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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 7 A 10445/14.OVG   

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https://dejure.org/2014,42281
OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 7 A 10445/14.OVG (https://dejure.org/2014,42281)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.11.2014 - 7 A 10445/14.OVG (https://dejure.org/2014,42281)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG (https://dejure.org/2014,42281)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 104b Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 KitaFinHG vom 10.12.2008, § 3 Abs 2 KitaFinHG vom 10.12.2008, § 5 Abs 3 KitaFinHG vom 12.12.2013
    Kindertagesstättenrecht - Ausbau der U-3 Betreuung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereitstellung von Fördermitteln für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Kindertagesstätten; Bestimmung der Höhe der zu gewährenden Zuwendung zum Umbau eines ehemaligen Schulgebäudes in eine Kindertagesstätte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bereitstellung von Fördermitteln für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Kindertagesstätten; Bestimmung der Höhe der zu gewährenden Zuwendung zum Umbau eines ehemaligen Schulgebäudes in eine Kindertagesstätte

  • rechtsportal.de

    Bereitstellung von Fördermitteln für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Kindertagesstätten; Bestimmung der Höhe der zu gewährenden Zuwendung zum Umbau eines ehemaligen Schulgebäudes in eine Kindertagesstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 7 A 10445/14
    Rechtsgrundlage für die Bereitstellung der Fördermittel für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Kindertagesstätten durch den Beklagten in diesem Zeitraum sind die Landeshaushaltsgesetze 2007/2008 (GVBl. 2006, 421), 2009/2010 (GVBl. 2008, 327), 2011 (GVBl. 2010, 557) und 2012/2013 (GVBl. 2012, 93), jeweils in Verbindung mit den dazugehörenden Haushaltsplänen (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. April 1997 - 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 [222] = juris Rn. 17 und vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 [48] = juris Rn. 16).

    Der allgemeine Gleichheitssatz ( Art. 3 Abs. 1 GG ) vermittelt in Fällen dieser Art keinen Anspruch, rechtswidriges Handeln zu wiederholen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 [48 f.] = juris Rnrn.

    Selbst wenn unterstellt wird, dass diesen Verwaltungsvorschriften bei pflichtgemäßer Anwendung eine - wie auch immer geartete - Außenwirkung zukommt, kann ihnen jedenfalls insoweit kein Rechtssatzcharakter beigemessen werden, als sie die Voraussetzungen aufstellen, unter denen die Zuwendungen für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Kindertagesstätten zu gewähren sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 [49] = juris Rn. 20).

    Bei der Prüfung, ob eine solche Nichtbeachtung vorliegt, ist es unerheblich, ob die zur Bewilligung zuständige Stelle sich bei der Entscheidung des Einzelfalles auf den schlichten Wortlaut der Verwaltungsvorschrift berufen oder diesen ihrerseits interpretiert hat; entscheidend ist, ob das Ergebnis des Einzelfalles im Widerspruch zum gesetzlich bestimmten Förderzweck steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111/79 - BVerwGE 58, 45 [51] = juris Rn. 24).

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 7 A 10445/14
    Rechtsgrundlage für die Bereitstellung der Fördermittel für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Kindertagesstätten durch den Beklagten in diesem Zeitraum sind die Landeshaushaltsgesetze 2007/2008 (GVBl. 2006, 421), 2009/2010 (GVBl. 2008, 327), 2011 (GVBl. 2010, 557) und 2012/2013 (GVBl. 2012, 93), jeweils in Verbindung mit den dazugehörenden Haushaltsplänen (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. April 1997 - 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 [222] = juris Rn. 17 und vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 [48] = juris Rn. 16).

    Allerdings ist in einem solchen Fall davon auszugehen, dass der Gleichheitssatz dem Subventionsgeber gebietet, ein gleichheitsgerechtes Verteilungsprogramm zu erstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 [223] = juris Rn. 20).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 7 A 10445/14
    18 f. und vom 10. Dezember 1969 - 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278 [280 ff.] = juris Rnrn.

    16 - 18, vom 24. März 1977 - 2 C 14.75 - BVerwGE 52, 193 [199] = juris Rn. 20 sowie vom 10. Dezember 1969 - 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278 [280 f.] = juris Rn. 13, alle m.w.N.).

  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 7 A 10445/14
    Da sich eine Rechtsverletzung durch Abweichung von einer Verwaltungsvorschrift nur mittelbar aus einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben kann und da die Verwaltungsvorschrift zur Disposition des Vorschriftengebers steht, ist bei ihrer Auslegung aber auch die tatsächliche Verwaltungspraxis insoweit heranzuziehen, als sie vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligt oder doch geduldet wurde oder wird (vgl. insgesamt BVerwG, Urteile vom 19. September 2000 - 1 C 19.99 - BVerwGE 112, 63 [67] = juris Rn. 17, vom 1. Juni 1995 - 2 C 16.94 - BVerwGE 98, 324 [329] = juris Rn. 18, vom 2. März 1995 - 2 C 17.94 - ZBR 1995, 238 [239] = juris Rn. 8, vom 2. Februar 1995 - 2 C 19.94 - ZBR 1995, 240 [241] = juris Rn. 18, vom 7. Mai 1981 - 2 C 5.79 - ZBR 1982, 50 f. = juris Rnrn.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 7 A 10445/14
    Da sich eine Rechtsverletzung durch Abweichung von einer Verwaltungsvorschrift nur mittelbar aus einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben kann und da die Verwaltungsvorschrift zur Disposition des Vorschriftengebers steht, ist bei ihrer Auslegung aber auch die tatsächliche Verwaltungspraxis insoweit heranzuziehen, als sie vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligt oder doch geduldet wurde oder wird (vgl. insgesamt BVerwG, Urteile vom 19. September 2000 - 1 C 19.99 - BVerwGE 112, 63 [67] = juris Rn. 17, vom 1. Juni 1995 - 2 C 16.94 - BVerwGE 98, 324 [329] = juris Rn. 18, vom 2. März 1995 - 2 C 17.94 - ZBR 1995, 238 [239] = juris Rn. 8, vom 2. Februar 1995 - 2 C 19.94 - ZBR 1995, 240 [241] = juris Rn. 18, vom 7. Mai 1981 - 2 C 5.79 - ZBR 1982, 50 f. = juris Rnrn.
  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 7 A 10445/14
    Da sich eine Rechtsverletzung durch Abweichung von einer Verwaltungsvorschrift nur mittelbar aus einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben kann und da die Verwaltungsvorschrift zur Disposition des Vorschriftengebers steht, ist bei ihrer Auslegung aber auch die tatsächliche Verwaltungspraxis insoweit heranzuziehen, als sie vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligt oder doch geduldet wurde oder wird (vgl. insgesamt BVerwG, Urteile vom 19. September 2000 - 1 C 19.99 - BVerwGE 112, 63 [67] = juris Rn. 17, vom 1. Juni 1995 - 2 C 16.94 - BVerwGE 98, 324 [329] = juris Rn. 18, vom 2. März 1995 - 2 C 17.94 - ZBR 1995, 238 [239] = juris Rn. 8, vom 2. Februar 1995 - 2 C 19.94 - ZBR 1995, 240 [241] = juris Rn. 18, vom 7. Mai 1981 - 2 C 5.79 - ZBR 1982, 50 f. = juris Rnrn.
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 7 A 10445/14
    16 - 18, vom 24. März 1977 - 2 C 14.75 - BVerwGE 52, 193 [199] = juris Rn. 20 sowie vom 10. Dezember 1969 - 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278 [280 f.] = juris Rn. 13, alle m.w.N.).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 7 A 10445/14
    Da sich eine Rechtsverletzung durch Abweichung von einer Verwaltungsvorschrift nur mittelbar aus einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben kann und da die Verwaltungsvorschrift zur Disposition des Vorschriftengebers steht, ist bei ihrer Auslegung aber auch die tatsächliche Verwaltungspraxis insoweit heranzuziehen, als sie vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligt oder doch geduldet wurde oder wird (vgl. insgesamt BVerwG, Urteile vom 19. September 2000 - 1 C 19.99 - BVerwGE 112, 63 [67] = juris Rn. 17, vom 1. Juni 1995 - 2 C 16.94 - BVerwGE 98, 324 [329] = juris Rn. 18, vom 2. März 1995 - 2 C 17.94 - ZBR 1995, 238 [239] = juris Rn. 8, vom 2. Februar 1995 - 2 C 19.94 - ZBR 1995, 240 [241] = juris Rn. 18, vom 7. Mai 1981 - 2 C 5.79 - ZBR 1982, 50 f. = juris Rnrn.
  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79

    Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 7 A 10445/14
    Bei der Verwaltungsvorschrift vom 15. September 2008 handelt es sich nämlich nicht um eine lediglich ermessensbindende Verwaltungsvorschrift zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Verwaltungspraxis im Rahmen eines der entscheidenden Behörde durch eine Rechtsvorschrift eröffneten Ermessensspielraums, bei der ihr trotz der Bindung ihres Ermessens durch die Verwaltungsvorschrift ein Restermessen, etwa bei atypischen Fallgestaltungen, verbleibt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 1979 - 6 B 33/79 - ZBR 1980, 75 = juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78

    Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 7 A 10445/14
    Das zuständige Landesministerium hatte beim Erlass der Verwaltungsvorschrift vom 15. September 2008 vielmehr eine weite Gestaltungs- und Ermessensfreiheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1981 - 2 C 26.78 - ZBR 1982, 172 [173] = juris Rn. 25).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 A 1.10

    Bund-Länder-Streit; Bundesmittel; eigenverantwortlich; Erstattung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.2013 - 7 A 11237/12

    Personalkostenförderung für nicht im Bedarfsplan berücksichtigte

  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.2018 - 7 A 11603/17

    Finanzhilfen des Bundes für Länder-Investitionen in Tageseinrichtungen und zur

    Rechtsgrundlage für die Bereitstellung der Fördermittel für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Kindertagesstätten durch den Beklagten in diesem Zeitraum sind die Landeshaushaltsgesetze 2014/2015 (GVBl. 2013, 515), 2016 (GVBl. 2015, 445) und 2017/2018 (GVBl. 2017, 49) jeweils in Verbindung mit den dazu gehörenden Haushaltsplänen (vgl. Urteil des Senats vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG -, AS 43, 103 = juris, Rn. 27 unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 8. April 1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220 = juris, Rn. 17 und vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 -, BVerwGE 58, 45 = juris, Rn. 16).

    Selbst wenn unterstellt wird, dass diesen Verwaltungsvorschriften bei pflichtgemäßer Anwendung eine - wie auch immer geartete - Außenwirkung zukommt, kann ihnen jedoch insoweit kein Rechtssatzcharakter beigemessen werden, als sie die Voraussetzungen aufstellen, unter denen die Zuwendungen für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Kindertagesstätten zu gewähren sind (vgl. Urteil des Senats vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG -, AS 43, 103 = juris, Rn. 29).

    Bei der Prüfung, ob eine solche Nichtbeachtung vorliegt, macht es keinen Unterschied, ob die zur Bewilligung zuständige Stelle sich bei der Entscheidung des Einzelfalls auf den schlichten Wortlaut der Verwaltungsvorschrift berufen oder diesen ihrerseits interpretiert hat; entscheidend ist, ob das Ergebnis des Einzelfalls in Widerspruch zum gesetzlich bestimmten Förderungszweck steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 -, BVerwGE 58, 45 = juris, Rn. 24; Urteil des Senats vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG -, AS 43, 103 = juris, Rn. 30).

    Vor diesem Hintergrund ist im vorliegenden Fall allein maßgeblich, ob die Entscheidung des Beklagten, die Neubaumaßnahme des Klägers nur im Hinblick auf eine siebte Gruppe und die 19 zusätzlichen Plätze für Kinder unter drei Jahren zu fördern, im Widerspruch steht zu den oben näher bezeichneten Landeshaushaltsgesetzen bzw. zu dem in den zugehörigen Haushaltsplänen diesbezüglich festgelegten Förderzweck (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG -, AS 43, 103 = juris, Rn. 31).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - (juris, Rn. 43) ausgeführt hat, wird der für das Zuwendungsverhältnis zwischen dem Land und einem Vorhabenträger maßgebliche Verwendungszweck von der zuständigen Landesbehörde bestimmt und muss nicht notwendigerweise deckungsgleich sein mit der Zweckbestimmung im Zuweisungsverhältnis zwischen dem Bund und den Ländern.

    Insoweit gelten die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - (juris, Rn. 43) zur Verwaltungsvereinbarung in gleicher Weise auch für die Zweckbestimmung in einem entsprechenden Bundesgesetz.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - (juris, Rn. 37) ausgeführt hat, kann der Kläger eine Verletzung seiner Rechte nicht unmittelbar aus dem Wortlaut oder aus einer bestimmten Interpretation der Verwaltungsvorschrift vom 12. Dezember 2013 herleiten, sondern nur aus seinem durch Art. 3 Abs. 1 GG geschützten Recht, bei der Anwendung dieser Verwaltungsvorschrift ebenso behandelt zu werden wie die übrigen Träger von Kindertagesstätten, die mit Blick auf diese Verwaltungsvorschrift einen Förderantrag gestellt haben.

    Im Übrigen würde es, falls die Verwaltungsvorschrift vom 12. Dezember 2013 mit dem Gleichheitssatz unvereinbar wäre, mangels einer rechtmäßigen Verwaltungsvorschrift in Rheinland-Pfalz bereits an einer rechtmäßigen Grundlage für jegliche Förderung in Umsetzung des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015 - 2018 fehlen (vgl. Urteil des Senats vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14 -, AS 43, 103 = juris, Rn 44).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 A 10057/16

    Zuwendung für den Umbau einer Kindertagesstätte - Gerichtskostenfreiheit

    Selbst wenn aber unterstellt wird, dass diesen Verwaltungsvorschriften bei pflichtgemäßer Anwendung eine - wie auch immer geartete - Außenwirkung zukommt, kann ihnen jedenfalls insoweit kein Rechtssatzcharakter beigemessen werden, als sie die Voraussetzungen aufstellen, unter denen die Zuwendungen für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Kindertagesstätten zu gewähren sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 11 1.79 - BVerwGE 58, 45 [49] = juris Rn. 20 sowie das Urteil des Senats vom 2 7 . November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - AS 43, 103 [105 f.] ).

    Bei der Prüfung, ob eine solche Nichtbeachtung vorliegt, ist es unerheblich, ob die zur Bewilligung zuständige Stelle sich bei der Entscheidung des Einzelfalles auf den schlichten Wortlaut der Verwaltungsvorschrift berufen oder diesen ihrerseits interpretiert hat; entscheidend ist, ob das Ergebnis des Einzelfalles im Widerspruch zum gesetzlich bestimmten Förderzweck steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 11 1 / 79 - BVerwGE 58, 45 [51] = juris Rn. 24 sowie das Urteil des Senats vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - AS 43, 103 [106]).

    November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - AS 43, 103 [109 ff.]).

  • VG Saarlouis, 28.03.2017 - 3 K 448/15

    Subventionierung von Kinderbetreuungsplätzen; Überprüfbarkeit ermessenslenkender

    Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung der Fördermittel für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (20 Krippenplätze) in Form der Festbetragsfinanzierung (Hervorhebungen sind solche des Gerichts.) zur Teilfinanzierung (vgl. Nr. 2.2.1 der VV zu § 44 LHO) und zur Kompensation der ausgeschöpften Zuweisungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 (vgl. 1. Bescheid ) sind allein die Landeshaushaltsgesetze in Verbindung mit den dazugehörenden Haushaltsplänen.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 8. April 1997 - 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 [222] = juris Rn. 17 und vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 [48] = juris Rn. 16 sowie das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - AS 43, 103 [105]).

    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vermittelt in Fällen dieser Art keinen Anspruch, rechtswidriges Handeln zu wiederholen.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 [48 f.] = juris Rnrn. 18 f. und vom 10. Dezember 1969 - 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278 [280 ff.] = juris Rnrn. 16 bis 18 sowie das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - AS 43, 103 [105]).

    Verwaltungsvorschriften dieser Art sind zwar dazu bestimmt, für die Verteilung der Fördermittel Maßstäbe zu setzen, haben aber - selbst wenn ihnen bei pflichtgemäßer Anwendung eine wie auch immer geartete Außenwirkung zukommt - keinen Rechtssatzcharakter.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 [49] = juris Rn. 20 sowie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - AS 43, 103 [105 f.]).

    Dabei hat sich, da ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften nicht der richterlichen Interpretation unterworfen sind, die Überprüfung ihrer Anwendung allein an den Maßstäben zu orientieren, die in § 114 S. 1 VwGO für die Fälle gesetzt sind, in denen die Behörden durch Rechtsvorschriften des materiellen Rechts ermächtigt worden sind, nach ihrem Ermessen zu handeln.(BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111/79 - BVerwGE 58, 45 [51 f.] = juris Rn. 24 f. sowie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - AS 43, 103 [106]; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2017 - 7 A 10057/16 -, juris, Rn 36.).

  • VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15

    Gewährung einer Zuwendung zum Bau und zur Ausstattung von neuen

    Soweit der 7. Senat des OVG Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - ein vergleichbares Verfahren als gerichtskostenfrei eingestuft hat, kann sich die Kammer der dort vertretenen Auffassung aus den vorstehend dargelegten Gründen nicht anschließen.

    Die Entscheidung über die Zulassung der Berufung ergeht auf der Grundlage der §§ 124a Abs. 1, 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, denn das Urteil weicht von den Urteilen des OVG Rheinland-Pfalz vom 14. Juli 2015 - 6 A 11160/14.OVG - und vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - ab und beruht auf diesen Abweichungen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 7 A 10774/21

    Beteiligung des Jugendamtsträgers an den Baukosten einer Kindertagesstätte

    Dieses betrifft nicht die hier streitgegenständliche Situation einer gesetzlich normierten Kostenbeteiligungspflicht des Jugendamtsträgers gegenüber dem Träger der Kindertagesstätteneinrichtung, sondern eine gänzlich andere Konstellation, nämlich die in einem Rechtsstreit zwischen dem Land und einem Vorhabenträger abgehandelte Frage, ob auf Landesebene (in der Vergangenheit) erlassene Verwaltungsvorschriften im Widerspruch stehen zu in Landeshaushaltsgesetzen bzw. den dazugehörigen Haushaltsplänen diesbezüglich festgelegten Förderzwecken (vgl. Urteil des Senats vom 30. Mai 2018, a.a.O, Rn. 31 ff.; ferner das Urteil des Senats vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG -, AS 43, 103 = juris, Rn. 31 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 7 A 11121/14

    Zur Frage der "Personalkosten" im Sinne von § 12 Abs 1 KTagStG RP - hier: Kosten

    Gerichtskosten werden gemäß § 188 Satz 2 VwGO nicht erhoben (vgl. nur die Urteile des Senats vom 24. März 2013 - 7 A 1 1237/12.OVG - ESOVGRP = juris Rn. 31 und vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - ESOVGRP = juris Rn. 53 sowie Stelken s /Clausing in Schoc h /Schneider/Bier, VwGO, Loseblatt, § 188 Rn. 7 [Stand Feb. 2007] m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2016 - 15 A 1822/15

    Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote

    vgl. BverfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008- 1 BvF 4/05 -, juris Rn. 88; BVerwG, Urteile vom11. Mai 2006 - 5 C 10.05 -, juris Rn. 58 und 63, und vom 8. April 1997 - 3 C 6.95 -, juris Rn. 20 f.;OVG NRW, Urteil vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1054/11 -, juris Rn. 115; OVG Rh.-Pf., Urteil vom27. November 2014 - 7 A 10445/14 -, juris Rn. 37.
  • VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14

    Kostenerinnerung; Geltendmachung der Gerichtskostenfreiheit; Gewährung von

    Soweit die Klägerin darauf verweist, dass der 7. Senat des OVG Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - ein vergleichbares Verfahren als gerichtskostenfrei eingestuft hat, kann sich die Kammer der dort vertretenen Auffassung aus den vorstehend dargelegten Gründen nicht anschließen.
  • VG Saarlouis, 24.03.2017 - 3 K 845/14

    Kindergartenrecht, Förderung, Ermessensfehler: Kostenzuschuss für Mehrkosten für

    Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung der Fördermittel für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (40 Krippenplätze) in Form der Festbetragsfinanzierung zur Teilfinanzierung (vgl. Nr. 2.2.1 der VV zu § 44 LHO) und zur Kompensation der ausgeschöpften Zuweisungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 (vgl. 1. Bescheid) sind die Landeshaushaltsgesetze in Verbindung mit den dazugehörenden Haushaltsplänen.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 8. April 1997 - 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 [222] = juris Rn. 17 und vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 [48] = juris Rn. 16 sowie das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - AS 43, 103 [105]).
  • VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/15

    Gerichtskostenpflichtigkeit einer auf die Gewährung von Zuwendungen aus dem

    Soweit die Klägerin darauf verweist, dass der 7. Senat des OVG Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - ein vergleichbares Verfahren als gerichtskostenfrei eingestuft hat, kann sich die Kammer der dort vertretenen Auffassung aus den vorstehend dargelegten Gründen nicht anschließen.
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