Rechtsprechung
OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1 Abs 1 GastG SL, § 4 Abs 4 S 1 GastG SL, § 2 Abs 1 Nr 7 NRauchSchG SL, § 2 Abs 1 Nr 9 NRauchSchG SL
Untersagung des Gaststättenbetriebs wegen Unzuverlässigkeit; Überlassung der Gaststättenräume an Raucherclub - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung des Betreibens einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit (hier: Missachtung des Nichtraucherschutzes); Einrichtung eines Vereinslokals als lokaler Treffpunkt für Raucher in geschlossener Gesellschaft
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Untersagung des Betreibens einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit (hier: Missachtung des Nichtraucherschutzes); Einrichtung eines Vereinslokals als lokaler Treffpunkt für Raucher in geschlossener Gesellschaft
- rechtsportal.de
Untersagung des Betreibens einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit (hier: Missachtung des Nichtraucherschutzes); Einrichtung eines Vereinslokals als lokaler Treffpunkt für Raucher in geschlossener Gesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Gewerberecht: Unzuverlässigkeit beim Betrieb einer Gaststätte wegen Verstoss gegen Nichtraucherschutz?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vereinslokal als lokaler Treffpunkt für Raucher in geschlossener Gesellschaft
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Gewerberecht: Unzuverlässigkeit beim Betrieb einer Gaststätte wegen Verstoss gegen Nichtraucherschutz?
- weka.de (Kurzinformation)
Widerruf der Gaststättenerlaubnis bei Verstoß gegen das NRSG?
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 10.06.2014 - 1 L 487/14
- OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2015, 217
Wird zitiert von ...
- VG Bremen, 19.02.2015 - 5 K 258/13
Betrieb der Diskothek Stubu nicht durch Betreibergesellschaft mit Geschäftsführer …
Insoweit - 11 - sind die Verhältnisse des Einzelfalles maßgebend (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 04.11.2014 - 1 B 310/14, juris).