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   OVG Saarland, 01.04.2020 - 2 B 356/19   

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https://dejure.org/2020,6696
OVG Saarland, 01.04.2020 - 2 B 356/19 (https://dejure.org/2020,6696)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01.04.2020 - 2 B 356/19 (https://dejure.org/2020,6696)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01. April 2020 - 2 B 356/19 (https://dejure.org/2020,6696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BandSchOV SL § 11a Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Einsatzfähigkeit; Enlassung; Feuerwehr; freiwillig; Grund; Spannungen; Störung; Vertrauensverhältnis; Wehrführer; wichtig; einstweiliger Rechtsschutz; Entlassung als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Saarlouis, 13.12.2019 - 6 L 1638/19

    Abberufung eines Wehrführers aus wichtigem Grund; Abberufung zum Schutz der

    Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2020 - 2 B 356/19
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13. Dezember 2019 - 6 L 1638/19 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 13.12.2019 - 6 L 1638/19 - hat das Verwaltungsgericht den Antrag des Antragstellers zurückgewiesen.

  • VGH Hessen, 13.01.2010 - 8 B 2476/09

    Ausschluss aus der freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2020 - 2 B 356/19
    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang einwendet, die vom Verwaltungsgericht für seine Entscheidung herangezogene Rechtsprechung(OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; VGH Kassel, Beschl. v. 13.1.2010 - 8 B 2476/09, juris Rn. 3; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.2.1996 - 12 B 10229/96, juris Rn. 6; VG Gießen, Urt. v. 20.4.2018 - 4 K 2434/17.GI, juris Rn. 55), die zum Ausschluss eines Feuerwehrangehörigen einer Einsatzabteilung ergangen sei, sei vorliegend nicht anwendbar, weil auf der administrativen Führungsebene, zu der er gehöre, keine "Gefahrengemeinschaft" bestehe, überzeugt dies nicht.
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2020 - 2 B 356/19
    Ungeachtet der Frage, ob - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - der der Verfügung des Antragsgegners anhaftende Verstoß gegen § 28 Abs. 1 SVwVfG gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 SVwVfG im Rahmen des noch anhängigen Widerspruchsverfahrens geheilt werden könnte(vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 17.8.1982 - 1 C 22/81 - zitiert nach juris), hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 20.2.2018 - 2 B 719/17 - unter Verweis auf OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 - zitiert nach juris), dass eine unterbliebene (ordnungsgemäße) Anhörung auch durch Austausch von Sachäußerungen in einem gerichtlichen Eilverfahren geheilt werden kann, sofern die Behörde solche Äußerungen des Betroffenen zum Anlass einer Prüfung nimmt, ob die ergangene Verfügung aufrechterhalten werden kann.
  • VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2020 - 2 B 356/19
    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang einwendet, die vom Verwaltungsgericht für seine Entscheidung herangezogene Rechtsprechung(OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; VGH Kassel, Beschl. v. 13.1.2010 - 8 B 2476/09, juris Rn. 3; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.2.1996 - 12 B 10229/96, juris Rn. 6; VG Gießen, Urt. v. 20.4.2018 - 4 K 2434/17.GI, juris Rn. 55), die zum Ausschluss eines Feuerwehrangehörigen einer Einsatzabteilung ergangen sei, sei vorliegend nicht anwendbar, weil auf der administrativen Führungsebene, zu der er gehöre, keine "Gefahrengemeinschaft" bestehe, überzeugt dies nicht.
  • OVG Saarland, 20.02.2018 - 2 B 719/17

    Einzelfall der Rücknahme einer rechtswidrigen Verlängerung der Baugenehmigung für

    Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2020 - 2 B 356/19
    Ungeachtet der Frage, ob - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - der der Verfügung des Antragsgegners anhaftende Verstoß gegen § 28 Abs. 1 SVwVfG gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 SVwVfG im Rahmen des noch anhängigen Widerspruchsverfahrens geheilt werden könnte(vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 17.8.1982 - 1 C 22/81 - zitiert nach juris), hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 20.2.2018 - 2 B 719/17 - unter Verweis auf OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 - zitiert nach juris), dass eine unterbliebene (ordnungsgemäße) Anhörung auch durch Austausch von Sachäußerungen in einem gerichtlichen Eilverfahren geheilt werden kann, sofern die Behörde solche Äußerungen des Betroffenen zum Anlass einer Prüfung nimmt, ob die ergangene Verfügung aufrechterhalten werden kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.1996 - 12 B 10229/96
    Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2020 - 2 B 356/19
    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang einwendet, die vom Verwaltungsgericht für seine Entscheidung herangezogene Rechtsprechung(OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; VGH Kassel, Beschl. v. 13.1.2010 - 8 B 2476/09, juris Rn. 3; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.2.1996 - 12 B 10229/96, juris Rn. 6; VG Gießen, Urt. v. 20.4.2018 - 4 K 2434/17.GI, juris Rn. 55), die zum Ausschluss eines Feuerwehrangehörigen einer Einsatzabteilung ergangen sei, sei vorliegend nicht anwendbar, weil auf der administrativen Führungsebene, zu der er gehöre, keine "Gefahrengemeinschaft" bestehe, überzeugt dies nicht.
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2015 - 11 LA 313/14

    Ausschluss; Feuerwehr; Freiwillige Feuerwehr; Vertrauensverhältnis

    Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2020 - 2 B 356/19
    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang einwendet, die vom Verwaltungsgericht für seine Entscheidung herangezogene Rechtsprechung(OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; VGH Kassel, Beschl. v. 13.1.2010 - 8 B 2476/09, juris Rn. 3; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.2.1996 - 12 B 10229/96, juris Rn. 6; VG Gießen, Urt. v. 20.4.2018 - 4 K 2434/17.GI, juris Rn. 55), die zum Ausschluss eines Feuerwehrangehörigen einer Einsatzabteilung ergangen sei, sei vorliegend nicht anwendbar, weil auf der administrativen Führungsebene, zu der er gehöre, keine "Gefahrengemeinschaft" bestehe, überzeugt dies nicht.
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2020 - 2 B 356/19
    Ungeachtet der Frage, ob - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - der der Verfügung des Antragsgegners anhaftende Verstoß gegen § 28 Abs. 1 SVwVfG gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 SVwVfG im Rahmen des noch anhängigen Widerspruchsverfahrens geheilt werden könnte(vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 17.8.1982 - 1 C 22/81 - zitiert nach juris), hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 20.2.2018 - 2 B 719/17 - unter Verweis auf OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 - zitiert nach juris), dass eine unterbliebene (ordnungsgemäße) Anhörung auch durch Austausch von Sachäußerungen in einem gerichtlichen Eilverfahren geheilt werden kann, sofern die Behörde solche Äußerungen des Betroffenen zum Anlass einer Prüfung nimmt, ob die ergangene Verfügung aufrechterhalten werden kann.
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