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   OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 573/17   

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https://dejure.org/2017,42473
OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 573/17 (https://dejure.org/2017,42473)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.11.2017 - 2 B 573/17 (https://dejure.org/2017,42473)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. November 2017 - 2 B 573/17 (https://dejure.org/2017,42473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schallprognose nach TA Lärm ist sichere Pognose!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 8 B 1018/15

    Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

    Auszug aus OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 573/17
    Daher ist jedenfalls im gerichtlichen Eilverfahren davon auszugehen, dass eine Schallprognose dann "auf der sicheren Seite" liegt, wenn sie - wie hier - entsprechend dem Regelwerk der TA Lärm sowie der in Bezug genommenen DIN ISO 9613-2 erstellt worden ist.(Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 17.6.2016 - 8 B 1018/15 -, juris).

    Dies war jedoch, wie das OVG Münster in einer späteren Entscheidung klargestellt hat, nicht mit der Feststellung verbunden, dass eine Schallprognose nur dann auf der sicheren Seite liege, wenn die Bodendämpfung vollumfänglich unberücksichtigt bleibt.(OVG Münster, Beschluss vom 17.6.2017 - 8 B 1018/15 -, juris) Im Übrigen wird den Unsicherheiten der Schallausbreitungsprognose im vorliegenden Fall durch die Berücksichtigung von Sicherheitszuschlägen Rechnung getragen.

    Beträgt der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage, dürfte die Einzelfallprüfung regelmäßig zu dem Ergebnis kommen, dass von dieser Anlage keine optisch bedrängende Wirkung zu Lasten der Wohnnutzung ausgeht.(Vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 17.6.2016 - 8 B 1018/15 -, juris) Bei einem solchen Abstand treten die Baukörperwirkung und die Rotorbewegung der Anlage so weit in den Hintergrund, dass ihr in der Regel keine beherrschende Dominanz und keine optisch bedrängende Wirkung gegenüber der Wohnbebauung zukommt.

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2017 - 11 MC 186/17

    Anscheinsgefahr; Begründung; Beschränkung; Entführung; Geltungsbereich;

    Auszug aus OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 573/17
    Für dieses kommt es nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an, d.h. es ist insoweit nicht erforderlich, dass die für das besondere Vollzugsinteresse angeführten Gründe auch materiell überzeugen, also inhaltlich die getroffene Maßnahme rechtfertigen.(Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.7.2015 - 10 S 14.15 -, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.7.2017 - 11 MC 186/17 -, jeweils bei juris).
  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

    Auszug aus OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 573/17
    Auszugehen ist daher von Art und Umfang des dem betreffenden Gebiet jeweils konkret zugewiesenen Schutzes.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.4.2017 - 2 B 726/16 -, VGH Kassel, Beschluss vom 24.8.2016 - 9 B 974/16 -, VGH München, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, und OVG Magdeburg, Urteil vom 24.3.2015 - 2 L 184/10 -, jeweils bei juris) Ausschlaggebend für die Notwendigkeit einer UVP ist dabei nicht der Umstand, dass ein Gebiet mit rechtlich anerkanntem Schutzstatus tangiert wird, sondern die Unvereinbarkeit des Vorhabens mit den konkreten Festsetzungen der einschlägigen Schutzgebietsausweisung.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.4.2017 - 2 B 726/16 -, juris) Eine solche Unvereinbarkeit haben die Antragstellerinnen nicht dargetan.
  • OVG Saarland, 05.04.2017 - 2 B 726/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Notwendigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 573/17
    Auszugehen ist daher von Art und Umfang des dem betreffenden Gebiet jeweils konkret zugewiesenen Schutzes.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.4.2017 - 2 B 726/16 -, VGH Kassel, Beschluss vom 24.8.2016 - 9 B 974/16 -, VGH München, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, und OVG Magdeburg, Urteil vom 24.3.2015 - 2 L 184/10 -, jeweils bei juris) Ausschlaggebend für die Notwendigkeit einer UVP ist dabei nicht der Umstand, dass ein Gebiet mit rechtlich anerkanntem Schutzstatus tangiert wird, sondern die Unvereinbarkeit des Vorhabens mit den konkreten Festsetzungen der einschlägigen Schutzgebietsausweisung.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.4.2017 - 2 B 726/16 -, juris) Eine solche Unvereinbarkeit haben die Antragstellerinnen nicht dargetan.
  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage, Anlagenbegriff,

    Auszug aus OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 573/17
    Auszugehen ist daher von Art und Umfang des dem betreffenden Gebiet jeweils konkret zugewiesenen Schutzes.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.4.2017 - 2 B 726/16 -, VGH Kassel, Beschluss vom 24.8.2016 - 9 B 974/16 -, VGH München, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, und OVG Magdeburg, Urteil vom 24.3.2015 - 2 L 184/10 -, jeweils bei juris) Ausschlaggebend für die Notwendigkeit einer UVP ist dabei nicht der Umstand, dass ein Gebiet mit rechtlich anerkanntem Schutzstatus tangiert wird, sondern die Unvereinbarkeit des Vorhabens mit den konkreten Festsetzungen der einschlägigen Schutzgebietsausweisung.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.4.2017 - 2 B 726/16 -, juris) Eine solche Unvereinbarkeit haben die Antragstellerinnen nicht dargetan.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

    Auszug aus OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 573/17
    Auszugehen ist daher von Art und Umfang des dem betreffenden Gebiet jeweils konkret zugewiesenen Schutzes.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.4.2017 - 2 B 726/16 -, VGH Kassel, Beschluss vom 24.8.2016 - 9 B 974/16 -, VGH München, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, und OVG Magdeburg, Urteil vom 24.3.2015 - 2 L 184/10 -, jeweils bei juris) Ausschlaggebend für die Notwendigkeit einer UVP ist dabei nicht der Umstand, dass ein Gebiet mit rechtlich anerkanntem Schutzstatus tangiert wird, sondern die Unvereinbarkeit des Vorhabens mit den konkreten Festsetzungen der einschlägigen Schutzgebietsausweisung.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.4.2017 - 2 B 726/16 -, juris) Eine solche Unvereinbarkeit haben die Antragstellerinnen nicht dargetan.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft;

    Auszug aus OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 573/17
    Für dieses kommt es nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an, d.h. es ist insoweit nicht erforderlich, dass die für das besondere Vollzugsinteresse angeführten Gründe auch materiell überzeugen, also inhaltlich die getroffene Maßnahme rechtfertigen.(Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.7.2015 - 10 S 14.15 -, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.7.2017 - 11 MC 186/17 -, jeweils bei juris).
  • VGH Hessen, 30.10.2009 - 6 B 2668/09

    Nachbarschutz gegen Windkraftanlage

    Auszug aus OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 573/17
    Zum Zwecke des Ausgleichs der wechselseitigen Rücksichtnahmeverpflichtungen wird es in diesen Gemengelagen allgemein der Bildung eines angemessenen Zwischenwertes bedürfen, wie er für den Regelungsbereich der TA Lärm in Nr. 6.7 ausdrücklich vorgeschrieben ist.(Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 30.10.2009 - 6 B 2668/09 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2017 - 1 B 11075/17

    Kein Baustopp für Windenergieanlage in Bickenbach

    Auszug aus OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 573/17
    Die Einrichtung einer Schattenabschaltautomatik ist ein von der Rechtsprechung mittlerweile allgemein anerkanntes Mittel, um unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Schattenwurf zu begegnen.(Vgl. etwa OVG Koblenz, Beschluss vom 28.7.2017 - 1 B 11075/17 -, juris) Da die Anlagen - nach dem Einbau der Abschaltautomatik und der gebotenen Kontrolle durch den Antragsgegner vor Inbetriebnahme - technisch so eingestellt sind, dass bei einer Überschreitung der festgesetzten Richtwerte automatisch eine Abschaltung erfolgt, hängt deren Einhaltung gerade nicht vom "Wohlverhalten" des Betreibers ab, wie die Antragsteller meinen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - 8 B 390/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb einer

    Auszug aus OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 573/17
    Soweit sie unter Berufung auf die Rechtsprechung des OVG Münster(OVG Münster, Beschluss vom 27.7.2015 - 8 B 390/15 -, juris) geltend machen, die Schallausbreitungsprognose sei nur dann "auf der sicheren Seite", wenn eine - den Beurteilungspegel senkende - Bodendämpfung ganz unberücksichtigt bleibe, und sie in dem Zusammenhang vortragen, dem Gutachten lasse sich nicht entnehmen, ob dies hier berücksichtigt worden sei, betrifft dies die noch offene und den Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen bildende Frage, ob sich die Bodendämpfung bei höheren Schallquellen (d.h. in mehr als 30 m Höhe) anders auswirkt.
  • OVG Saarland, 24.09.2014 - 2 A 471/13

    Nachbaranfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung;

  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

  • OVG Saarland, 11.09.2012 - 3 B 103/12

    Errichtung von Windkraftanlagen im Außenbereich; Schallprognose im Hinblick auf

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2022 - 8 A 1575/19

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Erhöhung

    vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 -, juris Rn. 55, und vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.87 -, juris Rn. 28; OVG Saarl., Beschluss vom 3. November 2017 - 2 B 573/17 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Beschlüsse vom 20. Juli 2017 - 8 B 140/17 -, juris Rn. 18, vom 6. Mai 2016 - 8 B 866/15 -, juris Rn. 13, vom 29. Januar 2013 - 8 A 2016/11 -, juris Rn. 14, vom 4. November 1999 - 7 B 1339/99 -, juris Rn. 23, vom 3. September 1999 - 10 B 1283/99 -, juris Rn. 20, und vom 6. November 1989 - 7 B 2966/87 -, BauR 1990, 67 (69); Hess. VGH, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 6 B 2668/09 -, juris Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23. April 2002 - 10 S 1502/01 -, juris Rn. 29.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 12 ME 7/18

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Vielmehr hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in der - soweit ersichtlich - neuesten dazu veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidung vom 29. November 2017 (- 8 B 663/17 -, juris, Rn. 55 ff.; ebenso etwa OVG Saarl, Beschl. v. 3.11.2017 - 2 B 573/17 -, juris, Rn. 14) auch unter Berücksichtigung der fortschreitenden Entwicklung, u. a. des Beschlusses der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz vom September 2017 (kritisch hierzu aus Sicht der Betreiber von WEA: BWE, "Neue LAI-Hinweise Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen, Dezember 2017), weiter offengelassen, ob (künftige) Schallimmissionsprognosen nach dem sog. Interimsverfahren zu erfolgen haben (vgl. ergänzend Helm, jurisPR-UmwR 10/2017 Anm. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2021 - 5 MR 8/21

    Nachbarrechtlicher Eilrechtsschutz gegen Genehmigungen für die Errichtung und den

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung hat sich die Auffassung gebildet, dass dem Schutzbedürfnis des Eigentümers eines in einem (faktischen oder festgesetzten) reinen Wohngebiets gelegenen, aber an den Außenbereich angrenzenden Grundstücks gegenüber den Außenbereichsvorhaben regelmäßig bereits dann genügt ist, wenn der entsprechende Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete nach Nr. 6.1 d) der TA Lärm von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts gewahrt ist (so auch OVG Münster, Beschl. v. 06.05.2016 - 8 B 866/15 -, juris Rn. 13; OVG Saarlouis, Beschl. v. 03.11.2017 - 2 B 573/17 -, juris Rn. 15; VGH Kassel, Urt. v. 30.10.2009 - 6 B 2668/09 -, juris Rn. 12; zur Minderung des Schutzanspruchs eines Grundstücks in Randlage zum Außenbereich auch OVG Schleswig, Urt. v. 16.07.2015 - 1 KN 8/14 -, juris Rn. 64 und Beschl. v. 11.01.2012 - 1 LA 70/11 -, juris Rn. 7; VGH München, Urt. v. 24.08.2007 - 22 B 05.2870 -, juris Rn. 30).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KS 19/21

    Erfolglose Drittanfechtungsklage gegen drei Genehmigungsbescheide für die

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung hat sich die Auffassung gebildet, dass dem Schutzbedürfnis des Eigentümers eines in einem (faktischen oder festgesetzten) reinen Wohngebiets gelegenen, aber an den Außenbereich angrenzenden Grundstücks gegenüber den Außenbereichsvorhaben regelmäßig bereits dann genügt ist, wenn der entsprechende Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete nach Nr. 6.1 e) TA Lärm von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts gewahrt ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 06.05.2016 - 8 B 866/15 -, juris Rn. 13; OVG Saarlouis, Beschl. v. 03.11.2017 - 2 B 573/17 -, juris Rn. 15; VGH Kassel, Urt. v. 30.10.2009 - 6 B 2668/09 -, juris Rn. 12; zur Minderung des Schutzanspruchs eines Grundstücks in Randlage zum Außenbereich auch OVG Schleswig, Urt. v. 16.07.2015.
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