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   OVG Saarland, 05.04.2017 - 1 A 132/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10422
OVG Saarland, 05.04.2017 - 1 A 132/16 (https://dejure.org/2017,10422)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.04.2017 - 1 A 132/16 (https://dejure.org/2017,10422)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. April 2017 - 1 A 132/16 (https://dejure.org/2017,10422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Straßenrechtliches Einschreiten gegen das Aufstellen von Altkleidersammelcontainern mit Androhung von Ersatzvornahme bzw. Zwangsgeld; Beseitigungsanordnung und Untersagungsverfügung bzgl. des Aufstellens von Altschuh- und Altkleidersammelcontainern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ALTKLEIDERSAMMELCONTAINER; ANDROHUNG; AUFSCHIEBEND; AUFSTELLEN; BEFÜLLEN; BESEITIGUNG; EINSCHREIBEN; ERSATZVORNAHME; FESTSETZUNG; HEILUNG; HÖHE; JAHRESGEWINN; ÖFFENTLICH; PRIVATEIGENTUM; STRAßENRAUM; UNTERLASSUNG; VERKEHRSRAUM; VOLLSTRECKUNG; WIDMUNG; ZUSTELLUNGSMANGEL; ...

  • rechtsportal.de

    Straßenrechtliches Einschreiten gegen das Aufstellen von Altkleidersammelcontainern mit Androhung von Ersatzvornahme bzw. Zwangsgeld; Beseitigungsanordnung und Untersagungsverfügung bzgl. des Aufstellens von Altschuh- und Altkleidersammelcontainern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 205/13

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Sammlungsuntersagungsverfügung; Änderung der

    Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2017 - 1 A 132/16
    Soweit die Klägerin die Höhe des für jeden Fall der Zuwiderhandlung festgesetzten Zwangsgeldes in Höhe von 5000 Euro als überhöht angreift, ist ihr Vorbringen, das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9.12.2013 - 20 B 205/13 -, juris Rdnr. 24) gehe von einem Erlös je Tonne Altkleider in Höhe von 200 Euro je Jahr aus, weswegen fallbezogen mit einem Sammelcontainer pro Jahr eine Menge von 25 Tonnen Sammlungsgut eingesammelt werden müsse, um in die Nähe eines Betrages von 5000 Euro zu kommen, auch nicht ansatzweise nachvollziehbar.
  • OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 240/15

    Sicherungsanordnung wegen Gebäudeschäden - Verhältnis von Zwangsgeld und

    Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2017 - 1 A 132/16
    Hiernach gilt ein Dokument, dessen formgerechte Zustellung sich nicht nachweisen lässt oder das unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen ist, als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist.(vgl. in Bezug auf die Nichtbeachtung des zwingenden Zustellungserfordernisses des § 19 Abs. 4 SVwVG z.B.: OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.5.2016 - 2 A 240/15 -, juris Rdnrn. 46 f.) Dem kann die Klägerin nicht entgegenhalten, dass diese Heilungsmöglichkeit in Bezug auf den Widerspruchsbescheid durch § 9 Abs. 2 VwZG ausgeschlossen sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2009 - 11 A 701/07

    Überwuchs in das Lichtraumprofil einer Straße als Sondernutzung öffentlicher

    Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2017 - 1 A 132/16
    Von daher ist entgegen § 124 a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO die Notwendigkeit einer Duldungsverfügung nicht dargelegt und eine solche erschließt sich auch nicht aus der Natur der Sache heraus.(der von der Klägerin angeführte Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 21.7.2009 - 11 A 701/07 - betraf eine andere Problematik, nämlich die Heranziehung eines Miteigentümers zur Beseitigung von Anpflanzungen, die einen Überwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum bedingen, verbunden mit der Androhung der Ersatzvornahme ohne Erlass einer Duldungsanordnung gegenüber den Miteigentümern).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - 11 B 1065/14

    Verfügung des künftigen Unterlassens einer weiteren Aufstellung von

    Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2017 - 1 A 132/16
    Es zeigt weder auf, dass ein oder mehrere Sammelcontainer überhaupt auf privatem Grund aufgestellt sind, noch wird geltend gemacht, diese seien derart platziert, dass ihre Entfernung zwingend mit der Inanspruchnahme von Privateigentum einhergehen müsste.(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2014 - 11 B 1065/14 -, juris Rdnr. 20) Dies erkennend weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass die Beseitigung eines etwaig auf Privatgelände aufgestellten, aber - wie vorliegend nach Aktenlage in Diskussion - jedenfalls in unmittelbarer Nähe des öffentlichen Verkehrsraumes befindlichen Containers - mittels eines Containertransportfahrzeugs - ohne weiteres vom öffentlichen Straßenraum aus, d.h. ohne Inanspruchnahme des Privateigentums, möglich wäre.
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