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   OVG Saarland, 05.10.2018 - 2 B 292/18   

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https://dejure.org/2018,33189
OVG Saarland, 05.10.2018 - 2 B 292/18 (https://dejure.org/2018,33189)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.10.2018 - 2 B 292/18 (https://dejure.org/2018,33189)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. Oktober 2018 - 2 B 292/18 (https://dejure.org/2018,33189)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Untersagung der Erteilung einer Bauerlaubnis zum Neubau einer Studentenwohnanlage mit Parkgarage sowie eines Lebensmittelmarktes; Vorläufige Außervollzugsetzung der Satzung über einen Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 47 Abs. 6 ; GG Art. 19 Abs. 4
    Vorläufiger Untersagung der Erteilung einer Bauerlaubnis zum Neubau einer Studentenwohnanlage mit Parkgarage sowie eines Lebensmittelmarktes; Vorläufige Außervollzugsetzung der Satzung über einen Bebauungsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung bestandskräftig: Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baugenehmigung bestandskräftig: Normenkontrollantrag zulässig? (IBR 2019, 178)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 B 307/11

    Vorläufige Außervollzugsetzung von VergabeV SL 2010, Fassung 2011-04-20, Art 2

    Auszug aus OVG Saarland, 05.10.2018 - 2 B 292/18
    Am 4.10.2018 hat der Antragsteller die vorläufige Außervollzugsetzung der Satzung über den Bebauungsplan gemäß § 47 Abs. 6 VwGO beantragt.(vgl. zur Statthaftigkeit eines "isolierten" Antrags auf vorläufige Anordnung nach Maßgabe des § 47 Abs. 6 VwGO im Vorgriff auf eine Entscheidung in einem, nach der Rechtsprechung des Senats nicht notwendig bereits eingeleiteten Normenkontrollverfahrens etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, bei juris, dort Rn15/16) Zur Begründung hat er im Wesentlichen vorgetragen, die Schaffung eines (weiteren) Einzelhandelsstandortes an der B... Straße mit nahversorgungsrelevantem Sortiment stehe im Widerspruch zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Antragsgegnerin.
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 05.10.2018 - 2 B 292/18
    In Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO ist regelmäßig vom Streitwert für das Normenkontrollverfahren (hier mit Blick auf das geltend gemachte nicht unerhebliche wirtschaftliche Eigeninteresse 50.000,- EUR) auszugehen, der für den Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung zu halbieren ist.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, LKRZ 2012, 517, und vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, SKZ 2017, 97, Leitsatz Nr. 66) Das bisher in der Praxis des Senats noch nicht bewertete zusätzliche Begehren auf vorläufige Untersagung der Erteilung einer Baugenehmigung bis zu einer Entscheidung des Senats über diesen Außervollzugsetzungsantrag rechtfertigt eine weitere Halbierung.
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 276/12

    Vorläufige Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 05.10.2018 - 2 B 292/18
    In Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO ist regelmäßig vom Streitwert für das Normenkontrollverfahren (hier mit Blick auf das geltend gemachte nicht unerhebliche wirtschaftliche Eigeninteresse 50.000,- EUR) auszugehen, der für den Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung zu halbieren ist.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, LKRZ 2012, 517, und vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, SKZ 2017, 97, Leitsatz Nr. 66) Das bisher in der Praxis des Senats noch nicht bewertete zusätzliche Begehren auf vorläufige Untersagung der Erteilung einer Baugenehmigung bis zu einer Entscheidung des Senats über diesen Außervollzugsetzungsantrag rechtfertigt eine weitere Halbierung.
  • OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 05.10.2018 - 2 B 292/18
    In Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO ist regelmäßig vom Streitwert für das Normenkontrollverfahren (hier mit Blick auf das geltend gemachte nicht unerhebliche wirtschaftliche Eigeninteresse 50.000,- EUR) auszugehen, der für den Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung zu halbieren ist.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, LKRZ 2012, 517, und vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, SKZ 2017, 97, Leitsatz Nr. 66) Das bisher in der Praxis des Senats noch nicht bewertete zusätzliche Begehren auf vorläufige Untersagung der Erteilung einer Baugenehmigung bis zu einer Entscheidung des Senats über diesen Außervollzugsetzungsantrag rechtfertigt eine weitere Halbierung.
  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16

    Normenkontrolle gegen Angebotsbebauungsplan - Gesundheitszentrum; Antragsbefugnis

    Auszug aus OVG Saarland, 05.10.2018 - 2 B 292/18
    Selbst bei Eintritt der Bestandskraft einer Baugenehmigung entfällt dabei ein Rechtsschutzbedürfnis für den Normenkontrollantrag erst dann, wenn das vom Antragsteller bekämpfte Bauvorhaben zusätzlich auch ausgeführt ist.(so zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 - mit weiteren Nachweisen unter anderem aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts) Ob dem Antragsteller als so genanntem "Außenlieger", der sich letztlich bezogen auf die eigene Rechtsstellung nur auf wirtschaftliche Fernwirkungen der Planung beruft, überhaupt eine Antragsbefugnis nach Maßgabe des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO für das Normenkontrollbegehren zuzubilligen sein wird, erscheint ohnehin zweifelhaft, muss aber hier - noch - nicht entschieden werden.
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