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   OVG Saarland, 04.08.2022 - 2 A 96/22   

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OVG Saarland, 04.08.2022 - 2 A 96/22 (https://dejure.org/2022,20017)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.08.2022 - 2 A 96/22 (https://dejure.org/2022,20017)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. August 2022 - 2 A 96/22 (https://dejure.org/2022,20017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Akteneinsicht; Anwalt; beabsichtigt; Berufung; Darlegung; Jugendamt; Prozesskostenhilfe; Sozialdaten; Verbot; Weitergabe; Zulassung; Zulassungsgrund; Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Berufungszulassungsverfahren; Einsicht in ...

  • rechtsportal.de

    Akteneinsicht; Anwalt; beabsichtigt; Berufung; Darlegung; Jugendamt; Prozesskostenhilfe; Sozialdaten; Verbot; Weitergabe; Zulassung; Zulassungsgrund; Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Berufungszulassungsverfahren; Einsicht in ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Saarland, 18.03.2022 - 2 D 23/22

    Jugendhilferecht; Akteneinsichtsbegehren eines Elternteils in Jugendhilfeakte des

    Auszug aus OVG Saarland, 04.08.2022 - 2 A 96/22
    Ihre Beschwerde gegen diesen Beschluss hat der Senat mit Beschluss vom 18.3.2022 - 2 D 23/22 - zurückgewiesen.

    Mit Schreiben vom 14.5.2022, das am selben Tag beim Oberverwaltungsgericht einging, teilte die Klägerin unter dem Betreff "Rechtsmitteleinlegung zum Az. 2 D 23/22" mit, "hiermit wird ... das Rechtsmittel der Beschwerde zum oben genannten Aktenzeichen eingelegt".

    Mit Schreiben vom 1.6.2022 unter dem Betreff "Ihre Ablehnung des isolierten PKH-Antrages zum Az. 2 D 23/22" teilte die Klägerin außerdem mit, "hiermit wird Beschwerde gegen die Ablehnung des isolierten PKH-Antrages gestellt." Sie führt an, jedem Menschen dieses Landes stehe eine ordnungsgemäße Rechtsvertretung durch einen Anwalt zu, ebenso das grundlegende Recht auf Akteneinsicht, welche beantragt worden sei.

    Auf den schriftlichen Hinweis des Senats, dass eine Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags in dem Verfahren 2 D 23/22 nicht zulässig sei, teilte die Klägerin telefonisch mit, sie werde die Beschwerde nicht zurücknehmen und beabsichtige, die nächsthöhere Instanz anzurufen.

    Der Senat versteht das ausdrücklich als "Beschwerde" bezeichnete Rechtsschutzersuchen der Klägerin als Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen durch einen Prozessbevollmächtigen noch einzulegenden Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11.4.2022, da diese Auslegung ihres Begehrens - auch aus Kostengründen - im mutmaßlichen Interesse der Klägerin liegen dürfte, denn das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs in dem Verfahren 2 D 23/22 wäre unzulässig, weil diese Entscheidung des Senats vom 18.3.2022 von Gesetzes wegen nicht angefochten werden kann (vgl. § 152 Abs. 1 VwGO).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2022 - 14 LA 174/22

    Grundverwaltungsakt; isolierter PKH-Antrag; Pfändungs- und Einziehungsverfügung

    Auszug aus OVG Saarland, 04.08.2022 - 2 A 96/22
    Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Zulassungsgrundes müssen zumindest so weit dargetan werden, wie dies ohne anwaltlichen Beistand möglich und zumutbar ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3.5.2022 - 14 LA 174/22 -).(Rn.25).

    [vgl. hierzu allgemein OVG Lüneburg, Beschluss vom 3.5.2022 - 14 LA 174/22 -, m.w.Nw.; juris] Dabei müssen die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Zulassungsgrunds zumindest so weit dargetan werden, wie dies ohne anwaltlichen Beistand möglich und zumutbar ist.

  • OVG Saarland, 29.10.2021 - 2 D 223/21

    PKH-Beschwerde, Jugendhilfe, Begehren auf Akteneinsicht

    Auszug aus OVG Saarland, 04.08.2022 - 2 A 96/22
    Ihre Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe hat der Senat mit Beschluss vom 29.10.2021 - 2 D 223/21 - zurückgewiesen.
  • OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20

    Einsichtsanspruch des Vaters in Akten des Jugendamtes

    Auszug aus OVG Saarland, 04.08.2022 - 2 A 96/22
    Die Kammer habe in dem zitierten Beschluss vom 6.9.2021 unter Verweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes [Beschluss vom 19.04.2021, 2 A 370/20, BeckRS 2021, 8530] weiter ausgeführt, es sei davon auszugehen, dass dem Anspruch der Klägerin auf Einsichtnahme in die Jugendamtsakte der besondere Sozialdatenschutz nach § 25 Abs. 3 SGB X i.V.m. § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII entgegenstehe.
  • OVG Saarland, 07.04.2022 - 1 A 78/21

    Beihilfe für eine Zungen- und Pulsdiagnostik nach TCM

    Auszug aus OVG Saarland, 04.08.2022 - 2 A 96/22
    [st. Rspr., vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.4.2022 - 1 A 78/21 -, m.w.Nw., juris].
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