Rechtsprechung
   OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1377
OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20 (https://dejure.org/2021,1377)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.02.2021 - 2 A 356/20 (https://dejure.org/2021,1377)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 2 A 356/20 (https://dejure.org/2021,1377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Geltendmachung einer grundsätzlichen Bedeutung im Berufungszulassungsverfahren; Unterbrechung der Überstellungsfrist durch die coronabedingte Aussetzung der Vollziehbarkeit einer Abschiebungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18

    Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
    [vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 8.1.2019 - 1 C 16.18 -, NVwZ 2019, 304] Jedoch sei auch in diesen Fällen die behördliche Aussetzung nur vor dem Hintergrund des effektiven Rechtsschutzes erlaubt.

    in Form von Aus-/Einreisesperren und der unionsweit faktischen Aussetzung des Dublin-Überstellungsverfahrens - gezeigten Reaktionen in der Europäischen Union das Bundesamt i.S.d. Art. 27 Abs. 3 bzw. 4 Dublin III-VO berechtig(t)en, die Überstellungsentscheidung auszusetzen, mit der Folge, dass damit die Überstellungsfrist unterbrochen wurde, d.h. ob die behördlich entsprechend § 80 Abs. 4 VwGO erklärte Vollzugsaussetzung im Sinn der BVerwG-Rechtsprechung (Urteil vom 08.01.2019 - 1 C 16.18 - juris) aufgrund sachgerechter Erwägungen erfolgt ist,.

    Dass diesem Rechtsverständnis auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere von der Beklagten angeführte Urteil vom Januar 2019, [vgl. BVerwG, Urteil vom 8.1.2019 - 1 C 16.18 -, NVwZ 2019, 304] nicht entgegensteht, ist in dem erstinstanzlichen Urteil beziehungsweise in der dort insoweit in Bezug genommenen Entscheidung des OVG Schleswig überzeugend dargelegt.

  • OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20

    Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die vom Rechtsbehelfsführer aufgeworfenen Rechtsfragen auf der Grundlage der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden können (ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei).

    [vgl. zu den diesbezüglich nach § 78 Abs. 4 AsylG geltenden Anforderungen auch an die Darlegung im Falle der Grundsatzrüge zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, , beide bei Juris].

    [vgl. in dem Zusammenhang zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris , Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albeyll, VwGO, 7. Auflage 2018, § 124 Rn 44; BVerwG, Beschlüsse vom 13.9.2016 - 6 B 12.16 -, NJW 2017, 101 und vom 27.1.2015 - 6 B 43.14 -, NVwZ-RR 2015, 416] Das gilt auch, wenn - wie hier, soweit ersichtlich - zu konkret aufgeworfenen Fragen noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2020 - 1 LA 120/20

    Behördlichen Aussetzung der Vollziehung der Überstellungsentscheidung nach EUV

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
    Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig [vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 9.7.2020 - 1 LA 120/20 -, bei Juris] bewege sich eine behördliche Aussetzung der Vollziehung der Überstellungsentscheidung, die ausschließlich auf der tatsächlichen Unmöglichkeit der Überstellung aufgrund der wegen der COVID-19-Pandemie erlassenen Einreisebeschränkungen beruhe, nicht in dem von Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO vorgegebenen Rahmen und die im nationalen Recht vorgesehene Aussetzungsentscheidung (§ 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO) könne damit nicht die Aussetzung der Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 1 UAbs. 1 Dublin III-VO bewirken.

    [vgl. auch dazu OVG Schleswig, Beschluss vom 9.7.2020 - 1 LA 120/20 -, bei Juris] Die Fristenregelung im Art. 29 Abs. 1 Satz 1 Dublin III-VO dient der zeitnahen Feststellung des für die Sachentscheidung zuständigen Mitgliedstaats.

  • BVerwG, 17.11.2017 - 3 B 14.16

    Benachteiligung gewerblicher Anbieter; Förderpraxis; Gemeinnützigkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
    Das gilt auch, wenn zu konkret aufgeworfenen Fragen noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150).(Rn.18).

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150 m.w.N.] Die von der Beklagten zu der Thematik formulierten, zuvor wiedergegebenen Fragen lassen sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens unschwer auf dieser Grundlage im Sinne der Entscheidung des Verwaltungsgerichts beantworten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 11 A 1966/15

    Zuständigkeit Ungarns für Dublin-Rückkehrer bzgl. Abgabe einer Erklärung der

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
    Ob und inwieweit die obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage einer Ermessenreduzierung bei der Ausübung des Selbsteintrittsrechts nach dem Art. 17 Abs. 1 Dublin III-VO bei absehbarer Unmöglichkeit einer Überstellung im Einzelfall [vgl. dazu etwa OVG Münster, Beschluss vom 8.12.2017 - 11 A 1966/15.A -, NVwZ-RR 2018, 373 (Leitsatz), allgemein zur Möglichkeit von Rücküberstellungen nach Ungarn auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2017 - 2 A 365/16 -, Asylmagazin 2017, 156 (Leitsatz)] und eine Verlautbarung der Europäischen Kommission vom 17.4.2020 - insoweit konkret zur Pandemie-Lage [vgl. Europäische Kommission, COVID-19: Hinweise zur Umsetzung der einschlägigen EU-Bestimmungen im Bereich der Asyl- und Rückführungsverfahren und zur Neuansiedlung vom 17.4.2020, 2020/C 126/02, ABl.
  • OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 309/20

    Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
    [vgl. zu den diesbezüglich nach § 78 Abs. 4 AsylG geltenden Anforderungen auch an die Darlegung im Falle der Grundsatzrüge zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, , beide bei Juris].
  • BVerwG, 09.08.2016 - 1 C 6.16

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Dublin; Zuständigkeitsübergang;

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
    [vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9.8.2016 - 1 C 6.16 -, NVwZ 2016, 1492, zur Frage des Neubeginns der Überstellungsfrist nach dem Ende der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80b VwGO].
  • BVerwG, 13.09.2016 - 6 B 12.16

    Wichtiger Grund; Vornamen; Namensänderung; Änderung; Schreibweise;

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
    [vgl. in dem Zusammenhang zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris , Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albeyll, VwGO, 7. Auflage 2018, § 124 Rn 44; BVerwG, Beschlüsse vom 13.9.2016 - 6 B 12.16 -, NJW 2017, 101 und vom 27.1.2015 - 6 B 43.14 -, NVwZ-RR 2015, 416] Das gilt auch, wenn - wie hier, soweit ersichtlich - zu konkret aufgeworfenen Fragen noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.
  • EuGH, 10.07.2019 - C-19/18

    VG/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage gegen die Europäische

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
    ob die infolge der Corona-Pandemie faktisch generelle Aussetzung des Überstellungsvollzugs nicht bereits für sich in entsprechender Anwendung des Art. 29 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 27 Abs. 3 und 4 Dublin III-VO die Unterbrechung der Überstellungsfrist bewirkt hat, weil - dabei gerade durch das Zusammenwirken des Handelns der Mitgliedstaaten - faktisch eine generelle Aussetzung des Überstellungsvollzugs bestand und damit Überstellungen praktisch nicht mehr möglich waren (und teilweise noch sind), aber nach der Dublin-VO dem überstellenden Staat stets in tatsächlicher Hinsicht (zumindest) ein zusammenhängender 6-Monatszeitraum für den Überstellungsvollzug zur Verfügung stehen soll (vgl. bereits EuGH vom 29.01.2009 - Rs. C-19/18 ),.
  • OVG Saarland, 09.03.2017 - 2 A 365/16

    Dublinverfahren, Ungarn, systemische Mängel, Überstellungsfrist, Unzulässigkeit,

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
    Ob und inwieweit die obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage einer Ermessenreduzierung bei der Ausübung des Selbsteintrittsrechts nach dem Art. 17 Abs. 1 Dublin III-VO bei absehbarer Unmöglichkeit einer Überstellung im Einzelfall [vgl. dazu etwa OVG Münster, Beschluss vom 8.12.2017 - 11 A 1966/15.A -, NVwZ-RR 2018, 373 (Leitsatz), allgemein zur Möglichkeit von Rücküberstellungen nach Ungarn auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2017 - 2 A 365/16 -, Asylmagazin 2017, 156 (Leitsatz)] und eine Verlautbarung der Europäischen Kommission vom 17.4.2020 - insoweit konkret zur Pandemie-Lage [vgl. Europäische Kommission, COVID-19: Hinweise zur Umsetzung der einschlägigen EU-Bestimmungen im Bereich der Asyl- und Rückführungsverfahren und zur Neuansiedlung vom 17.4.2020, 2020/C 126/02, ABl.
  • EuGH, 25.10.2017 - C-201/16

    Eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, kann sich vor einem

  • EuGH, 26.07.2017 - C-670/16

    Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat

  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

  • EuGH, 25.01.2018 - C-360/16

    Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung

  • VG Düsseldorf, 15.06.2020 - 22 L 701/20
  • OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21

    Zulässigkeit begünstigter Vorhaben im Außenbereich (ehemaliges Forsthaus)

    Das gilt auch, wenn - wie hier, soweit ersichtlich - dazu noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -).(Rn.20).

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, bei juris, im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150].

  • OVG Saarland, 03.02.2023 - 2 A 248/22

    Besondere Schwierigkeit i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO;

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, Juris, und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, BauR 2022, 448, entsprechend zu § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, Juris, zur Frage der Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei] Zumindest das ist, wie auch immer die Auslegungsfrage hinsichtlich des von den Klägern gestellten Hilfsantrags formuliert werden könnte, der Fall.
  • OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 255/21

    Keine Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak

    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung] Das ist auch der Fall, wenn zu konkret aufgeworfenen Fragen noch keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.
  • OVG Saarland, 23.06.2021 - 2 A 351/20

    Erschließungserfordernis bei rückseitigen Garagen

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, bei juris, im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150].
  • OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren; Gruppenverfolgung von

    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung] Das ist auch der Fall, wenn zu konkret aufgeworfenen Fragen noch keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.
  • OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21

    Keine Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak

    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung] Das ist auch der Fall, wenn zu konkret aufgeworfenen Fragen noch keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.
  • VG Magdeburg, 19.02.2021 - 3 A 23/20

    Aussetzung der Überstellung eines Flüchtlings aus tatsächlichen der Abschiebung

    Erfolgt die Aussetzung allein wegen der tatsächlichen Unmöglichkeit der Überstellung - wie sich infolge der Reaktion auf die während der COVID-19-Pandemie unionsweit erlassenen Einreisebeschränkungen ergibt -, unterbricht sie den Lauf der Überstellungsfrist hingegen nicht (OVG Schleswig-Holstein, B. v. 09.07.2020 - 1 LA 120/20 -, juris, Rdnr. 7; NdsOVG, B. v. 27.10.2020 - 10 LA 217/20 -, juris, Rdnr. 15; BayVGH, B. v. 24.11.2020 - 9 ZB 20.50022 -, juris, Rdnr. 8; OVG Saarland, B. v. 03.02.2021 - 2 A 356/20 -, juris, Rdnr. 30; OVG LSA, B. v. 09.02.2021 - 4 L 12/21 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht