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   OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18.NC   

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OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18.NC (https://dejure.org/2018,9558)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.04.2018 - 1 B 35/18.NC (https://dejure.org/2018,9558)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. April 2018 - 1 B 35/18.NC (https://dejure.org/2018,9558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 im ersten Fachsemester i.R.d. Kapazitätsberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KapVO § 8 Abs. 1 S. 2; KapVO § 11 S. 3
    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 im ersten Fachsemester i.R.d. Kapazitätsberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)

    Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18
    Auch soweit der Antragsteller eine Abgrenzung zum Zentrum für Human- und Molekularbiologie vermisst, verfängt sein nicht näher substantiiertes Vorbringen nicht.(vgl. zu substantiierten Einwendungen in früheren Verfahren: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 37 ff.) Die im Zusammenhang mit diesem Zentrum unter der Überschrift "Assoziierte Lehrstühle" aufgeführten Professoren, die in den Stellenplänen der streitgegenständlichen Kapazitätsberechnung unter den Fachrichtungen 2.2 und 2.3 geführt werden, sind kraft dessen - kapazitätsrechtlich wirksam - ausdrücklich der Vorklinischen Lehreinheit und damit kapazitätsrechtlich gerade nicht dem Zentrum für Human- und Molekularbiologie zugeordnet.

    Der Senat hat sich die diesbezügliche Rechtsprechung des 2. Senats(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC -, juris Rdnrn. 163 ff., und vom 1.7.2011 - 2 B 45/11 -, juris Rdnrn. 111 ff.), früher des 3. Senats(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 -, juris), zu eigen gemacht.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2014 - 1 B 105/14.NC u.a. -, juris Rdnrn. 88 f.) Hiernach ist nicht zu beanstanden, dass der Curriculareigenanteil der Vorklinik an der Lehre im Wahlfach mit einer Vorlesung im Umfang von einer Semesterwochenstunde in Ansatz gebracht wird.

  • VGH Bayern, 21.10.2013 - 7 CE 13.10252

    LMU München; Zahnmedizin; Sommersemester 2013; Vergabe eines freien

    Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18
    Ein Studienplatz ist dementsprechend grundsätzlich auch dann kapazitätsdeckend vergeben (und nicht mehr "frei"), wenn sich ein Studienanfänger nach seiner Immatrikulation bereits im ersten Fachsemester beurlauben lässt.(BayVGH, Beschlüsse vom 21.5.2013 - 7 CE 13.10024 -, juris Rdnr. 12, und vom 21.10.2013 - 7 CE 13.10252 -, juris Rdnr. 15) Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.10.2013 hatte sich mit einer Sonderkonstellation zu befassen, die sich dadurch auszeichnete, dass Studierende bereits im Vorsemester (im ersten Fachsemester) immatrikuliert waren und sich beurlauben ließen, wobei diese Studierenden von der Universität (lediglich) aus verwaltungstechnischen Gründen (erneut) zum Bestand des (streitgegenständlichen) ersten Fachsemesters gerechnet wurden, mithin eine "Mehrfachzählung" von Studierenden als Studienanfänger im ersten Fachsemester erfolgt war.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat für diese Konstellation mit überzeugender Begründung entschieden, dass eine solche Mehrfachzählung mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten nicht vereinbar sei, weil sie zur Folge hätte, dass diese Studierenden ohne sachlichen Grund wiederholt die für Studienanfänger vorgesehenen und neu zu vergebenden Studienplätze im ersten Fachsemester "blockieren" würden.(BayVGH, Beschluss vom 21.10.2013, a.a.O., Rdnr. 15).

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 NB 889/04

    Anwaltsvorbringen; Anwaltsvortrag; Beschwerde; Beschwerdebegründung;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18
    Späteres nicht lediglich ergänzendes, sondern gänzlich neues Vorbringen ist ausgeschlossen.(zusammenfassend: Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 23. Aufl. 2017, § 146 Rdnrn. 38, 41, 43) Auch in Numerus-clausus-Verfahren kann eine Beschwerde nur Erfolg haben, soweit innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist Zweifel an der Richtigkeit der Kapazitätsberechnung aufgezeigt werden, die sich nach entsprechender Überprüfung als begründet erweisen.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.6.2004 - 2 NB 889/04 -, juris Rdnr. 21).
  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im

    Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18
    Der Senat hat sich die diesbezügliche Rechtsprechung des 2. Senats(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC -, juris Rdnrn. 163 ff., und vom 1.7.2011 - 2 B 45/11 -, juris Rdnrn. 111 ff.), früher des 3. Senats(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 -, juris), zu eigen gemacht.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2014 - 1 B 105/14.NC u.a. -, juris Rdnrn. 88 f.) Hiernach ist nicht zu beanstanden, dass der Curriculareigenanteil der Vorklinik an der Lehre im Wahlfach mit einer Vorlesung im Umfang von einer Semesterwochenstunde in Ansatz gebracht wird.
  • OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des

    Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18
    Der Senat hat sich die diesbezügliche Rechtsprechung des 2. Senats(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC -, juris Rdnrn. 163 ff., und vom 1.7.2011 - 2 B 45/11 -, juris Rdnrn. 111 ff.), früher des 3. Senats(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 -, juris), zu eigen gemacht.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2014 - 1 B 105/14.NC u.a. -, juris Rdnrn. 88 f.) Hiernach ist nicht zu beanstanden, dass der Curriculareigenanteil der Vorklinik an der Lehre im Wahlfach mit einer Vorlesung im Umfang von einer Semesterwochenstunde in Ansatz gebracht wird.
  • VGH Bayern, 21.05.2013 - 7 CE 13.10024

    Bachelorstudiengang Psychologie, Universität Regensburg, WS 2012/2013; abstraktes

    Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18
    Ein Studienplatz ist dementsprechend grundsätzlich auch dann kapazitätsdeckend vergeben (und nicht mehr "frei"), wenn sich ein Studienanfänger nach seiner Immatrikulation bereits im ersten Fachsemester beurlauben lässt.(BayVGH, Beschlüsse vom 21.5.2013 - 7 CE 13.10024 -, juris Rdnr. 12, und vom 21.10.2013 - 7 CE 13.10252 -, juris Rdnr. 15) Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.10.2013 hatte sich mit einer Sonderkonstellation zu befassen, die sich dadurch auszeichnete, dass Studierende bereits im Vorsemester (im ersten Fachsemester) immatrikuliert waren und sich beurlauben ließen, wobei diese Studierenden von der Universität (lediglich) aus verwaltungstechnischen Gründen (erneut) zum Bestand des (streitgegenständlichen) ersten Fachsemesters gerechnet wurden, mithin eine "Mehrfachzählung" von Studierenden als Studienanfänger im ersten Fachsemester erfolgt war.
  • OVG Saarland, 12.08.2013 - 2 B 285/13

    Einstweilige Anordnung - außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an

    Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18
    Denn es kommt nach der Systematik der Kapazitätsberechnung grundsätzlich nicht darauf an, in welchem Umfang die zum Studium zugelassenen Studenten von dem Lehrangebot in den einzelnen Semestern tatsächlich Gebrauch machen.(so bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.8.2013 - 2 B 285/13 -, juris Rdnr. 96).
  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 105/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Testattermine in Makroskopischer und

    Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18
    Der Senat hat sich die diesbezügliche Rechtsprechung des 2. Senats(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC -, juris Rdnrn. 163 ff., und vom 1.7.2011 - 2 B 45/11 -, juris Rdnrn. 111 ff.), früher des 3. Senats(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 -, juris), zu eigen gemacht.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2014 - 1 B 105/14.NC u.a. -, juris Rdnrn. 88 f.) Hiernach ist nicht zu beanstanden, dass der Curriculareigenanteil der Vorklinik an der Lehre im Wahlfach mit einer Vorlesung im Umfang von einer Semesterwochenstunde in Ansatz gebracht wird.
  • OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17

    Zulassung zum 1. Fachsemester Humanmedizin (WS 2016/2017); Kapazitätsberechnung;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18
    Insbesondere hat der Antragsteller mit Blick darauf, dass über das Bestehen eines Zulassungsanspruchs unter Zuerkennung von prozessualem Bestandsschutz nach der Sach- und Rechtslage des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist(vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnr. 4 m.w.N.), ein rechtlich schützenswertes Interesse daran, dass über sein Rechtsmittel entschieden wird, obwohl das Wintersemester 2017/2018, für das er seine vorläufige Zulassung zum Medizinstudium begehrt, inzwischen abgeschlossen ist.
  • VG Regensburg, 05.03.2020 - RO 1 E HV 19.10037

    Humanmedizin, Studiengang, Verfahrensmangel, Medizin, Fachsemester, Bewerber,

    Vgl. hierzu auch: OVG Saarl, B.v. 5.4.2018 - 1 B 35/18.NC - BeckRS Rn. 19 - 20:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Dienstleistungsexport Zahnmedizin;

    Damit lässt sich im maßgeblichen Zeitpunkt der Umfang der aus dem Wahlfach resultierenden Lehrbelastung der einzelnen Lehreinheiten nicht exakt (vor-)bestimmen (ebenso z. B. SaarlOVG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 2 B 56/12.NC - juris Rn. 165; Beschluss vom 5. April 2018 - 1 B 35/18.NC - juris Rn. 16).
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