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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1994 - 6 A 12499/92   

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OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1994 - 6 A 12499/92 (https://dejure.org/1994,9138)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.03.1994 - 6 A 12499/92 (https://dejure.org/1994,9138)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. März 1994 - 6 A 12499/92 (https://dejure.org/1994,9138)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereidigter Buchprüfer; Anstellungsvertrag; Verbot einer Tätigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1994 - 6 A 12499/92
    Es werde Bezug genommen auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 04. November 1992 - 1 BvR 79/85 u.a. -, NJW 1993 S. 317, dessen Grundsätze auch auf den vorliegenden Fall mit der Folge Anwendung fänden, daß die im Streit befindliche Regelung der Wirtschftsprüferordnung im Lichte der Verfassung keinen Bestand haben könne.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfaßt diese Freiheit grundsätzlich auch das Recht, mehrere Berufe zu wählen und nebeneinander auszuüben (vgl. BVerfGE 21, 173[179]; 87, 287 [316]).

    Eine Berufsbeschränkung in diesem Sinne ist nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes und nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BVerfGE 87, 287 [316]).

    Darüber hinaus erhält die Öffentlichkeit für ihre Anforderungen und Erwartungen an den Berufsstand durch § 43 Abs. 3 Nr. 2 WPO deutliche Anhaltspunkte, so daß ihre Vorstellungen seltener Irritationen ausgesetzt sein werden (vgl. BVerfGE 87, 287 [322]).

    Die Sicherung der unparteiischen Stellung von vereidigten Buchprüfern/Wirtschaftsprüfern durch das in § 43 Abs. 3 Nr. 2 WPO enthaltene Verbot einer Tätigkeit aufgrund eines Anstellungsvertrages ist auch erforderlich, da das gesetzgeberische Ziel mit anderen gleich wirksamen, aber weniger belastenden Maßnahmen nicht erreichbar wäre (vgl. BVerfGE 87, 287, 322).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1994 - 6 A 12499/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfaßt diese Freiheit grundsätzlich auch das Recht, mehrere Berufe zu wählen und nebeneinander auszuüben (vgl. BVerfGE 21, 173[179]; 87, 287 [316]).

    Zur rechtlichen Ordnung eines Berufsbildes können auch sogenannte Inkompatibilitäten gehören, Vorschriften, die verbieten, neben dem Beruf bestimmte andere Tätigkeiten auszuüben (vgl. BVerfGE 21, 173 [180 f.] m.w.N.).

    Sie sind besonders geeignet, das Bild des Berufes in der Öffentlichkeit deutlich darzustellen und erleichtern dadurch die Aufsicht über die gewissenhafte Erfüllung der Berufspflichten und fördern so das Ansehen des Berufs (vgl. BVerfGE 21, 173 [181]).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1994 - 6 A 12499/92
    Für die Beurteilung ist insoweit nicht die Interessenlage des einzelnen maßgebend; vielmehr ist eine generalisiserende Betrachtungsweise geboten, die auf den betreffenden Wirtschaftszweig insgesamt abstellt (vgl. BVerfGE 70, 1 [30]).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1994 - 6 A 12499/92
    § 43 Abs. 3 Nr. 2 WPO verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, da er keine willkürliche Differenzierung (vgl. BVerfGE 81, 156 [206 f.]) gegenüber anderen berufsregelnden Bestimmungen enthält.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1994 - 6 A 12499/92
    Hiervon ausgehend hat der Gesetzgeber zulässigerweise die Neutralitätspflicht der vereidigten Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer als wirtschafts-, berufs- und gesellschaftspolitische Zielvorstellung durchgesetzt und damit in den Rang eines wichtigen Gemeinschaftsgutes erhoben (vgl. BVerfGE 75, 246 [265]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1994 - 6 A 12499/92
    Die sachliche Gleichwertigkeit zur Zweckerreichung muß vielmehr bei dem als Alternative vorgeschlagenen Eingriff in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (vgl. BVerfGE 81, 70 [90 f.] m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 3.96

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Inkompatibilität der

    Das Oberverwaltungsgericht (GewArch 1994, 413) hat ausgeführt, der Beklagte habe die Bestellung des Klägers zum vereidigten Buchprüfer zu Recht abgelehnt, weil der Kläger eine mit diesem Beruf unvereinbare Tätigkeit in einem Anstellungsverhältnis ausübe und weiter auszuüben beabsichtige; die Unvereinbarkeitsvorschrift des § 43 Abs. 3 Nr. 2 WPO a.F. sei mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.
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