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   OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16   

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OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16 (https://dejure.org/2018,3117)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01.02.2018 - 2 A 185/16 (https://dejure.org/2018,3117)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 2 A 185/16 (https://dejure.org/2018,3117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauaufsichtsbehördliches Einschreiten gegen den Bestand und die Nutzung einer landwirtschaftlichen Halle zur Lagerung von Stroh und Heu auf dem Nachbargrundstück; Ermessensreduzierung auf Null i.R.e. Gebietserhaltungsanspruchs wegen der Verletzung der Festsetzungen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauaufsichtsbehördliches Einschreiten gegen den Bestand und die Nutzung einer landwirtschaftlichen Halle zur Lagerung von Stroh und Heu auf dem Nachbargrundstück; Ermessensreduzierung auf Null i.R.e. Gebietserhaltungsanspruchs wegen der Verletzung der Festsetzungen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Saarland, 09.01.2013 - 2 B 299/12

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines drittbegünstigenden

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16
    Nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung und in Übereinstimmung mit der vorläufigen Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes im Beschluss vom 9.1.2013 - 2 B 299/12 - sei davon auszugehen, dass es sich bei der näheren Umgebung um ein Gebiet eigener Prägung im Verständnis von § 34 Abs. 1 BauGB handele, das einerseits von der Wohnbebauung entlang der B... Straße und andererseits von dem landwirtschaftlichen Betrieb des Beigeladenen geprägt sei.

    Hinsichtlich der von dem Kläger mit dem zweiten Hilfsantrag beanspruchten Brandschutzmaßnahmen habe das OVG des Saarlandes im Beschluss vom 9.1.2013 - 2 B 299/12 - darauf abgestellt, dass eine erhöhte Brandgefahr (durch die nahe der Grenze aufgeschichteten Siloballen) nach den übereinstimmenden Stellungnahmen des Saarländischen Bauernverbandes, der Landwirtschaftskammer für das Saarland und der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ausgeschlossen werden könne, weil bei den Siloballen ein "kalter Gärungsprozess ohne Hitzebildung" stattfinde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren VG 5 K 1965/14, VG 5 K 658/12, VG 5 L 788/12, OVG 2 B 299/12, VG 5 L 1863/12, VG 5 K 2131/13 und VG 5 K 2132/13 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten Bezug genommen.

    Ein von seiner Dimensionierung und der Stellung zur Nachbargrenze zumutbares Bauwerk wird aus Sicht des Nachbarn nicht allein deswegen unzumutbar, weil der Bauherr das Vorhaben theoretisch auch an anderer Stelle auf seinem Grundstück oder mit einem im Einzelfall größeren Grenzabstand zum Nachbargrundstück hätte realisieren können.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2013 - 2 B 299/12 -).

  • VG Saarlouis, 24.04.2013 - 5 K 658/12

    Beseitigungsanordnung: Anordnung der Beseitigung einer landwirtschaftlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16
    Die vom Beigeladenen dagegen erhobene Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24.4.2013 - 5 K 658/12 - rechtskräftig abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren VG 5 K 1965/14, VG 5 K 658/12, VG 5 L 788/12, OVG 2 B 299/12, VG 5 L 1863/12, VG 5 K 2131/13 und VG 5 K 2132/13 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten Bezug genommen.

  • OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12

    Vorbescheid; Wohnanlage; Dorfgebiet; Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16
    § 5 Abs. 1 Satz 2 BauNVO gewährleistet landwirtschaftlichen Betrieben dadurch Standortsicherheit, dass sie ihre Vorrangstellung unabhängig davon ungeschmälert genießen können, wie sich die Verhältnisse in ihrem Umfeld entwickeln.(VGl. OVG Bautzen, Urteil vom 10.4.2017 - 1 A 92/12 -, juris) Bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsschwelle für den Kläger wäre dann zu berücksichtigen, dass sich sein Grundstück in einem Gebiet befindet, in dem die Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nicht nur eine gegenüber dem Wohnen grundsätzlich gleichberechtigte Hauptnutzung darstellt, sondern die anderen zulässigen Nutzungsarten auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten vorrangig Rücksicht zu nehmen haben (§ 5 Abs. 1 Satz 2 BauNVO), und das Wohnen infolge der ihm zumutbaren "dorftypischen" Immissionen hinsichtlich des Schutzes im Ergebnis deutlich eingeschränkt ist.(Vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. § 5 Rdnr. 1.1).
  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 1 A 538/12

    Baunachbarstreit, Baugenehmigung, Außenbereich, Dorfgebiet, Geruchsimmissionen,

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16
    Der Charakter des Dorfgebietes hängt grundsätzlich nicht von einem bestimmten prozentualen Mischverhältnis der zulässigen Nutzungsarten ab.(Vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. § 5 Rdnr. 1.3) Für die Einordnung als Dorfgebiet kommt es nicht auf das Verhältnis zwischen der Anzahl von landwirtschaftlichen Wirtschaftsstellen zu den anderen zulässigen Nutzungsarten an, sondern darauf, ob Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe (noch) vorhanden sind und das Gebiet prägen.(Vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 3.9.2015 - 1 A 538/12 -, juris) Letzteres ist hier der Fall.
  • OVG Saarland, 11.12.2014 - 2 C 390/13

    Normenkontrolle Bebauungsplan; an Gewerbebetriebe heranrückende Wohnbebauung

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16
    Die TA Lärm legt die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.12.2014 - 2 C 390/13 - (juris)) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bietet die TA Lärm brauchbare Anhaltspunkte für die Bemessung der Zumutbarkeit, auch wenn sie zur Konkretisierung derjenigen Anforderungen bestimmt ist, denen Anlagen genügen müssen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.8.1998 - 4 C 5.98 -, BauR 1999, 152 m.w.N.) Daher indiziert die Nichteinhaltung der Werte nach der TA Lärm eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots, sofern nicht ausnahmsweise gegenläufige Gesichtspunkte wie insbesondere die Vorbelastung eines Grundstücks der Annahme einer Verletzung entgegenstehen.(Vgl. OVG Weimar, Urteil vom 6.7.2011 - 1 KO 1461/10 - (juris)) Lässt sich die Eigenart der näheren Umgebung keinem der Baugebiete im Sinne der §§ 2 ff. BauNVO zuordnen, kommt es bei der Heranziehung der Immissionsrichtwerte in Nr. 6.1 der TA Lärm darauf an, welchem Baugebietstyp die vorhandene Bebauung am ehesten entspricht.(Vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 24.3.2015 - 2 L 184/10 - (juris) m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16
    Die TA Lärm legt die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.12.2014 - 2 C 390/13 - (juris)) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bietet die TA Lärm brauchbare Anhaltspunkte für die Bemessung der Zumutbarkeit, auch wenn sie zur Konkretisierung derjenigen Anforderungen bestimmt ist, denen Anlagen genügen müssen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.8.1998 - 4 C 5.98 -, BauR 1999, 152 m.w.N.) Daher indiziert die Nichteinhaltung der Werte nach der TA Lärm eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots, sofern nicht ausnahmsweise gegenläufige Gesichtspunkte wie insbesondere die Vorbelastung eines Grundstücks der Annahme einer Verletzung entgegenstehen.(Vgl. OVG Weimar, Urteil vom 6.7.2011 - 1 KO 1461/10 - (juris)) Lässt sich die Eigenart der näheren Umgebung keinem der Baugebiete im Sinne der §§ 2 ff. BauNVO zuordnen, kommt es bei der Heranziehung der Immissionsrichtwerte in Nr. 6.1 der TA Lärm darauf an, welchem Baugebietstyp die vorhandene Bebauung am ehesten entspricht.(Vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 24.3.2015 - 2 L 184/10 - (juris) m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.04.2004 - 25 B 98.3300
    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16
    Die von landwirtschaftlichen Betrieben üblicherweise ausgehenden Emissionen (Tiergeräusche, Maschinenlärm, Geruchsentwicklung, Lärm durch Ausladen von Heu- und Strohballen) sind insoweit gebietstypisch und daher in der Regel nicht als unzulässige Störung der in der Nachbarschaft vorhandenen Wohnnutzung anzusehen.(Vgl. VGH München, Urteil vom 1.4.2004 - 25 B 98.3300 - (juris)) Im vorliegenden Fall ist insbesondere die langjährige Vorbelastung durch den landwirtschaftlichen Betrieb mit in die Abwägung einzubeziehen.
  • OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14

    Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus; Entsprechung

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16
    Letzteres beurteilt sich im Wesentlichen nach qualitativen Merkmalen und setzt voraus, dass die in Rede stehende Nutzung nach ihrer Qualität völlig aus dem Rahmen der ansonsten in der Umgebung anzutreffenden Bebauung heraus fällt, beispielsweise, wenn eine singuläre Anlage in einem "auffälligen Kontrast" zur übrigen Bebauung steht.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.5.2014 - 2 A 2/14 -, juris) Das landwirtschaftliche Anwesen des Beigeladenen bildet nach dem Eindruck der Örtlichkeit in seiner Umgebung einen natürlichen Mittelpunkt.
  • VGH Bayern, 26.09.2005 - 1 ZB 05.501
    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16
    Dagegen muss das selbst erzeugte Futter nicht notwendig vollständig im eigenen Betrieb verwendet werden.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 26.9.2005 - 1 ZB 05.501 -, juris (m.w.N.)) Vielmehr kann es betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, bei hoher Bodenqualität z.B. Zuckerrüben anzubauen und das für die eigenen Tiere benötigte Heu und Stroh zuzukaufen.(Vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. § 5 Rdnr. 7.4) Erst recht muss es für einen Landwirt, um seinen landwirtschaftlichen Betrieb gewinnbringend zu betreiben, möglich sein, bei der Bewirtschaftung seines Ackerbodens produzierte Überschüsse (z.B. Heu) an Interessenten abzugeben.
  • OVG Saarland, 21.11.2013 - 2 A 335/13

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für einen Verbrauchermarkt

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16
    Die Grenze des dem Nachbarn Zumutbaren im Sinne des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots ist auch bei immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG) nach Maßgabe der einschlägigen technischen Regelwerke, hier konkret der TA-Lärm und der diese ergänzenden Vorgaben, zu bestimmen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.11.2013 - 2 A 335/13 - sowie OVG Münster, Urteil vom 12.11.2003 - 7 A 3663/99 - (jeweils bei juris))Als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift kommt der TA Lärm, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu.
  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 2 CS 10.1626

    Faktisches Dorfgebiet; Fress- und Liegehalle für Rinder; Nachbar;

  • OVG Thüringen, 06.07.2011 - 1 KO 1461/10

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 7 A 3663/99
  • VG Magdeburg, 26.11.2013 - 2 B 299/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VG Saarlouis, 15.01.2013 - 5 L 1863/12

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Sofortvollzug einer

  • VG Saarlouis, 13.09.2012 - 5 L 788/12

    Einstweiliger Rechtsschutz: Anspruch eines Nachbarn auf Anordnung des

  • OVG Saarland, 23.04.2002 - 2 R 7/01

    Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen freizuhalten; Ermittlung

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98

    Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet;

  • VG Stuttgart, 13.07.2018 - 2 K 13099/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Baulast; Brandwand; Instandhaltung;

    c) Das Standsicherheitserfordernis dient regelmäßig nur insoweit dem Schutz Dritter, als die Standsicherheit ihrer Gebäude oder die Tragfähigkeit ihres Baugrund gefährdet sein könnte (so insbesondere OVG Saarl., Urt. 01.02.2018 - 2 A 185/16 - juris Rn. 37 zum dortigen Landesrecht; vgl. für Bad.-Württ. Busch, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, a.a.O., § 13 Rn. 42).
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