VG Düsseldorf, Urt. v. 21.6.2016, aaO, Rn. 128; VG Berlin, Urt. v. 19.3.2015, aaO, Rn. 49).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2018 - 6 A 10820/17

    Glücksspielrecht, Lotterierecht, Gebührenrecht

    cc) Entgegen der Auffassung des Beklagten kann dem Urteil des Senats vom 21. November 2014 (- 6 A 10562/14.OVG -, DVBl 2015, 256, juris) nichts für die sachliche Zuständigkeit des Ministeriums der Finanzen entnommen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 13 B 1054/16

    Nichtentfallendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Gewährung

    So auch für Ermessensfehler, die dem Glücksspielkollegium unterlaufen, OVG Rh.-Pf., Urteil vom 21. November 2014 - 6 A 10562/14 -, juris, Rn. 28.
  • BVerwG, 18.12.2018 - 8 B 8.18

    Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung einer Fernsehlotterie und zu deren

  • VG Wiesbaden, 21.11.2016 - 5 K 1447/14
  • VG Arnsberg, 10.10.2018 - 1 K 5592/17
  • VG Berlin, 19.03.2015 - 23 K 261.13

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien

  • VG Hamburg, 19.06.2020 - 14 E 5803/19

    Erwerb eines kostenpflichtigen Teilnahmecodes; "Entgelt" im

  • BVerwG, 18.12.2018 - 8 B 7.18

    Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung einer Fernsehlotterie und zu deren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 13 B 1053/16

    Nichtentfallendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Gewährung

  • VG Arnsberg, 27.11.2018 - 1 K 9200/17
  • VG Frankfurt/Main, 27.05.2015 - 2 L 3002/14

    Ausgabe von Sportwetten-Konzessionen an 20 ausgewählte Bewerber gestoppt

  • VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14

    Sportwetten Konzession

  • VG Berlin, 24.02.2015 - 23 K 390.14

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien

  • VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14

    Lotterierecht

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