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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2017 - 6 A 11431/17.OVG, 6 E 11432/17.OVG   

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https://dejure.org/2017,38296
OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2017 - 6 A 11431/17.OVG, 6 E 11432/17.OVG (https://dejure.org/2017,38296)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.09.2017 - 6 A 11431/17.OVG, 6 E 11432/17.OVG (https://dejure.org/2017,38296)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. September 2017 - 6 A 11431/17.OVG, 6 E 11432/17.OVG (https://dejure.org/2017,38296)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 124 Abs 2 VwGO, § 78b Abs 1 ZPO
    Beiordnung eines Notanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Notanwalts für die Stellung eines Antrags auf Zulassung der Berufung i.R.v. Ausgleichsabgaben

  • esovgrp.de

    VwGO § 124,VwGO § 124 Abs 2,ZPO § 78b,ZPO § 78b Abs 1
    Antrag, Anwalt, anwaltliche Vertretung, aussichtslose Rechtsverfolgung, Aussichtslosigkeit, Beiordnung, Bemühung, Berufung, Berufungszulassung, Berufungszulassungsgrund, Darlegung, Darlegungspflicht, Notanwalt, Prozessrecht, Rechtsanwalt, Rechtsverfolgung, Vertretung, ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag; Anwalt; aussichtslos; Beiordnung; Berufung; Berufungszulassung; Berufungszulassungsgrund; Darlegung; Darlegungspflicht; Notanwalt; Rechtsanwalt; Vertretung; Zulassung; Zulassungsantrag; Zulassungsgrund

  • rechtsportal.de

    Beiordnung eines Notanwalts für die Stellung eines Antrags auf Zulassung der Berufung i.R.v. Ausgleichsabgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.03.2017 - 2 B 4.17

    Beamter; Begründungsfrist; Beiordnung; Darlegungsanforderung; Einlegungsfrist;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2017 - 6 A 11431/17
    Dazu gehört, dass er eine angemessene Zahl von Rechtsanwälten (bzw. sonstiger postulationsfähiger Prozessvertreter) vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 B 4/17 -, juris, Leitsatz 1 und Rn. 9).

    Aussichtslosigkeit im Sinne von § 78b Abs. 1 ZPO besteht, wenn ein günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 B 4/17 -, juris, Leitsatz 2 und Rn. 11).

  • VGH Bayern, 19.02.2018 - 10 ZB 17.2359

    Niederlassungserlaubnis

    Aussichtslosigkeit im Sinne von § 78b Abs. 1 ZPO besteht, wenn ein günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann (BVerwG, a.a.O.) Für die Fallkonstellation eines beabsichtigten Antrags auf Zulassung der Berufung bedeutet dies, dass das Berufungsgericht nach Lage der Akten prüft, ob ein Berufungszulassungsgrund ernsthaft in Betracht kommt (OVG RhPf, B. v. 28.9.2017 - 6 A 11431/17 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 08.01.2018 - 10 ZB 17.2361

    Unsubstantiierter Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

    Aussichtslosigkeit im Sinne von § 78b Abs. 1 ZPO besteht, wenn ein günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann (BVerwG, a.a.O.) Für die Fallkonstellation eines beabsichtigten Antrags auf Zulassung der Berufung bedeutet dies, dass das Berufungsgericht nach Lage der Akten prüft, ob ein Berufungszulassungsgrund ernsthaft in Betracht kommt (OVG RhPf, B. v. 28.9.2017 - 6 A 11431/17 - juris Rn. 11).
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