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   OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2731
OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16.OVG (https://dejure.org/2017,2731)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.01.2017 - 8 B 11605/16.OVG (https://dejure.org/2017,2731)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 8 B 11605/16.OVG (https://dejure.org/2017,2731)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4a Abs 2 Nr 5 BauNVO, Art 28 Abs 2 GG, Art 4 Abs 1 GG, § 70 Abs 3 BauO RP, Art 49 Abs 1 Verf RP
    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Durchsetzung der Planungshoheit; Zulässigkeit einer Moschee in einem besonderen Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planungshoheit der Gemeinden bzgl. Abwehrrechts gegen Baumaßnahmen; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Moschee in einem besonderen Wohngebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; Besonderes Wohngebiet; Bestimmtheit; Bestimmtheitsmängel; Gebetsplätze; Gemeinde; Glaubens und Bekenntnisfreiheit; Morgengebet; Moschee; Nachtgebet; Nutzungspotential; Nutzungsumfang; Planungshoheit; Religionsfreiheit; religiöse ...

  • rechtsportal.de

    Planungshoheit der Gemeinden bzgl. Abwehrrechts gegen Baumaßnahmen; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Moschee in einem besonderen Wohngebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsmodalitäten ungewiss: Keine Moschee im Wohngebiet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 439
  • DVBl 2017, 510
  • DÖV 2017, 474
  • BauR 2017, 856
  • ZfBR 2017, 483
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 10291/09

    Moschee in Neuwieder Gewerbegebiet zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16
    Zwar handelt es sich hierbei um einen im Grundsatz zutreffenden Maßstab, um den Inhalt von Baugenehmigungen zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50/98 -, juris Rn. 20; OVG RP, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 10291/09 -, juris Rn. 33).

    So ist etwa realistischer Weise durchaus davon auszugehen, dass eine Ausschöpfung der räumlichen Kapazitäten der Moschee zum Morgen- und Nachtgebet nicht zu erwarten ist (vgl. hierzu auch OVG RP, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 10291/09.OVG -, juris Rn. 33).

    Anders sieht es allerdings hinsichtlich des Nachtgebets im Fastenmonat Ramadan und des nach den islamischen Glaubensregeln verpflichtend in der Moschee abzuleistenden Freitagsgebets aus (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 10291/09.OVG - juris, Rn. 33).

  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16
    Dabei sind allerdings auch gegenläufige betroffene Schutzgüter einzubeziehen, zu denen auch das Eigentumsgrundrecht der Grundstücksnachbarn gehört (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Mai 2016 - 1 BvR 2202/13 -, juris Rn. 53, 64).

    Ob bei dem insoweit auftretenden Spannungsverhältnis unter Abwägung aller Umstände im Wege praktischer Konkordanz ein möglichst schonender Ausgleich gefunden worden ist (zu dieser Anforderung BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Mai 2016 - 1 BvR 2202/13 -, juris Rn. 53, 67), kann erst dann beurteilt werden, wenn die Baugenehmigung hinreichend bestimmt ist und die Auswirkungen des Vorhabens auf die Nachbarschaft verlässlich beurteilt werden können.

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 1 LA 255/08

    Baugenehmigungen für ein teilweise als Moschee und teilweise als kulturelle

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16
    Die durch das Vorhaben ausgelöste Verkehrssituation erscheint insbesondere deswegen problematisch, weil das Morgengebet für acht Monate (vom 10. Februar bis 10. Oktober) und das Nachtgebet für mehr als vier Monate im Jahr (vom 17. April bis 27. August) in die stärkeren Schutz genießende Ruhezeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr fallen (vgl. hierzu auch OVG Nds., Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 LA 255/08 -, juris Rn. 19 ff.).

    Vor diesem Hintergrund hätte es durchaus dem Beigeladenen oblegen, eine aussagekräftige Baubeschreibung vorzulegen, wie sie in § 4 Abs. 1 Satz 1 der der Landesverordnung über Bauvorlagen und die bautechnische Prüfung - BauuntPrüfVO - ausdrücklich vorgesehen ist und in der Praxis auch bei der Errichtung von religiösen Bauten wie Moscheen regelmäßig vorgelegt wird (vgl. hierzu etwa OVG Nds. Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 LA 255/08 -, juris Rn. 11; VG Ansbach, Urteil vom 25. Juni 2013 - AN 9 K 12.01400 -, juris Rn. 8, 37; VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2009 - 19 A 355.04 -, juris Rn. 10; VG München, Urteil vom 12. Februar 2007 - M 8 06.3625 -, juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843

    Bauplanungsrecht: Vorbescheid bei Splittersiedlung // Nicht privilegiertes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16
    Das Recht zur Abwehr planwidriger Bauvorhaben schließt den Anspruch der Gemeinde darauf ein, dass das Bauvorhaben hinsichtlich der für die bauplanungsrechtliche Prüfung relevanten Merkmale ausreichend bestimmt ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 10. Dezember 2007 - 1 BV 04.843 -, juris Rn. 26).

    Lässt sich wegen Bestimmtheitsmängeln der Baugenehmigung nicht beurteilen, ob das Vorhaben den bauplanungsrechtlichen Vorschriften entspricht, wird die Gemeinde dadurch in ihrer Planungshoheit verletzt (vgl. BayVGH, Urteil vom 10. Dezember 2007 - 1 BV 04.843 -, juris Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2005 - 3 S 1216/05

    Nachbarschützende Wirkung der Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16
    Von der Kostentragungspflicht des Beigeladenen sind die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners nicht umfasst (so auch OVG NRW; Beschluss vom 8. Juni 2009 - 6 B 767/09 -, juris vor Rn. 1; VGH BW; Beschluss vom 9. August 2005 - 3 S 1216/05 -, juris vor Rn. 1).
  • VG Ansbach, 25.06.2013 - AN 9 K 12.01400

    Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt; Baurecht; Nachbarklage gegen Moschee mit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16
    Vor diesem Hintergrund hätte es durchaus dem Beigeladenen oblegen, eine aussagekräftige Baubeschreibung vorzulegen, wie sie in § 4 Abs. 1 Satz 1 der der Landesverordnung über Bauvorlagen und die bautechnische Prüfung - BauuntPrüfVO - ausdrücklich vorgesehen ist und in der Praxis auch bei der Errichtung von religiösen Bauten wie Moscheen regelmäßig vorgelegt wird (vgl. hierzu etwa OVG Nds. Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 LA 255/08 -, juris Rn. 11; VG Ansbach, Urteil vom 25. Juni 2013 - AN 9 K 12.01400 -, juris Rn. 8, 37; VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2009 - 19 A 355.04 -, juris Rn. 10; VG München, Urteil vom 12. Februar 2007 - M 8 06.3625 -, juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 18.02.2009 - 19 A 355.04

    Islamisches Kulturhaus mit Moschee im allgemeinen Wohngebiet zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16
    Vor diesem Hintergrund hätte es durchaus dem Beigeladenen oblegen, eine aussagekräftige Baubeschreibung vorzulegen, wie sie in § 4 Abs. 1 Satz 1 der der Landesverordnung über Bauvorlagen und die bautechnische Prüfung - BauuntPrüfVO - ausdrücklich vorgesehen ist und in der Praxis auch bei der Errichtung von religiösen Bauten wie Moscheen regelmäßig vorgelegt wird (vgl. hierzu etwa OVG Nds. Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 LA 255/08 -, juris Rn. 11; VG Ansbach, Urteil vom 25. Juni 2013 - AN 9 K 12.01400 -, juris Rn. 8, 37; VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2009 - 19 A 355.04 -, juris Rn. 10; VG München, Urteil vom 12. Februar 2007 - M 8 06.3625 -, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1996 - 10 A 4248/92

    Regelungsgehalt einer Baugenehmigung; Zugehörigkeitsvermerk; Bauschein;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16
    Zur Bestimmung des Regelungsgehaltes einer Baugenehmigung kann nicht auf Unterlagen zurückgegriffen werden, die keinen Genehmigungsvermerk tragen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 1996 - 10 A 4248/92 -, juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2009 - 6 B 767/09
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16
    Von der Kostentragungspflicht des Beigeladenen sind die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners nicht umfasst (so auch OVG NRW; Beschluss vom 8. Juni 2009 - 6 B 767/09 -, juris vor Rn. 1; VGH BW; Beschluss vom 9. August 2005 - 3 S 1216/05 -, juris vor Rn. 1).
  • VG München, 12.02.2007 - M 8 K 06.3626

    Moschee in S....; kirchlich/kulturelle Einrichtung mit den vorgesehenen Ausmaßen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16
    Denn verlässliche Größenordnungen hinsichtlich der benötigten Fläche pro Gläubigem existieren nicht (vgl. VG München, Urteil vom 12. Februar 2007 - M 8 K 06.3626 -, juris Rn. 95).
  • VGH Bayern, 29.06.2005 - 14 B 03.3161

    Bauplanungsrecht: Umfang der Festsetzung der geschlossenen Bauweise in einem

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 25.91

    Beiladung - Baugenehmigung - Änderungsbebauungsplan - Rechtsmittelbefugnis -

  • BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 36.78

    Gemeindliche Klagebefugnis gegen planwidrige Baugenehmigung

  • BVerwG, 24.01.1992 - 4 B 228.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sachgerechte Auslegung und

  • VGH Bayern, 28.10.2015 - 9 CS 15.1633

    Vorläufiger Rechtsschutz, betriebliche Freizeitanlage, Baugenehmigung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - 10 A 4372/05

    Unbestimmte Baugenehmigung

  • VG Freiburg, 10.10.2018 - 4 K 805/16

    Leistungsklage der Anwohner eines öffentlichen Platzes auf Einschreiten gegen

    Mithin ist es sachgerecht, nicht von dem nächtlichen Immissionsrichtwert für Wohngebiete (so aber Bayer. VGH, Beschluss vom 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 -, juris RdNr. 3, Maßgeblichkeit der für in einem allgemeinen Wohngebiet geltenden Nachtwerte; VG Ansbach, Urteil vom 16.02.2011 - AN 3 S 10.02647 u.a. -, juris RdNr. 55), sondern vom nächtlichen Immissionsrichtwert für Kern- und Mischgebiete auszugehen (vgl. VG Münster, Urteil vom 25.06.2008 - 9 K 32/07 -, juris RdNr. 28; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.01.2017 - 8 B 11605/16 -, juris RdNr. 14).
  • VG Neustadt, 25.04.2023 - 4 K 493/22

    Keine Baugenehmigung zum Neubau einer Moschee in Germersheim

    Eine gegen den Beschluss eingelegte Beschwerde des Klägers zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wies das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 31. Januar 2017 zum Aktenzeichen 8 B 11605/16.OVG zurück.

    Darunter fällt auch eine Moschee, da als Ausfluss der staatlichen Neutralität auch die Baunutzungsverordnung weltanschaulich neutral ausgelegt werden muss (so auch der Beschluss der Kammer vom 07. November 2016 zum Aktenzeichen 4 L 853/16.NW und der Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 2017 zum Aktenzeichen 8 B 11605/16.OVG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50/89).

    Auch diese Anlagen müssen aber gemäß § 4a Abs. 1 Satz 1 Satz 2 BauNVO nach Art und Umfang gebietsverträglich, d.h. in dem fraglichen besonderen Wohngebiet mit der Wohnnutzung vereinbar sein (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 07. November 2016 - 4 L 853/16.NW - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 8 B 11605/16.OVG -).

    Für die in der Vorschrift genannten Gewerbebetriebe und sonstigen Anlagen bestehen also von Fall zu Fall unterschiedlich strenge Anforderungen je nach der besonderen Eigenart des Gebiets, nämlich nach Vorbelastungen etwa durch Verkehrsgeräusche und vorhandene Betriebe und Anlagen und anderen tatsächlichen Verhältnissen wie Art, Dauer und Tageszeit der Beeinträchtigungen sowie den Vorgaben des Bebauungsplans etwa durch räumlich und sachlich differenzierende Festsetzungen (BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1992 - 4 B 228/91; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 8 B 11605/16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2002 - 10 S 1559/01; Hornmann, in: Spannowsky/Hornmann/Kämper, BeckOK zur BauNVO, 32. Edition 15. Januar 2023, § 4a, Rn. 31).

    Unzulässig sind daher (auch) in besonderen Wohngebieten religiöse oder kulturelle Anlagen, deren Nutzung im Hinblick auf ihre Größe und ihren Nutzungsumfang mit unzuträglichen Belastungen für die Wohnnutzung verbunden ist, wie dies bei zentralen kirchlichen oder kulturellen Einrichtungen regelmäßig der Fall ist (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 07. November 2016 - 4 L 853/16.NW - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 8 B 11605/16.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2023 - 8 A 10433/23

    Gebietsverträglichkeit eines Moscheeneubaus in besonderem Wohngebiet?

    Ob bei dem insoweit auftretenden Spannungsverhältnis unter Abwägung aller Umstände im Wege praktischer Konkordanz ein möglichst schonender Ausgleich gefunden worden ist (zu dieser Anforderung BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Mai 2016 - 1 BvR 2202/13), kann erst dann beurteilt werden, wenn die Baugenehmigung hinreichend bestimmt ist und die Auswirkungen des Vorhabens auf die Nachbarschaft verlässlich beurteilt werden können (anders wenn - im Gegensatz zum vorliegenden Fall - die Baulichkeit bereits nur einen überschaubaren Personenkreis zulässt, s. OVG RP, Beschluss vom 2. September 2009 - 8 B 11605/16.OVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 8 B 11389/19

    Eilantrag der Stadt Grünstadt gegen Baugenehmigung für Gefahrgutlager erfolglos

    Denn die Planungshoheit umfasst auch einen Abwehranspruch gegen Baumaßnahmen, die den planerischen Festsetzungen widersprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 25.91 -, BVerwGE 92, 66 und juris, Rn. 14; OVG RP, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 8 B 11605/16.OVG -, BauR 2017, 856 und juris, Rn. 4).

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Fallgestaltung, die dem - von der Antragstellerin zitierten - Beschluss des Senats vom 31. Januar 2017 zugrunde lag, bei der sich wegen unklarer Nutzerzahl und Nutzungszeiten nicht hinreichend sicher beurteilen ließ, ob die zur Genehmigung gestellte Anlage mit der Festsetzung eines "besonderen Wohngebiets" vereinbar war (vgl. OVG RP, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 8 B 11605/16.OVG -, BauR 2017, 856 und juris, Rn. 10 und 16).

  • VG Neustadt, 12.03.2019 - 5 K 1035/18

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für Bauvorhaben innerhalb einer Denkmalzone

    Eine Baugenehmigung muss deshalb Inhalt, Reichweite und Umfang der genehmigten Nutzung eindeutig erkennen lassen, damit der Bauherr die Bandbreite der für ihn legalen Nutzungen und Drittbetroffene das Maß der für sie aus der Baugenehmigung erwachsenen Betroffenheit zweifelsfrei feststellen können (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Januar 2017 - 1 A 11152/15.OVG -, NVwZ-RR 2017, 439).

    Eine Baugenehmigung ist aufzuheben, wenn Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und eine Verletzung der Rechte Dritter nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 8 B 11605/16 -, NVwZ-RR 2017, 439).

  • VG Neustadt, 03.02.2020 - 5 K 935/19

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Aufstellen von Zelten mit Bestuhlung auf

    Eine Baugenehmigung ist aufzuheben, wenn Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und eine Verletzung der Rechte Dritter nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 8 B 11605/16 -, NVwZ-RR 2017, 439).

    Bei solchen Anforderungen wäre die Erteilung einer Baugenehmigung schlechterdings unmöglich (s. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. Januar 2020 - 1 A 11004/19.OVG - und Beschluss vom 31. Januar 2017 - 8 B 11605/16 -, NVwZ-RR 2017, 439).

  • VG Würzburg, 02.02.2021 - W 4 K 21.143

    Gemeindeklage gegen Beherbergungsbetrieb im Gewerbegebiet - wohnähnliche Nutzung

    Setzt sich die Baugenehmigungsbehörde dagegen über die entsprechenden Festsetzungen hinweg, indem sie ein Vorhaben genehmigt, welches den gemeindlichen Festsetzungen widerspricht, so stellt sich dies als ein unmittelbarer Eingriff in die Planungshoheit dar (vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1993 - 4 C 25/91 - juris Rn. 14; U.v. 27.11.1981 - 4 C 36/78 u.a. - juris Rn. 14; OVG RhPf, B.v. 31.1.2017 - 8 B 11605/16 - juris Rn. 4).

    Unabhängig von der im Verfahren aufgeworfenen Frage, ob bereits aufgrund von Bestimmtheitsmängeln der Baugenehmigung bzw. der Antragsunterlagen, insbesondere der aus Sicht des Gerichts nach wie vor äußerst knappen und wenig aussagekräftigen Baubeschreibung vom 18. Dezember 2018 eine Beeinträchtigung des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gegeben ist (vgl. zur Möglichkeit der Verletzung der Planungshoheit infolge einer Unbestimmtheit der Baugenehmigung bzw. der Antragsunterlagen, OVG RhPf, B.v. 31.1.2017 - 8 B 11605/16 - juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 10.12.2007 - 1 BV 04.843 - juris Rn. 26), stellt der hier in Streit stehende Genehmigungsbescheid unter Beachtung der soeben aufgezeigten Grundsätze einen unmittelbaren Eingriff in die Planungshoheit des klagenden Marktes dar.

  • VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20

    "Lounge im Weinkontor" in Edenkoben darf wieder öffnen

    Können Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und eine Verletzung der Rechte Dritter nicht eindeutig ausgeschlossen werden, ist eine Baugenehmigung aufzuheben (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 8 B 11605/16 -, NVwZ-RR 2017, 439 und Urteil vom 2. Mai 2013 - 1 A 11021/12.OVG -, NVwZ-RR 2013, 794).
  • VG Neustadt, 08.05.2018 - 5 K 811/17

    Aufhebung einer Baugenehmigung wegen Unbestimmtheit; Anforderungen an die

    Eine Baugenehmigung ist aufzuheben, wenn Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und eine Verletzung der Rechte Dritter nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 8 B 11605/16 -, NVwZ-RR 2017, 439).
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