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   OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 7 E 10653/22.OVG   

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https://dejure.org/2023,2428
OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 7 E 10653/22.OVG (https://dejure.org/2023,2428)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.01.2023 - 7 E 10653/22.OVG (https://dejure.org/2023,2428)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - 7 E 10653/22.OVG (https://dejure.org/2023,2428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 52 Abs 1 GKG 2004, § 53 Abs 2 GKG 2004, § 53 Abs 3 Nr 2 GKG 2004
    Streitwertfestsetzung bei Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1
    Bemessen des Streitwerts im Hauptsacheverfahren bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 7 E 10653/22
    Bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge ist der Streitwert im Hauptsacheverfahren in Anlehnung an Nr. 46.11 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich mit 400, 00 ? pro angeordneten Monat für jedes Fahrzeug zu bemessen, worauf die Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin zutreffend hingewiesen haben (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 B 121/07 -, juris, Rn. 25; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, NVwZ-RR 2013, 663; VGH BW, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 25. April 2022 - 11 CS 22.549 -, juris, Rn. 18).

    Da hier acht Fahrzeuge von der Fahrtenbuchauflage betroffen sind, besteht für eine nach Zehnergruppen gestaffelte Herabsetzung des Streitwerts nach Art eines "Mengenrabatts" bei mehr als zehn Fahrzeugen aus Gründen der Billigkeit und wegen der geringeren Bedeutung der einzelnen Auflage, wie sie in Teilen der Rechtsprechung für angemessen erachtet wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris, Rn. 13; a.A. VG Cottbus, Beschluss vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 -, juris, Rn. 45; offen gelassen von VGH BW, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13), keine Veranlassung.

    Der Auffassung, dass bei Fahrtenbuchauflagen der Wert der Hauptsache in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entgegen der Regel in Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs nicht zu halbieren sei (vgl. VGH BW, Beschlüsse vom 9. Februar 2009 - 10 S 3350/08 -, juris, Rn. 6 und vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13) folgt der Senat nicht, da dies auch mit Blick auf eine teilweise Vorwegnahme der Hauptsache durch die Eilentscheidung nicht geboten erscheint (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 9. Juni 2010 - 12 OA 336/09 -, juris, Rn. 2 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 8 B 453/11 -, juris, Rn. 26; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, NVwZ-RR 2013, 663; BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris, Rn. 13).

  • VGH Bayern, 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 7 E 10653/22
    Da hier acht Fahrzeuge von der Fahrtenbuchauflage betroffen sind, besteht für eine nach Zehnergruppen gestaffelte Herabsetzung des Streitwerts nach Art eines "Mengenrabatts" bei mehr als zehn Fahrzeugen aus Gründen der Billigkeit und wegen der geringeren Bedeutung der einzelnen Auflage, wie sie in Teilen der Rechtsprechung für angemessen erachtet wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris, Rn. 13; a.A. VG Cottbus, Beschluss vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 -, juris, Rn. 45; offen gelassen von VGH BW, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13), keine Veranlassung.

    Der Auffassung, dass bei Fahrtenbuchauflagen der Wert der Hauptsache in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entgegen der Regel in Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs nicht zu halbieren sei (vgl. VGH BW, Beschlüsse vom 9. Februar 2009 - 10 S 3350/08 -, juris, Rn. 6 und vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13) folgt der Senat nicht, da dies auch mit Blick auf eine teilweise Vorwegnahme der Hauptsache durch die Eilentscheidung nicht geboten erscheint (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 9. Juni 2010 - 12 OA 336/09 -, juris, Rn. 2 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 8 B 453/11 -, juris, Rn. 26; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, NVwZ-RR 2013, 663; BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris, Rn. 13).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - 3 M 727/12

    Zum Streitwert bei Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 7 E 10653/22
    Bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge ist der Streitwert im Hauptsacheverfahren in Anlehnung an Nr. 46.11 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich mit 400, 00 ? pro angeordneten Monat für jedes Fahrzeug zu bemessen, worauf die Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin zutreffend hingewiesen haben (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 B 121/07 -, juris, Rn. 25; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, NVwZ-RR 2013, 663; VGH BW, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 25. April 2022 - 11 CS 22.549 -, juris, Rn. 18).

    Der Auffassung, dass bei Fahrtenbuchauflagen der Wert der Hauptsache in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entgegen der Regel in Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs nicht zu halbieren sei (vgl. VGH BW, Beschlüsse vom 9. Februar 2009 - 10 S 3350/08 -, juris, Rn. 6 und vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13) folgt der Senat nicht, da dies auch mit Blick auf eine teilweise Vorwegnahme der Hauptsache durch die Eilentscheidung nicht geboten erscheint (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 9. Juni 2010 - 12 OA 336/09 -, juris, Rn. 2 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 8 B 453/11 -, juris, Rn. 26; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, NVwZ-RR 2013, 663; BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris, Rn. 13).

  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 22.549

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 7 E 10653/22
    Bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge ist der Streitwert im Hauptsacheverfahren in Anlehnung an Nr. 46.11 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich mit 400, 00 ? pro angeordneten Monat für jedes Fahrzeug zu bemessen, worauf die Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin zutreffend hingewiesen haben (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 B 121/07 -, juris, Rn. 25; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, NVwZ-RR 2013, 663; VGH BW, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 25. April 2022 - 11 CS 22.549 -, juris, Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - 8 B 453/11

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches gegenüber einem Fahrzeughalter bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 7 E 10653/22
    Der Auffassung, dass bei Fahrtenbuchauflagen der Wert der Hauptsache in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entgegen der Regel in Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs nicht zu halbieren sei (vgl. VGH BW, Beschlüsse vom 9. Februar 2009 - 10 S 3350/08 -, juris, Rn. 6 und vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13) folgt der Senat nicht, da dies auch mit Blick auf eine teilweise Vorwegnahme der Hauptsache durch die Eilentscheidung nicht geboten erscheint (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 9. Juni 2010 - 12 OA 336/09 -, juris, Rn. 2 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 8 B 453/11 -, juris, Rn. 26; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, NVwZ-RR 2013, 663; BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris, Rn. 13).
  • OVG Saarland, 25.05.2007 - 1 B 121/07

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 7 E 10653/22
    Bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge ist der Streitwert im Hauptsacheverfahren in Anlehnung an Nr. 46.11 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich mit 400, 00 ? pro angeordneten Monat für jedes Fahrzeug zu bemessen, worauf die Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin zutreffend hingewiesen haben (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 B 121/07 -, juris, Rn. 25; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, NVwZ-RR 2013, 663; VGH BW, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 25. April 2022 - 11 CS 22.549 -, juris, Rn. 18).
  • VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge des Halters -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 7 E 10653/22
    Da hier acht Fahrzeuge von der Fahrtenbuchauflage betroffen sind, besteht für eine nach Zehnergruppen gestaffelte Herabsetzung des Streitwerts nach Art eines "Mengenrabatts" bei mehr als zehn Fahrzeugen aus Gründen der Billigkeit und wegen der geringeren Bedeutung der einzelnen Auflage, wie sie in Teilen der Rechtsprechung für angemessen erachtet wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris, Rn. 13; a.A. VG Cottbus, Beschluss vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 -, juris, Rn. 45; offen gelassen von VGH BW, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13), keine Veranlassung.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 10 S 3350/08

    Fahrtenbuchauflage, sofortige Vollziehung; Streitwert bei Verfahren auf Gewährung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 7 E 10653/22
    Der Auffassung, dass bei Fahrtenbuchauflagen der Wert der Hauptsache in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entgegen der Regel in Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs nicht zu halbieren sei (vgl. VGH BW, Beschlüsse vom 9. Februar 2009 - 10 S 3350/08 -, juris, Rn. 6 und vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13) folgt der Senat nicht, da dies auch mit Blick auf eine teilweise Vorwegnahme der Hauptsache durch die Eilentscheidung nicht geboten erscheint (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 9. Juni 2010 - 12 OA 336/09 -, juris, Rn. 2 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 8 B 453/11 -, juris, Rn. 26; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, NVwZ-RR 2013, 663; BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris, Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 12 OA 336/09

    Halbierung eines anhand des Streitwertkatalogs bemessenen Interesses an der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 7 E 10653/22
    Der Auffassung, dass bei Fahrtenbuchauflagen der Wert der Hauptsache in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entgegen der Regel in Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs nicht zu halbieren sei (vgl. VGH BW, Beschlüsse vom 9. Februar 2009 - 10 S 3350/08 -, juris, Rn. 6 und vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13) folgt der Senat nicht, da dies auch mit Blick auf eine teilweise Vorwegnahme der Hauptsache durch die Eilentscheidung nicht geboten erscheint (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 9. Juni 2010 - 12 OA 336/09 -, juris, Rn. 2 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 8 B 453/11 -, juris, Rn. 26; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, NVwZ-RR 2013, 663; BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris, Rn. 13).
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