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   OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20   

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OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20 (https://dejure.org/2021,1971)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.02.2021 - 1 A 198/20 (https://dejure.org/2021,1971)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 1 A 198/20 (https://dejure.org/2021,1971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 8 VwGOAG SL, § 18 StrG SL, § 32 StVO, § 46 StVO, § 40 VwVfG SL, ...
    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Altkleidersammelcontainer; Ermessen; Ermessenskriterien; Sammelcontainer; Sondernutzungserlaubnis; Straßenrecht; Straßenverkehrsrecht; Wertstoffsammelcontainer; Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 7 LB 58/16

    "aus einer Hand"; "Entsorgung aus einer Hand"; Alttextilcontainer;

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20
    Erforderlich sei nach der Rechtsprechung des OVG Niedersachsen [OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2017 - 7 LB 58/16 -,], dass ausreichende Überlegungen angestellt werden, ob das Konzept der "Entsorgung aus einer Hand" nicht durch andere Maßnahmen in gleicher oder ähnlicher Weise gewährleistet werden kann, die nicht von vornherein eine Verengung des Nutzerkreises bedingen.

    Das von der Beklagten angeführte "Alles-aus-einer-Hand-Prinzip" sei ebenfalls kein ermessensgerechter Gesichtspunkt, insbesondere entspreche es entgegen den Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht der herrschenden Meinung, vielmehr sei es in der Rechtsprechung [beispielsweise OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2017 - 7 LB 58/16 -] als unverhältnismäßig eingestuft worden.

    [OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2017 - 7 LB 58/16 -, juris, Rdnr. 37 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12.4.2007 - 1 BvR 78/02 -, juris, sowie Beschluss vom 22.12.1976 - 1 BvR 279/76 -, juris (Leitsatz)].

    Für die ermessensfehlerfreie Versagung der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis ist allein ein solches Konzept nicht ausreichend, wenn es sich im Ergebnis praktisch in dem Wunsch erschöpft, für Reinigung und Sauberhaltung der Stellplätze nur einen Ansprechpartner zu haben." [so überzeugend: OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2017 - 7 LB 58/16 -, juris, Rdnrn. 45f.].

    "Insoweit kommen Auflagen oder Bedingungen in Betracht, die die gewünschte Reinigung und Sauberhaltung auch gewährleisten, wenn mehrere Abfallsammler Sondernutzungserlaubnisse für benachbarte Stellplätze erhalten, wie etwa die Übernahme der Reinigung durch einen der Erlaubnisinhaber oder die gemeinsame Beauftragung eines Serviceunternehmens mit der Reinigung der Fläche durch alle Containeraufsteller (?Poolbildung') oder die Erhebung kostendeckender Sondernutzungsgebühren im Falle der Eigenbeauftragung einer Reinigungsfirma durch die Straßenbehörde." [so zutreffend: OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2017 a.a.O., juris-Rdnr. 45].

    [Vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2017 - 7 LB 58/16 -, juris, Rdnr. 46].

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 11 A 2627/18

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Altkleidercontainern

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20
    [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.5.2019 - 11 A 2627/18 -, juris] Eben dies ist hier der Fall, denn unstreitig werden die in ... vorhandenen Altkleidersammelcontainer nicht von dem EZV selbst, sondern vom DRK vorgehalten.

    [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.5.2019 - 11 A 2627/18 -, juris].

    [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.5.2019 - 11 A 2627/18 -, juris, Rdnr. 29] Der Bedarf an Altkleidersammelstellen als solcher weist demgegenüber keinerlei sachlichen Bezug zur Straße im straßenrechtlichen Sinne auf.

    [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.5.2019 - 11 A 2627/18 -, juris, Rdnr. 47] Ob die Sondernutzung durch einen Sammelcontainer eines gemeinnützigen oder eines gewerblichen Aufstellers erfolgt, ist straßenrechtlich ohne Belang.

    [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.5.2019 a.a.O., Rdnrn. 31 und 49] Die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis muss - wie dargelegt - straßenbezogene Gründe haben.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01

    Erlass von Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20
    Grundlage einer Verwaltungspraxis, welche die generelle Zuteilung von Sondernutzungserlaubnissen regele und in Verbindung mit Art. 3 GG eine normähnliche Selbstbindung erzeuge, müsse nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg [VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -] ein vom Gemeinderat beschlossenes Konzept sein.

    [vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rdnr. 23, sowie OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.6.1991 - 4 L 51/91 -, juris, Rdnr. 40] So sei nicht ermessensfehlerhaft, Anträge auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen mit der Begründung abzulehnen, für die beantragte Fläche sei bereits einem Dritten eine Sondernutzungserlaubnis erteilt worden.

    [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.5.2019 - 11 A 2057/17 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris] Hierauf hat die Klägerin in der Begründung ihres Berufungszulassungsantrags ausdrücklich hingewiesen, ohne dass die Beklagte dem entgegengetreten wäre.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 11 A 2068/14

    Ermesen bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20
    Für das OVG Nordrhein-Westfalen [beispielsweise OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.4.2017 - 11 A 2068/14 -, juris, Rdnr. 87 f.] sei dieses Prinzip bislang nicht entscheidungsrelevant gewesen, weil es jedenfalls nicht eingehalten worden sei, da tatsächlich "mehrere Hände" gesammelt hätten.

    [Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.4.2017 - 11 A 2068/14 -, juris, Rdnr. 96].

    [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.4.2017 - 11 A 2068/14 -, juris, Rdnr. 64] Gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 SStrG darf die Sondernutzungserlaubnis ohnehin nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden.

  • BVerfG, 12.04.2007 - 1 BvR 78/02

    Erlaubnisvorbehalt für Straßenverkauf von Sonntagszeitungen wegen Sondernutzung

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20
    In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass sich die Ermessensentscheidung an straßenbezogenen Gesichtspunkten orientieren muss und die Behörde dabei nicht aus dem Blick verlieren darf, dass die Nutzung der Straße selten Selbstzweck ist, der Zweck öffentlicher Straßen sich insbesondere nicht in der Ermöglichung der Fortbewegung erschöpft [BVerfG, Beschluss vom 12.4.2007 - 1 BvR 78/02 -, juris, Rdnr. 32], sondern eine dienende Funktion für die politischen, künstlerischen, privaten - auch die gewerblichen - und anderen Betätigungen hat, die ihrerseits - wie die gewerbliche Betätigung nach Art. 12 Abs. 1 GG - grundrechtlich geschützt sein können, was dem Nutzungsinteresse je nach seinem Gewicht und dem Maß des Angewiesenseins Bedeutung bei der Abwägung der divergierenden und konfligierenden Belange verleiht.

    [OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2017 - 7 LB 58/16 -, juris, Rdnr. 37 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12.4.2007 - 1 BvR 78/02 -, juris, sowie Beschluss vom 22.12.1976 - 1 BvR 279/76 -, juris (Leitsatz)].

  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19

    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20
    Dieser Ansatz - Zuständigkeit der Beklagten als Straßenverkehrsbehörde, nicht als Straßen(bau)behörde - ist rechtsfehlerhaft [vgl. hierzu die Ausführungen des Senats in seinem im Verfahren 1 A 308/19 ergangenen Urteil vom heutigen Tag] und seitens der Widerspruchsbehörde korrigiert worden.

    Abgesehen davon, dass fallbezogen dem EZV gerade keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erteilt worden ist, dieser seine Nutzungsberechtigung - wie dargelegt - vielmehr aus einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung herleitet, was bereits die Frage aufwirft, ob eine derartige, auf eine Dauer von 11 Jahren angelegte, wohl auf eine nicht einschlägige Rechtsgrundlage gestützte Begünstigung [Vgl. hierzu die Ausführungen des Senats in seinem im Verfahren 1 A 308/19 ergangenen Urteil vom heutigen Tag] der Klägerin als Mitbewerberin dauerhaft in rechtmäßiger Weise entgegengehalten werden kann, ist zu sehen, dass die Ausnahmegenehmigung vom 3.1.2017 für ausschließlich durch Benennung des Straßennamens bezeichnete Standorte im öffentlichen Verkehrsraum der ... Stadt ... ausgesprochen worden ist, ohne indes nach Lage und Ausdehnung konkret eingegrenzte Flächen festzulegen, auf denen dem EZV das Nutzungsrecht unter Ausschluss sonstiger Nutzer eingeräumt worden wäre.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2014 - 1 A 10294/14

    Werbeständer in Ohrform in der Koblenzer Innenstadt

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20
    Ein solcher liege nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg [VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.12.1999 - 5 S 2051/98 -, juris] und des OVG Rheinland-Pfalz [OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.12.2014 - 1 A 10294/14 -, juris, Rdnr. 22] vor, soweit es um den Schutz eines bestimmten Straßen- oder Platzbildes gehe.

    [OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.12.2014 - 1 A 10294/14 -, juris] Hieran fehlt es wie bereits dargelegt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20
    [vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rdnr. 23, sowie OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.6.1991 - 4 L 51/91 -, juris, Rdnr. 40] So sei nicht ermessensfehlerhaft, Anträge auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen mit der Begründung abzulehnen, für die beantragte Fläche sei bereits einem Dritten eine Sondernutzungserlaubnis erteilt worden.
  • BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18

    Klärungsbedürftigkeit von Formerfordernissen der Berufungsbegründung i.R.e.

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20
    [Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Auflage, § 124a Rdnr. 121 mit Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 14.2.2018 - 1 B 1.18 -, juris, Rdnr. 8, und Beschluss vom 18.9.2013 - 4 B 41.13 -, juris, Rdnr. 6; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.12.2020 - 10 LB 195/20 -, juris, Rdnr. 10 mit weiteren Nachweisen; zur Unzulässigkeit der Berufung bei fehlendem Antrag und fehlender Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.9.2018 - 1 A 118/18 -, juris].
  • BVerwG, 18.09.2013 - 4 B 41.13

    Zum Erfordernis der Berufungsbegründung nach Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20
    [Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Auflage, § 124a Rdnr. 121 mit Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 14.2.2018 - 1 B 1.18 -, juris, Rdnr. 8, und Beschluss vom 18.9.2013 - 4 B 41.13 -, juris, Rdnr. 6; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.12.2020 - 10 LB 195/20 -, juris, Rdnr. 10 mit weiteren Nachweisen; zur Unzulässigkeit der Berufung bei fehlendem Antrag und fehlender Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.9.2018 - 1 A 118/18 -, juris].
  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 1 A 118/18

    Anforderungen an einen Berufungsbegründungsschriftsatz

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 5 S 2051/98

    Sondernutzungserlaubnis für Verkaufsstand in Fußgängerbereich -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - 11 A 1166/16

    Anspruch eines Privatunternehmens auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 11 A 2057/17

    Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

  • BVerfG, 22.12.1976 - 1 BvR 279/76
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 11 A 566/13

    Beantragung der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 10 LB 195/20

    Unzulässigkeit der Berufung gegen die Ablehnung eines Asylantrags mangels

  • OVG Saarland, 22.02.2017 - 1 D 166/17

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Plakaten mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - 11 A 390/19

    Verpflichtung einer Behörder zur Erteilung einer Sonderbenutzungserlaubnis für

    Ob ein straßenbezogener Grund, der eine derartige Einschränkung rechtfertigt, darin gesehen werden kann, dass die Wartung und Entsorgung von Wertstoffinseln bzw. Wertstoffsammelstellen "aus einer Hand" einer (weiteren) Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs begegnet, indem die bei verschiedenen Aufstellern andernfalls erforderliche konfliktträchtige Frage, welchem Abfallcontainer (Fremd-)Müllablagerungen "zuzuordnen" sind, vermieden und damit die unverzügliche Entfernung des Abfalls ermöglicht wird, vgl. bejahend: Bay. VGH, Urteil vom 19. Juli 1996 - 8 B 95.730 -, juris, Rn. 14; VG Köln, Urteil vom 28. November 2014 - 18 K 4839/13 -, juris, Rn. 35 ff.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12. März 2013 - 14 K 889/12 -, juris, Rn.43 ff.; VG Braunschweig, Urteile vom 26. November 2014- 6 A 322/13 -, juris, Rn. 20 ff. und vom 10. Februar 2009 - 6 A 240/07 -, juris, Rn. 29 ff.; im Ergebnis auch OVG Bremen, Beschluss vom 14. März 1996 - 1 B 102/95 - NVwR-RR 1997, 385 ff., 387; verneinend: OVG Saarland, Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 198/20 -, juris, Rn. 46 ff.; Nds. OVG, Urteile vom 20. Juli 2017- 7 LB 58/16 -, juris, Rn. 44 ff, und vom 19. Februar 2015 - 7 LC 63/13 -, juris, Rn. 45 ff.; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 22. Februar 2018 - 4 K 984/17.NW -, juris, Rn. 24 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 03.02.2023 - 2 K 58/22
    vgl. zum Erfordernis einer konkreten Einzelfallprüfung für die jeweiligen Standorte OVG Saarlouis, Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 198/20 -, juris Rn. 59.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2017 - 7 LB 58/16 -, juris; OVG Saarlouis, Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 198/20 -, juris Rn. 50 ff.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. April 2017 - 11 A 2068/14 -, juris Rn. 76 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 198/20 -, juris Rn. 57.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 33/21

    Stilllegung eines Freilagers

    Im Übrigen ist eine auf mehrere Gründe gestützte Ermessensentscheidung grundsätzlich auch dann rechtmäßig, wenn nur einer der angezogenen Gründe sie trägt, es sei denn, dass nach dem Ermessen der Behörde nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1981 - 1 C 169.79 - juris Rn. 22; SaarlOVG, Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 198/20 - juris Rn. 44).
  • VG Aachen, 07.10.2021 - 10 K 1637/20

    Aufstellung von Altkleidercontainern Sondernutzungserlaubnis Genereller

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 2019 - 11 A 2057/17 -, juris, Rn. 41 ff., m. w. N.; Hebeler, Auslegung des kommunalrechtlichen Normmerkmals "Geschäfte der laufenden Verwaltung", JA 2020 159-160; OVG Saarl., Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 198/20 -, juris, Rn. 48.
  • OVG Niedersachsen, 04.08.2021 - 11 ME 164/21

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Automatenspiel, virtuelles; Gebietsformel;

    Der Antragsteller hat am 12. November 2020 Klage gegen den Ablehnungsbescheid vom 27. Oktober 2020 (1 A 198/20) und Drittanfechtungsklage gegen den Erlaubnisbescheid der Antragsgegnerin an die I. (1 A 199/20) erhoben.
  • VG Aachen, 21.06.2021 - 10 K 1524/19

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Sondernutzungserlaubnis; straßenrechtlicher

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 2021 - 11 A 390/19 -, juris, Rn. 84 f., m. w. N.; OVG Saarl., Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 198/20 -, juris, Rn. 48.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. April 2021 - 5 S 1996/19 -, juris, Rn. 63, m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 7 LA 160/11 -, juris, Rn. 6; Hebeler, Auslegung des kommunalrechtlichen Normmerkmals "Geschäfte der laufenden Verwaltung", JA 2020, 159-160.
  • VG Aachen, 21.06.2021 - 10 K 292/20

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Sondernutzungserlaubnis; Vertrag;

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 2021 - 11 A 390/19 -, juris, Rn. 84 f., m. w. N.; OVG Saarl., Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 198/20 -, juris, Rn. 48.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. April 2021 - 5 S 1996/19 -, juris, Rn. 63, m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 7 LA 160/11 -, juris, Rn. 6; Hebeler, Auslegung des kommunalrechtlichen Normmerkmals "Geschäfte der laufenden Verwaltung", JA 2020, 159-160.
  • VG Wiesbaden, 30.11.2022 - 7 K 506/19

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für Altkleidercontainer

    Kein zulässiges Argument für die Beschränkung der Anzahl der Altkleidercontainer im Gemeindegebiet stellt hingegen der Bedarf an solchen dar, weil dieser keinen sachlichen Bezug zur Straße aufweist (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 198/20 -, juris Rn. 58).
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