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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1993 - 13 A 12409/92   

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https://dejure.org/1993,5670
OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1993 - 13 A 12409/92 (https://dejure.org/1993,5670)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.03.1993 - 13 A 12409/92 (https://dejure.org/1993,5670)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. März 1993 - 13 A 12409/92 (https://dejure.org/1993,5670)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Richterliche Frist; Unbestimmter Rechtsbegriff; Zeitmaße; Empfangsbevollmächtigter im Inland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2457
  • NJW 1994, 3120 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 1000 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 832 (Ls.)
  • DÖV 1993, 1103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.05.1992 - 1 B 100.91

    Regelung der Organisation und der Zuständigkeit auf dem Gebiet des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1993 - 13 A 12409/92
    Während die von diesem hiergegen erhobene Anfechtungsklage Erfolg hatte, weil die Polizeidirektion ... seinerzeit zum Erlaß des Verwaltungsaktes nicht mehr zuständig gewesen war (Urteil des erkennenden Senats vom 06. Februar 1991 - 13 A 10843/90 -, bestätigt durch Beschluß des BVerwG vom 21. Mai 1992 - BVerwG 1 B 100.91 -), ist eine zur Vollstreckung des vorgenannten Leistungsbescheides ergangene Arrestanordnung und Pfändungsverfügung der Regierungshauptkasse bei der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz vom 03. Juni 1988 mit Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 09. Oktober 1992 - 7 K 57/90 - bestandskräftig geworden.
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1993 - 13 A 12409/92
    Nach dem zu dieser bis dahin in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage ergangenen Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 (BVerwGE 69, 380) kommt die Heilung des Mangels einer schriftlichen Vollmacht im Rechtsmittelverfahren nämlich nur dann nicht mehr in Betracht, wenn bis zum Abschluß der Instanz "trotz Fristsetzung durch das Gericht (§ 89 Abs. 1 ZPO) weder eine Vollmacht vorgelegt worden noch sonst eine Genehmigung der Prozeßführung erfolgt ist".
  • RG, 04.01.1927 - II 237/26

    Im Auslande zahlbare Schecks

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1993 - 13 A 12409/92
    Zwar mag es für andere gesetzliche Regelungsbereiche ausreichen, daß eine Frist lediglich durch einen solchen unbestimmten Rechtsbegriff gesetzt wird, weil sich den Auslegungsvorschriften der §§ 187 ff BGB nicht entnehmen läßt, daß nach deutscher Rechtsauffassung generell nur solche Fristen anerkannt werden sollen, die durch die dort genannten Kriterien zeitlich fest begrenzt sind (vgl. hierzu schon RGZ 115, 195).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 3 L 475/08

    Bestimmung einer Antragsfrist als Ausschlussfrist für die Erstattung von

    Dem genügt eine Regelung nicht, wonach eine Verfahrenshandlung umgehend (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 29.03.1993 - 13 A 12409/92 - Rdnr. 16 ) oder unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) vorzunehmen ist.
  • VG Regensburg, 19.01.2012 - RN 5 K 10.1486

    Verkehrsverbot für Bestandteile eines Rindes ohne erforderlichen BSE-Test;

    Eine derartige Fristsetzung ist nicht hinreichend bestimmt (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 31 Rnr. 44 a; OVG Koblenz, 29.3.1993, NJW 1993, 2457).
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