Rechtsprechung
OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 318/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 10 Abs 1 WoEigG, § 13 VwVG SL, § 15 BauO SL 2004, § 19 VwVG SL, § 20 VwGOAG SL
Zulässigkeit von Brandschutzauflagen gegenüber dem Verwalter bei Wohnungseigentümergemeinschaft - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur bauordnungsrechtlichen Inanspruchnahme eines WEG-Verwalters; §§ 27 Abs. 1 u. 3 WEG; 4, 5 SPolG
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRANDSCHUTZ; MEHRFAMILIENHAUS; NOTMASSNAHMEN; POLIZEIPFLICHTIGKEIT; VERWALTER; WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT; ZWEITER RETTUNGSWEG
- rechtsportal.de
Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde zur Herstellung eines zweiten Rettungswegs bei einem sechsgeschossigen Gebäude aus Gründen des Brandschutzes; Befugnisse des Verwalters gegenüber der Gemeinschaft der Eigentümer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigentümer oder Verwalter: Wer ist für zweiten Rettungsweg "zuständig"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde zur Herstellung eines zweiten Rettungswegs bei einem sechsgeschossigen Gebäude aus Gründen des Brandschutzes; Befugnisse des Verwalters gegenüber der Gemeinschaft der Eigentümer
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde zur Herstellung eines zweiten Rettungswegs kann rechtswidrig sein
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Zulässigkeit von Brandschutzauflagen gegenüber dem Verwalter bei Wohnungseigentümergemeinschaft
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verwalter: Wann kann er selbstständig einen zweiten Rettungsweg herstellen? (IMR 2014, 488)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 25.06.2014 - 5 L 854/14
- OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 318/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 10
- NZM 2014, 913
- ZMR 2015, 501
- BauR 2014, 2137
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 24.09.2018 - 2 B 211/18
Nachträgliche Brandschutzanordnung bei Bestandsgebäude; Erforderlichkeit eines …
Die Anordnung ist vor dem Hintergrund etwaiger Kosten verhältnismäßig.(vgl. Beschluss vom 3.9.2014 - 2 B 318/14 -, in dem der Senat entschieden hat, dass eine vergleichbare Sofortmaßnahme vom Umfang und von dem wirtschaftlichen Aufwand her überschaubar sei.) Es ist nicht ersichtlich, dass Maßnahmen existieren, die die Antragstellerin in wirtschaftlicher Hinsicht weniger belasten würden.