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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2021 - 7 E 10100/21.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44509
OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2021 - 7 E 10100/21.OVG (https://dejure.org/2021,44509)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.10.2021 - 7 E 10100/21.OVG (https://dejure.org/2021,44509)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 7 E 10100/21.OVG (https://dejure.org/2021,44509)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 2 RVG, Nr 3104 RVG-VV, Vorbem 3 RVG-VV, Vorbem 3 Abs 3 Nr 2 RVG-VV
    Terminsgebühr für die Mitwirkung an einer außergerichtlichen Besprechung

  • IWW

    § 2 Abs. 2 RVG i. V. m. Nr. 3104 VV RVG
    Gebührenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außergerichtlich; Besprechung; Erledigung; Festsetzung; Gespräch; Glaubhaftmachung; Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Kostenfestsetzungsverfahren; Kostenrecht; mündlich; telefonisch; Terminsgebühr; Verfahren; Verhandlung; Vermeidung

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Festsetzung der geltend gemachten Terminsgebühr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung auch in Verfahren ohne obligatorische mündliche Verhandlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2011 - 8 OA 2/11

    Entstehen einer Terminsgebühr bei einem "aufgedrängten" Erledigungsgespräch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2021 - 7 E 10100/21
    Ausreichend ist insoweit gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Glaubhaftmachung der Voraussetzungen (OVG Nds, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 8 OA 2/11 -, juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - 8 E 376/14

    Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Erinnerung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2021 - 7 E 10100/21
    Sie entsteht nach dem Willen des Gesetzgebers unabhängig davon, ob im gerichtlichen Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist oder nicht (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs zu dieser Vorschrift, BT-Drs. 17/11471, S. 147; OVG NRW, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 8 E 376/14 -, juris, Rn. 5 ff.).
  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06

    Voraussetzungen des Erfallens der Terminsgebühr bei außergerichtlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2021 - 7 E 10100/21
    4 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2006 - II ZB 9/06 -, juris = NJW-RR 2007, 286), der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. September 2018 - 3 KSt 1/18 -, juris, Rn. 5 f.), setzt eine auf Erledigung gerichtete Besprechung als mündlicher Austausch von Erklärungen die Bereitschaft der Gegenseite voraus, überhaupt in Überlegungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens einzutreten.
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 2 OA 433/07

    Zuständigkeit des Berichterstatters beziehungsweise Einzelrichters für die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2021 - 7 E 10100/21
    Die gemäß § 146 Abs. 1 und 3 VwGO zulässige Beschwerde, über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern entscheidet (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 11. Juni 2007 - 2 OA 433/07 -, juris, Rn. 2 ff. m.w.N.), ist unbegründet.
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