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   OVG Saarland, 03.05.2021 - 1 B 30/21   

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OVG Saarland, 03.05.2021 - 1 B 30/21 (https://dejure.org/2021,12019)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.05.2021 - 1 B 30/21 (https://dejure.org/2021,12019)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - 1 B 30/21 (https://dejure.org/2021,12019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bussgeldsiegen.de

    Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge - Beibringung eines Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beibringungsfrist; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; medizinisch-psychologisches Gutachten; Trunkenheitsfahrt; Untersagung; Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • rechtsportal.de

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und Einziehung der Mofa-Prüfbescheinigung (hier: Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr); Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens i.R.d. Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Besoffener Mofafahrer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strenge Fahreignungszweifel auch bei erlaubnisfreien Fahrzeugen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OVG Saarland, 03.05.2021 - 1 B 30/21
    Ob die Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge nach §§ 3, 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c, 11 Abs. 8 FeV in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe y StVG eine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage findet, ist fraglich (ausführlich hierzu: BVerwG, Urteil vom 4.12.2020 - 3 C 5.20 -, juris) und bedarf der Klärung im Hauptsacheverfahren.(Rn.32).

    Dasselbe gilt hinsichtlich der Frage, inwieweit es mit Blick auf das gegenüber Kraftfahrzeugen in der Regel geringere Gefährdungspotenzial des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge mit den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vereinbar ist, wenn § 3 Abs. 2 FeV für die Klärung von Eignungszweifeln ohne weitere Differenzierung umfassend auf die strengen Anforderungen der §§ 11 ff. FeV verweist, die auf die Prüfung der Eignung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgerichtet sind (s. BVerwG, Urteil vom 4.12.2020 - 3 C 5.20 -, juris, Rdnrn. 38 f.).(Rn.40).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 4.12.2020 [BVerwG, Urteil vom 4.12.2020 - 3 C 5.20 -, juris] deutlich in Frage gestellt, ob die Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge nach §§ 3, 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c, 11 Abs. 8 FeV in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe y StVG eine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage findet, und insoweit - obgleich es für den zugrunde liegenden Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich war - die Problematik eingehend darstellend ausgeführt:.

    Das Straßenverkehrsgesetz regelt schließlich nicht - auch nicht im Wege einer Verordnungsermächtigung (vgl. § 3 Abs. 7 StVG ) - für welche Dauer das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge verboten werden darf und/oder unter welchen Voraussetzungen ein solches Verbot wieder aufzuheben ist." [BVerwG, Urteil vom 4.12.2020 - 3 C 5.20 -, juris, Rdnrn. 32 ff.].

    Die Teilnahme am Straßenverkehr mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen, insbesondere mit dem Fahrrad, kann für die private Lebensgestaltung des Einzelnen von erheblicher Bedeutung sein." [BVerwG, Urteil vom 4.12.2020 - 3 C 5.20 -, juris, Rdnrn. 38 f.].

    Für eine vorläufige Rechtsschutzgewährung spricht demgegenüber, dass Gegenstand des vorliegenden Verfahrens allein die Möglichkeit des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ist und - wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4.12.2020 klargestellt hat - solche Fahrzeuge in der Regel ein geringeres Gefährdungspotenzial aufweisen als Kraftfahrzeuge [BVerwG, Urteil vom 4.12.2020 - 3 C 5.20 -, juris, Rdnr. 38] und das Verbot, Fahrzeuge zu führen, deren Benutzung im öffentlichen Straßenraum jedermann ohne Weiteres erlaubt ist, einen erheblichen Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit bedeutet.

  • BVerfG, 07.11.1991 - 1 BvR 1469/86

    Werbung für Lohnsteuerhilfevereine

    Auszug aus OVG Saarland, 03.05.2021 - 1 B 30/21
    Dabei genügt, dass sie sich mithilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 1991 - 1 BvR 1469/86 - BVerfGE 85, 97 ).

    Indes sind für die Prüfung, ob eine Verordnungsermächtigung dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt (?im Gesetz'), nicht nur die Ermächtigungsnorm selbst und deren Begründung, sondern auch die weiteren Vorschriften des Gesetzeswerkes in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 1991 - 1 BvR 1469/86 - BVerfGE 85, 97 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1667/15

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachten bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 03.05.2021 - 1 B 30/21
    [Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 -, juris, Rdnr. 9 mit Nachweisen; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.9.2015 - 10 S 1667/15 -, juris, Rdnr. 4 mit weiteren Nachweisen] Dies hat auch das Verwaltungsgericht nicht verkannt.

    [so für die Kraftfahreignung: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.9.2015 - 10 S 1667/15 -, juris, Rdnr. 5].

  • VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrt unter Wirkung von Cannabis

    Auszug aus OVG Saarland, 03.05.2021 - 1 B 30/21
    [Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 -, juris, Rdnr. 9 mit Nachweisen; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.9.2015 - 10 S 1667/15 -, juris, Rdnr. 4 mit weiteren Nachweisen] Dies hat auch das Verwaltungsgericht nicht verkannt.

    [Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.5.2020 - 6 B 346/19 -, juris, Rdnr. 6; BayVGH, Beschluss vom 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 -, juris, Rdnr. 19, sowie Beschluss vom 16.8.2018 - 11 CS 18.1398 -, juris, Rdnr. 12; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., Rdnr. 45 zu § 11 FeV] Der Senat hat keine Veranlassung daran zu zweifeln, dass der Antragsgegner einem solchen Antrag entsprochen hätte.

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 12 ME 35/08

    Voraussetzungen für die Untersagung des Führens von führerscheinfreien

    Auszug aus OVG Saarland, 03.05.2021 - 1 B 30/21
    bb) Dass § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. y StVG diesen Anforderungen genügt, ist keineswegs eindeutig (zweifelnd auch Rebler/Müller, DAR 2014, 690 ; die Verfassungskonformität der Regelung dagegen bejahend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 - NJW 2008, 2059 und OVG Münster, Beschluss vom 23. April 2015 - 16 E 208/15 - juris Rn. 4 ff.; offengelassen von Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 3 FeV Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - 16 E 208/15

    Umfang der parlamentarischen Steuerung und Begrenzung der exekutiven

    Auszug aus OVG Saarland, 03.05.2021 - 1 B 30/21
    bb) Dass § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. y StVG diesen Anforderungen genügt, ist keineswegs eindeutig (zweifelnd auch Rebler/Müller, DAR 2014, 690 ; die Verfassungskonformität der Regelung dagegen bejahend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 - NJW 2008, 2059 und OVG Münster, Beschluss vom 23. April 2015 - 16 E 208/15 - juris Rn. 4 ff.; offengelassen von Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 3 FeV Rn. 10).
  • VGH Bayern, 16.08.2018 - 11 CS 18.1398

    Anforderungen an die Begutachtung bei Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabisnutzung

    Auszug aus OVG Saarland, 03.05.2021 - 1 B 30/21
    [Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.5.2020 - 6 B 346/19 -, juris, Rdnr. 6; BayVGH, Beschluss vom 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 -, juris, Rdnr. 19, sowie Beschluss vom 16.8.2018 - 11 CS 18.1398 -, juris, Rdnr. 12; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., Rdnr. 45 zu § 11 FeV] Der Senat hat keine Veranlassung daran zu zweifeln, dass der Antragsgegner einem solchen Antrag entsprochen hätte.
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Saarland, 03.05.2021 - 1 B 30/21
    § 3 FeV bedarf für den Eingriff in die Rechte des Betroffenen, der mit jeder der beiden Maßnahmen verbunden ist (vgl. zum Eingriff durch die Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ), einer gesetzlichen Verordnungsermächtigung, die den Anforderungen von Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

    Auszug aus OVG Saarland, 03.05.2021 - 1 B 30/21
    [VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.1.2012 - 10 S 3175/11 -, juris] Die Gutachtenanordnung gehört als Gefahrerforschungseingriff zu den Gefahrenabwehrsmaßnahmen, die von der Fahrerlaubnisbehörde zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer vor ungeeigneten bzw. mangelnder Eignung Verdächtigen zu ergreifen sind.
  • OVG Sachsen, 18.05.2020 - 6 B 346/19

    Fahrerlaubnisentziehung; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Auszug aus OVG Saarland, 03.05.2021 - 1 B 30/21
    [Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.5.2020 - 6 B 346/19 -, juris, Rdnr. 6; BayVGH, Beschluss vom 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 -, juris, Rdnr. 19, sowie Beschluss vom 16.8.2018 - 11 CS 18.1398 -, juris, Rdnr. 12; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., Rdnr. 45 zu § 11 FeV] Der Senat hat keine Veranlassung daran zu zweifeln, dass der Antragsgegner einem solchen Antrag entsprochen hätte.
  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234

    Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht

    Rechtsprechung liegt fast ausschließlich zu Trunkenheitsfahrten, kaum zu Fahrten unter Drogeneinfluss vor (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2023 - 11 CS 23.59 - ZfSch 2023, 294: keine Eignungszweifel hinsichtlich Fahrradfahrens bei Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis [§ 24a Abs. 2, Abs. 3 StVG]; zu Eignungszweifeln hinsichtlich aller Fahrzeuge bei Fahrradfahrt mit BAK ab 1, 6 %o siehe: BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - a.a.O.: BAK von 1, 9 %o; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 11 ZB 16.880 - ZfSch 2016, 655: BAK von 1, 85 %o und Kfz-Fahrt mit BAK ab 1, 15 %o; B.v. 8.4.2016 - 11 C 16.319 u.a. - juris: BAK von 2, 06 %o, 2,02 %o und 2, 30 %o; B.v. 2.9.2016 - 11 ZB 16.1359 - juris: BAK von 2, 19 %o und Kfz-Fahrt mit BAK von 2, 4 %o; B.v. 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516 - juris: BAK von 1, 96 %o; B.v. 15.5.2013 - 11 ZB 13.450 u.a. - juris: BAK von 2, 12 %o; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - DAR 2010, 483: BAK von 1, 7 %o; SächsOVG, B.v. 19.8.2022 - 6 B 170/22 - Blutalkohol 59, 618: BAK von 2, 57 %o; OVG RP, U.v. 17.8.2012 - 10 A 10284/12 - DAR 2012, 601 = juris Rn. 23, 31: BAK von 2, 44 %o; VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - DAR 2012, 164: BAK von 2, 49 %o; ThürOVG, B.v. 9.5.2012 - 2 SO 596/11 - DAR 2012, 721: BAK von 1, 7 %o; OVG Berlin-Brandenbg., B.v. 28.2.2011 - OVG 1 S 19.11 u.a. - juris: BAK von 2, 57 %o; HessVGH, B.v. 6.10.2010 - 2 B 1076/10 - Blutalkohol 47, 436: BAK von 1, 75 %o; OVG Saarland, B.v. 3.5.2021 - 1 B 30/21 - ZfSch 2021, 659: Eignungszweifel hinsichtlich erlaubnisfreier Fahrzeuge bei Mofafahrt mit BAK von 1, 83 %o; VG Gelsenkirchen, B.v. 23.7.2021 - 7 L 901/21 - juris Rn. 89 ff.: Ermessensreduzierung auf null bei Alkoholabhängigkeit hinsichtlich der Untersagung des Fahrradfahrens; OVG Hamburg, B.v. 20.6.2005 - 3 Bs 72/05 - Blutalkohol 44, 56: Eignungszweifel hinsichtlich erlaubnisfreiem Kfz [Mofa] wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; VG Koblenz, B.v. 31.8.2022 - 4 L 810/22.KO - ZfSch 2023, 58: keine Eignungszweifel bezogen auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge bei übermäßigem Alkoholkonsum ohne Verkehrsbezug; OVG RP, B.v. 8.6.2011 - 10 B 10451/11 - NJW 2011, 3801 = juris Rn. 8: keine Eignungszweifel bezogen auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge bei Trunkenheitsfahrt mit einem Kfz mit BAK von 1, 1 %o).
  • OVG Saarland, 04.03.2024 - 1 B 3/24

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 03.05.2021 [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.05.2021, 1 B 30/21, juris, Rn. 32 ff, 40, 43] bezogen auf die Klärung von Eignungszweifeln und der damit verbundenen vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 04.12.2020 [BVerwG, Urteil vom 04.12.2020, 3 C 5/20, juris] aufgezeigten verfassungsrechtlichen Problematik bereits ausgeführt, dass sowohl die Frage, ob die Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge in den §§ 3, 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c, 11 Abs. 8 FeV in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe y StVG a.F. eine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage findet, als auch die Frage, inwieweit es mit Blick auf das gegenüber Kraftfahrzeugen in der Regel geringere Gefährdungspotential des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge mit den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vereinbar ist, wenn § 3 Abs. 2 FeV für die Klärung von Eignungszweifeln ohne weitere Differenzierung umfassend auf die strengen Anforderungen der §§ 11 ff FeV verweist, die auf die Prüfung der Eignung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgerichtet sind, einer Klärung im Hauptsacheverfahren bedarf.
  • OVG Saarland, 09.08.2023 - 1 B 75/23

    Fahrerlaubnisrecht: Zur Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils

    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Verwaltungsgericht festgehalten, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unterbliebener Vorlage eines angeordneten Gutachtens (§ 3 Abs. 1 StVG i.V.m. §§ 46 Abs. 1 Satz 1, 11 Abs. 8 Satz 1 FeV) voraussetzt, dass die Gutachtenanordnung ihrerseits rechtlich nicht zu beanstanden ist, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist, [Senatsbeschluss vom 3.5.2021 - 1 B 30/21 - juris Rn. 27] wobei es maßgeblich auf den Zeitpunkt der Anordnung ankommt.
  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 21.968

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge wegen Drogenkonsums

    Deshalb ist insoweit in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Zurückhaltung geboten und über den Antrag im Wege einer Abwägung der Interessen der Verfahrensbeteiligten zu entscheiden (vgl. BayVGH, B.v. 13.1.2015 - 22 CS 14.2323 - BayVBl 2015, 390 Rn. 15 ff.; Morgenthaler in Epping/Hillgruber, BeckOK Grundgesetz, Stand: 15.2.2021, Art. 100 Rn. 18; im Ergebnis ebenso für die vorliegend fragliche Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. y StVG: OVG Saarl, B.v. 3.5.2021 - 1 B 30/21 - juris Rn. 32 ff.).
  • VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59

    Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter)

    Die Klärung dieser in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage (vgl. OVG Saarl, B.v. 3.5.2021 - 1 B 30/21 - Blutalkohol 58, 284; VG Gelsenkirchen, B.v. 23.9.2021 - 7 L 901/21 - juris Rn. 31 ff.; NdsOVG, B.v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08 - NJW 2008, 2059 = juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 23.4.2015 - 16 E 208/15 - juris Rn. 4 ff.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, § 6 StVG Rn. 10 und § 3 FeV Rn. 10a; Koehl, NZV 2022, 449/451; ders. SVR 2022, 378/380; Rebler/Müller, DAR 2014, 690/695) muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - 13 S 473/23

    Frist zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Falls die Frist zur Vorlage des angeordneten Gutachtens von der Fahrerlaubnisbehörde nicht von vornherein zu kurz bemessen ist, entspricht es in solchen Fällen - gegebenenfalls nach (hier unterbliebener) Klärung der Frage, ob der Begutachtungsstelle die fristgerechte Erstellung des erbetenen Gutachtens möglich ist - den Mitwirkungsobliegenheiten des Fahrerlaubnisinhabers, eine Verlängerung der Beibringungsfrist zu beantragen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 03.05.2021 - 1 B 30/21 - juris Rn. 30; BayVGH, Beschluss vom 18.05.2018 - 11 ZB 18.766 - juris Rn. 19).
  • VG Gelsenkirchen, 23.09.2021 - 7 L 901/21

    Fahrerlaubnisfreie Teilnahme am Straßenverkehr, Untersagung des Führens eines

    Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeworfene und vom Bundverwaltungsgericht aufgegriffene, aber letztlich offen gelassenen Frage, ob die Regelung des § 3 FeV in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. y StVG eine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage findet, BayVGH, Urteil vom 17. Januar 2020 - 11 B 19.1274 -, juris, Rn. 22 ff.; BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2020 - 3 C 5.20 -, juris, Rn. 32 ff.; offenlassend ebenfalls OVG Saarland, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 1 B 30/21 -, juris, Rn. 33 ff.; BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 11 CS 21.968 -, juris, Rn. 14 ff.; kritisch auch Rebler/Müller, DAR 2014, 690 (694 ff.), hat sich zwar nicht durch die Neufassung des § 6 StVG durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) erledigt.
  • VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 7 K 21.2287

    Fahrerlaubnis, Untersagung, Fahreignung, Bescheid, Gefahrenabwehr,

    Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeworfene und vom Bundesverwaltungsgericht aufgegriffene, aber letztlich offen gelassene Frage, ob die Regelung des § 3 FeV in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. y StVG a.F. eine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage findet (BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - juris Rn. 32 ff.; BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 22 ff.; B.v. 8.6.2021 - 11 CS 21.968 - juris Rn. 14 ff.; offenlassend ebenfalls OVG Saarland, B.v. 3.5.2021 -1 B 30/21 - juris Rn. 33 ff.; kritisch auch Rebler/Müller, DAR 2014, 690, 694 ff.),hat sich zwar nicht durch die Neufassung des § 6 StVG durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) erledigt.
  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2023 - 7 L 1617/23

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Verfassungsmäßigkeit der

    Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeworfene und vom Bundverwaltungsgericht aufgegriffene, aber letztlich offen gelassenen Frage, ob die Regelung des § 3 FeV in § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. y) StVG eine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage findet, Vgl. Bay. VGH, Urteil vom 17. Januar 2020 - 11 B 19.1274 -, juris, Rn. 22 ff.; BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2020 - 3 C 5.20 -, juris, Rn. 32 ff.; offenlassend ebenfalls OVG Saarland, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 1 B 30/21 -, juris, Rn. 33 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 11 CS 21.968 -, juris, Rn. 14 ff.; kritisch auch Rebler/Müller, DAR 2014, 690 (694 ff.), hat sich zwar nicht durch die Neufassung des § 6 StVG durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) erledigt.
  • VG München, 23.06.2021 - M 19 K 21.982

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    Darüber hinaus teilt das erkennende Gericht die obergerichtlich aufgeworfenen Bedenken hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Fahrverbots nicht motorisierter Fahrzeuge aufgrund einer fehlenden Ermächtigung im Gesetz (BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 22; BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5/20 - juris Rn. 32 - 39; OVG Saarland, B.v. 3.5.2021 - 1 B 30/21 - juris Rn. 32 ff.).
  • VG Koblenz, 31.08.2022 - 4 L 810/22

    Anordnung einer MPU bei Trunkenheit ohne Verkehrsteilnahmebezug

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