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OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 C 10225/08 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 1 C 10225/08 (https://dejure.org/2008,21408)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veränderung der Lage eines Grundstücks durch Verwirklichung eines Bebauungsplans unter Abwägungsgesichtspunkten; Höhenfestsetzung der Straße im Westen des Grundstücks als unzumutbare Lage des Grundstücks zur Straße sowie als eine ungerechtfertigte Höhendifferenz zwischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 C 11173/06
- BVerwG, 23.04.2008 - 4 BN 1.08
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 C 10225/08
- BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 1.08
- BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
Papierfundstellen
- BauR 2009, 1108
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des …
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den Bebauungsplan mit Urteil vom 29. Oktober 2008 (BauR 2009, 1108) wegen eines beachtlichen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot für unwirksam erklärt. - BVerwG, 15.07.2010 - 4 BN 13.10
Anforderungen der Besetzungsrüge; Senatswechsel anhängiger Sache durch …
cc) Als weiteren Verfahrensmangel rügt der Antragsteller, der Vorsitzende des erkennenden vorinstanzlichen Senats habe seine Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO und den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt, weil er nicht über die Rechtsprechung des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts zur auch im vorliegenden Fall einschlägigen Straßenböschungsproblematik (OVG Koblenz, Urteile vom 18. Oktober 2007 - 1 C 11173/06 - und vom 29. Oktober 2008 - 1 C 10225/08 -) informiert habe, deren Beachtung zur Zulassung der Revision hätte führen müssen. - BVerwG, 15.07.2010 - 4 BN 14.10
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen alle Richter eines …
cc) Als weiteren Verfahrensmangel rügt die Antragstellerin, der Vorsitzende des erkennenden vorinstanzlichen Senats habe seine Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO und den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt, weil er nicht über die Rechtsprechung des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts zur auch im vorliegenden Fall einschlägigen Straßenböschungsproblematik (OVG Koblenz, Urteile vom 18. Oktober 2007 - 1 C 11173/06 - und vom 29. Oktober 2008 - 1 C 10225/08 -) informiert habe, deren Beachtung zur Zulassung der Revision hätte führen müssen.