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   OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19   

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OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19 (https://dejure.org/2021,1973)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.02.2021 - 1 A 308/19 (https://dejure.org/2021,1973)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 1 A 308/19 (https://dejure.org/2021,1973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 8 VwGOAG SL, § 18 StrG SL, § 32 StVO, § 46 StVO, § 40 VwVfG SL
    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Altkleidersammelcontainer; Ermessen; Ermessenskriterien; Sammelcontainer; Sondernutzungserlaubnis; Straßenrecht; Straßenverkehrsrecht; Wertstoffsammelcontainer; Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 7 LB 58/16

    "aus einer Hand"; "Entsorgung aus einer Hand"; Alttextilcontainer;

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19
    [OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2017 - 7 LB 58/16 -, juris, Rdnr. 37 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12.4.2007 - 1 BvR 78/02 -, juris, sowie Beschluss vom 22.12.1976 - 1 BvR 279/76 -, juris (Leitsatz)].

    [Vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2017 - 7 LB 58/16 -, juris, Rdnr. 46] Hinzu kommt - hierauf weist die Klägerin mit Recht hin -, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die Erwägung gebietet, die Gewährleistung der Sauberkeit auf andere Weise sicherzustellen als durch Ablehnung der begehrten Sondernutzungserlaubnis.

    "Insoweit kommen Auflagen oder Bedingungen in Betracht, die die gewünschte Reinigung und Sauberhaltung auch gewährleisten, wenn mehrere Abfallsammler Sondernutzungserlaubnisse für benachbarte Stellplätze erhalten, wie etwa die Übernahme der Reinigung durch einen der Erlaubnisinhaber oder die gemeinsame Beauftragung eines Serviceunternehmens mit der Reinigung der Fläche durch alle Containeraufsteller (?Poolbildung') oder die Erhebung kostendeckender Sondernutzungsgebühren im Falle der Eigenbeauftragung einer Reinigungsfirma durch die Straßenbehörde." [so zutreffend: OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2017 a.a.O., juris-Rdnr. 45].

    Zutreffend weist die Klägerin insoweit unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OVG Niedersachsen [OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2017 - 7 LB 58/16 -, juris, Rdnr. 51] darauf hin, dass die Straßenbehörde in aller Regel weder berechtigt noch verpflichtet ist, abfallrechtliche Prüfungen, für die ihr die Kompetenz fehlt, vorzunehmen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 11 A 2068/14

    Ermesen bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19
    [Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.4.2017 - 11 A 2068/14 -, juris, Rdnr. 96] Hierzu zählen insbesondere ein einwandfreier Straßenzustand (Schutz des Straßengrundes und des Zubehörs), die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (soweit diese nicht in einem die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde begründenden Maße beeinträchtigt sind), der Ausgleich zeitlich und örtlich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßenbenutzer und Straßenanlieger (etwa Schutz vor Abgasen, Lärm oder sonstigen Störungen) oder Belange des Straßen- und Stadtbildes, also baugestalterische oder städtebauliche Vorstellungen mit Bezug zur Straße (Vermeidung einer "Übermöblierung" des öffentlichen Straßenraums, Schutz eines bestimmten Straßen- oder Platzbildes).

    [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.4.2017 - 11 A 2068/14 -, juris, Rdnr. 64] Gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 SStrG darf die Sondernutzungserlaubnis ohnehin nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden.

  • BVerfG, 12.04.2007 - 1 BvR 78/02

    Erlaubnisvorbehalt für Straßenverkauf von Sonntagszeitungen wegen Sondernutzung

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19
    In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass sich die Ermessensentscheidung an straßenbezogenen Gesichtspunkten orientieren muss und die Behörde dabei nicht aus dem Blick verlieren darf, dass die Nutzung der Straße selten Selbstzweck ist, der Zweck öffentlicher Straßen sich insbesondere nicht in der Ermöglichung der Fortbewegung erschöpft [BVerfG, Beschluss vom 12.4.2007 - 1 BvR 78/02 -, juris, Rdnr. 32], sondern eine dienende Funktion für die politischen, künstlerischen, privaten - auch die gewerblichen - und anderen Betätigungen hat, die ihrerseits - wie die gewerbliche Betätigung nach Art. 12 Abs. 1 GG - grundrechtlich geschützt sein können, was dem Nutzungsinteresse je nach seinem Gewicht und dem Maß des Angewiesenseins Bedeutung bei der Abwägung der divergierenden und konfligierenden Belange verleiht.

    [OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2017 - 7 LB 58/16 -, juris, Rdnr. 37 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12.4.2007 - 1 BvR 78/02 -, juris, sowie Beschluss vom 22.12.1976 - 1 BvR 279/76 -, juris (Leitsatz)].

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 11 A 2627/18

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Altkleidercontainern

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19
    [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.5.2019 - 11 A 2627/18 -, juris, Rdnr. 29].

    Soweit schließlich die Anzahl bereits vorhandener Sammelcontainer unter dem Aspekt der "Übermöblierung" im Rahmen des § 18 SStrG von Relevanz sein kann [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.5.2019 - 11 A 2627/18 -, juris, Rdnr. 39], zumal grundsätzlich gilt, dass Städte und Gemeinden kommunale Straßenflächen nicht für kommerzielle Zwecke einzelner Privater zur Verfügung stellen müssen [OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.5.2017 a.a.O., Rdnr. 42], bleibt Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten, was fallbezogen offensichtlich nicht geschehen ist (siehe hierzu unten).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 LC 85/15

    Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19
    [OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.5.2017 - 7 LC 85/15 -, juris, Rdnr. 41] Die Behauptung mangelnden Bedarfs ist jedenfalls ihrem Inhalt nach straßenrechtlich kein tragfähiger Gesichtspunkt.

    Soweit schließlich die Anzahl bereits vorhandener Sammelcontainer unter dem Aspekt der "Übermöblierung" im Rahmen des § 18 SStrG von Relevanz sein kann [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.5.2019 - 11 A 2627/18 -, juris, Rdnr. 39], zumal grundsätzlich gilt, dass Städte und Gemeinden kommunale Straßenflächen nicht für kommerzielle Zwecke einzelner Privater zur Verfügung stellen müssen [OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.5.2017 a.a.O., Rdnr. 42], bleibt Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten, was fallbezogen offensichtlich nicht geschehen ist (siehe hierzu unten).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01

    Erlass von Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19
    Das Vorgehen des Beklagten spricht vielmehr mit Gewicht dafür, dass er als Ursprungsbehörde - die Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit, weshalb die Widerspruchsbehörde gemäß § 8 Abs. 2 AGVwGO auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt war und kein eigenes Ermessen ausüben konnte [Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rdnr. 23, sowie OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.6.1991 - 4 L 51/91 -, juris, Rdnr. 40] - unter Berufung auf eine gefestigte Verwaltungspraxis von vornherein ein Ermessen gar nicht betätigt hat.

    [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.5.2019 - 11 A 2057/17 -, juris, Rdnrn. 48 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rdnr. 22] Dem Vortrag der Klägerin, fallbezogen fehle ein entsprechender Ratsbeschluss, ist die Klägerin - auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat - nicht entgegengetreten.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19
    [so überzeugend: VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 11.3.2005 - 5 S 2421/03 -, juris, Rdnr. 25] Dabei ist maßgeblich in den Blick zu nehmen, dass die genannte straßenverkehrsrechtliche Verbotsnorm die Möglichkeit einer Gefährdung oder Erschwerung des Straßenverkehrs voraussetzt.

    [VGH Baden-Württemberg Urteil vom 11.3.2005 - 5 S 2421/03 -, juris, Rdnr. 25] Wenngleich die Straßenbaubehörde im Rahmen ihrer Entscheidung über eine Sondernutzungserlaubnis auch die Erfordernisse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in ihre Erwägungen einzubeziehen hat - mit Rücksicht darauf, dass eine mit der beantragten Sondernutzungserlaubnis einhergehende nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Straßenverkehrs gemäß § 18 Abs. 7 SStrG (bzw. § 8 Abs. 6 FStrG) zu einem Zuständigkeitswechsel hin zu der Straßenverkehrsbehörde führen würde, kommt diesem Gesichtspunkt allerdings eher geringere Bedeutung zu -, sind bei der Entscheidung nach § 18 Abs. 1 SStrG in erster Linie die sich aus der Wahrnehmung der Straßenbaulast ergebenden wegerechtlichen Belange, also vor allem die Erhaltung der Straßensubstanz und Straßenbaumaßnahmen sowie das Ausmaß der Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs durch die beabsichtigte Sondernutzung in den Blick zu nehmen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19
    Das Vorgehen des Beklagten spricht vielmehr mit Gewicht dafür, dass er als Ursprungsbehörde - die Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit, weshalb die Widerspruchsbehörde gemäß § 8 Abs. 2 AGVwGO auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt war und kein eigenes Ermessen ausüben konnte [Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rdnr. 23, sowie OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.6.1991 - 4 L 51/91 -, juris, Rdnr. 40] - unter Berufung auf eine gefestigte Verwaltungspraxis von vornherein ein Ermessen gar nicht betätigt hat.
  • BVerfG, 22.12.1976 - 1 BvR 279/76
    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19
    [OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2017 - 7 LB 58/16 -, juris, Rdnr. 37 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12.4.2007 - 1 BvR 78/02 -, juris, sowie Beschluss vom 22.12.1976 - 1 BvR 279/76 -, juris (Leitsatz)].
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2014 - 1 A 10294/14

    Werbeständer in Ohrform in der Koblenzer Innenstadt

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19
    [OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.12.2014 - 1 A 10294/14 -, juris] Hieran fehlt es wie bereits dargelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - 11 A 1166/16

    Anspruch eines Privatunternehmens auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 11 A 2057/17

    Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 1 A 118/18

    Anforderungen an einen Berufungsbegründungsschriftsatz

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 10 LB 195/20

    Unzulässigkeit der Berufung gegen die Ablehnung eines Asylantrags mangels

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11

    Sondernutzungsgebührenfestsetzung in Niedersachsen im Zusammenhang mit der

  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13

    Bauzaun; Behinderung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 11 A 566/13

    Beantragung der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

  • BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18

    Klärungsbedürftigkeit von Formerfordernissen der Berufungsbegründung i.R.e.

  • BVerwG, 18.09.2013 - 4 B 41.13

    Zum Erfordernis der Berufungsbegründung nach Zulassung der Berufung

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2021 - 5 S 1996/19

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Nachschieben von Ermessenserwägungen;

    Da durch die Aufstellung und bestimmungsgemäße Nutzung solcher Container zudem der Gemeingebrauch anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt werden kann, bedarf sie einer Sondernutzungserlaubnis (vgl. zum Ganzen auch VG Braunschweig, Urteil vom 10.2.2009 - 6 A 240/07 - juris Rn. 15 f. m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 8.12.2017 - 11 A 566/13 - juris Rn. 40 m. w. N.; OVG Saarland, Urteil vom 3.2.2021 - 1 A 308/19 - juris Rn. 48).

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebiete die Erwägung, die Gewährleistung der Sauberkeit auf andere Weise sicherzustellen als durch Ablehnung der begehrten Sondernutzungserlaubnis (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 3.2.2021 - 1 A 308/19 - juris Rn. 67).

  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20

    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

    Dieser Ansatz - Zuständigkeit der Beklagten als Straßenverkehrsbehörde, nicht als Straßen(bau)behörde - ist rechtsfehlerhaft [vgl. hierzu die Ausführungen des Senats in seinem im Verfahren 1 A 308/19 ergangenen Urteil vom heutigen Tag] und seitens der Widerspruchsbehörde korrigiert worden.

    Abgesehen davon, dass fallbezogen dem EZV gerade keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erteilt worden ist, dieser seine Nutzungsberechtigung - wie dargelegt - vielmehr aus einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung herleitet, was bereits die Frage aufwirft, ob eine derartige, auf eine Dauer von 11 Jahren angelegte, wohl auf eine nicht einschlägige Rechtsgrundlage gestützte Begünstigung [Vgl. hierzu die Ausführungen des Senats in seinem im Verfahren 1 A 308/19 ergangenen Urteil vom heutigen Tag] der Klägerin als Mitbewerberin dauerhaft in rechtmäßiger Weise entgegengehalten werden kann, ist zu sehen, dass die Ausnahmegenehmigung vom 3.1.2017 für ausschließlich durch Benennung des Straßennamens bezeichnete Standorte im öffentlichen Verkehrsraum der ... Stadt ... ausgesprochen worden ist, ohne indes nach Lage und Ausdehnung konkret eingegrenzte Flächen festzulegen, auf denen dem EZV das Nutzungsrecht unter Ausschluss sonstiger Nutzer eingeräumt worden wäre.

  • VG Bremen, 24.05.2023 - 5 V 829/23

    Sondernutzungserlaubnis für gewerbliches Anbieten von E-Scootern zur Miete im

    Daher erstreckt sich die Ermessensausübung nicht nur auf die Wahrung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, sondern darüber hinaus sind alle Gründe zu berücksichtigen, die einen sachlichen Bezug zur Straße, ihrem Umfeld, ihrer Funktion oder ihrem Widmungszweck haben (OVG Bremen, Beschl. v. 14.03.1996 - 1 B 102/96 -, juris Rn. 19; OVG SL, Urt. v. 03.02.2021 - 1 A 308/19 -, juris Rn. 65; OVG NRW, Urt. v. 16.06.2015 - 11 A 1131/13 -, juris Rn. 38 ff.; OVG RP, Beschl. v. 15.08.2013 - 1 B 10669/13 -, juris Rn. 10 f.; VGH BW, Urt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, juris Rn. 34).
  • VG Aachen, 07.10.2021 - 10 K 1637/20

    Aufstellung von Altkleidercontainern Sondernutzungserlaubnis Genereller

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 11 A 1986/13 -, juris, Rn. 9 und vom 15. September 2014 - 11 A 624/14 -, juris, Rn. 6 ff., vgl. auch Urteil vom 28. Mai 2021 - 11 A 390/19 - juris, Rn. 51; Bay. VGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2018 - 8 ZB 17.1590 -, juris, Rn. 3 f., und vom 1. August 2017 - 8 ZB 17.1015 -, juris, Rn. 7; Herber, in: Kodal, Straßenrecht, 8. Auflage 2021, Kapitel 26, Rn. 53, m. w. N.; wohl a. A.: OVG Saarl., Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 308/19 -, juris, Rn. 45.

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. April 2004 - 1 BvR 78.02 -, juris, Rn. 33 ff.; OVG NRW, Urteil vom 23. November 2011 - 11 A 2325/20 -, juris, Rn. 56; OVG Saarl., Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 308/19 -, juris, Rn. 57 f.; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Auflage 2020, Rn. 382.

  • VG Aachen, 21.06.2021 - 10 K 1524/19

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Sondernutzungserlaubnis; straßenrechtlicher

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 11 A 1986/13 -, juris, Rn. 9 und vom 15. September 2014 - 11 A 624/14 -, juris, Rn. 6 ff., vgl. auch Urteil vom 28. Mai 2021 - 11 A 390/19 - juris, Rn. 51; Bay. VGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2018 - 8 ZB 17.1590 -, juris, Rn. 3 f., und vom 1. August 2017 - 8 ZB 17.1015 -, juris, Rn. 7; Herber, in: Kodal, Straßenrecht, 8. Auflage 2021, Kapitel 26, Rn. 53, m. w. N.; wohl a. A.: OVG Saarl., Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 308/19 -, juris, Rn. 45.

    vgl. OVG Saarl., Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 308/19 -, juris, Rn. 66; Nds. OVG, Urteil vom 18. Mai 2017 - 7 LC 85/15 -, juris, Rn. 41; VG Mainz, Urteil vom 20. Juni 2018 - 3 K 907/17.MZ -, juris, Rn. 27; wohl auch OVG NRW, Urteil vom 16. Juni 2015 - 11 A 1131/13 -, juris, Rn. 46.

  • VG Aachen, 21.06.2021 - 10 K 292/20

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Sondernutzungserlaubnis; Vertrag;

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 11 A 1986/13 -, juris, Rn. 9 und vom 15. September 2014 - 11 A 624/14 -, juris, Rn. 6 ff., vgl. auch Urteil vom 28. Mai 2021 - 11 A 390/19 - juris, Rn. 51; Bay. VGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2018 - 8 ZB 17.1590 -, juris, Rn. 3 f., und vom 1. August 2017 - 8 ZB 17.1015 -, juris, Rn. 7; Herber, in: Kodal, Straßenrecht, 8. Auflage 2021, Kapitel 26, Rn. 53, m. w. N.; wohl a. A.: OVG Saarl., Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 308/19 -, juris, Rn. 45.

    vgl. OVG Saarl., Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 308/19 -, juris, Rn. 66; Nds. OVG, Urteil vom 18. Mai 2017 - 7 LC 85/15 -, juris, Rn. 41; VG Mainz, Urteil vom 20. Juni 2018 - 3 K 907/17.MZ -, juris, Rn. 27; wohl auch OVG NRW, Urteil vom 16. Juni 2015 - 11 A 1131/13 -, juris, Rn. 46.

  • VG Köln, 15.11.2023 - 21 K 6744/19
    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 308/19 -, juris, Rn. 66; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - 7 LC 85/15 -, juris, Rn. 41; VG Aachen, Urteil vom 21. Juni 2021 - 10 K 1524/19 -, juris, Rn. 91.
  • VG Aachen, 23.09.2022 - 10 K 233/20

    Straßenrecht; Altkleidercontainer; Sondernutzungserlaubnis;

    vgl. OVG Saarl., Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 308/19 -, juris, Rn. 66; Nds. OVG, Urteil vom 18. Mai 2017 - 7 LC 85/15 -, juris, Rn. 41; VG Aachen, Urteile vom 21. Juni 2021 - 10 K 1524/19 -, juris, Rn. 91 f., und - 10 K 292/20 -, juris, Rn. 112 f., jeweils m. w. N.; VG Mainz, Urteil vom 20. Juni 2018 - 3 K 907/17.MZ -, juris, Rn. 27.
  • VG Bremen, 24.05.2023 - 5 V 810/23

    Sondernutzungserlaubnis für e-Scooter, Auswahlverfahren - Auswahlverfahren, ;

    Daher erstreckt sich die Ermessensausübung nicht nur auf die Wahrung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, sondern darüber hinaus sind alle Gründe zu berücksichtigen, die einen sachlichen Bezug zur Straße, ihrem Umfeld, ihrer Funktion oder ihrem Widmungszweck haben (OVG Bremen, Beschl. v. 14.03.1996 - 1 B 102/96 -, juris Rn. 19; OVG SL, Urt. v. 03.02.2021 - 1 A 308/19 -, juris Rn. 65; OVG NRW, Urt. v. 16.06.2015 - 11 A 1131/13 -, juris Rn. 38 ff.; OVG RP, Beschl. v. 15.08.2013 - 1 B 10669/13 -, juris Rn. 10 f.; VGH BW, Urt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, juris Rn. 34).
  • VG Stuttgart, 09.06.2022 - 8 K 1379/20

    Straßenrechtliche Sondernutzungerlaubnis; städtebauliche Belange; Aufstellung von

    Die übrigen von ihr angestellten Ermessenserwägungen der anderweitigen Möglichkeiten zur Abgabe von Altkleidern sowie der ausreichenden Zuführung in den Recyclingkreislauf sind im Übrigen ohnehin ermessensfehlerhaft, weil es ihnen an einem sachlichen Bezug zur Straße fehlt (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 03.02.2021 - 1 A 308/19 -, juris Rn. 66).
  • VG Aachen, 25.04.2023 - 10 K 2477/21

    Altkleidersammelcontainer; Sondernutzungserlaubnis; Städtebauliches

  • VG Minden, 28.03.2023 - 3 K 3858/19
  • VG Minden, 28.03.2023 - 3 K 3164/19
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