Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2012 - 6 A 10702/12.OVG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 HwO, § 1 Abs 2 S 1 HwO, § 1 Abs 2 S 2 HwO
Eintragung in die Handwerksrolle zur Ausübung von Tätigkeiten aus dem Bereich des Maler und Lackiererhandwerks - esovgrp.de
GG Art 3,GG Art 3 Abs 1,GG Art 12,GG Art 12 Abs 1,HwO § 1,HwO § 1 Abs 1,HwO § 1 Abs 2,HwO § 1 Abs 2 S 1,HwO § 1 Abs 2 S 2,HwO § 1 Abs 2 S 3,HwO § 7,HwO § 7b
Altgeselle, Arbeit, Ausbildung, Ausbildungsrelevanz, Bautenschutz, Bereich, Beruf, Berufsausübung, Berufsausübungsfreiheit, Berufsbild, Berufsfreiheit, Berufswahl, Berufswahlfreiheit, Eintragung, Eintragungserfordernis, Eintragungspflicht, Erfordernis, Fassadenmonteur, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfordernis der Eintragung eines Betriebs in die Handwerksrolle als zulässige Beschränkung der Berufs- bzw. Berufsausübungsfreiheit i.S.d. Art. 12 Abs. 1 GG; Anforderungen an die Vereinbarkeit des § 1 Abs. 2 S. 3 HandwO mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit; Bejahung der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Maler- und Lackierergewerbe ohne Meistertitel!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfordernis der Eintragung eines Betriebs in die Handwerksrolle als zulässige Beschränkung der Berufs- bzw. Berufsausübungsfreiheit i.S.d. Art. 12 Abs. 1 GG; Anforderungen an die Vereinbarkeit des § 1 Abs. 2 S. 3 HandwO mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit; Bejahung der ...
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 49 AEUV; Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG; §§ 1, 7, 7 b HandwO
Kein Maler- und Lackiererhandwerk ohne Meistertitel - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Maler- und Lackierergewerbe ohne Meistertitel! (IBR 2013, 1133)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 09.02.2012 - 4 K 973/11
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2012 - 6 A 10702/12.OVG
- BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12
Wird zitiert von ... (3)
- VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455
Hörgeräte-Akustiker-Handwerk
§ 1 Abs. 2 Satz 3 HwO dient dem Zweck, eine Umgehung der Eintragungspflicht und damit des zwar gelockerten, aber grundsätzlich weiterhin bestehenden Meisterzwangs zu verhindern und so den eintragungspflichtigen Handwerksbetrieben ein erfolgreiches Agieren am Markt zu ermöglichen (vgl. OVG RhPf, U.v. 30.10.2012 - 6 A 10702/12 - juris Rn. 62).Allerdings kann auch eine solche Gesamtbetrachtung nicht dazu führen, dass mehrere Tätigkeiten als wesentlich anzusehen sind, wenn es sich ausschließlich um solche handelt, die auch zulassungsfreien Berufen zuzuordnen sind (vgl. OVG RhPf, U.v. 30.10.2012 - 6 A 10702/12 - juris Rn. 63).
- VGH Bayern, 19.03.2014 - 22 B 13.2021
Jedenfalls bei Ein-Mann-Betrieben können keine solchen Tätigkeiten bei der …
Es handelt sich hierbei nicht um Tätigkeiten, die zum Berufsbild des zulassungsfreien Raumausstatterhandwerks (Anlage B Abschnitt 1 Nr. 27 zur HwO) gehören (vgl. zu diesem Kriterium OVG RhPf, U.v. 30.10.2012 - 6 A 10702/12 - Rn. 52 m.w.N.). - VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4913
Feststellungsklage; Eintragungspflicht; Maler und Lackierer
Andererseits erscheint das Rechtschutzbedürfnis auch unter einem zweiten Aspekt zweifelhaft, nachdem der Kläger - etwa ausweislich seines aktuellen Internetauftrittes - auch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung das Maler- und Lackiererhandwerk vollumfänglich ausübt und demzufolge gar nicht erkennbar bzw. konkret geplant ist, dass er sich derzeit oder zumindest künftig verbindlich auf die nunmehr zur Feststellung gestellten Maler- und Verputzerarbeiten zu beschränken gedenkt (vgl. BVerwG v. 31.8.2011 - 8 C 8/10, RdNr. 12 und 13; OVG Koblenz v. 30.10.2012 - 6 A 10702/12, RdNrn. 45, 48 ; VG München v. 20.9.2011 - M 16 K 11.2355, S. 4 und 5 der Urteilsausfertigung).Da es sich mithin beim Verputzen und Anstreichen von Fassaden um wesentliche bzw. prägende Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks handelt, ist es unerheblich, dass übereinstimmende Tätigkeiten auch in anderen zulassungsfreien Berufsbildern enthalten sind, da diese weder vollständig bzw. zumindest annähernd identisch mit dem des Maler- und Lackiererhandwerks sind (OVG Koblenz v. 30.10.2012 a.a.O. RdNr. 52; zum Abgleich mit den - auch von dem Kläger angemeldeten und handwerklich relevanten - Tätigkeiten/ Berufsbildern des Raumausstatters, des Holz- und Bautenschützers bzw. des Fassadenmonteurs i.E.: RdNrn. 53 f., 56 und 57).