Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11256/12.OVG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 3 Abs 2 S 2 ArbMedVV, § 4 Abs 1 S 2 ArbMedVV, § 7 ArbMedVV, § 18 Abs 1 ArbSchG, § 18 Abs 2 ArbSchG
Zur Pflichtuntersuchung eines Feuerwehrbeamten durch den Betriebsarzt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht eines Feuerwehrbeamten zur Durchführung der Pflichtuntersuchung bei einem vom Dienstherrn beauftragten Betriebsarzt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbMedVV § 4 Abs. 1
Pflicht eines Feuerwehrbeamten zur Durchführung der Pflichtuntersuchung bei einem vom Dienstherrn beauftragten Betriebsarzt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Feuerwehrbeamter muss arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchungen durch den betriebsärztlichen Dienst hinnehmen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Feuerwehrbeamter muss arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchungen durch den betriebsärztlichen Dienst hinnehmen
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Feuerwehrbeamter muss arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchungen durch den betriebsärztlichen Dienst hinnehmen
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 24.10.2012 - 1 K 362/12
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11256/12.OVG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11256/12
Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlicher Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69 [82 f.] m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1572/10 -, NJW 2011, 16611. Dabei steht die Erhebung medizinischer Befunde dem unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung weniger nah als psychologische Befunde (vgl. BVerfG a.a.O. [83]).Der Bürger muss staatliche Eingriffe in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1572/10 -, NJW 2011, 1661 [1662] m.w.N.).
- BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10
Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11256/12
Da die Anordnung des Beklagten, die Pflichtuntersuchung beim Betriebsarzt im B.A.D. Zentrum durchzuführen, sich erledigt hat und keinen Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO darstellte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17/10 -, NVwZ 2012, 1483), beschränkt das Begehren des Klägers sich zu Recht auf die beantragte Feststellung.a) In der - gegebenenfalls mit dienstrechtlichen Maßnahmen sanktionierbaren - Weisung zum Aufsuchen des Betriebsarztes zum Zwecke der Durchführung der arbeitsmedizinischen Pflichtuntersuchung liegt ein Eingriff in die grundrechtsbewehrte persönliche Sphäre des Klägers, der sich insoweit trotz seines Beamtenstatus auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG berufen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17/10 -, NVwZ 2012, 1483).
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11256/12
Zudem darf die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen (st. Rspr., vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvR 2436/10; 2 BvE 6/08 -, juris, Rn. 119 m.w.N.).
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00
Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11256/12
Das Vorverfahren, welches in beamtenrechtlichen Streitigkeiten gemäß § 54 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - (bzw. zuvor in § 126 Abs. 3 Beamtenrechtsrahmengesetz) - abweichend von § 68 VwGO - auch bei Feststellungsklagen durchzuführen ist (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2001 - 2 C 48/00 -, BVerwGE 114, 350), hat der Kläger erfolglos durchlaufen. - BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 42.79
Untersuchungsgefangener - Anspruch auf Sozialhilfe - Krankenhilfe - Zahnärztliche …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11256/12
Zur Wahrung der Belange der Allgemeinheit (oder einer besonderen Solidargemeinschaft) kann vielmehr in vielen Bereichen auf Einschränkungen des Rechts auf "freie" Arztwahl nicht verzichtet werden (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 4. September 1980 - 5 C 42/79 -, BVerwGE 60, 367 [371] m.w.N.). - BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11256/12
Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlicher Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69 [82 f.] m.w.N.;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1572/10 -, NJW 2011, 16611. Dabei steht die Erhebung medizinischer Befunde dem unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung weniger nah als psychologische Befunde (vgl. BVerfG a.a.O. [83]).