Rechtsprechung
OVG Saarland, 01.02.2021 - 2 B 379/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 12 Abs 1 GG, § 43 Abs 2 SGB 8, § 48 SGB 10, § 5 Abs 5 S 6 SGB8§26AG SL, § 146 VwGO, ...
Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Widerruf der erteilten Pflegeerlaubnis für die Kindertagespflege durch Eintritt einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; Auslegung des Begriffs der Eignung einer Tagespflegeperson zur Gewährleistung des Kindeswohls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft ...
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aufhebung der Tagespflegeerlaubnis bei nachträglich entfallender Eignung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mangelnde Kooperationsbereitschaft mit Jugendamt rechtfertigt allein kein Widerruf der Erlaubnis zur Kindestagespflege - Widerruf der Erlaubnis nach Verweigerung des Zutritts zur Pflegestelle
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 03.12.2020 - 3 L 1362/20
- OVG Saarland, 01.02.2021 - 2 B 379/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2016 - 12 A 2086/14
Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege als Eingriff in die …
Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2021 - 2 B 379/20
[Vgl. OVG Münster, Urteil vom 7.6.2016 - 12 A 2086/14 -, juris] Insoweit ist zu berücksichtigen, dass § 43 SGB VIII für die Kindertagespflegeperson einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt, weshalb bei der Erlaubniserteilung nur Mindeststandards (§ 43 Abs. 2 SGB VIII) verlangt werden dürfen. - VGH Bayern, 18.10.2012 - 12 B 12.1048
(Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege; Eignung der Pflegeperson; …
Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2021 - 2 B 379/20
[Vgl. VGH München, Beschluss vom 18.10.2012 - 12 B 12.1048 -, juris]. - OVG Saarland, 10.02.2021 - 2 B 367/20
Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege
Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2021 - 2 B 379/20
Der Antragsgegner hat in seiner Antragserwiderung vom 8.1.2021 selbst eingeräumt, dass die Antragstellerin im Gegensatz zu ihrer Tochter in deren Parallelverfahren 2 B 367/20 keine privaten Betreuungsverhältnisse für sich in Anspruch nehme.
- OVG Niedersachsen, 09.10.2020 - 10 ME 199/20
Eignung; Erlaubnis zur Kindertagespflege; Pflichtverletzung; Zuverlässigkeit
Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2021 - 2 B 379/20
[Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.10.2020 - 10 ME 199/20 -, juris (m.w.N.)] Der Entzug der Erlaubnis zur Kindertagespflege stellt dabei stets das letzte Mittel zur Gewährleistung des Kindeswohls dar. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2020 - 12 B 1351/19
Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege in Bonn rechtmäßig
Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2021 - 2 B 379/20
[Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13.2.2020 - 12 B 1351/19 -, juris] Bei nicht speziell ausgebildeten Kindertagespflegepersonen ist hierbei auf das Gesamtbild der Persönlichkeit, deren Sachkompetenz sowie soziale und kommunikative Kompetenz abzustellen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2016 - 12 B 1282/16
Rechtfertigung einen Entzugs der Tagespflegeerlaubnis; Verhaltensbezogene …
Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2021 - 2 B 379/20
[Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 19.12.2016 - 12 B 1282/16 -, juris] Konkrete Hinweise dafür, dass das Verhalten der Antragstellerin eine solche erhebliche Schädigung des Kindeswohls im Fall der Weiterführung der Kindertagespflege bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache erwarten ließe, lagen und liegen auch unter Berücksichtigung des Schriftsatzes des Antragsgegners vom 27.1.2021 nicht vor. - OVG Sachsen, 23.10.2017 - 4 B 173/17
Anhörung; Aufhebung; Kindertagespflege
Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2021 - 2 B 379/20
[Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 23.10.2017 - 4 B 173/17 -, juris] Dass die Antragstellerin selbst die Höchstzahl der zu betreuenden Kinder überschritten hat, wird jedoch in dem angefochtenen Bescheid nicht behauptet.